Förderprogramme auf Ebene Kommune
Alle Programme auf Ebene Kommune. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.
286 Programme gefunden
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Sportförderung der Landeshauptstadt München
Muenchner Sportvereine erhalten von der Stadt Zuschüsse für den laufenden Sportbetrieb, den Unterhalt eigener Sportanlagen sowie Investitionen in die Sportinfrastruktur. Dazu kommen Förderungen für Projekte der Inklusion und Integration, Sportveranstaltungen und Ehrungen. Grundlage sind die Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt München. Voraussetzung für jede Förderung ist die jährliche Bestandserhebung des Vereins zum 1. Januar; für die Sportbetriebspauschale 2026 endet die Antragsfrist am 2. Maerz 2026, für Zuschüsse zum Anlagenunterhalt am 31. Maerz 2026.
Sportförderung der Landeshauptstadt Stuttgart
Das Amt für Sport und Bewegung fördert Stuttgarter Sportvereine, Sportverbände und Sportorganisationen. Dazu gehören die Bereitstellung städtischer Sportanlagen und Zuwendungen zum Bau vereinseigener Sportstätten. Nach eigenen Richtlinien gibt es Zuschüsse zur Anmietung von Sportstätten Dritter zu Übungszwecken, für Sportanlagen und Sportgeräte sowie zu Betriebskosten von Sporthalle, Turnhalle, Gymnastikraum oder Schwimmbad. Ergänzend werden jährliche Zuschüsse für Sportvereine gewährt.
Stadtbezirksbudget Leipzig
Jeder Leipziger Stadtbezirksbeirat verfuegt seit 2025 über ein eigenes Budget von 55.000 Euro pro Jahr, aus dem Projekte im Stadtbezirk gefördert werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen ab 14 Jahren, Vereine, Verbände, freie Träger, Gruppen und Initiativen. Die Projekte müssen öffentlich zugänglich sein, der Allgemeinheit dienen und sich auf den jeweiligen Stadtbezirk beziehen. Anträge für eine Umsetzung im Jahr 2026 sind bis zum 31. August 2026 möglich, solange der jeweilige Stadtbezirksbeirat noch Budget hat.
Stuttgart - Energiesparprogramm-Wohnen
Das Energiesparprogramm-Wohnen bezuschusst die energetische Sanierung von Wohngebäuden in Stuttgart. Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Fassade, Dach und Fenstern, etwa mit 35 Euro je Quadratmeter Fassadendämmfläche, sowie die Sanierung zum Effizienzhaus 70 oder besser. Zusätzlich gibt es eine Bonusförderung für ökologisch zertifizierte Dämmstoffe nach DIN EN 13171. Voraussetzung ist, dass die Gebäude vor mindestens 15 Jahren bezugsfertig wurden und noch mindestens 30 Jahre Wohnzwecken dienen können. Erforderlich ist ein Prüfprotokoll oder Fördernachweis eines Energie-Effizienz-Experten.
Stuttgart - Heizungsprogramm, Förderung elektrischer Wärmepumpen
Die Stadt Stuttgart fördert den Einbau elektrischer Wärmepumpen in Bestandsgebäuden mit 300 Euro je Kilowatt Anlagenleistung, maximal 100.000 Euro pro Antrag. Die Wärmepumpe muss zum Zeitpunkt der Antragstellung auf der BAFA-Liste der förderfähigen Anlagen stehen. Verlangt werden Jahresarbeitszahlen von mindestens 3,0 in denkmalgeschützten Gebäuden, 3,5 bei Luft-Wasser-Wärmepumpen und 3,8 bei Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Luft-Luft-Wärmepumpen müssen einen SCOP von mindestens 4,0 erreichen. Die Mittel für 2026 sind ausgeschöpft.
Stuttgart - Heizungsprogramm, Unterstützungsmaßnahmen Heizflächen und Zentralisierung
Stuttgart fördert die Maßnahmen, die eine Wärmepumpe oder einen Fernwärmeanschluss erst effizient machen. Für die Vergrößerung von Heizkörpern oder die Montage einer neuen Fußbodenheizung gibt es 500 Euro je abgeschlossenem Raum, maximal 20.000 Euro pro Antrag. Für die Umstellung von dezentralen Heizungen auf eine Zentralheizung werden 200 Euro je Kilowatt Gebäudeheizlast gezahlt, ebenfalls maximal 20.000 Euro. Damit adressiert die Stadt genau die Kostenpositionen, die beim Ausstieg aus Gas-Etagenheizungen anfallen.
Stuttgart - Heizungsprogramm, thermische Solaranlagen
Thermische Solaranlagen und der thermische Anteil photovoltaisch-thermischer Sonnenkollektoren werden in Stuttgart mit 0,30 Euro je Kilowattstunde Kollektorertrag der Anlage gefördert, maximal 10.000 Euro pro Antrag. Die eingesetzten Kollektoren müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung auf der Liste der förderfähigen Anlagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stehen. Die Förderung gilt ausschließlich für Bestandsgebäude im Stadtgebiet. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Eigentümergemeinschaften, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Energiedienstleistende.
Stuttgart - Heizungsprogramm, Übergabestationen für den Wärmenetzanschluss
Für Übergabestationen vom Wärmenetz ins Gebäude zahlt die Stadt Stuttgart 100 Euro je Kilowatt Anlagenleistung, maximal 30.000 Euro pro Antrag. Voraussetzung ist, dass der Anteil lokal erzeugter erneuerbarer Energien an der Wärmeerzeugung des Netzes mindestens 50 Prozent beträgt. Speist auch fossil erzeugte Wärme in das Netz ein, ist eine Bescheinigung des Energieversorgers nötig, dass das Netz spätestens 2035 klimaneutral betrieben wird. Für das Fernwärmenetz der EnBW gilt diese Anforderung als erfüllt.
Stuttgarter Grünprogramm
Stuttgart fördert Entsiegelung und Begrünung in Hoefen, auf Daechern und an Fassaden einschließlich Planungsleistungen und vorbereitender Arbeiten. Im Regelfall werden 50 Prozent der Kosten übernommen, höchstens 10.000 Euro je Maßnahme und 30.000 Euro je Grundstück. In stark wärmebelasteten Tallagen im Nesenbach- und Neckartal steigt der Satz auf 70 Prozent bei 15.000 Euro je Maßnahme und 45.000 Euro je Grundstück. Für umfangreiche Maßnahmen wie Fassadenbegrünung mit Rankhilfen oder Dachbegrünungen ab 100 Quadratmeter sind bis zu 30.000 Euro je Maßnahme möglich. Förderfähig sind nur freiwillige Maßnahmen ab einem Versiegelungsgrad von 31 Prozent.
Stuttgarter Heizungsprogramm
Zuschuss der Stadt Stuttgart für den Umstieg auf klimaneutrale Wärme in Bestandsgebäuden. Elektrische Wärmepumpen werden mit 300 Euro je Kilowatt und maximal 100.000 Euro gefördert, Übergabestationen beim Anschluss an ein Wärmenetz mit 100 Euro je Kilowatt und maximal 30.000 Euro, thermische Solaranlagen mit 0,30 Euro je Kilowattstunde Kollektorertrag und maximal 10.000 Euro. Unterstützende Maßnahmen wie größere Heizkörper oder eine neue Fußbodenheizung werden mit 500 Euro je abgeschlossenem Raum und maximal 20.000 Euro gefördert, die Umstellung von dezentralen Heizungen auf Zentralheizung mit 200 Euro je Kilowatt Gebäudeheizlast und maximal 20.000 Euro. Für die Umsetzung bleibt nach Bewilligung ein Jahr Zeit, beim Wärmenetzanschluss zwei Jahre.
Stuttgarter Heizungsprogramm
Stuttgart fördert den Umstieg auf klimaneutrale Wärme in Bestandsgebäuden: elektrische Wärmepumpen mit 300 Euro je Kilowatt und maximal 100.000 Euro je Antrag, Übergabestationen beim Wärmenetzanschluss mit 100 Euro je Kilowatt und maximal 30.000 Euro, thermische Solaranlagen mit 0,30 Euro je Kilowattstunde Kollektorertrag und maximal 10.000 Euro. Unterstützungsmaßnahmen wie größere Heizkörper oder Fußbodenheizung werden mit 500 Euro je Raum bis 20.000 Euro, die Umstellung auf Zentralheizung mit 200 Euro je Kilowatt Heizlast bis 20.000 Euro gefördert.
Stuttgarter Solaroffensive
Zuschuss der Stadt Stuttgart für begleitende Maßnahmen beim Bau einer Photovoltaikanlage: maximal 300 Euro je Kilowatt peak bei Dach-Photovoltaik und maximal 400 Euro je Kilowatt peak bei Anlagen über Dachbegrünung oder an der Fassade, höchstens 30.000 Euro je Antrag. Anerkannt werden 50 Prozent der Kosten für Elektroertüchtigung, Zählerplatz, Gerüst, Statikprüfung, Versetzen von Bauteilen, Dachhautarbeiten, Blitzschutz und Funkrundsteuerempfänger. Batteriespeicher zu neuen Photovoltaikanlagen werden mit 100 Euro je Kilowattstunde und maximal 10.000 Euro gefördert.
Stuttgarter Solaroffensive
Die Solaroffensive fördert begleitende Maßnahmen bei der Installation einer Photovoltaikanlage mit maximal 300 Euro je Kilowatt Peak bei Dach-Photovoltaik und maximal 400 Euro je Kilowatt Peak bei Photovoltaik über Dachbegrünung oder an der Fassade, insgesamt bis 30.000 Euro je Antrag. Stromspeicher in Verbindung mit neuen Photovoltaikanlagen werden mit 100 Euro je Kilowattstunde bis 10.000 Euro gefördert.
Stuttgarter Solaroffensive: Stromspeicher
Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert Stromspeicher in Verbindung mit neu gebauten Photovoltaikanlagen mit 100 Euro je Kilowattstunde Speicherkapazität, höchstens 10.000 Euro je Antrag. Gefördert wird eine Speicherkapazität von einer Kilowattstunde je Kilowatt peak der Solaranlage, bei einer 10-Kilowatt-peak-Anlage also höchstens 10 Kilowattstunden. Eigentümer mit FamilienCard oder Wohngeld-Lastenzuschuss erhalten einen Bonus von zehn Prozent. Die Mittel für 2026 sind ausgeschöpft.
Stuttgarter Solaroffensive: begleitende Maßnahmen bei Photovoltaikanlagen
Die Stuttgarter Solaroffensive bezuschusst nicht die Module selbst, sondern die begleitenden Arbeiten bei der Installation einer Photovoltaikanlage. Gefördert werden bis zu 300 Euro je Kilowatt peak bei Dachanlagen und bis zu 400 Euro je Kilowatt peak bei Anlagen über Dachbegrünung oder an der Fassade, höchstens 30.000 Euro je Antrag. Anerkannt werden 50 Prozent der Kosten für Ertuechtigung der Elektrik und des Zählerplatzes, Geruest, Statikprüfung, Blitzschutz und aehnliche Positionen. Die Fördermittel für 2026 sind ausgeschöpft, Anträge können aber weiter eingereicht werden.
proKlima GemeinNützlich Solar
Mit GemeinNützlich Solar fördert proKlima Photovoltaikanlagen gemeinnütziger Institutionen in Hannover mit 200 Euro je Kilowatt Peak installierter Leistung. Das Angebot richtet sich an Vereine, soziale Träger und vergleichbare Einrichtungen.
proKlima Hannover - Fernwärme-Bonus im sozialen Wohnungsbau
Der Fernwärme-Bonus fördert die Zentralisierung von Gas-Etagenheizungen, Gas-Kombithermen oder Stromdirekt- und Speicherheizungen auf eine zentrale Fernwärmebereitstellung mit bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 50.000 Euro je Gebäude. Auch die Umstellung auf Wohnungsstationen gilt als zentrale Versorgung. Der Bonus gilt ausschließlich für vermietete, nicht selbstgenutzte Wohneinheiten im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover und setzt voraus, dass mindestens 30 Prozent der Wohnungen gefördert oder mit Belegrechten ausgestattet sind.
proKlima Hannover - Förderbaustein Solarwärmeanlage
Für die erstmalige Installation einer Solarwärmeanlage mit Sonnenkollektoren oder abgedeckten PVT-Kollektoren mit SolarKeymark-Zertifikat gewährt proKlima bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss ist bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 3.000 Euro und bei Mehrfamilienhäusern auf 20.000 Euro je Heizungsanlage beziehungsweise Gebäude begrenzt. Mitgefördert werden die Optimierung der Heizungsanlage nach proKlima-Anforderungen, Wärmespeicher ab Energieeffizienzklasse B sowie Messtechnik im Solarkreis zur Ertragskontrolle.
proKlima Hannover - Förderbaustein Wärmenetzanschluss
proKlima bezuschusst den erstmaligen Anschluss von Wohnungen und Gebäuden an Nah- und Fernwärmenetze mit bis zu 5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 25.000 Euro. Mitgefördert werden die Optimierung der Heizungsanlage nach proKlima-Anforderungen, Wärmespeicher ab Energieeffizienzklasse B und Elektroinstallationsarbeiten für die Umstellung von gasbetriebenen auf elektrische Kochstellen. Zusätzlich ist ein Bonus Heizungsoptimierung von bis zu 5 Prozent und maximal 25.000 Euro möglich, wenn die Auslegungsvorlauftemperatur der Raumheizflächen 60 Grad nicht überschreitet.
proKlima Hannover - Förderbaustein Wärmepumpe
proKlima fördert den Einbau von Wärmepumpen in Wohngebäuden im Fördergebiet Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Der Zuschuss beträgt bis zu 5 Prozent der förderfähigen Kosten und ist auf 1.500 Euro bei Luft-Wasser-Wärmepumpen und 2.500 Euro bei Erdreich-Wärmepumpen im Ein- und Zweifamilienhaus sowie auf 10.000 Euro im Mehrfamilienhaus begrenzt. Gefördert werden nur Anlagen mit natürlichem Kältemittel bei Luft-Wasser-Geräten, Wärmespeicher ab Energieeffizienzklasse B und ein hydraulischer Abgleich nach proKlima-Anforderungen.
proKlima Hannover - Heizungsoptimierung für bestehende Wärmenetzanschlüsse
Für bereits nah- oder fernwärmeversorgte Wohngebäude fördert proKlima die Optimierung der Heizungsanlage mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten je Wärmenetzanschluss und Gebäude, maximal 30.000 Euro. Ziel ist ein hydraulischer Abgleich zwischen Haus- und Wohnungsstationen und Heizkörpern, damit der Komfort erhalten bleibt und der Energieverbrauch sinkt. Die Auslegungsvorlauftemperatur der Raumheizflächen darf 60 Grad nicht überschreiten. Alternativ ist eine lastgang- und temperaturoptimierte Regelung über intelligente Fernwärme-Hauszentralen möglich.
Übernahme der Bestattungskosten nach dem SGB XII
Das Sozialamt übernimmt die erforderlichen Kosten einer Bestattung, wenn den bestattungspflichtigen Angehoerigen nicht zugemutet werden kann, sie selbst zu tragen. Massgeblich ist die wirtschaftliche Lage der Verpflichteten, nicht die der verstorbenen Person. Übernommen werden nur die erforderlichen Kosten einer einfachen, ortsüblichen Bestattung. Der Antrag sollte möglichst vor Beauftragung des Bestattungsunternehmens gestellt werden.
Blindenhilfe (Paragraf 72 SGB XII)
Die Blindenhilfe gleicht die blindheitsbedingten Mehraufwendungen aus. Das Gesetz nennt einen Grundbetrag für Volljährige, der sich an der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts orientiert und deshalb regelmäßig steigt; die geltende Höhe erfragt man beim Sozialamt. Anspruch haben Menschen, deren beidaeugige Gesamtsehschaerfe nicht mehr als ein Fuenfzigstel beträgt oder die vergleichbare Sehstoerungen haben. Antrag beim zuständigen Sozialamt.
Blindenhilfe nach dem SGB XII
Blinde Menschen erhalten Blindenhilfe zum Ausgleich der blindheitsbedingten Mehraufwendungen, soweit sie keine gleichartigen Leistungen nach anderen Vorschriften bekommen. Erwachsene erhalten einen höheren Betrag als Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die Beträge werden regelmäßig fortgeschrieben. Leistungen der Pflegeversicherung werden anteilig angerechnet, bei Pflegegrad 2 mit 50 Prozent und bei den Pflegegraden 3 bis 5 mit 40 Prozent des Pflegegeldes. Landesblindengeld nach Landesrecht geht in der Regel vor.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.