Förderprogramme auf Ebene Kommune
Alle Programme auf Ebene Kommune. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.
286 Programme gefunden
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Förderung von Lastenfahrrädern und Anhängern der Stadt Ahlen
Die Stadt Ahlen fördert die Anschaffung von Lastenfahrrädern sowie Fahrradlasten-, Kinder- und Hundeanhängern. Der Zuschuss beträgt 30 Prozent des Anschaffungspreises inklusive Mehrwertsteür, höchstens 1.000 Euro für elektrisch betriebene Lastenräder, 500 Euro für muskelbetriebene Lastenräder und 100 Euro für Lastenanhänger. Der Förderantrag ist jederzeit möglich, die Auszahlung erfolgt solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Antragsberechtigt sind volljährige Privatpersonen mit Meldeadresse in Ahlen, die das Rad ausschließlich privat nutzen.
Förderung von Lastenrädern, Lastenpedelecs und Lastenradanhängern der Gemeinde Poing
Die Gemeinde Poing bezuschusst 25 Prozent der förderfähigen Kosten mit höchstens 1.000 Euro bei Lastenpedelecs, 500 Euro bei Lastenfahrrädern ohne Motor und 250 Euro bei Lastenanhängern. Der Förderantrag muss immer vor der Anschaffung gestellt und bewilligt werden. Die Förderung ist Teil eines Klimaschutzprogramms, das daneben auch Mini-Photovoltaikanlagen und PV-Anlagen bezuschusst.
Förderung von Pedelecs, Lastenrädern, Lastenpedelecs und Fahrradanhängern der Gemeinde Grünwald
Grünwald fördert 25 Prozent der Kosten, gedeckelt bei 200 Euro für Fahrradanhänger, 300 Euro für Pedelecs, 750 Euro für Lastenräder ohne Motor und leichte Lastenpedelecs mit 35 bis 59 kg Zuladung sowie 1.000 Euro für Lastenpedelecs ab 60 kg Zuladung. Auch die Übernahme von Leasingrückläufern aus Dienstrad-Leasingverträgen ist förderfähig. Ausgeschlossen sind S-Pedelecs über 25 km/h, E-Roller und Umbauten an herkömmlichen Fahrrädern.
GRUEN hoch 3 - Dachbegrünung
Köln bezuschusst Dachbegrünungen mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 40 Euro je Quadratmeter gestalteter Dachfläche bis zu einer durchwurzelbaren Schichtstärke von 10 Zentimetern. Für jeden weiteren Zentimeter Schichtstärke gibt es einen Zuschlag von 1 Euro je Quadratmeter bis 100 Zentimeter. Maßnahmen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt werden ab 10 Quadratmetern mit 150 Euro und ab 50 Quadratmetern mit 300 Euro zusätzlich gefördert.
GRUEN hoch 3 - Daecher, Fassaden, Hoefe
Köln fördert Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung, den Rückbau von Schottergärten und die Regenwasserspeicherung auf privaten und gewerblichen Grundstücken. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der anerkannten Kosten, höchstens 40 Euro je Quadratmeter gestalteter Dachfläche oder begrünter Bodenfläche und 20 Euro je Quadratmeter zurückgebauter Schotterfläche. Für zusätzliche Maßnahmen zur Artenvielfalt gibt es Pauschalen von 150 oder 300 Euro. Der Höchstförderbetrag liegt bei 20.000 Euro pro Objekt und Jahr, das Programm läuft zunächst bis 31. Juli 2028.
GRUEN hoch 3 - Entsiegelung und Rückbau von Schotterflächen
Die Stadt Köln fördert die Entsiegelung befestigter Flächen und den Rückbau von Schotterflächen mit anschließender Begrünung. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 40 Euro je Quadratmeter bei entsiegelten Flächen und 20 Euro je Quadratmeter bei rückgebauten Schotterflächen. Ein Bonus für Artenvielfalt bringt zusätzlich 150 Euro ab 10 Quadratmetern und 300 Euro ab 50 Quadratmetern.
GRUEN hoch 3 - Fassadenbegrünung
Für bodengebundene Wandbegrünung zahlt die Stadt Köln 50 Prozent der förderfähigen Kosten, bei erforderlicher Sondernutzungserlaubnis für öffentliches Straßenland 60 Prozent. Bei wandgebundenen Fassadenbegrünungen, sogenannten vertikalen Gärten, gilt ein Höchstsatz von 40 Euro je Quadratmeter begrünter Wandfläche. Gefördert werden Bodenaufbereitung, Rankhilfen, Pflanzmodule sowie Pflanzen und Pflanzmaßnahmen.
GRUEN hoch 3 - Regenwasserspeicherung
Gefördert werden Anschaffung und Einbau von Regenwasserspeichern wie Zisternen, Regentanks und Regentonnen samt notwendiger Zuleitungen sowie einer Pumpe. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten. Systeme bis 950 Liter werden nur in Verbindung mit einer bezuschussten Begrünungsmaßnahme gefördert, größere Retentionssysteme ab 950 Liter auch eigenständig.
Gartenreich(es) Braunschweig
Braunschweig fördert seit 2019 die Begrünung privater und gewerblicher Daecher, Fassaden und Grundstücke. Die Förderhöhe beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten mit modulbezogenen Obergrenzen: bis zu 80 Euro je Quadratmeter und höchstens 10.000 Euro bei der Dachbegrünung, bis 3.000 Euro bei der Fassadenbegrünung, bis 6.000 Euro bei weiteren Modulen sowie 1.000 Euro je Baum und 500 Euro je Großstrauch bei Gehoelzpflanzungen. Dachbegrünungen sind ausschließlich von einem Fachbetrieb nach den FLL-Richtlinien auszuführen.
GebäudeGrün hoch3 Freiburg
Freiburg fördert die Begrünung von Daechern, Fassaden und Hoefen, die Entsiegelung sowie den dezentralen Regenwasserrückhalt mit 60 Prozent der förderfähigen Kosten und bis zu 25.000 Euro. Seit November 2025 gilt eine neue Förderrichtlinie, mit der auch Zisternen, Versickerungsmulden, Mulden-Rigolen-Systeme und Projekte in Eigenleistung förderfähig sind. Die Dachförderung ist modular aufgebaut: Auf die Grundförderung für eine extensive Begrünung können Module für Intensivbegrünung, Solar-, Biodiversitäts- und Retentionsgründaecher addiert werden. Auch Mieterinnen und Mieter oder Interessengruppen können mit Zustimmung der Eigentümer Anträge stellen.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem vierten Kapitel des SGB XII sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder ab 18 Jahren dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Sie umfasst den Regelsatz nach den Regelbedarfsstufen, Mehrbedarfe, Bedarfe für Unterkunft und Heizung sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Unterhaltsansprueche gegen Kinder und Eltern werden erst ab einem hohen Jahreseinkommen der Angehoerigen herangezogen. Die Altersgrenze steigt für die Jahrgaenge ab 1964 auf 67 Jahre.
Gründach-Förderprogramm der Hansestadt Lübeck
Lübeck bezuschusst die freiwillige Herstellung von Dachbegrünungen auf Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich Nebengebäuden im gesamten Stadtgebiet mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Extensiv begrünte Daecher erhalten bis zu 30 Euro je Quadratmeter und höchstens 7.500 Euro pro Gebäude, intensiv begrünte Daecher bis zu 60 Euro je Quadratmeter und höchstens 12.000 Euro. Auf besonderen Antrag gibt es Zuschlaege für wurzelfeste Folie, Tragfähigkeit, technisch-konstruktive Elemente und Befestigungen von Photovoltaikanlagen. Das Programm startete am 1. Maerz 2025 und ist als Dauerprogramm angelegt.
GründachPLUS
Berlin bezuschusst die dauerhafte Begrünung von Daechern und Fassaden im Stadtgebiet. Für die Dachbegrünung gibt es je nach Höhe der Vegetationstragschicht 95 bis 180 Euro pro Quadratmeter, Biodiversitätsdaecher erhalten 7,50 Euro pro Quadratmeter zusätzlich, Fassadenbegrünung wird mit 50 Prozent der Kosten gefördert. Planungs- und Beratungsleistungen werden mit 75 Prozent bis 15.000 Euro je Gebäude bezuschusst, bei kombinierten Dach- und Fassadenprojekten mit 85 Prozent bis 34.000 Euro. Wichtigste Bedingung sind die Mindestflächen: 100 Quadratmeter beim Dach, 50 Quadratmeter bei bodengebundener und 10 Quadratmeter bei wandgebundener Fassadenbegrünung.
Göttingen: Zuschuss für Balkon-Photovoltaikanlagen
Die Stadt Göttingen bezuschusst Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme einer steckerfertigen Balkon-Photovoltaikanlage mit bis zu 150 Euro. Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, etwa Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, erhält auf Antrag weitere 150 Euro, insgesamt also bis zu 300 Euro. Das gilt auch für Inhaber eines Sozialpasses sowie für Studierende mit BAföG und Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe im eigenen Haushalt. Die Förderquote ist auf 80 Prozent der zuwendungsfähigen Bruttoausgaben begrenzt.
Göttingen: Zuschuss für Balkon-Photovoltaikanlagen mit Speicher
Wird eine steckerfertige Balkon-Photovoltaikanlage um einen Batteriespeicher ergänzt, zahlt die Stadt Göttingen einen Zuschuss von bis zu 250 Euro. Auch hier ist ein einkommensbezogener Bonus von bis zu 150 Euro möglich, sodass insgesamt bis zu 400 Euro erreichbar sind. Der Speicher erlaubt es, den am Tag erzeugten Solarstrom abends zu nutzen und erhöht damit den Eigenverbrauch. Die Förderquote ist auf 80 Prozent der zuwendungsfähigen Bruttoausgaben begrenzt.
Göttingen: Zuschuss für Batteriespeichersysteme
Die Stadt Göttingen fördert stationaere Batteriespeicher zur Erhöhung des Eigenverbrauchs von Solarstrom mit bis zu 100 Euro je voller Kilowattstunde Speicherkapazität, höchstens 1.200 Euro je Förderobjekt. Gefördert wird bis zu einer Speicherkapazität in Höhe von 80 Prozent der Modulleistung der Photovoltaikanlage in Kilowatt peak. Die Anlage muss mindestens 5 Kilowatt peak Modulleistung haben. Die Umsetzung muss durch einen Fachbetrieb erfolgen, die Förderquote beträgt höchstens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Bruttoausgaben.
Göttingen: Zuschuss für Photovoltaikanlagen gemeinnütziger Vereine
Die Stadt Göttingen fördert die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen an Gebäuden oder auf Freiflächen mit 150 Euro je Kilowatt peak installierter Modulleistung. Antragsberechtigt sind ausschließlich eingetragene, gemeinnützige Vereine, Unternehmen jeder Rechtsform sind ausgeschlossen. Die Anlage muss mindestens 5 Kilowatt peak Modulleistung haben und von einem Fachunternehmen errichtet werden. Die Förderquote beträgt höchstens 25 Prozent, die Fördersumme im Modul Energie erzeugen ist auf insgesamt 3.000 Euro begrenzt.
Hamburger Gründachförderung
Hamburg bezuschusst freiwillige Dach- und Fassadenbegrünungen an Wohn- und Nichtwohngebäuden im Stadtgebiet. Private Selbstnutzer und Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Vermietende ab drei Wohneinheiten sowie Unternehmen und Organisationen 40 Prozent, jeweils bis 100.000 Euro je Gebäude. Für den Programmteil Gebäudebegrünung PLUS liegt die Obergrenze bei 200.000 Euro je Bauwerk. Voraussetzung für die Dachbegrünung sind mindestens 20 Quadratmeter Nettovegetationsfläche und eine Dachneigung bis 30 Grad.
Hamburger Heizungsförderung
Die Hamburger Heizungsförderung ergänzt die Bundesförderung für den Heizungstausch in Hamburg. Gefördert werden Wärmepumpen samt Umfeldmaßnahmen, Solarthermie, Biomasseanlagen und Wärmespeicher, der Neuanschluss von Bestandsgebäuden an Wärme- und Gebäudenetze sowie Machbarkeitsuntersuchungen für Quartierswärmelösungen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt sein. Die Module Hausanschlussleitungen sowie Gebäude- und Wärmenetze in Quartieren sind für 2026 bereits ausgeschöpft, neue Mittel sind für 2027 geplant.
HannoverAktivPass
Der HannoverAktivPass ist ein Angebot der Landeshauptstadt Hannover für Menschen mit geringem Einkommen und eröffnet Vergünstigungen bei städtischen Angeboten. Anspruch haben unter anderem Beziehende von Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Wohngeld, Eingliederungshilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt der Kriegsopferfürsorge. Der Pass gilt ab Geburt und wird Berechtigten mit laufendem Leistungsbezug automatisch zugesandt. Er ist jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres gültig.
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des SGB XII ist die Sozialhilfe für Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können und weder erwerbsfähig im Sinne des SGB II noch dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Typisch sind voruebergehend Erwerbsgeminderte und Menschen mit befristeter Erwerbsminderungsrente. Sie umfasst Regelsatz, Mehrbedarfe, Unterkunft und Heizung sowie einmalige Bedarfe. Die Regelbedarfsstufen entsprechen denen des Grundsicherungsgeldes.
Hilfe zur Pflege (Paragraf 61 SGB XII)
Hilfe zur Pflege ist die Sozialhilfeleistung für Pflegebedürftige, deren eigenes Einkommen und Vermögen zusammen mit den Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreicht, um die Pflegekosten zu decken. Sie deckt insbesondere die Eigenanteile im Pflegeheim, aber auch ambulante Pflege und Pflegehilfsmittel. Der Anspruch besteht nur, soweit es nicht zumutbar ist, die Mittel aus eigenem Einkommen und Vermögen aufzubringen; bei minderjährigen unverheirateten Personen wird auch das Einkommen der Eltern berücksichtigt. Antrag beim Sozialamt der Wohnsitzkommune.
Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
Die Hilfe zur Pflege nach dem siebten Kapitel des SGB XII springt ein, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung und das eigene Einkommen und Vermögen die Pflegekosten nicht decken. Sie umfasst haeusliche Pflege, teilstationaere und stationaere Pflege sowie Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds. Anspruch haben Pflegebedürftige im Sinne des Paragrafen 61a SGB XII. Einkommen und Vermögen der Pflegebedürftigen und ihrer nicht getrennt lebenden Partner werden nach dem elften Kapitel geprüft.
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Nach dem achten Kapitel des SGB XII erhalten Menschen Hilfe, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und die sich aus eigener Kraft nicht helfen können. Typische Anlaesse sind Wohnungslosigkeit, Haftentlassung, Gewalterfahrung oder der Verlust der Wohnung. Die Hilfe umfasst Beratung, persönliche Unterstützung, Hilfe zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung sowie Hilfe zur Erlangung von Arbeit. Leistungen nach anderen Vorschriften gehen vor.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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