Förderprogramme auf Ebene Kommune
Alle Programme auf Ebene Kommune. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.
286 Programme gefunden
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Düsseldorf: Zuschuss für Solarthermieanlagen
Im Programm Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten bezuschusst Düsseldorf thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung. Die Förderung beginnt bei 1.000 Euro und beträgt je nach Anlagentyp bis zu 200 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche. Das Programm umfasst daneben Wärmepumpen und Maßnahmen an der Gebäudehuelle. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen, die Ausführung muss durch ein Fachunternehmen erfolgen.
Düsseldorf: Zuschuss für Balkonkraftwerke
Die Landeshauptstadt Düsseldorf bezuschusst Balkonsolaranlagen mit bis zu 600 Euro, das entspricht 50 Prozent der Kosten. Beantragt ein Vermieter die Förderung gleichzeitig für alle Wohneinheiten eines Gebäudes, kommt ein Bonus von 10 Prozent hinzu. Haushalte mit geringem Einkommen können über eine Kombination aus städtischen Mitteln und Lotteriemitteln nahezu kostenfreie Balkonsolaranlagen erhalten, hierfuer ist eine Energieberatung verpflichtend.
Düsseldorf: Zuschuss für Photovoltaikanlagen
Im Programm Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten fördert die Landeshauptstadt Düsseldorf Photovoltaikanlagen mit einem Grundbetrag von 1.000 Euro zuzueglich 200 Euro je Kilowatt peak, insgesamt höchstens 10.000 Euro. Das Programm richtet sich an Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden im Stadtgebiet. Nach Angaben der Stadt laesst sich die kommunale Förderung mit Bundesprogrammen der Bundesförderung für effiziente Gebäude und mit progres.nrw kombinieren, wodurch sich die Gesamtsumme deutlich erhöhen kann.
Köln: Zuschuss für Inselanlagen in Kleingärten
Die Stadt Köln bezuschusst netzunabhängige Solar-Inselanlagen in Kleingärten mit 150 Euro je Garten. Inhaber eines Köln-Passes erhalten 300 Euro. Damit können Laubenbesitzer ihre Gartenlaube mit Solarstrom versorgen, ohne an das öffentliche Netz angeschlossen zu sein. Die Förderung ist Teil des gleichen städtischen Programms wie die Photovoltaik- und Speicherförderung und wird über das Förderportal der Stadt beantragt.
Köln: Zuschuss für Steckersolargeraete
Die Stadt Köln fördert Steckersolargeraete, also Balkonkraftwerke, mit 150 Euro je Geraet. Inhaber eines Köln-Passes erhalten 300 Euro. Anders als bei fest installierten Photovoltaikanlagen ist bei Steckersolargeraeten die Selbstmontage zulässig, ein Fachunternehmen ist nicht vorgeschrieben. Der Antrag läuft ausschließlich über das städtische Förderportal. Die Förderung ist Teil des städtischen Programms zur Gebäudesanierung und erneuerbaren Energien.
Köln: Zuschuss für Batteriespeicher
Ergänzend zur Photovoltaikförderung bezuschusst die Stadt Köln Batteriespeicher gestaffelt nach Kapazität: 500 Euro bei 3 bis 7 Kilowattstunden, 1.000 Euro bei 7 bis 11 Kilowattstunden und 1.300 Euro ab 11 Kilowattstunden. Wie bei der Anlagenförderung liegt die Obergrenze bei 60 Prozent der förderfähigen Kosten, bei gemeinnützigen Trägern bei 80 Prozent, und bei insgesamt 10.000 Euro je Gebäude und Jahr. Der Einbau muss durch ein Fachunternehmen erfolgen.
Köln: Zuschuss für Photovoltaikanlagen
Die Stadt Köln bezuschusst die Erstinstallation fest montierter, netzgekoppelter Photovoltaikanlagen gestaffelt nach Leistung: 1.500 Euro bei 2 bis 5 Kilowatt peak, 2.000 Euro bei 5 bis 9 Kilowatt peak, 2.300 Euro bei 9 bis 14 Kilowatt peak und 2.500 Euro ab 14 Kilowatt peak. Die Förderung deckt höchstens 60 Prozent der förderfähigen Kosten, bei gemeinnützigen Trägern 80 Prozent, und ist auf 10.000 Euro je Gebäude und Jahr begrenzt. Das Gebäude muss mindestens fuenf Jahre alt sein.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude München: Balkonkraftwerke
Die Landeshauptstadt München bezuschusst Balkonkraftwerke mit 0,40 Euro je Watt peak, gefördert werden bis zu 800 Watt peak je Wohneinheit, höchstens jedoch 50 Prozent der Kosten. Inhaber eines München-Passes erhalten 95 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Förderfähig sind Anschaffungspreis, Installation und Befestigung, ein zusammen mit dem Geraet gekaufter Speicher sowie beim München-Pass auch die Installation einer geeigneten Steckdose. Der Antrag muss zwingend vor Kauf oder Bestellung gestellt werden.
Limburg elektrisiert - Förderung von Lastenrädern und Elektromobilität
Unter dem Titel Limburg elektrisiert fördert die Kreisstadt Limburg Maßnahmen der Elektromobilität, darunter die Anschaffung privater und gewerblicher Lastenräder mit und ohne Elektroantrieb. Das Programm läuft seit Februar 2018 und ist Teil des städtischen Angebots im Bereich Mobilität und Verkehr. Die Förderung erfolgt, solange Mittel verfügbar sind. Förderhöhe und Antragsweg regelt die städtische Richtlinie.
Klimafonds der Stadt Schenefeld
Über den Klimafonds fördert die Stadt Schenefeld Maßnahmen zum Klimaschutz, darunter die Anschaffung privater und gewerblicher Lastenräder. Die Antragstellung ist an feste Zeitfenster gebunden und jeweils vom 1. bis 31. Januar sowie vom 1. bis 31. Juli möglich. Die Bedingungen sind in der Leistungsbeschreibung der Stadt hinterlegt. Die Mittel des Fonds sind pro Förderrunde begrenzt.
Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs der Stadt Lingen
Die Stadt Lingen bündelt ihre Angebote rund um das Fahrrad auf einer eigenen Seite und fördert darüber die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs. Das Programm soll den Umstieg vom Auto auf das Rad im Alltagsverkehr unterstützen. Antragsunterlagen und Bedingungen stellt die Stadtverwaltung bereit. Die Förderung ist an die verfügbaren Haushaltsmittel gebunden.
Förderprogramm Lastenrad und Fahrradanhänger der Stadt Verden
Die Stadt Verden fördert mit einem eigenen Programm die Anschaffung von Lastenrädern und Fahrradanhängern. Ziel ist es, den Umstieg vom Auto auf das Rad für Einkäufe sowie Kinder- und Lastentransporte zu erleichtern. Antragsformular und Förderbedingungen stellt die Stadt auf ihrer Portalseite bereit. Die Förderung ist an die verfügbaren Haushaltsmittel gebunden.
Radverkehrsförderung der Stadt Bietigheim-Bissingen
Die Stadt Bietigheim-Bissingen bündelt ihre Angebote zum Radverkehr auf einer eigenen Seite und fördert dort auch die Anschaffung von Lastenrädern und Lastenanhängern durch Privatpersonen. Die Stadt begründet dies damit, dass Kommunen mit hohem Radverkehrsanteil ihren Bürgerinnen und Bürgern mehr Mobilität und Lebensqualität bieten. Die Förderung läuft, solange Haushaltsmittel verfügbar sind. Details regelt die städtische Förderrichtlinie.
Nachhaltigkeitsfonds der Stadt Bühl
Über den Nachhaltigkeitsfonds fördert die Stadt Bühl Maßnahmen aus den Bereichen Klimaschutz, Umwelt und nachhaltige Mobilität. Dazu zählt die Anschaffung privater und gewerblicher Lastenräder. Die Förderbedingungen und der Antragsweg sind auf der städtischen Klimaschutzseite beschrieben. Die Förderung läuft, solange Mittel des Fonds verfügbar sind.
Förderprogramm für Klimaschutz und Klimawandelanpassung der Stadt Stutensee
Mit dem Förderprogramm für Klimaschutz und Klimawandelanpassung unterstützt die Stadt Stutensee ihre Bürgerinnen und Bürger finanziell bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen. Zum Förderkatalog gehört auch die Anschaffung von Lastenrädern mit und ohne Elektroantrieb. Die allgemeinen Informationen und die Förderrichtlinie stehen auf der städtischen Klimaseite bereit. Die Mittel sind auf das jeweilige Haushaltsjahr begrenzt.
Förderprogramm Lastenrad der Gemeinde Leutenbach
Die Gemeinde Leutenbach fördert die Anschaffung von Lastenrädern durch Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde. Mit einem Lastenrad lassen sich Einkäufe erledigen oder Kinder transportieren, was Klimaschutz und Gesundheit zugutekommt. Der Ablauf ist dreistufig: erst beantragen, dann kaufen, dann den Zuschuss erhalten. Antrag, Auszahlungsantrag und Förderrichtlinie stehen auf der Gemeindeseite bereit.
Förderprogramm Lastenrad der Stadt Walldorf
Die Stadt Walldorf unterhält ein eigenes Förderprogramm für die Anschaffung von Lastenrädern und stellt dazu Antrag und Förderrichtlinie zum Download bereit. Das Programm ist Teil des städtischen Nachhaltigkeitsangebots und ergänzt weitere kommunale Förderprogramme. Förderhöhe und Antragsweg regelt die Richtlinie zum Förderprogramm Lastenrad. Zuständig ist die Stadtverwaltung Walldorf.
Lastenrad-Förderantrag der Kreisstadt Unna
Die Kreisstadt Unna bezuschusst anteilig Lastenfahrräder sowie Lasten- und Kinderanhänger, um den Radverkehr im Stadtgebiet zu stärken. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, für Einkäufe sowie Kinder- und Lastentransporte auf das private Kraftfahrzeug zu verzichten. Anträge können seit dem 1. Oktober 2022 gestellt werden, die Förderung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Bearbeitung erfolgt nach Eingangsdatum der Anträge.
Klimaschutzförderung der Stadt Ahaus
Die Stadt Ahaus bündelt ihre kommunalen Klimaschutzförderungen auf einer eigenen Seite. Dazu zählt die Förderung von Lastenrädern und Lastenanhängern für privat oder in Vereinen genutzte Fahrzeuge. Das Budget wird jährlich festgelegt und die Förderung läuft, solange Mittel verfügbar sind. Die genauen Bedingungen ergeben sich aus der städtischen Förderrichtlinie.
Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung der Stadt Datteln
Die Stadt Datteln gewährt Zuschüsse für die Umsetzung von Maßnahmen aus den Bereichen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung. Zum Förderkatalog gehört unter anderem die Anschaffung von Lastenrädern und Lastenanhängern. Das Programm richtet sich an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Förderhöhe und Bedingungen sind in der städtischen Förderrichtlinie geregelt.
Förderprogramm KlimaPlus+ der Stadt Minden
Mit dem Programm KlimaPlus+ unterstützt die Stadt Minden private Haushalte bei Klimaschutzmaßnahmen, darunter klimafreundliche Mobilität, energetische Modernisierung, erneuerbare Energien und Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung. Die Stadt verfolgt das Ziel der Klimaneutralität bis 2045. Die Förderperiode 2026 ist geöffnet, die Antragsformulare stehen auf der städtischen Seite bereit. Ein Antrag auf Mittelreservierung ist bis zum 31. Dezember 2026 möglich.
Lastenrad-Förderung der Stadt Gladbeck
Der Rat der Stadt Gladbeck hat ein Förderprogramm für die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern beschlossen. Damit setzt die Stadt ein Zeichen für Klimaschutz und Verkehrswende. Lastenräder werden bereits von Transport- und Logistikunternehmen sowie von Familien genutzt und eignen sich gut, um im innerstädtischen Verkehr Autofahrten zu ersetzen. Details zu Förderhöhe und Antragsweg regelt die städtische Förderrichtlinie.
Förderung von Lastenfahrrädern und Anhängern der Stadt Ahlen
Die Stadt Ahlen fördert die Anschaffung von Lastenfahrrädern sowie Fahrradlasten-, Kinder- und Hundeanhängern. Der Zuschuss beträgt 30 Prozent des Anschaffungspreises inklusive Mehrwertsteür, höchstens 1.000 Euro für elektrisch betriebene Lastenräder, 500 Euro für muskelbetriebene Lastenräder und 100 Euro für Lastenanhänger. Der Förderantrag ist jederzeit möglich, die Auszahlung erfolgt solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Antragsberechtigt sind volljährige Privatpersonen mit Meldeadresse in Ahlen, die das Rad ausschließlich privat nutzen.
Klimaschutzförderprogramm der Landeshauptstadt Potsdam
Potsdam fördert mit dem Klimaschutzförderprogramm Maßnahmen der Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen Mobilität, Sanieren und Bauen, erneuerbare Energien, Klimafolgenanpassung, Biodiversität und Konsum. Die Anschaffung eines E-Lastenrades wird mit bis zu 1.000 Euro bezuschusst. Neu aufgenommen wurden Steckersolar-Geräte mit Stromspeichern sowie wieder die Förderung von Großgerätereparaturen. Ab dem 18. Mai 2026 ist die Antragstellung erneut möglich.
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