Antragio

Förderprogramme auf Ebene Bund

Alle Programme auf Ebene Bund. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.

1.802 Programme gefunden

Seite 6 von 76

BundZuschuss

Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland (investive Modellvorhaben Radverkehr)

Der Bund fördert investive Modellvorhaben, die den Radverkehr in Deutschland innovativ verbessern, etwa neuartige Abstellanlagen oder Fahrradparktürme. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von grundsätzlich maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bei finanzschwachen Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept bis zu 90 Prozent. Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Über diese Richtlinie wurde unter anderem der vollautomatische Fahrradparkturm am Altstadtbahnhof Osnabrück mit rund 2,5 Millionen Euro finanziert.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Bewilligungsbehörde Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
BundZuschuss

Finanzhilfen des Bundes für Radschnellwege

Der Bund beteiligt sich mit durchschnittlich 75 Prozent an den Kosten für Planung und Bau von Radschnellwegen der Länder und Kommunen. Förderfähig sind auch der Umbau von Kreuzungspunkten und die Sicherheitsausstattung einschließlich Beleuchtung. Interessierte Gemeinden stellen den Antrag beim jeweiligen Land, das dann die Bundesförderung beantragt. Für 2026 sind im Klima- und Transformationsfonds 58,487 Millionen Euro für Radschnellwege veranschlagt.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, ausgereicht über die Länder
BundZuschuss

Sonderprogramm Stadt und Land, Finanzhilfen des Bundes für die Radverkehrsinfrastruktur

Der Bund stellt Ländern und Gemeinden Finanzhilfen für Radverkehrsinfrastruktur bereit: Radwege, Fahrradstraßen, Radwegebrücken und -unterführungen, Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser, Ampelschaltungen für den Radverkehr sowie Radverkehrskonzepte. Der Bund trägt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Gemeinden und Gemeinden in strukturschwachen Regionen bis zu 90 Prozent. Von Programmbeginn 2021 bis 2030 stehen rund 1,9 Milliarden Euro bereit, bislang wurden über 3.500 Maßnahmen bestätigt.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, ausgereicht über die Länder
BundZuschuss

Kraftfahrzeughilfe, Zuschuss zu den Kosten der Fahrerlaubnis (Paragraf 8 KfzHV)

Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung übernimmt auch die Kosten des Führerscheins, wenn die Fahrerlaubnis für die berufliche Teilhabe nötig ist. Bei einem Einkommen bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraf 18 SGB IV werden die notwendigen Kosten in voller Höhe erstattet, bis 55 Prozent zwei Drittel und bis 75 Prozent ein Drittel. Kosten für behinderungsbedingte Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in vorhandene Führerscheine trägt der Träger immer vollständig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Rehabilitationsträger, insbesondere Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung und Integrationsämter
BundZuschuss

Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation, Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs (KfzHV)

Menschen mit Behinderung, die wegen ihrer Behinderung auf ein eigenes Auto angewiesen sind, um ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen, erhalten einen Zuschuss zur Fahrzeugbeschaffung. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis, höchstens 22.000 Euro. Der Zuschuss richtet sich nach dem Einkommen und beträgt 100 Prozent des Bemessungsbetrags bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße und sinkt gestaffelt auf 16 Prozent bei 75 Prozent der Bezugsgröße. Behinderungsbedingte Zusatzausstattung wird gesondert übernommen.

bis 22.000 Euro
bundesweit
Rehabilitationsträger, insbesondere Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung und Integrationsämter
BundSteuervorteil

Halbe Bemessungsgrundlage für Plug-in-Hybride als Dienstwagen (Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 5 EStG)

Für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die nicht unter die 0,25-Prozent-Regel fallen, wird bei der Privatnutzung nur der halbe Bruttolistenpreis angesetzt. Für Anschaffungen nach dem 31. Dezember 2024 verlangt das Gesetz höchstens 50 Gramm CO2 je Kilometer oder mindestens 80 Kilometer rein elektrische Reichweite. Für Anschaffungen zwischen 2022 und 2024 genügten noch 60 Kilometer Reichweite. Die Regelung gilt für Anschaffungen bis zum 31. Dezember 2030.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung der Länder
BundSteuervorteil

0,25-Prozent-Regel für elektrische Dienstwagen (Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 3 EStG)

Bei einem rein elektrischen Dienstwagen ohne CO2-Ausstoß wird für die Privatnutzung nur ein Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt, aus der 1-Prozent-Regel wird damit faktisch eine 0,25-Prozent-Regel. Die Preisgrenze wurde mehrfach angehoben: Sie liegt bei 100.000 Euro Bruttolistenpreis für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft werden, bei 70.000 Euro für Anschaffungen ab 2024 und davor bei 60.000 Euro. Die Regelung gilt für Anschaffungen bis zum 31. Dezember 2030.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung der Länder
BundSteuervorteil

Steuerfreie Privatnutzung des betrieblichen Fahrrads für Selbständige (Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 6 EStG)

Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende müssen die private Nutzung eines betrieblichen Fahrrads oder Pedelecs nicht als Entnahme versteuern. Der Gesetzeswortlaut lautet, die private Nutzung eines betrieblichen Fahrrads, das kein Kraftfahrzeug im Sinne des Satzes 2 ist, bleibt außer Ansatz. Die Betriebsausgaben für Anschaffung, Leasingraten, Wartung und Zubehör bleiben trotzdem voll abziehbar. Nach Paragraf 52 Absatz 12 Satz 8 EStG gilt die Regelung bis zum 31. Dezember 2030.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung der Länder
BundSteuervorteil

Ein-Viertel-Regelung für das Dienstfahrrad bei Gehaltsumwandlung (Paragraf 8 Absatz 2 Satz 10 EStG)

Wird ein Dienstrad per Gehaltsumwandlung statt als Gehaltsextra überlassen, ist der geldwerte Vorteil nicht steuerfrei, aber stark reduziert: Zu versteuern ist monatlich 1 Prozent von einem Viertel der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung im Zeitpunkt der Inbetriebnahme einschließlich Umsatzsteuer. Damit sind alle Fahrten abgegolten, auch Wege zur ersten Tätigkeitsstätte. Bei einer UVP von 4.000 Euro sind das rund 10 Euro Sachbezug im Monat. Im Jahr 2019 galt statt der Viertelung noch die Halbierung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung der Länder
BundSteuervorteil

Steuerfreiheit für das Dienstfahrrad nach Paragraf 3 Nummer 37 EStG

Überlässt der Arbeitgeber ein betriebliches Fahrrad oder E-Bike zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, ist der geldwerte Vorteil vollständig steuerfrei. Es fällt weder Lohnsteuer noch Sozialversicherung auf die private Nutzung an. Die Befreiung gilt für jedes einzelne überlassene Rad, ist also nicht auf ein Fahrzeug beschränkt, und mindert die Entfernungspauschale nicht. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um ein Kraftfahrzeug im Sinne von Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 EStG handelt, S-Pedelecs über 25 km/h fallen also heraus.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung der Länder
BundZuschuss

E-Auto-Förderung 2026 (Richtlinie zur sozial gestaffelten Förderung der Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen)

Nachfolgeprogramm des 2023 beendeten Umweltbonus. Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 80.000 Euro erhalten 3.000 Euro Basisförderung für ein batterieelektrisches Fahrzeug oder Brennstoffzellenfahrzeug und 1.500 Euro für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender. Je Kind unter 18 Jahren kommen 500 Euro dazu, bei Einkommen unter 60.000 Euro weitere 1.000 Euro, bei unter 45.000 Euro nochmals 1.000 Euro.

1.500 Euro bis 6.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, umgesetzt durch das BAFA
BundZuschuss

Mikroförderprogramm „Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.“

Kleinförderung für ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und sehr ländlichen Regionen, auch für Vereinsheime und Kulturorte im Dorf. Gefördert werden Projekte zur Gewinnung und Bindung von Engagierten mit bis zu 1.500 Euro, höchstens 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und einmalig pro Organisation und Kalenderjahr. Antragstellung ist durchgaengig möglich, Projekte können in der Regel sechs Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen im laufenden Kalenderjahr abgeschlossen sein.

bis 90 Prozent, maximal 1.500 Euro
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
BundSonstiges

Deutscher Musikinstrumentenfonds

Kein Geld, sondern Instrumente: Aus einem Bestand von über 280 wertvollen Streichinstrumenten, darunter Stradivari, Guarneri, Guadagnini und Gagliano, werden Violinen, Violen, Violoncelli und Kontrabaesse an junge Musikerinnen und Musiker ab 12 Jahren verliehen, zunächst für ein bis zwei Jahre mit Verlaengerungsmöglichkeit bis zum 30. Lebensjahr. Die Vergabe erfolgt über einen jährlichen Wettbewerb Ende Februar an der Musikhochschule Lübeck. Das Höchstalter für eine Bewerbung beträgt 28 Jahre.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Stiftung Musikleben gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland
BundZuschuss

Auslandsstipendien des Bundes für Künstlerinnen und Künstler (Villa Massimo, Casa Baldi, Venedig, Paris, Villa Aurora)

Residenzstipendien des Bundes für aussergewoehnlich qualifizierte Künstlerinnen und Künstler: Villa Massimo in Rom für zehn Monate, Casa Baldi in Olevano Romano für drei Monate, Deutsches Studienzentrum Venedig mit acht Stipendien zu je drei Monaten, Cite internationale des arts in Paris für sechs Monate und Villa Aurora in Los Angeles für drei Monate. Sparten sind Architektur, Bildende Kunst, Literatur, Komposition, bei der Villa Aurora zusätzlich Film. Bewerbungsschluss ist der 15. Januar für das Folgejahr.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, Vergabe über die Kulturstiftung der Länder
BundPrämie

Deutscher Verlagspreis

Preis für unabhängige Verlage mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die seit mindestens drei Jahren bestehen, nicht Teil eines Konzerns sind und im Schnitt unter 3 Mio. Euro Jahresumsatz erzielen. 2026 werden bis zu drei Hauptpreise mit je 50.000 Euro, bis zu 79 Preise mit je 18.000 Euro sowie erstmals ein Nachhaltigkeitspreis und ein Innovationspreis mit je 24.000 Euro vergeben. Verlage mit antisemitischen, rassistischen oder anderweitig menschenfeindlichen Inhalten sind ausgeschlossen.

18.000 Euro bis 50.000 Euro
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundPrämie

Deutscher Buchhandlungspreis

Preis für inhabergeführte Buchhandlungen mit Sitz in Deutschland und einem Jahresumsatz unter 1 Mio. Euro. Vergeben werden bis zu 100 Guetesiegel mit je 7.000 Euro, fuenf Auszeichnungen für besonders herausragende Buchhandlungen mit je 15.000 Euro und drei Hauptpreise mit je 25.000 Euro. Zusätzlich gehen bis zu zehn undotierte Guetesiegel an Buchhandlungen mit mehr als 1 Mio. Euro Umsatz. Bewertet werden literarisches Sortiment, Kulturprogramm, innovative Geschäftsmodelle und Leseförderung.

7.000 Euro bis 25.000 Euro
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, mit Kurt Wolff Stiftung und Börsenverein des Deutschen Buchhandels
BundZuschuss

Arbeitsstipendien des Deutschen Literaturfonds

Arbeitsstipendien für professionelle deutschsprachige Autorinnen und Autoren mit nachweislich herausragendem literarischem Niveau. Die Stipendienhöhe beträgt 3.000 Euro pro Monat, die maximale Laufzeit ein Jahr. Verlaengerungsstipendien sind nur in begründeten Ausnahmefaellen möglich. Parallel vergibt der Fonds Arbeitsstipendien für Comics, ein Initiativstipendium, die Kranichsteiner Kinder- und Jugendliteratur-Stipendien sowie Auslandsstipendien in New York, London und Nancy.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutscher Literaturfonds e.V., gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

Brockes-Stipendium des Deutschen Übersetzerfonds

Sabbatical-Stipendium über 9.000 Euro für erfahrene literarische Übersetzerinnen und Übersetzer. Es finanziert eine Auszeit vom Auftragsdruck, damit Zeit für Lektuere, Recherche und eigene Projekte bleibt. Daneben vergibt der Fonds Gottsched-Stipendien für Fortbildung mit 4.500 bis 6.000 Euro, Bode-Stipendien für Mentoring mit 3.000 bis 4.500 Euro und Initiativstipendien über 2.000 Euro für Projekte ohne Verlagsvertrag.

9.000 Euro bis 9.000 Euro
bundesweit
Deutscher Übersetzerfonds e.V., gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

Reisestipendien des Deutschen Übersetzerfonds

Reisestipendien von 500 bis 4.000 Euro für Fahrt und Unterkunft, wenn Übersetzerinnen und Übersetzer für ein Projekt recherchieren oder ihre Sprachkenntnisse im Herkunftsland auffrischen wollen. Ergänzend gibt es Aufenthaltsstipendien von 400 Euro pro Woche für zwei bis vier Wochen in Straelen, Arles, Visby oder Looren. Die regulaeren Bewerbungsfristen sind der 15. Januar, der 15. Mai und der 15. September.

500 Euro bis 4.000 Euro
bundesweit
Deutscher Übersetzerfonds e.V., gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

Arbeitsstipendien des Deutschen Übersetzerfonds

Arbeitsstipendien von 3.000 bis 10.000 Euro für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer ins Deutsche, damit sie laenger und intensiver an einem Text arbeiten können. Voraussetzung sind deutsche Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Deutschland und ein Verlagsvertrag beziehungsweise ein belegtes Übersetzungsprojekt. Die regulaeren Bewerbungsfristen sind der 15. Januar, der 15. Mai und der 15. September jedes Jahres.

3.000 Euro bis 10.000 Euro
bundesweit
Deutscher Übersetzerfonds e.V., gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

KUNSTFONDS_SoloProjekt

Projektförderung für einzelne bildende Künstlerinnen und Künstler zur Realisierung eines konkreten Vorhabens. Die Höchstfördersumme beträgt 30.000 Euro für den gesamten Bewilligungszeitraum, die Mindestantragssumme 5.000 Euro, der Eigenanteil mindestens 10 Prozent. Mit der Maßnahme darf erst nach Bewilligung begonnen werden, ausser ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde beantragt. Die Fördergrundsaetze gelten bis zum 31. Dezember 2026, jeweils unter Haushaltsvorbehalt.

bis 90 Prozent, maximal 30.000 Euro
bundesweit
Stiftung Kunstfonds, gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

KUNSTFONDS_Stipendium der Stiftung Kunstfonds

Arbeitsstipendium für professionelle bildende Künstlerinnen und Künstler: 18.000 Euro für sechs Monate, ausgezahlt in monatlichen Raten. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Deutschland, keine Anstellung im Förderzeitraum (Minijobs bleiben unberücksichtigt) und keine Immatrikulation als Studierende. Wer in den vergangenen 15 Jahren bereits ein Kunstfonds-Stipendium erhalten hat, ist ausgeschlossen. Bewerbung ausschließlich digital, Abschlussbericht binnen zwei Monaten nach Förderende.

bis 18.000 Euro
bundesweit
Stiftung Kunstfonds, gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

U25 – Junge Kulturinitiativen des Fonds Soziokultur

Einstiegsprogramm für junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die die ersten eigenen Schritte in der Kulturarbeit gehen. Gefördert werden experimentelle Projekte, die Menschen vor Ort einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten. Die Fördergrundsaetze des Fonds gelten entsprechend, die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Mittelbewilligung durch den BKM. Konkrete Förderhöhen nennt die Programmseite nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Fonds Soziokultur e.V., gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

Allgemeine Projektförderung des Fonds Soziokultur

Zentrale Bundesförderung für soziokulturelle Projekte. Gefördert werden zeitlich befristete Vorhaben, die Menschen vor Ort als Aktive in Konzeption und Durchführung einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten. Gesucht werden mutige Ansaetze und innovative Formate mit Modellcharakter. Gekoppelt an die Förderrunde im Herbst 2026 ist der 13. Innovationspreis Soziokultur zum Thema Einsamkeit ausgeschrieben, eine gesonderte Bewerbung dafuer ist nicht möglich. Konkrete Förderhöhen nennt die Programmseite nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Fonds Soziokultur e.V., gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

Weiter im Verzeichnis

Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.