Förderprogramme auf Ebene Bund
Alle Programme auf Ebene Bund. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.
1.802 Programme gefunden
ThemaAlle
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- Heizung225
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- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
action! Aktiv für eine globale Welt
action! fördert Bildungsaktionen zu globalen Themen entlang der 17 Nachhaltigkeitsziele mit bis zu 500 Euro je Projekt. Die Förderung deckt 100 Prozent der Projektkosten, ein Eigenanteil ist nicht noetig. Antragsberechtigt sind ehrenamtlich Engagierte ab 18 Jahren sowie Gruppen und Initiativen ohne eigene Rechtsform, eingetragene Vereine und etablierte Organisationen dagegen nicht. Gefördert werden zum Beispiel Workshops, Ausstellungen, Filmvorführungen, Podcasts und Aktionstage. Das Programm läuft von 2025 bis 2027, Anträge werden nach Eingang bearbeitet und innerhalb von zwei Wochen beantwortet.
action! Aktiv für eine globale Welt
action! fördert Bildungsaktionen zu globalen Themen mit bis zu 500 Euro, ein Eigenanteil ist nicht noetig. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen ab 18 Jahren, Gruppen, Initiativen, nicht eingetragene Vereine und Vereine in Gründung. Eingetragene Vereine und etablierte Organisationen können nicht beantragen. Die Projekte müssen einen Bezug zu den 17 Nachhaltigkeitszielen haben und in einer ländlichen oder strukturschwachen Region stattfinden. Anträge werden fortlaufend nach Eingang bearbeitet, die Rückmeldung erfolgt binnen zwei Wochen.
chance.natur - Bundesförderung Naturschutzgroßprojekte
chance.natur fördert großflaechige Naturschutzvorhaben von gesamtstaatlich repraesentativer Bedeutung. Ausgewählt werden Gebiete nach fuenf Kriterien: Repraesentanz, Großflaechigkeit, Naturnaehe, Gefaehrdung und Beispielhaftigkeit. Träger sind typischerweise Naturschutzverbände, Stiftungen, Landkreise oder Zweckverbände, die ein Gebiet über viele Jahre entwickeln und dauerhaft sichern. Über dieses Programm wurden unter anderem acht Projekte am Grünen Band gefördert.
chance.natur – Bundesförderung Naturschutz (Naturschutzgroßprojekte)
Zuschuss von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung, einschließlich Flächenankauf, Biotopmanagement, Planungen und Evaluierungen. Üblicher Eigenanteil rund 10 Prozent der Gesamtfinanzierung.
coparion
coparion ist ein Venture-Capital-Fonds mit 275 Millionen Euro Volumen für Startups und Unternehmen in der frühen Wachstumsphase. Investiert werden 0,5 bis 8 Millionen Euro pro Finanzierungsrunde und bis zu 15 Millionen Euro pro Unternehmen über mehrere Runden. coparion investiert ausschließlich gemeinsam mit privaten Co-Investoren, die den gleichen Betrag zu identischen wirtschaftlichen Bedingungen einbringen (pari passu). Finanziert wird der Fonds vom ERP-Sondervermögen, von KfW Capital und der Europäischen Investitionsbank. Voraussetzung sind erste nachweisbare Markterfolge wie Umsatz, wichtige Kunden oder ein erfolgreicher Produktstart.
develoPPP
develoPPP fördert privatwirtschaftliche Vorhaben in Entwicklungs- und Schwellenländern, die zugleich unternehmerisch tragfähig und entwicklungspolitisch wirksam sind. Typische Themen sind Berufsausbildung, nachhaltige Lieferketten, Landwirtschaft und Klimaschutz. In der Variante classic werden Unternehmen jeder Größe mit bis zu zwei Millionen Euro unterstützt, wobei der öffentliche Anteil höchstens 50 Prozent beträgt. Die Variante ventures richtet sich an junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen und stellt 100.000 Euro als Wachstumsinvestition im Matching-Funds-Modell bereit. Die Auswahl erfolgt über einen Ideenwettbewerb.
exist Forschungstransfer
Zweistufige Förderung für technologieorientierte Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit hohem technischem Risiko. In Förderphase I werden Personal, projektbezogene Sachausgaben von in der Regel bis zu 250.000 Euro und unternehmerisches Coaching für bis zu 18 Monate, in begründeten Faellen bis 36 Monate, gefördert. Förderphase II unterstützt das gegründete Unternehmen mit bis zu 180.000 Euro bei maximal 240.000 Euro förderfähigen Gesamtkosten und einer Förderquote von bis zu 75 Prozent.
exist Gründungsstipendium
Zwölfmonatiges Stipendium für wissensbasierte Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Vorgründungsphase. Promovierte erhalten 3.000 Euro, Hochschulabsolventen 2.500 Euro, Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung 2.000 Euro und Studierende 1.000 Euro monatlich, jeweils zuzueglich 150 Euro Kinderzuschlag pro Kind und Monat. Hinzu kommen Sachmittel von bis zu 30.000 Euro für Teams bzw. 10.000 Euro für Einzelgründungen sowie 5.000 Euro Coachingbudget.
exist Gründungsstipendium (früher EXIST-Gründerstipendium)
Stipendium für Studierende, Absolventinnen, Absolventen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und ausseruniversitaeren Forschungseinrichtungen, die ein innovatives Gründungsvorhaben verfolgen. Die monatlichen Saetze betragen 3.000 Euro für Promovierte, 2.500 Euro für Hochschulabsolventen, 2.000 Euro bei abgeschlossener Berufsausbildung und 1.000 Euro für Studierende, dazu 150 Euro pro Kind und Monat. Hinzu kommen Sachausgaben von 30.000 Euro für Teams beziehungsweise bis zu 10.000 Euro für Einzelgründer sowie 5.000 Euro Coachingbudget. Gefördert wird 12 Monate, das Team umfasst höchstens drei Personen, davon mindestens eine mit Hochschulabschluss. Der Antrag wird über die Hochschule oder Forschungseinrichtung gestellt.
exist Women
Programm zur Stärkung von Gründerinnen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit einer ersten Gründungsidee. Jede geförderte Gründerin erhält Sachmittel in Höhe von 2.000 Euro sowie zusätzliches Coaching und Netzwerkformate. Ein Teil der Teilnehmerinnen kann zusätzlich ein bis zu dreimonatiges Stipendium erhalten: 1.000 Euro für Studentinnen, 2.000 Euro mit abgeschlossener Berufsausbildung, 2.500 Euro für Absolventinnen und 3.000 Euro für Promovierte, jeweils plus 150 Euro Kinderzuschlag je Kind und Stipendienmonat.
iMOVE Bildungsexport (Training Made in Germany)
iMOVE ist die Exportinitiative für die deutsche Aus- und Weiterbildungswirtschaft und ein Arbeitsbereich des Bundesinstituts für Berufsbildung. Deutsche Bildungsanbieter, vor allem KMU, erhalten Unterstützung bei der Erschließung internationaler Maerkte unter der Marke Training Made in Germany. Dazu gehoeren internationales Bildungsmarketing, Marktinformationen, Kontaktanbahnung zu Kunden und Partnern sowie der Zugang zu Regierungs- und Wirtschaftskontakten weltweit. Anbieter können sich in die iMOVE-Anbieterdatenbank aufnehmen lassen. Eine Geldförderung wird nicht ausgezahlt.
nexxt-change Unternehmensnachfolgebörse
Kostenlose und anonyme Nachfolgebörse des Bundes für Betriebsinhaber, die einen Nachfolger suchen, und für Übernahmeinteressierte. Seit 2006 wurden nach Angaben der Plattform 22.300 Vermittlungen erreicht, 431 regionale Partner wie Kammern und Banken begleiten die Inserate kostenfrei.
startsocial Beratungsstipendien
startsocial vergibt Beratungsstipendien an soziale Initiativen und Vereine. Statt Geld gibt es vier Monate individuelle Beratung durch erfahrene Fach- und Führungskräfte aus der Wirtschaft. Der Wettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Bundeskanzleramts und läuft seit über 25 Jahren. Die Bewerbungsfrist der Runde 2026 war der 15. Juli 2026.
transform_D
transform_D fördert gemeinnützige Organisationen, die ihr Engagement in den Feldern Zusammenhalt, Digitalisierung und Klimaschutz weiterentwickeln wollen. Die Fördersumme liegt zwischen 20.000 und 100.000 Euro pro Projekt. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und deren Zusammenschlüsse. Ausgeschlossen sind öffentliche Institutionen, Parteien, Gebietskörperschaften und nicht rechtsfähige Organisationen. Die Umsetzung der aktuellen Runde läuft vom 1. Maerz 2026 bis 31. Dezember 2027.
Öko-Regelung 1a: Bereitstellung nichtproduktiver Flächen auf Ackerland
Wer über die Pflichtstilllegung hinaus Ackerflächen aus der Produktion nimmt und der Selbstbegrünung überlaesst, erhält eine jährliche Prämie je Hektar. Die Prämie ist gestuft und beträgt in der ersten Stufe 1.300 Euro je Hektar. Die Flächen dürfen nicht gemaeht oder beweidet werden, damit Insekten und Feldvoegel Rückzugsraum finden. Die Öko-Regelung wird jährlich neu beantragt, es besteht keine mehrjährige Verpflichtung.
Öko-Regelung 1b und 1c: Bluehstreifen und Bluehflächen auf Ackerland und in Dauerkulturen
Gefördert wird die Anlage von Bluehstreifen und Bluehflächen auf Ackerland (Öko-Regelung 1b) sowie in Dauerkulturen wie Obst- und Weinbau (Öko-Regelung 1c). Die Prämie beträgt jeweils 200 Euro je Hektar zusätzlich zur Grundprämie der nichtproduktiven Flächen. Die Flächen müssen mit einer zugelassenen Saatgutmischung angelegt werden und dienen Bestaeubern und anderen Insekten als Nahrungsquelle. Beantragt wird jährlich mit dem Sammelantrag.
Öko-Regelung 1d: Altgrasstreifen im Dauergrünland
Wer Teilflächen von Dauergrünland über den Winter als Altgrasstreifen stehen laesst, erhält eine Prämie je Hektar Altgrasfläche. Für 2025 lag der Satz der ersten Stufe bei 900 Euro je Hektar, für 2026 sind 1.000 Euro je Hektar vorgesehen. Seit 2025 gilt zusätzlich eine Ein-Hektar-Regelung für die Mindestgröße. Altgrasstreifen sind Winterquartier für Insekten und Kleintiere und werden erst im Folgejahr genutzt.
Öko-Regelung 2: Anbau vielfaeltiger Kulturen im Ackerbau
Diese Öko-Regelung belohnt eine vielfaeltige Fruchtfolge auf dem Ackerland des Betriebs. Wer mindestens fuenf Hauptfruchtarten anbaut und dabei einen Mindestanteil Leguminosen einhaelt, erhält 60 Euro je Hektar Ackerfläche. Vielfaeltige Fruchtfolgen unterbrechen Krankheits- und Schaedlingszyklen, verbessern die Bodenstruktur und senken den Duengebedarf. Die Prämie wird gesamtbetrieblich für das Ackerland gewährt und jährlich beantragt.
Öko-Regelung 3: Agroforstwirtschaft auf Acker- und Grünland
Gefördert wird die Beibehaltung agroforstlicher Bewirtschaftung, also die Kombination von Gehoelzstreifen mit Acker- oder Grünlandnutzung auf derselben Fläche. Die Prämie lag 2025 bei 200 Euro je Hektar Gehoelzfläche, für 2026 ist eine Anhebung auf 600 Euro je Hektar vorgesehen, vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU-Kommission. Voraussetzung ist ein von der Länderbehörde genehmigtes Nutzungskonzept. Agroforstsysteme mindern Erosion, binden Kohlenstoff und schaffen Strukturvielfalt in der Feldflur.
Öko-Regelung 4: Extensivierung des gesamten Dauergrünlands
Wer das gesamte Dauergrünland des Betriebs extensiv bewirtschaftet, erhält 100 Euro je Hektar. Der Viehbesatz muss dabei in einem festgelegten Korridor liegen und mineralischer Stickstoffduenger ist ausgeschlossen. Die Maßnahme gilt immer für den gesamten Betrieb, eine Auswahl einzelner Schlaege ist nicht möglich. Ziel ist eine flächendeckend schonendere Grünlandnutzung mit mehr Artenvielfalt.
Öko-Regelung 5: Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von artenreichem Dauergrünland
Diese Öko-Regelung zahlt nicht für eine Bewirtschaftungsauflage, sondern für ein nachgewiesenes Ergebnis: Auf der Fläche müssen mindestens vier Kennarten oder Kennartengruppen des artenreichen Grünlands vorkommen. Die Prämie betrug 2025 noch 225 Euro je Hektar und sinkt 2026 auf 210 Euro je Hektar. Der Nachweis erfolgt schlagbezogen über eine Kartierung nach vorgegebener Methode. Damit werden Betriebe belohnt, die tatsaechlich artenreiches Grünland erhalten.
Öko-Regelung 6: Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
Gefördert wird der vollständige Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel bei ausgewählten Ackerkulturen, Dauerkulturen und im Gemuesebau. Die Prämie ist nach Kulturgruppen gestuft und beträgt in der ersten Stufe 150 Euro je Hektar. Der Verzicht muss auf der gesamten angemeldeten Fläche und über die gesamte Vegetationsperiode eingehalten werden. Kontrolliert wird über Aufzeichnungen und Vor-Ort-Kontrollen.
Öko-Regelung 7: Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten
Für Dauergrünland, das innerhalb eines Natura-2000-Gebiets liegt und extensiv bewirtschaftet wird, gibt es 40 Euro je Hektar. Die Regelung gleicht die zusätzlichen Auflagen aus, die in Vogelschutz- und FFH-Gebieten gelten. Voraussetzung ist, dass die gebietsspezifischen Bewirtschaftungsvorgaben eingehalten werden. Die Prämie ist die kleinste der sieben Öko-Regelungen, laesst sich aber gut mit Vertragsnaturschutz kombinieren.
Ökokonto und Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen nach Paragraf 16 BNatSchG
Wer freiwillig und ohne öffentliche Fördermittel Naturschutzmaßnahmen auf eigenen Flächen umsetzt, kann diese vorab als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen anerkennen lassen und in einem Ökokonto bevorraten. Die entstehenden Ökopunkte lassen sich später für eigene Eingriffe verrechnen oder an Vorhabenträger verkaufen. Erfassung, Bewertung, Buchung, Genehmigungsbedürftigkeit und Handelbarkeit richten sich nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes.
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Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.