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Förderprogramme auf Ebene Bund

Alle Programme auf Ebene Bund. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.

1.802 Programme gefunden

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BundZuschuss

ElterngeldPlus

ElterngeldPlus ist die laengere Variante des Elterngelds und richtet sich an Eltern, die früh wieder in Teilzeit arbeiten. Ein Basiselterngeldmonat kann in zwei ElterngeldPlus-Monate umgewandelt werden, der Monatsbetrag halbiert sich entsprechend auf 150 bis 900 Euro. Wer während des Bezugs Teilzeit arbeitet, kommt in der Summe oft auf mehr Geld als mit Basiselterngeld. Zulässig sind bis zu 32 Wochenstunden Erwerbsarbeit.

150 Euro bis 900 Euro
bundesweit
Elterngeldstellen der Länder
BundZuschuss

Partnerschaftsbonus beim Elterngeld

Der Partnerschaftsbonus belohnt Eltern, die sich Erwerbsarbeit und Betreuung gleichzeitig teilen. Jeder Elternteil erhält zwei, drei oder vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide im selben Zeitraum zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Alleinerziehende können den Bonus allein in Anspruch nehmen. Die Höhe entspricht dem ElterngeldPlus, also 150 bis 900 Euro je Monat.

150 Euro bis 900 Euro
bundesweit
Elterngeldstellen der Länder
BundZuschuss

Partnerschaftsbonus beim Elterngeld

Der Partnerschaftsbonus belohnt Eltern, die sich Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung parallel teilen. Wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, bekommen sie 2, 3 oder 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus je Elternteil. Alleinerziehende erhalten den gesamten Bonus allein. Beantragt wird er über die Elterngeldstelle des Bundeslandes.

150 Euro bis 900 Euro
bundesweit
Elterngeldstelle des Bundeslandes
BundBeratung

Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für eine Energieberatung durch zugelassene Expertinnen und Experten. Der Höchstbetrag liegt bei 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und bei 850 Euro für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich einmalig 250 Euro, wenn die Ergebnisse in einer Eigentümerversammlung erläutert werden. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Mieter, Paechter und Niessbrauchsberechtigte. Ein in der EBW geförderter individueller Sanierungsfahrplan ist Voraussetzung für den iSFP-Bonus in der BEG.

bis 50 Prozent, maximal 850 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundBeratung

Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Das BAFA bezuschusst die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 Prozent des Beratungshonorars. Der Zuschuss beträgt maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Für die Erläuterung des Berichts in einer Eigentümerversammlung einer WEG kommen einmalig 250 Euro hinzu. Ergebnis ist ein individueller Sanierungsfahrplan oder ein Bericht zur Komplettsanierung.

bis 50 Prozent, maximal 850 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan)

Der Bund bezuschusst 50 Prozent des Honorars für eine qualifizierte Energieberatung an Wohngebäuden. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sind maximal 650 Euro möglich, für Gebäude ab drei Wohneinheiten maximal 850 Euro. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig 250 Euro zusätzlich, wenn die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung vorgestellt werden. Ergebnis ist in der Regel ein individueller Sanierungsfahrplan mit schrittweisen Sanierungsempfehlungen. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung über das BAFA-Portal gestellt werden.

bis 50 Prozent, maximal 850 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundBeratung

Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)

Zuschuss von 50 Prozent zum Honorar einer qualifizierten Energieberatung für Wohngebäude, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten. Der Berater erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der später den iSFP-Bonus von 5 Prozent bei BEG-Einzelmaßnahmen auslöst. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig 250 Euro zusätzlich für die Ergebnispräsentation in der Eigentümerversammlung.

bis 50 Prozent, maximal 850 Euro
bundesweit
BAFA
BundKredit

KfW-Studienkredit (174)

Studienfinanzierung mit monatlicher Auszahlung zwischen 100 und 650 Euro für den Lebensunterhalt während des Studiums. Der Kredit ist unabhängig von Einkommen, Vermögen und Sicherheiten. Nach der Auszahlungsphase folgt eine Karenzzeit, die Rückzahlung dauert maximal 25 Jahre oder bis zum 67. Lebensjahr.

100 Euro bis 650 Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

KfW-Studienkredit (Programm 174)

Der KfW-Studienkredit finanziert den Lebensunterhalt während des Studiums mit einer flexiblen monatlichen Auszahlung zwischen 100 und 650 Euro. Gefördert werden Studierende zwischen 18 und 44 Jahren, Erst- und Zweitstudium bis 14 Semester, Aufbau- und Promotionsstudien bis sechs Semester. Der Zinssatz ist variabel und wird halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober angepasst, für die Rückzahlungsphase sind Festzinsvereinbarungen möglich. Sicherheiten sind nicht nötig, die Rückzahlung beginnt nach einer Karenzzeit und läuft in der Regel über zehn Jahre.

100 Euro bis 650 Euro
bundesweit
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Antrag über Vertriebspartner
BundPrämie

Öko-Regelung 3: Agroforstwirtschaft auf Acker- und Grünland

Gefördert wird die Beibehaltung agroforstlicher Bewirtschaftung, also die Kombination von Gehoelzstreifen mit Acker- oder Grünlandnutzung auf derselben Fläche. Die Prämie lag 2025 bei 200 Euro je Hektar Gehoelzfläche, für 2026 ist eine Anhebung auf 600 Euro je Hektar vorgesehen, vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU-Kommission. Voraussetzung ist ein von der Länderbehörde genehmigtes Nutzungskonzept. Agroforstsysteme mindern Erosion, binden Kohlenstoff und schaffen Strukturvielfalt in der Feldflur.

bis 600 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die Länder
BundZuschuss

Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)

Zum 1. Juli 2026 hat das Grundsicherungsgeld das Bürgergeld abgelöst. Es ist ein Rechtsanspruch für erwerbsfähige hilfebedürftige Personen ab 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze und deckt Regelbedarf, Mehrbedarfe sowie Unterkunft und Heizung (Paragraf 19 SGB II). Die genannten Beträge sind die Regelbedarfsstufen nach der Anlage zu Paragraf 28 SGB XII, Stand ab 1. Januar 2025 und für 2026 unverändert: 563 Euro für Alleinstehende bis 357 Euro für Kinder bis 6 Jahre. Der Antrag läuft online oder schriftlich beim örtlichen Jobcenter.

357 Euro bis 563 Euro
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) - Regelbedarf

Das Grundsicherungsgeld sichert den Lebensunterhalt erwerbsfähiger hilfebedürftiger Menschen zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze. Es hat zum 1. Juli 2026 das Bürgergeld abgeloest, die Regelbedarfsstufen selbst bleiben unveraendert. Der monatliche Regelbedarf beträgt 2026 563 Euro für Alleinstehende, 506 Euro je Partner, 471 Euro für Jugendliche von 15 bis 17 Jahren, 390 Euro für Kinder von 7 bis 14 Jahren und 357 Euro für Kinder bis 6 Jahre. Voraussetzung ist Hilfebedürftigkeit, also dass Einkommen und Vermögen den Bedarf nicht decken.

357 Euro bis 563 Euro
bundesweit
Jobcenter (Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger)
BundSteuervorteil

Steuerermäßigung für Minijobs im Privathaushalt (§ 35a Absatz 1 EStG)

Wer eine Haushaltshilfe als Minijobber anstellt, etwa für Putzen oder Gartenarbeit, kann 20 Prozent der Aufwendungen von der Einkommensteuer abziehen, höchstens 510 Euro im Jahr. Die Anmeldung läuft über das Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale. Der Haken: Der Höchstbetrag ist niedrig, und die Beschäftigung muss ordnungsgemäß angemeldet sein. Ohne Haushaltsscheck gibt es keinen Abzug.

bis 20 Prozent, maximal 510 Euro
bundesweit
Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt
BundZuschuss

action! Aktiv für eine globale Welt

action! fördert Bildungsaktionen zu globalen Themen entlang der 17 Nachhaltigkeitsziele mit bis zu 500 Euro je Projekt. Die Förderung deckt 100 Prozent der Projektkosten, ein Eigenanteil ist nicht noetig. Antragsberechtigt sind ehrenamtlich Engagierte ab 18 Jahren sowie Gruppen und Initiativen ohne eigene Rechtsform, eingetragene Vereine und etablierte Organisationen dagegen nicht. Gefördert werden zum Beispiel Workshops, Ausstellungen, Filmvorführungen, Podcasts und Aktionstage. Das Programm läuft von 2025 bis 2027, Anträge werden nach Eingang bearbeitet und innerhalb von zwei Wochen beantwortet.

bis 100 Prozent, maximal 500 Euro
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE), Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
BundZuschuss

action! Aktiv für eine globale Welt

action! fördert Bildungsaktionen zu globalen Themen mit bis zu 500 Euro, ein Eigenanteil ist nicht noetig. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen ab 18 Jahren, Gruppen, Initiativen, nicht eingetragene Vereine und Vereine in Gründung. Eingetragene Vereine und etablierte Organisationen können nicht beantragen. Die Projekte müssen einen Bezug zu den 17 Nachhaltigkeitszielen haben und in einer ländlichen oder strukturschwachen Region stattfinden. Anträge werden fortlaufend nach Eingang bearbeitet, die Rückmeldung erfolgt binnen zwei Wochen.

bis 100 Prozent, maximal 500 Euro
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
BundZuschuss

action! Aktiv für eine globale Welt

Förderung von Bildungsaktionen zu globalen Themen und den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung. Gefördert werden Workshops, Ausstellungen, Filmabende oder Aktionstage mit bis zu 500 Euro und 100 Prozent Kostendeckung. Antragsberechtigt sind ausdrücklich auch Einzelpersonen, Gruppen und nicht eingetragene Initiativen.

bis 100 Prozent, maximal 500 Euro
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) gemeinsam mit dem BMZ
BundZuschuss

action! Aktiv für eine globale Welt

Die DSEE fördert in diesem Programm gemeinsam mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Bildungsaktionen zu globalen Nachhaltigkeitsthemen. Pro Initiative gibt es 500 Euro. Die Aktion muss sich auf die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung beziehen. Bewerbungen sind fortlaufend möglich.

bis 500 Euro
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt gemeinsam mit dem BMZ
BundZuschuss

Unterhaltsvorschuss

Staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen, unregelmäßigen oder zu geringen Unterhalt zahlt. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Vorschuss 227 Euro monatlich für Kinder bis 5 Jahre, 299 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 394 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er leistungsfähig ist.

227 Euro bis 394 Euro
bundesweit
Unterhaltsvorschussstellen der Kommunen, finanziert von Bund und Ländern
BundZuschuss

Unterhaltsvorschuss

Zahlt der andere Elternteil keinen, unregelmäßigen oder zu geringen Unterhalt, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt er bis zu 227 Euro für Kinder von null bis fuenf Jahren, 299 Euro von sechs bis elf Jahren und 394 Euro von zwölf bis siebzehn Jahren. Für Kinder ab zwölf gilt die Einschränkung, dass sie nicht auf Grundsicherung angewiesen sein dürfen oder der betreuende Elternteil mindestens 600 Euro brutto verdient. Das Jugendamt holt sich das Geld beim unterhaltspflichtigen Elternteil zurück.

227 Euro bis 394 Euro
bundesweit
Jugendaemter der Kommunen
BundZuschuss

Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Er beträgt monatlich 227 Euro für Kinder bis 5 Jahre, 299 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 394 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025 und bleiben 2026 unverändert, weil sich der Unterhaltsvorschuss aus dem Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes ergibt und beide zum 1. Januar 2026 gleichmäßig gestiegen sind (Mindestunterhalt 486, 558 und 653 Euro abzüglich 259 Euro Kindergeld, Stand 01.01.2026). Beantragt wird er bei der Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamts am Wohnort.

227 Euro bis 394 Euro
bundesweit
Unterhaltsvorschussstelle beim Jugendamt der Kommune
BundZuschuss

Ausbildungsstipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung

Als Pilotprojekt fördert die Konrad-Adenauer-Stiftung auch Auszubildende mit 300 Euro im Monat während der Ausbildungszeit. Damit soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung sichtbar werden. Neben dem Geld gibt es Seminare, Vernetzung und persönliche Begleitung. Das Programm ergänzt die klassische Studien- und Promotionsförderung.

300 Euro bis 300 Euro
bundesweit
Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.
BundZuschuss

Deutschlandstipendium

Das Deutschlandstipendium fördert Studierende mit 300 Euro monatlich, davon kommt die Hälfte vom Bund und die Hälfte von privaten Stiftern. Die Förderung läuft mindestens zwei Semester und kann bis zum Ende der Regelstudienzeit verlängert werden. Die Auswahl treffen die Hochschulen selbst, die Bewerbung läuft direkt dort. Berücksichtigt werden nicht nur Noten, sondern auch gesellschaftliches Engagement und das Überwinden persönlicher Hürden im Bildungsweg, was es für Menschen mit geringem Einkommen besonders interessant macht.

300 Euro bis 300 Euro
bundesweit
Hochschule, finanziert je zur Hälfte vom Bund und von privaten Förderern
BundZuschuss

Deutschlandstipendium

Einkommensunabhängiges Stipendium von 300 Euro monatlich für begabte und leistungsstarke Studierende. Je 150 Euro tragen private Fördernde wie Unternehmen, Stiftungen oder Alumni und der Bund. Gefördert wird für mindestens zwei Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit, Hochschulen können bis zu 1,5 Prozent ihrer Studierenden fördern.

300 Euro bis 300 Euro
bundesweit
Bund und private Fördernde über die teilnehmenden Hochschulen
BundZuschuss

Deutschlandstipendium

Das Deutschlandstipendium fördert begabte und engagierte Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen mit 300 Euro monatlich. Die Haelfte kommt vom Bund, die andere Haelfte von privaten Stifterinnen und Stiftern wie Unternehmen, Stiftungen oder Alumni. Die Förderung ist einkommensunabhängig, wird zusätzlich zum BAföG gezahlt und läuft mindestens zwei Semester, höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit. Beworben wird sich direkt an der eigenen Hochschule, nicht zentral. Neben Noten zählen gesellschaftliches Engagement und die Überwindung von Huerden in der eigenen Bildungsbiografie.

300 Euro bis 300 Euro
bundesweit
Bund und private Förderer, vergeben durch die teilnehmenden Hochschulen

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