Förderprogramme auf Ebene Bund
Alle Programme auf Ebene Bund. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.
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Strukturförderung der Initiative Musik
Förderung für Strukturaufbau, Netzwerke, Koordinationsstellen, Mentoringprogramme und Workshopreihen in der Pop-, Jazz- und Livekultur. Die Förderung beträgt höchstens 75 Prozent der Gesamtausgaben, der Eigen- oder Drittmittelanteil mindestens 25 Prozent. Regionale Strukturprojekte sind auf 50.000 Euro begrenzt, bundesweite auf 80.000 Euro. Projekte mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben unter 10.000 Euro werden in der Regel nicht berücksichtigt, pro Antragsteller sind höchstens 150.000 Euro Förderung pro Jahr vorgesehen.
Verbändeförderung des Bundesumweltministeriums
Teilfinanzierung von Projekten von Umwelt- und Naturschutzverbänden, Initiativen und Organisationen mit bis zu 75.000 Euro pro Jahr bei einer Projektdauer von in der Regel höchstens 24 Monaten. Das jährliche Gesamtvolumen liegt bei 4,45 Millionen Euro. Förderfähig sind unter anderem Projekte zu Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft, zu umweltgerechtem Verhalten, Umweltberatung und Umweltbildung sowie Jugendprojekte mit Breitenwirkung. Reine Erneuerbare-Energien-Projekte sind ausgenommen, weil dafür ein anderes Ressort zuständig ist. Das ist einer der wenigen Bundeswege, über den auch Reparaturinitiativen Projektmittel bekommen können.
Verbändeförderung im Naturschutz
Mit der Verbändeförderung unterstützt das Bundesamt für Naturschutz Vereine und Verbände, die im Umwelt- oder Naturschutz taetig sind. Gefördert werden Projekte zu politisch aktuellen Themen, Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung, Umweltberatung und Fortbildungen sowie Vernetzungs- und Kooperationsmaßnahmen. Die maximale Förderung liegt bei 75.000 Euro pro Jahr, die übliche Projektdauer bei bis zu 24 Monaten. Einzelpersonen können keine Anträge stellen, und die Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.
Verbändeförderung im Naturschutz
Förderung von Projekten der Umwelt- und Naturschutzverbände zur öffentlichen Bewusstseinsbildung. Gefördert werden unter anderem Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung, Umweltberatung, Fortbildung und Vernetzung. Die maximale Förderung beträgt 75.000 Euro pro Jahr, die Förderdauer ist in der Regel auf 24 Monate begrenzt.
KfW-Studienkredit (174)
Der KfW-Studienkredit finanziert den Lebensunterhalt während des Studiums mit einer flexibel wählbaren monatlichen Auszahlung zwischen 100 und 650 Euro. Die Gesamtsumme beträgt bis zu 54.600 Euro für ein Bachelor- oder Masterstudium und bis zu 23.400 Euro für postgraduale Studiengaenge. Einkommen und Sicherheiten spielen keine Rolle. Der Zinssatz ist variabel und wird halbjährlich angepasst, in der Rückzahlungsphase ist eine Zinsbindung möglich. Nach einer Karenzphase wird der Kredit in gleichbleibenden Monatsraten über höchstens 25 Jahre getilgt.
KfW-Studienkredit (Programm 174)
Kredit zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten während Studium oder Promotion mit flexibler monatlicher Auszahlung zwischen 100 und 650 Euro. Die maximale Auszahlungsdauer hängt vom Alter bei Studienbeginn ab: bis 24 Jahre bis zu 14 Semester, bis 34 Jahre bis zu 10 Semester, bis 44 Jahre bis zu 6 Semester. Der Höchstbetrag von 54.600 Euro wird deshalb nur bei 14 Semestern und voller Rate erreicht, bei postgradualem Studium oder Promotion sind es bis zu 6 Semester und 23.400 Euro. Der Kredit ist unabhängig von Einkommen und Sicherheiten, der Zins ist variabel und wird jeweils zum 1. April und 1. Oktober angepasst.
Aktion Mensch Förderung Sport und Kultur vor Ort
Aktion Mensch fördert 500 inklusive und leicht zugängliche Sport- und Kulturangebote in Gemeinden, Doerfern und Nachbarschaften. Es gibt bis zu 50.000 Euro und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten bei einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachkosten, Investitionen bis zu zehn Prozent der Gesamtkosten und Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Der Eigenanteil von mindestens zehn Prozent kann aus Eigenmitteln, Spenden, Teilnahmebeiträgen oder privaten Mitteln kommen.
Produktionsförderung Freie Darstellende Kuenste
Die Produktionsförderung des Fonds Darstellende Kuenste unterstützt neue Produktionen professioneller freischaffender Künstlerinnen und Künstler mit 15.000 bis 50.000 Euro. Vorausgesetzt wird eine Kofinanzierung von 50 Prozent aus öffentlichen Mitteln. Der Fonds wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien getragen. Die Antragsfrist ist der 15. September 2026.
Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)
Zinsgünstiger Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für Barrierereduzierung und Einbruchschutz im Bestand. Gefördert werden barrierefreie Wege und Eingangsbereiche, Aufzüge und Rampen, bodengleiche Duschen, Smart-Home- und Assistenzsysteme sowie Sicherheitstüren, einbruchhemmende Fenster, Nachrüstsysteme und Alarmanlagen.
Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nach Paragraf 64 Absatz 3 AO
Übersteigen die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die keine Zweckbetriebe sind, insgesamt nicht 50.000 Euro im Jahr, unterliegen die zugehoerigen Besteuerungsgrundlagen nicht der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Damit bleiben etwa Vereinsfeste, Bandenwerbung oder ein Vereinsheim mit Bewirtung unterhalb dieser Freigrenze körperschaft- und gewerbesteuerfrei. Massgeblich sind die Bruttoeinnahmen, nicht der Gewinn. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Bereich steuerpflichtig.
Deutscher Verlagspreis
Preis für unabhängige Verlage mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die seit mindestens drei Jahren bestehen, nicht Teil eines Konzerns sind und im Schnitt unter 3 Mio. Euro Jahresumsatz erzielen. 2026 werden bis zu drei Hauptpreise mit je 50.000 Euro, bis zu 79 Preise mit je 18.000 Euro sowie erstmals ein Nachhaltigkeitspreis und ein Innovationspreis mit je 24.000 Euro vergeben. Verlage mit antisemitischen, rassistischen oder anderweitig menschenfeindlichen Inhalten sind ausgeschlossen.
Festivalförderfonds
Der Festivalförderfonds ist die strukturelle Bundesförderung für Festivals der populaeren Musik und des Jazz. Gefördert werden bis zu 50.000 Euro für Festivals, die soziokulturelle Schwerpunkte wie Diversität, ökologische Nachhaltigkeit oder Nachwuchsförderung setzen. Mindestens 70 Prozent der geförderten Projekte müssen aus Orten unter 100.000 Einwohnern kommen. Die Antragsphase der dritten Runde lief vom 13. Oktober bis 3. November 2025.
Jurybasierte kulturelle Treatment- und Drehbuchförderung des Bundes
Stoffentwicklungsförderung für Autorinnen und Autoren. Die Entwicklung eines Treatments wird mit bis zu 15.000 Euro zur Deckung des Lebensunterhalts bezuschusst, dazu bis zu 2.500 Euro für Beratungsleistungen. Die zweistufige Drehbuchförderung umfasst bis zu 40.000 Euro, bei aufwändigen Animationsprojekten bis zu 50.000 Euro: Grundförderung bis 20.000 bzw. 25.000 Euro, Fortentwicklung noch einmal so viel. Für die zweite Phase muss ein Hersteller 10.000 Euro Eigenanteil einbringen. Zusätzlich bis zu 10.000 Euro Beratungsleistungen.
KfW 159 Altersgerecht Umbauen - Barrierereduzierung und Einbruchschutz
Förderkredit für den Abbau von Barrieren im Wohngebäude und im Wohnumfeld sowie für Einbruchschutz. Gefördert werden barrierefreie Wege und Zugaenge, Aufzüge, Lifte und Rampen, barrierefreie Bäder, Smart-Home-Technik und Gemeinschaftsräume sowie einbruchhemmende Türen, Fenster, Schloesser, Rolläden und Alarmanlagen. Der Kredit beträgt bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit bei Laufzeiten bis 30 Jahre und Zinsbindung bis 10 Jahre. Antragsberechtigt sind private Eigentümer und Mieter, Wohnungsgenossenschaften, Wohnungsunternehmen, Bauherrengemeinschaften und öffentliche Einrichtungen. Eigenleistungen und Ferienimmobilien sind ausgeschlossen.
KfW 159 Altersgerecht Umbauen - Kredit
Zinsverbilligter Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für den Abbau von Barrieren und für Einbruchschutz im Wohnungsbestand. Gefördert werden unter anderem barrierefreie Wege und Eingaenge, Treppenlösungen, veraenderte Raumgeometrien, Badumbauten, Smart-Home- und AAL-Systeme sowie Gemeinschaftsräume. Zum Einbruchschutz zählen einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, Fenster, Rolläden und Alarmanlagen. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Mieter unabhängig vom Alter sowie Genossenschaften, Bauträger und öffentliche Stellen. Der Antrag läuft über einen Finanzierungspartner, nicht direkt bei der KfW.
KfW 159 Altersgerecht Umbauen Kredit
Der Kredit finanziert Barrierereduzierung und Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen als Eigentümer und als Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträger, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Gefördert werden sieben Bereiche der Barrierereduzierung, vom Weg zum Gebäude über Eingang, Treppen, Raumaufteilung und Bad bis zu Assistenzsystemen und Gemeinschaftsräumen, dazu Türen, Fenster, Schloesser, Rolläden und Alarmanlagen für den Einbruchschutz. Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre mit bis zu 10 Jahren Zinsbindung, die Konditionen legt die KfW am Zusagetag fest. Ferienhäuser, gewerbliche Flächen und Eigenleistungen sind ausgeschlossen.
Musikfonds Ensembleförderung
Die Ensembleförderung des Musikfonds unterstützt professionelle Ensembles mit mindestens fuenf Mitgliedern über einen laengeren Zeitraum. Die Förderung beträgt bis zu 50.000 Euro jährlich für maximal zwei Jahre. Ziel ist es, kontinuierliche Ensemblearbeit statt einzelner Projekte zu ermöglichen. Die Ausschreibung erfolgt rundenweise.
Musikfonds Projektförderung bis 50.000 Euro
Projektförderung für zeitgenoessische Musik aller Sparten mit Projektbudgets von 3.001 bis 50.000 Euro. Verlangt wird eine Kofinanzierung von mindestens 10 Prozent. Der Musikfonds schreibt Mindesthonorare vor: mindestens 300 Euro pro Konzert und beteiligter Person. Die nächste Antragsrunde läuft vom 1. bis 30. September 2026, 18 Uhr MEZ.
Musikfonds Projektförderung bis 50.000 Euro
Der Musikfonds fördert Projekte der zeitgenoessischen Musik aller Genres mit bis zu 50.000 Euro. Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Musikschaffende sowie Ensembles und Veranstalter. Es wird eine Kofinanzierung von mindestens zehn Prozent verlangt. Die Antragsfrist für die nächste Runde läuft vom 1. bis 30. September 2026, 18:00 Uhr.
Produktionsförderung des Fonds Darstellende Künste
Förderung für professionell frei produzierende Künstlerinnen und Gruppen der Darstellenden Kuenste, also Performance, Theater, Tanz, Musiktheater, Figurentheater und zeitgenoessischer Zirkus. Gefördert werden projektbezogene, auch digitale Arbeitsprozesse von Recherche und Konzeptentwicklung über Probe und Premiere bis zu Folgevorstellungen. Die Förderung beträgt 15.000 bis 50.000 Euro. Vor Antragstellung müssen mindestens 50 Prozent Kofinanzierung aus öffentlichen Landes- oder Kommunalmitteln gesichert sein.
Beratungsgutscheine Afrika
Zuschuss von 85 Prozent zu externen Beratungsleistungen für KMU der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Handwerk, die wirtschaftliche Vorhaben in Afrika planen. Pro Beratertag sind je nach Beratungsanliegen bis zu 864, 1.080 oder 1.296 Euro netto förderfähig, maximal 15 Beratertage pro Beratung. Pro Kalenderjahr sind höchstens drei Gutscheine à maximal 16.524 Euro möglich, also bis zu 49.572 Euro.
Beratungsgutscheine Afrika
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten 85 Prozent Zuschuss zu externen Beratungsleistungen für Vorhaben in afrikanischen Zielmärkten, etwa Marktanalysen, Rechtsfragen, Business-Case-Rechnungen und Finanzierungsfragen. Der Eigenanteil beträgt 15 Prozent. Je Beratertag gelten gestaffelte Höchstsätze von 864, 1.080 oder 1.296 Euro netto je nach Beratungsthema. Pro Jahr sind bis zu drei Gutscheine à 15 Beratertage und damit maximal 49.572 Euro Förderung möglich.
Beratungsgutscheine Afrika
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten 85 Prozent Zuschuss zu externen Beratungsleistungen für den Markteintritt in Afrika. Förderbar sind Beratungen zu länder- und branchenspezifischen Fragen, rechtlichen Rahmenbedingungen, Business-Case-Analysen und Finanzierungsoptionen. Die Tageshonorare sind auf 864, 1.080 beziehungsweise 1.296 Euro netto je nach Beratungsthema gedeckelt, pro Gutschein sind maximal 15 Beratertage förderfähig.
Amateurmusikfonds AMF4
Zentraler Bundesfonds für Amateurmusik mit drei Förderlinien: bis 3.000 Euro für Coachings und Zukunftswerkstätten, bis 7.000 Euro für lokale Ensembleprojekte und bis 40.000 Euro für überregionale Projekte. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, also insbesondere Musikvereine, Chöre und Orchester. Mindestens 5 Prozent Eigenanteil sind erforderlich.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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