Förderprogramme in Thüringen auf Ebene Land
Was du in Thüringen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
104 Programme gefunden
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Servicestelle Windenergie Thüringen
Die Servicestelle Windenergie ist im Auftrag der Thüringer Landesregierung bei der Landesenergieagentur ThEGA eingerichtet. Sie bietet fachliche Unterstützung für Stadt- und Gemeinderäte, Beratung von Bürgerinnen und Bürgern zu Bürgerbeteiligungsmodellen und zur Gründung von Eigentümerinteressengemeinschaften, Moderation regionaler Dialogveranstaltungen sowie Mediation bei Konflikten. Sie vergibt außerdem das Siegel Faire Windenergie. Die Beratung ist kostenfrei; eine offene Sprechstunde findet jeden Donnerstag von 10 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 0361 560 32 20 statt.
Bürgerenergiefonds Thüringen
Zuschussförderung für die Planungs- und Startphase von Bürgerenergieprojekten in Thüringen. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die Mindestfördersumme liegt bei 10.000 Euro, der maximale Zuschuss je Projekt bei 200.000 Euro. Zielgruppe sind Bürgerenergiegenossenschaften und deren Projektgesellschaften. Damit deckt Thüringen dieselbe Lücke ab wie Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen: die Vorlaufkosten für Machbarkeitsprüfungen und Gutachten, die vor jeder Realisierungsentscheidung anfallen und für die es sonst keine Finanzierung gibt.
Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)
Das Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks vom 2. Juli 2024 verpflichtet Vorhabenträger zur finanziellen Beteiligung der Gemeinden, deren Gebiet im Umkreis von 2,5 Kilometern um die Windenergieanlagen liegt. Als angemessen gilt eine Beteiligung in Höhe der Regelung des Paragrafen 6 EEG 2023, also 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde. Anders als in mehreren anderen Ländern gilt das Gesetz ausdrücklich nicht für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Beratung zur Umsetzung bietet die Servicestelle Windenergie bei der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur ThEGA.
Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen
Landesprogramme für Maßnahmen des Hochwasserschutzes, der naturnahen Gewässerentwicklung sowie zur Herstellung der Fließgewässerdurchgängigkeit an Anlagen Dritter. Adressiert werden vor allem die Gewässerunterhaltungsverbände, die von Verbandskoordinatoren der Thüringer Aufbaubank betreut werden.
Förderung von Vorhaben der Abwasserbeseitigung in Thüringen (AW)
Zuschüsse für Errichtung, Erweiterung und Nachrüstung von Abwasseranlagen der öffentlichen Entsorgung sowie für den Neubau kommunaler Kleinkläranlagen einschließlich Beratungs- und Organisationsleistungen. Ergänzend stehen flexible Kommunaldarlehen der Thüringer Aufbaubank für Kanalisation, Kläranlagen und Pumpwerke zur Verfügung.
Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen (KKA)
Zuschuss für den Ersatzbau und die Nachrüstung vollbiologischer Kleinkläranlagen sowie für Beratungs- und Organisationsleistungen der kommunalen Aufgabenträger. Die Höhe des Zuschusses richtet sich maßgeblich nach der Anlagengröße. Für private Bauherren läuft die Antragstellung über den kommunalen Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung.
Pilotprogramm der Mitteldeutschen Medienförderung (Nachwuchsförderung)
Nachwuchsprogramm der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: Mitteldeutsche Kreative realisieren Microbudget-Filme, werden von erfahrenen Tutorinnen und Tutoren betreut und erhalten bis zu 250.000 Euro Zuschuss. Ergänzend bietet die MDM mit dem Fifty-Fifty-Programm und dem Fokus-Programm weitere Nachwuchsschienen sowie Zuschüsse für Aus- und Weiterbildung mitteldeutscher Filmschaffender und für die Praesentation von Filmen auf wichtigen Festivals.
Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie Thüringen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von einmalig 10.000 Euro für Meisterinnen und Meister, die in Thüringen gründen, übernehmen oder sich mit mindestens 25,1 Prozent tätig beteiligen. Zusätzlich gibt es eine Ausbildungsprämie von einmalig 2.500 Euro für die Einstellung von Auszubildenden.
Innovationsförderung und AKIS-Beratung in der Thüringer Agrarwirtschaft
Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum wickelt neben der Imkerei- und Tierzuchtförderung auch die Innovationsförderung und das landwirtschaftliche Wissens- und Innovationssystem AKIS ab. Gefördert werden Kooperationsvorhaben zwischen Praxis, Beratung und Forschung sowie der Wissenstransfer in die Betriebe. Anträge laufen über das Antragsportal PORTIA der Thüringer Agrarverwaltung. Weitere Förderbereiche des Amtes sind Agrarorganisationen, Erzeugerorganisationen für Obst und Gemuese, das EU-Schulprogramm und die Absatzförderung.
Imkereiförderung Thüringen
Thüringen fördert Maßnahmen zur Erhaltung und Zucht gesunder Bienenvoelker. Gefördert werden die Verbesserung von Aus- und Weiterbildung, der Ausbau imkerlichen Fachwissens, Maßnahmen zur Bienengesundheit, bessere Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenprodukte sowie angewandte Forschung zu Honigqualität und widerstandsfähigen Bienenrassen. Anders als in vielen anderen Ländern stehen Hobbyimkerinnen und Hobbyimker ausdrücklich im Vordergrund. Das Programm läuft seit dem 1. Januar 2023 im Rahmen des deutschen GAP-Strategieplans.
Denkmalförderung Thüringen
Landesförderung für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturdenkmalen in Thüringen. Gefördert werden unter anderem Kirchenorgeln, Fassaden und Fachwerk, Daecher, Fenster und Verglasungen sowie Kunstobjekte. Zu den Zuwendungsempfängern gehoeren Kirchengemeinden und Kirchenverbände, private Eigentümer historischer Gebäude, Städte und Gemeinden, Stiftungen sowie Vereine und Verbände. Die veröffentlichten Zuwendungen ab 2025 reichen von 1.000 Euro bis 350.000 Euro; die höchste Einzelförderung entfiel auf den zweiten Bauabschnitt der Turmhaubensanierung der evangelischen Kirchengemeinde Bad Langensalza. Antragsfristen und Verfahrensdetails erfragt man beim Landesamt.
Vereinsförderung Thüringen
Der Landessportbund Thüringen fördert Sportvereine, um einen funktionierenden Rahmen für die Vereinsarbeit zu sichern. Die Höhe richtet sich nach zwei Kriterien: der Zahl der vertraglich gebundenen Trainer und Vereinsmanager mit gültiger DOSB-Lizenz ab Stufe C sowie der Zahl der Kinder- und Jugend-Uebungsgruppen. Verwendet werden dürfen die Mittel für Uebungsleitervergütung, Trainings- und Wettkampfbetrieb sowie Geraete und Material. Der Antrag wird im Rahmen der Online-Bestandserhebung für das Kalenderjahr gestellt.
Sportstättenbau in Vereinsträgerschaft Thüringen
Seit 2014 fördert der Landessportbund Thüringen mit Projektmitteln der Thüringer Staatskanzlei den vereinseigenen Sportstättenbau. Jährlich stehen derzeit 2,7 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden die Sanierung und Modernisierung bestehender Sportstätten, insbesondere durch energiesparende Maßnahmen und umweltschonende Technologien, der Umbau von Gebäuden zur sportlichen Nutzung sowie die Erweiterung vorhandener Anlagen für Rehabilitations- und Behindertensport, Gesundheitssport, Seniorensport, Trendsportarten und eine geschlechtergerechte Nutzung. Die LSB-Förderung beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Vereinsförderung Landessportbund Thüringen
Die Vereinsförderung ist eine zentrale Aufgabe des Landessportbundes Thüringen und sichert die Arbeitsfähigkeit der Thüringer Sportvereine. Nach der Förderrichtlinie werden pro Verein maximal mögliche Fördereinheiten ermittelt, die der Verein anhand festgelegter Kriterien auslasten kann. Maßgeblich ist unter anderem die Anzahl der Lizenzinhaber wie Übungsleiter und Vereinsmanager, die im Förderjahr im Verein gebunden und regelmäßig in einer Übungsgruppe tätig sind. Die Mittel dienen unter anderem der Vergütung von Übungsleitern, dem Trainings- und Wettkampfbetrieb sowie der Beschaffung von Sportgeräten und Materialien.
Qualifizierung Ehrenamtlicher Thüringen
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung fördert Aus-, Fort- und Weiterbildung ehrenamtlich Engagierter. Damit sollen Vereine ihre Ehrenamtlichen fachlich stärken und langfristig binden. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen und Engagierte in Thüringen. Förderbeträge und Fristen sind im Förderportal der Stiftung hinterlegt.
Vereinsjubilaeen und Wertschaetzung Thüringen
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung fördert mit einem Mikroförderprogramm Vereinsjubilaeen und Maßnahmen zur Wertschaetzung von Ehrenamtlichen. Antragsberechtigt sind regional wirkende eingetragene Vereine und Initiativen in Thüringen. Die Antragstellung läuft über das Förderportal der Stiftung. Konkrete Förderbeträge sind auf der Programmuebersicht nicht ausgewiesen.
Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag
Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, etwa Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG, kann sich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zahlen einen ermäßigten Drittelbeitrag. Auch taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe können befreit werden. Die Befreiung wird nicht automatisch gewährt, sie muss mit Nachweisen beim Beitragsservice beantragt werden.
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben durch das Integrationsamt
Die Integrationsaemter unterstützen schwerbehinderte Beschäftigte und ihre Arbeitgeber aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Dazu gehoeren technische Arbeitshilfen, behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen, Arbeitsassistenz, psychosoziale Betreuung und die Beteiligung von Integrationsfachdiensten. Erfasst sind auch Teilzeitarbeitsplätze ab 15 Wochenstunden, in Inklusionsbetrieben ab zwölf Stunden. Die Ausgestaltung und die Fördersaetze regelt jedes Land in eigenen Richtlinien.
Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung in Thüringen
Thüringen unterstützt Paare mit unerfuelltem Kinderwunsch bei den Kosten einer assistierten Reproduktion. Die Förderung ist ein gemeinsames Programm von Bund und Land und wird seit dem 1. Januar 2019 von der Thüringer Stiftung HandinHand umgesetzt. Der Zuschuss ergänzt die Leistungen der Krankenkassen und senkt den Eigenanteil der Paare. Anträge und Details laufen über die Stiftung, das Sozialministerium verweist auf deren Internetseite.
Soziale Entschaedigung nach dem SGB XIV (Opferentschaedigung)
Das SGB XIV hat zum 1. Januar 2024 das Opferentschaedigungsgesetz und das Bundesversorgungsgesetz abgeloest. Entschaedigt werden gesundheitliche Schäden durch Gewalttaten, Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Ereignisse im Zivildienst und Schäden durch Schutzimpfungen. Geschaedigte erhalten eine monatliche Entschaedigungszahlung, gestaffelt nach dem Grad der Schaedigungsfolgen von 452 Euro bei Grad 30 und 40 bis 2.261 Euro bei Grad 100, bei schwersten Schaedigungsfolgen erhöht um 20 Prozent. Daneben gibt es Schnelle Hilfen wie Traumaambulanzen, Krankenbehandlung und Leistungen zur Teilhabe.
Befreiung und Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag
Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Sozialleistungen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, Menschen mit bestimmten Behinderungen erhalten eine Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags. Rechtsgrundlage ist Paragraf 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Weder Befreiung noch Ermäßigung werden automatisch gewährt, es braucht immer einen Antrag mit Nachweis, etwa dem Leistungsbescheid oder dem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF. Wer bereits angemeldet ist, benoetigt für den Antrag seine Beitragsnummer.
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Die Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX unterstützt Menschen mit wesentlichen Behinderungen bei einer selbstbestimmten Lebensführung und der Teilhabe an der Gesellschaft. Sie umfasst Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung und zur sozialen Teilhabe, etwa Assistenzleistungen und das Persönliche Budget. Seit dem Bundesteilhabegesetz sind die Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen getrennt, Einkommen und Vermögen werden guenstiger angerechnet. Zuständig sind die von den Ländern bestimmten Träger.
Weiterbildungsscheck Thüringen
Der Weiterbildungsscheck Thüringen fördert die individuelle berufsbegleitende Weiterbildung sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit bis zu 1.000 Euro für Teilnahme- und Prüfungsgebühren. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 55.000 Euro nicht übersteigen, bei Zusammenveranlagung 110.000 Euro. Ausgeschlossen sind Auszubildende, Studierende, Selbstständige, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit anderweitiger Förderung. Nicht förderfähig sind Studiengaenge, gesetzlich vorgeschriebene Unterweisungen, Aufstiegsfortbildungen und Führerscheine. Wegen einer anstehenden Richtlinienänderung ist die Antragstellung derzeit ausgesetzt und voraussichtlich ab Herbst 2026 wieder möglich.
Wohnberechtigungsschein (WBS)
Der Wohnberechtigungsschein ist die Eintrittskarte in eine belegungsgebundene Sozialwohnung. Er wird von der zuständigen kommunalen Stelle auf Antrag ausgestellt und gilt für die Dauer eines Jahres. Voraussetzung ist, dass das Einkommen des Haushalts die Grenze nach Paragraf 9 Absatz 2 WoFG nicht überschreitet; im Bundesrecht sind das 12.000 Euro Jahreseinkommen für einen Einpersonenhaushalt, 18.000 Euro für zwei Personen, 4.100 Euro je weiterer Person und 500 Euro je Kind. Die Länder dürfen diese Grenzen per Verordnung an ihren Wohnungsmarkt anpassen, deshalb weichen die tatsaechlichen Werte je Bundesland ab. Im Schein steht auch, wie groß die Wohnung sein darf.
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