Förderprogramme in Sachsen-Anhalt
Was du in Sachsen-Anhalt beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.139 Programme gefunden
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Schuldnerberatung und Übernahme der Beratungskosten (Paragraph 11 SGB XII)
Sozialhilfeberechtigte sind auf die Beratung durch Verbände der freien Wohlfahrtspflege, rechtsberatende Berufe und sonstige Stellen hinzuweisen. Ist die Beratung durch eine Schuldnerberatungsstelle oder andere Fachberatungsstelle geboten, ist auf ihre Inanspruchnahme hinzuwirken. Die angemessenen Kosten sollen übernommen werden, wenn eine Lebenslage, die Hilfe zum Lebensunterhalt erforderlich macht oder erwarten lässt, sonst nicht überwunden werden kann; in anderen Fällen können die Kosten übernommen werden. Die Kostenübernahme kann auch pauschaliert an die Beratungsstelle erfolgen.
Schulerfolg sichern (SES)
ESF-Plus-gefördertes Landesprogramm zur Sicherung des Schulerfolgs und zur Verringerung des vorzeitigen Schulabbruchs. Gefördert werden regionale Netzwerkstellen und Projekte der Schulsozialarbeit. Grundlage ist die Richtlinie vom 13.07.2022.
Senioren-BahnCard ab 65 Jahren
Ab 65 Jahren gibt es die BahnCard verbilligt. Die Senioren BahnCard 25 kostet 40,90 Euro in der 2. Klasse und 81,90 Euro in der 1. Klasse, die Senioren BahnCard 50 kostet 122 Euro in der 2. Klasse und 241 Euro in der 1. Klasse. Der Rabatt entspricht dem der regulaeren Karten: 25 Prozent auf Flex- und Sparpreise beziehungsweise 50 Prozent auf den Flexpreis und 25 Prozent auf Sparpreise.
Smarte.Land.Regionen
Smarte.Land.Regionen unterstützt Landkreise dabei, eine Digitalstrategie zu erarbeiten und digitale Lösungen für die Daseinsvorsorge zu entwickeln und einzuführen, etwa in Mobilität, Gesundheit und Nahversorgung. Das Modellvorhaben gehoert zur Digitalisierungsförderung des Bundeslandwirtschaftsministeriums für ländliche Regionen. Antragsteller sind Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, nicht einzelne Betriebe. Kommerzielle Websites, Onlineshops und Onlinemarketing sind ausdrücklich kein Fördergegenstand.
Sofortabzug von Renovierungskosten nach dem Kauf: die 15-Prozent-Grenze (§ 6 Absatz 1 Nummer 1a EStG)
Renovierungskosten an einer vermieteten Immobilie sind grundsätzlich sofort in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar, was deutlich schneller wirkt als eine Abschreibung über Jahrzehnte. Der Haken sind die ersten drei Jahre nach dem Kauf: Übersteigen die Instandsetzungs- und Modernisierungskosten ohne Umsatzsteuer in diesem Zeitraum 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes, gelten sie als anschaffungsnahe Herstellungskosten und müssen über die gesamte Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Ausgenommen sind Erweiterungen sowie jährlich üblicherweise anfallende Erhaltungsarbeiten. Wer größere Sanierungen plant, sollte sie deshalb zeitlich strecken oder bewusst über die Dreijahresgrenze schieben.
Sofortförderprogramm NaturWasserMensch
Zuschuss für schnell umsetzbare Maßnahmen im Natur- und Gewässerschutz. Gefördert werden Naturerfahrungsräume, Ökogärten, Artenschutz an Gebäuden, Insektenschutz und Umweltbildung sowie die Sanierung von Kleingewässern, naturnahe Ufergestaltung und ökologische Maßnahmen in Park- und Gartenanlagen. Vereine sind ausdrücklich antragsberechtigt.
Software Sprint - Förderung von Open-Source-Entwicklerinnen und -Entwicklern
Software Sprint fördert Forschungsprojekte von Open-Source-Entwicklerinnen und -Entwicklern. Die zweite Änderung der Richtlinie wurde im Bundesanzeiger vom 25. Juni 2026 veröffentlicht. Einreichungsstichtage sind der 30. November 2026, 2027, 2028 und 2029. Die Maßnahme läuft bis zum 30. November 2029.
Solarspitzengesetz: Wegfall der Vergütung bei negativen Strompreisen
Mit dem Solarspitzengesetz wurde Paragraf 51 EEG neu gefasst. Für Zeiträume mit negativem Spotmarktpreis sinkt der anzulegende Wert auf null, die Einspeisung wird also nicht mehr verguetet. Die Regelung gilt nicht für Anlagen unter 100 Kilowatt vor Ablauf des Jahres, in dem ein intelligentes Messsystem eingebaut wird, und nicht für Anlagen unter 2 Kilowatt vor der entsprechenden Festlegung der Bundesnetzagentur. Nicht verguetete Stunden verlaengern den Förderzeitraum entsprechend.
Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft (Mietschuldenübernahme nach SGB XII)
Nach Paragraf 36 SGB XII können Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Die Übernahme soll erfolgen, wenn ohne sie Wohnungslosigkeit droht. Sie kann als Beihilfe, also als nicht rückzahlbarer Zuschuss, oder als Darlehen gewährt werden. Diese Hilfe steht auch Menschen offen, die sonst keine laufende Sozialhilfe beziehen. Bei einer Raeumungsklage wegen Mietrückstand muss das Gericht den Sozialhilfeträger unverzueglich über Klageeingang, Parteien, Miethöhe, Rückstand und Verhandlungstermin informieren.
Sonstige Leistungen nach Paragraf 6 AsylbLG
Über die Grundleistungen hinaus können sonstige Leistungen gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich sind, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten sind oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind. Darunter fallen etwa Hilfsmittel, Dolmetscherkosten in medizinischen Zusammenhängen oder Leistungen für Menschen mit Behinderung. Die Leistung kann als Sach- oder Geldleistung erbracht werden. Sie steht im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde.
Sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG
Über die Grundleistungen hinaus können im Einzelfall sonstige Leistungen gewährt werden, wenn sie zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlaesslich sind, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten sind oder zur Erfuellung verwaltungsrechtlicher Mitwirkungspflichten erforderlich sind. Sie werden grundsaetzlich als Sachleistung, bei besonderen Umständen als Geldleistung erbracht. Für Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG wird die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe gewährt, insbesondere für unbegleitete Minderjährige und Gewaltopfer.
Soziale Sicherung der Pflegepersonen: Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung (Paragraf 44 SGB XI)
Wer einen Angehoerigen mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig pflegt, wird sozial abgesichert: Die Pflegekasse zahlt Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die Pflegeperson ist gesetzlich unfallversichert und in der Arbeitsförderung versichert. Voraussetzung ist unter anderem eine Pflege von mindestens zehn Stunden woechentlich an regelmäßig mindestens zwei Tagen und eine eigene Erwerbstätigkeit von höchstens 30 Wochenstunden. Den Fragebogen zur Pflegeperson stellt die Pflegekasse.
Soziale Wohnraumförderung des Bundes (sozialer Wohnungsbau)
Der Bund stellt den Ländern bis 2029 nach eigenen Angaben 23,5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bereit, verteilt auf 3,5 Milliarden im Jahr 2025, 4 Milliarden 2026, 5 Milliarden 2027 sowie je 5,5 Milliarden 2028 und 2029. Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder ergibt das rund 47 Milliarden Euro. Die Mittel fliessen über Verwaltungsvereinbarungen an die Länder, die daraus eigene Förderprogramme für Kommunen, Wohnungsunternehmen und private Bauträger auflegen. Gefördert werden Mietwohnungen, Studierenden- und Azubiwohnheime, Seniorenwohnungen, barrierefreie Wohnungen und Werkswohnungen. Bezugsberechtigt sind Haushalte mit Wohnberechtigungsschein, die Einkommensgrenzen setzen die Länder.
Sozialhilfe für Deutsche im Ausland (Paragraph 24 SGB XII)
Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland erhalten grundsätzlich keine Sozialhilfe. Nur in Ausnahmefällen wird geleistet, wenn eine außerordentliche Notlage unabweisbar besteht und die Rückkehr ins Inland nicht möglich ist, etwa wegen Pflege und Erziehung eines Kindes, das aus rechtlichen Gründen im Ausland bleiben muss, wegen längerfristiger stationärer Betreuung oder schwerer Pflegebedürftigkeit oder wegen hoheitlicher Gewalt. Art und Umfang der Leistung richten sich nach den Verhältnissen im Aufenthaltsland.
Sozialmedizinische Nachsorge für Kinder und Jugendliche
Nach einer Krankenhausbehandlung oder stationaeren Rehabilitation erhalten Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, in besonders schweren Faellen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, eine sozialmedizinische Nachsorge. Sie umfasst die Koordinierung der verordneten Leistungen und die Anleitung zu ihrer Inanspruchnahme, bei medizinischer Notwendigkeit unter Einbeziehung der Eltern. Es besteht ein Rechtsanspruch nach Paragraf 43 Absatz 2 SGB V, beantragt wird über die Klinik bei der Krankenkasse.
Sozialmedizinische Nachsorge für chronisch kranke Kinder
Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer stationaeren Reha erhalten chronisch oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche sozialmedizinische Nachsorge. Ziel ist es, den stationaeren Aufenthalt zu verkuerzen und die anschließende ambulante Behandlung abzusichern. Die Nachsorge umfasst die Koordination der verordneten Leistungen sowie Anleitung und Motivation zu deren Inanspruchnahme. Der Anspruch gilt bis zum 14. Lebensjahr, in besonders schwerwiegenden Faellen bis zum 18. Lebensjahr.
Sparpreis der Deutschen Bahn
Rabattiertes Fernverkehrsticket mit mehr Flexibilität als der Super Sparpreis, buchbar ab 21,99 Euro. Der Sparpreis Young für Reisende unter 27 Jahren beginnt bei 16,99 Euro, der Sparpreis Senioren ab 65 Jahren bei 19,99 Euro, der Sparpreis Gruppe ab sechs Personen bei 9,99 Euro pro Person. Inhaber einer BahnCard 25 oder BahnCard 50 erhalten 25 Prozent Rabatt.
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Menschen mit einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung haben Anspruch auf eine besonders aufwändige ambulante Palliativversorgung. Ein spezialisiertes Team aus Aerztinnen, Aerzten und Pflegefachpersonen übernimmt Schmerztherapie, Symptomkontrolle und die Koordination der Versorgung. Ziel ist es, die Betreuung im vertrauten haeuslichen oder familiaeren Umfeld zu ermöglichen. Die Leistung wird von einer Vertragsaerztin, einem Vertragsarzt oder aus dem Krankenhaus verordnet.
Sportabzeichen-Wettbewerb der Sparkassen-Finanzgruppe
Der Sportabzeichen-Wettbewerb der Sparkassen-Finanzgruppe richtet sich an Sportvereine und Schulen, die besonders viele Deutsche Sportabzeichen abnehmen. Ausgezeichnet werden die erfolgreichsten Teilnehmer mit Geld- und Sachpreisen. Der Wettbewerb läuft jährlich parallel zur Sportabzeichen-Saison und wird über die Landessportbünde abgewickelt. Er ist eine Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement bei der Abnahme des Sportabzeichens.
Sporthilfe Alumni-Stipendium
Das Alumni-Stipendium ermöglicht erfolgreichen Athletinnen und Athleten nach dem Ende der Leistungssportkarriere eine berufliche oder wissenschaftliche Qualifikation nachzuholen, die parallel zum zeitintensiven Sport nicht möglich war. Gezahlt werden 500 Euro pro Monat für höchstens drei Jahre. Berechtigt sind ehemalige Top-Team- und A-Kader-Athletinnen und -Athleten sowie Aktive des Paralympicskaders beziehungsweise des A-Kaders des Deutschen Behindertensportverbandes. Ergänzend begleiten Mentorinnen und Mentoren den Berufseinstieg.
Sporthilfe-Grundförderung Potenzial-Team
Im Potenzial-Team der Stiftung Deutsche Sporthilfe beträgt die monatliche Grundförderung 700 Euro. Wer eine Sportförderstelle bei Bundeswehr, Bundespolizei oder Zoll innehat, erhält 150 Euro monatlich. Zusätzlich können Studierende das Deutsche Bank Sport-Stipendium, Auszubildende einen Zuschuss und Schülerinnen und Schüler Nachhilfeerstattungen beantragen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Verdienstausfall für Verbandsmaßnahmen geltend machen.
Sporthilfe-Grundförderung Talent-Team
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue Sporthilfe-Förderung mit vier Teams in drei Förderbereichen. Im Talent-Team erhält jede Bundeskaderathletin und jeder Bundeskaderathlet eine monatliche Grundförderung, damit bereits im Nachwuchsbereich international startende Aktive finanziell unterstützt werden. Hinzu kommen Individualbausteine und eine situative Förderung, insbesondere zur Berufsvorbereitung. Die Struktur gilt einheitlich für olympische, paralympische, gehörlose und nicht-olympische Sportarten.
Sporthilfe-Grundförderung Top-Team
Das Top-Team der Sporthilfe fördert Athletinnen und Athleten, die bei Weltmeisterschaften oder Olympischen beziehungsweise Paralympischen Spielen unter die besten acht gekommen sind oder eine vergleichbare Leistung erbracht haben, in der Regel Mitglieder des Olympiakaders des DOSB. Die monatliche Grundförderung beträgt 800 Euro, mit Sportförderstelle 250 Euro. Zusätzlich sind Stipendien, Ausbildungszuschüsse, Nachhilfeerstattungen und Verdienstausfallzahlungen beantragbar.
Sprachkurse im Garantiefonds Hochschule
Über den Garantiefonds Hochschule werden bundesweit Sprachkurse für junge Zugewanderte finanziert, die ein Studium in Deutschland anstreben. Deutschkurse mit Abschluss C1 dauern fünf bis acht Monate und setzen Deutschkenntnisse auf Niveau B1 voraus. Prüfungsvorbereitungskurse für TestDaF, telc C1 Hochschule oder DSH dauern ein bis zwei Monate und setzen Niveau C1 voraus. Englischkurse mit Zielniveau B2 dauern fünf bis acht Monate und setzen Deutsch auf C1 sowie Englisch auf A2 voraus. Die Kurse finden bei verschiedenen Sprachschulen im gesamten Bundesgebiet statt.
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- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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