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Förderprogramme in Sachsen-Anhalt

Was du in Sachsen-Anhalt beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

2.139 Programme gefunden

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BundPrämie

Kohleersatzbonus für neue KWK-Anlagen (§ 7c KWKG 2025)

Wer eine bestehende Stein- oder Braunkohle-KWK-Anlage durch eine neue KWK-Anlage ersetzt, die in dasselbe Wärmenetz einspeist, erhält einen Bonus je Kilowatt elektrischer KWK-Leistung. Für ersetzte Altanlagen mit Inbetriebnahme zwischen 1975 und 1984 sind es 20 Euro bei Dauerbetrieb bis Ende 2023, 15 Euro bis Ende 2024, 10 Euro bis Ende 2025 und 5 Euro bis Ende 2026. Für Altanlagen mit Inbetriebnahme zwischen 1985 und 1994 liegt der Satz deutlich höher, beginnend bei 225 Euro je Kilowatt. Die Altanlage muss innerhalb von zwölf Monaten endgültig stillgelegt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Auszahlung über den Netzbetreiber
BundPrämie

Bonus für elektrische Wärmeerzeuger an KWK-Anlagen (§ 7b KWKG 2025)

Betreiber neuer oder modernisierter KWK-Anlagen mit mehr als 1 Megawatt elektrischer Leistung erhalten zusätzlich zum KWK-Zuschlag einen Bonus von 70 Euro je Kilowatt thermischer Leistung des elektrischen Wärmeerzeugers. Die Anlage muss technisch in der Lage sein, mindestens 30 Prozent der aus dem KWK-Prozess auskoppelbaren Wärmeleistung mit einem fabrikneuen elektrischen Wärmeerzeuger zu erzeugen. Der Bonus wird höchstens bis zu der thermischen Leistung gewährt, die der maximal auskoppelbaren KWK-Wärmeleistung entspricht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Auszahlung über den Netzbetreiber
BundPrämie

Bonus für innovative erneuerbare Wärme in iKWK-Systemen (§ 7a KWKG 2025)

Innovative KWK-Systeme mit mehr als 10 Megawatt elektrischer Leistung erhalten einen Aufschlag auf den KWK-Zuschlag, der mit dem Anteil innovativer erneuerbarer Wärme an der Referenzwärme steigt: 0,4 ct/kWh ab 5 Prozent, 1,2 ct/kWh ab 15 Prozent, 3,0 ct/kWh ab 30 Prozent, 4,7 ct/kWh ab 40 Prozent und 7,0 ct/kWh ab 50 Prozent. Als innovative erneuerbare Wärme zählen typischerweise Geothermie, Solarthermie und Wärmepumpen, die in dasselbe Wärmenetz einspeisen wie die KWK-Anlage.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Auszahlung über den Netzbetreiber
BundPrämie

KWK-Zuschlag für neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen (§§ 6 bis 8 KWKG 2025)

Für in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strom zahlt der Netzbetreiber je Leistungsanteil 8 ct/kWh bis 50 kW, 6 ct/kWh bis 100 kW, 5 ct/kWh bis 250 kW, 4,4 ct/kWh bis 2 MW und darüber 3,4 ct/kWh für neue und modernisierte beziehungsweise 3,1 ct/kWh für nachgerüstete Anlagen. Neue Anlagen erhalten den Zuschlag für 30.000 Vollbenutzungsstunden, modernisierte je nach Modernisierungstiefe für 6.000, 15.000 oder 30.000 Stunden. Zulässige Brennstoffe sind Abfall, Abwärme, Biomasse sowie gasförmige und nicht fossile flüssige Brennstoffe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Auszahlung über den Netzbetreiber
BundPrämie

EEG-Ausschreibungen für Biomethananlagen (Spitzenlastkraftwerke)

Für Biomethananlagen als Spitzenlastkraftwerke finden Ausschreibungen zum 1. April und 1. September statt, mit einem Volumen von jeweils 600 Megawatt zu installierender Leistung pro Jahr von 2023 bis 2028. Der Höchstwert beträgt 19,31 Cent pro Kilowattstunde und sinkt seit dem 1. Januar 2024 jährlich um 1 Prozent. Gefördert wird nur der Stromanteil, der einer Bemessungsleistung von 10 Prozent der installierten Leistung entspricht; darüber hinaus sinkt der anzulegende Wert auf null. In den Anlagen darf ausschließlich Biomethan eingesetzt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
BundPrämie

Anschlussförderung für bestehende Biomasseanlagen nach 20 Jahren (§§ 39g, 39h EEG 2023)

Biomasseanlagen, die erstmals vor dem 1. Januar 2017 in Betrieb genommen wurden und deren bisheriger EEG-Anspruch noch höchstens fünf Jahre läuft, können an den Biomasse-Ausschreibungen teilnehmen und erhalten bei Zuschlag eine Anschlussvergütung von zwölf Jahren. Auch Anlagen mit 150 Kilowatt oder weniger dürfen bieten; für sie gilt als Zuschlagswert der Gebotswert des höchsten noch bezuschlagten Gebots desselben Termins. Der neue Anspruch beginnt frühestens im dritten und spätestens im 43. Kalendermonat nach Bekanntgabe des Zuschlags.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
BundPrämie

EEG-Ausschreibungen für Biomasseanlagen

Zweimal jährlich, zum 1. April und 1. Oktober, schreibt die Bundesnetzagentur die Marktprämie für Biomasseanlagen aus. Der Höchstwert liegt 2026 bei 19,43 Cent pro Kilowattstunde für Neuanlagen und 19,83 Cent für bestehende Anlagen. Das Ausschreibungsvolumen beträgt nach § 28c EEG 1.300 MW im Jahr 2025, 1.126 MW 2026, 326 MW 2027 und 76 MW 2028. Neuanlagen müssen über 150 kW und dürfen höchstens 20 MW zu installierende Leistung haben; die Sicherheit beträgt 60 Euro je Kilowatt Gebotsmenge.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
BundPrämie

Flexibilitätszuschlag für Biogasanlagen (§ 50a EEG 2023)

Betreiber von Biogasanlagen über 100 Kilowatt installierter Leistung sowie Biogasanlagen mit Ausschreibungszuschlag erhalten für die Bereitstellung flexibler installierter Leistung 100 Euro je Kilowatt und Jahr. Wer für dieselbe Anlage früher die Flexibilitätsprämie nach § 50b in Anspruch genommen hat, bekommt für den entsprechenden Leistungsteil nur 50 Euro je Kilowatt und Jahr; dieser Teil errechnet sich aus der Summe der bezogenen Flexibilitätsprämie geteilt durch 1.300 Euro je Kilowatt. Der Zuschlag kann für die gesamte Dauer des EEG-Anspruchs verlangt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Netzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (gesetzlicher Anspruch des Bundes)
BundPrämie

EEG-Zahlungsanspruch für Deponiegas, Klärgas und Grubengas (§ 41 EEG 2023)

Für Strom aus Deponiegas gelten 7,46 ct/kWh bis 500 Kilowatt und 5,17 ct/kWh bis 5 Megawatt Bemessungsleistung. Für Klärgas gelten 5,93 ct/kWh bis 500 Kilowatt und 5,17 ct/kWh bis 5 Megawatt. Für Grubengas gelten 5,98 ct/kWh bis 1 Megawatt, 3,81 ct/kWh bis 5 Megawatt und 3,37 ct/kWh darüber, wobei das Grubengas aus Bergwerken des aktiven oder stillgelegten Bergbaus stammen muss. Alle Werte sinken seit dem 1. Januar 2024 jährlich um 1,5 Prozent.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Netzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (gesetzlicher Anspruch des Bundes)
BundPrämie

EEG-Zahlungsanspruch für Güllekleinanlagen (§ 44 EEG 2023)

Die sogenannte Güllekleinanlage erhält 22 Cent pro Kilowattstunde bis 75 Kilowatt Bemessungsleistung und 19 Cent bis 150 Kilowatt. Bedingung ist, dass der Strom am Standort der Biogaserzeugungsanlage erzeugt wird, die installierte Leistung am Standort insgesamt höchstens 150 Kilowatt beträgt und im Kalenderjahresdurchschnitt mindestens 80 Masseprozent Gülle eingesetzt werden. Geflügelmist und Geflügeltrockenkot zählen nicht mit, überjähriges Kleegras bis zu 10 Masseprozent schon.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Netzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (gesetzlicher Anspruch des Bundes)
BundPrämie

EEG-Zahlungsanspruch für die Vergärung von Bioabfällen (§ 43 EEG 2023)

Anlagen, die Biogas aus getrennt erfassten Bioabfällen der Abfallschlüssel 20 02 01, 20 03 01 und 20 03 02 mit einem Anteil von durchschnittlich mindestens 90 Masseprozent erzeugen, erhalten 14,16 Cent pro Kilowattstunde bis 500 Kilowatt Bemessungsleistung und 12,41 Cent bis 20 Megawatt. Voraussetzung ist, dass die Vergärungsanlage unmittelbar mit einer Nachrotte der festen Gärrückstände verbunden ist und die nachgerotteten Gärreste stofflich verwertet werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Netzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (gesetzlicher Anspruch des Bundes)
BundPrämie

EEG-Zahlungsanspruch für Strom aus Biomasse bis 150 Kilowatt (§ 42 EEG 2023)

Für Strom aus Biomasse im Sinn der Biomasseverordnung, dessen anzulegender Wert gesetzlich bestimmt wird, gilt bis einschließlich einer Bemessungsleistung von 150 Kilowatt ein Wert von 12,67 Cent pro Kilowattstunde. Damit entfällt für kleine Biomasseanlagen die Pflicht zur Teilnahme an einer Ausschreibung. Für Strom aus Biomethan ist dieser Satz ausdrücklich nicht anwendbar. Bei Biogasanlagen über 100 Kilowatt greift zusätzlich die Begrenzung auf 45 Prozent Bemessungsleistung nach § 44b EEG.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Netzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (gesetzlicher Anspruch des Bundes)
BundPrämie

EEG-Zahlungsanspruch für Strom aus Geothermie (§ 45 EEG 2023)

Für Strom aus Geothermie beträgt der anzulegende Wert 25,20 Cent pro Kilowattstunde und ist damit der höchste gesetzlich bestimmte Vergütungssatz im EEG. Seit dem 1. Januar 2024 sinkt der Wert jährlich um 0,5 Prozent für neu in Betrieb genommene Anlagen. Überschreitet die gemeldete installierte Geothermieleistung bundesweit erstmals 120 Megawatt, steigt die jährliche Degression ab dem Folgejahr auf 2 Prozent. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht den Ausbaustand jährlich nach dem 15. Dezember.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Netzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (gesetzlicher Anspruch des Bundes)
BundPrämie

EEG-Zahlungsanspruch für Strom aus Wasserkraft (§ 40 EEG 2023)

Gesetzlich festgelegte Vergütung für Strom aus Wasserkraft, gestaffelt nach Bemessungsleistung: 12,03 ct/kWh bis 500 kW, 7,93 ct bis 2 MW, 6,07 ct bis 5 MW, 5,32 ct bis 10 MW, 5,13 ct bis 20 MW, 4,12 ct bis 50 MW und 3,37 ct darüber. Die Werte sinken seit dem 1. Januar 2024 jährlich um 0,5 Prozent. Auch Altanlagen von vor 2009 erhalten den Anspruch, wenn sie nach dem 31.12.2016 wasserrechtlich zugelassen ertüchtigt wurden; sie gelten dann als neu in Betrieb genommen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Netzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (gesetzlicher Anspruch des Bundes)
BundZuschuss

Rentenbank-Förderung innovativer agrarnaher Start-ups

Aus dem Zweckvermögen des Bundes fördert die Landwirtschaftliche Rentenbank innovative agrarnahe Start-ups. Grundlage ist eine eigene Richtlinie über die Verwendung des Zweckvermögens, ergänzt um ein Informationsblatt zur Start-up-Förderung und die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung. Zielgruppe sind junge Unternehmen mit Bezug zur Agrarwirtschaft, etwa in Agrartechnik, Digitalisierung der Landwirtschaft oder nachhaltiger Lebensmittelerzeugung. Anders als bei den Förderkrediten wird hier ein Zuschuss gewährt und nicht über die Hausbank durchgeleitet.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Landwirtschaftliche Rentenbank aus dem Zweckvermögen des Bundes
BundSonstiges

Ökokonto und Ökopunkte nach der Eingriffsregelung

Die Eingriffsregelung nach den Paragrafen 13 und folgende des Bundesnaturschutzgesetzes verpflichtet Vorhabenträger, Eingriffe in Natur und Landschaft zuerst zu vermeiden und danach auszugleichen oder zu ersetzen. Paragraf 16 erlaubt es, Ausgleichsflächen und -maßnahmen vorab durchzuführen und anerkennen zu lassen, das ist das sogenannte Ökokonto. Die anerkannten Wertpunkte, oft Ökopunkte genannt, können später bei eigenen Vorhaben eingesetzt oder an Dritte veraeussert werden. Bundeseinheitliche Standards für Bewertung und Kompensation regelt seit 2020 die Bundeskompensationsverordnung, die für Bundesinfrastrukturvorhaben gilt, im Übrigen gelten die Ökokontoverordnungen der Länder.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Naturschutz, Vollzug durch die Naturschutzbehörden der Länder
EUZuschuss

EU-Programm LIFE - Teilprogramm Natur und Biodiversität

LIFE ist das einzige EU-Förderprogramm, das ausschließlich Umwelt- und Klimaschutz gewidmet ist, und läuft in der Förderperiode 2021 bis 2027. Es besteht aus vier Teilbereichen: Natur und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität, Klimaschutz und Klimaanpassung sowie saubere Energiewende. Der Bereich Natur und Biodiversität fördert unter anderem die Umsetzung der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie, Natura 2000 und Artenschutzvorhaben. Antragsberechtigt sind Behörden, Kommunen, Verbände, Forschungseinrichtungen und Unternehmen einschließlich KMU. Die Aufrufe für 2026 sind geoeffnet.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, Exekutivagentur CINEA
SonstigeZuschuss

DBU Green Start-up-Programm

Mit dem Green Start-up-Programm unterstützt die Deutsche Bundesstiftung Umwelt neu gegründete Unternehmen mit nachhaltigem Geschäftsmodell. Gefördert werden junge Firmen, deren Produkt oder Dienstleistung einen messbaren Umweltnutzen hat, etwa in Kreislaufwirtschaft, Naturschutz oder Ressourcenschonung. Das Programm ist eine der vier Förderlinien der Stiftung. Anträge sind ganzjährig möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Bundesstiftung Umwelt
SonstigeZuschuss

DBU-Projektförderung für innovative Umweltvorhaben

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert innovative, modellhafte und praxisnahe Vorhaben, die die Umwelt entlasten. Die Projektförderung ist eine der vier Förderlinien der Stiftung, neben Green Start-up, dem MOE-Fellowship für Fachkräfte aus Mittel- und Osteuropa und den Promotionsstipendien. Schwerpunkte umfassen unter anderem Naturschutz, Ressourcenschonung und Umwelttechnik. Anträge werden ganzjährig angenommen, Voraussetzung ist ein klarer Innovationsgehalt und Übertragbarkeit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Bundesstiftung Umwelt
BundKredit

Zinsbonus Klimabilanz der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Landwirtschaftliche Primaerproduzenten, die eine betriebliche Klimabilanz vorlegen können, erhalten bei ausgewählten Rentenbank-Programmen einen zusätzlichen Zinsabschlag. Die Klimabilanz muss nach dem Greenhouse Gas Protocol mit Agriculture Guidance oder nach dem Berechnungsstandard für einzelbetriebliche Klimabilanzen erstellt sein, mindestens Scope-1-Emissionen umfassen und darf bei Darlehensbeantragung nicht aelter als drei Jahre sein. Die Höhe des Bonus steht im jeweils aktuellen Konditionenrundschreiben, im Rundschreiben Nr. 19/2026 sind bis zu 0,15 Prozentpunkte pro Jahr genannt. Beantragt wird der Bonus vom Finanzierungspartner zusammen mit dem Darlehen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Landwirtschaftliche Rentenbank, Antragstellung über die Hausbank
BundKredit

LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft

Die Landwirtschaftliche Rentenbank vergibt zinsguenstige Förderkredite an Produktionsbetriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie des Wein- und Gartenbaus. Finanziert werden Investitionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Lebensmittelerzeugung, mit besonderem Gewicht auf nachhaltigen Investitionen, erneuerbaren Energien und Innovationen. Die Zinsbindung reicht bis zu zwanzig Jahre bei Gesamtlaufzeiten von bis zu fuenfzig Jahren, wahlweise auch als Leasingvariante. Antragstellung und Kreditvergabe laufen immer über die Hausbank, eine direkte Antragstellung bei der Rentenbank ist nicht möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Landwirtschaftliche Rentenbank, Antragstellung über die Hausbank
BundZuschuss

Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus)

BULEplus fördert Modellvorhaben, Modellregionen, Wettbewerbe, Forschung und Wissenstransfer in ländlichen Räumen. Themen sind unter anderem Digitalisierung mit Land.Digital und Smarte.Land.Regionen, Dorfentwicklung und Nahversorgung, LandKULTUR, LandMobil, regionale Wertschöpfungsketten und ehrenamtliches Engagement. Zielgruppe sind Kommunen, Vereine, Initiativen und Unternehmen in ländlichen Regionen. Für die Maßnahme Land.Heimat.Innovativ nennt das Ministerium eine Förderung von bis zu 300.000 Euro je Projekt.

bis 300.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Projektträger Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernaehrung
BundZuschuss

Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung

Das Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung unterstützt Betriebe beim Umbau ihrer Staelle hin zu einer tier- und umweltgerechteren Haltung. Gefördert werden Investitionen in bauliche Maßnahmen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Ergänzt wird es durch das Bundesprogramm Nutztierhaltung, das Forschung, Modellvorhaben und Wissenstransfer zu zukunftsfähigen Haltungssystemen fördert. Parallel dazu fördert das Agrarinvestitionsförderungsprogramm im GAK-Rahmen besonders tiergerechte Stallbauten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Abwicklung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernaehrung
BundZuschuss

Natürliche Klimaschutzmaßnahmen in Unternehmen

Im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz können Betriebe Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung ihrer Betriebsflächen fördern lassen. Gefördert werden naturnahe Grünflächen, Kleingewässer und Renaturierungsmaßnahmen auf dem Betriebsgelaende. Abgewickelt wird das Angebot über die KfW. Es ergänzt die übrigen ANK-Programme, die sich vor allem an Kommunen, Verbände und Landwirtschaft richten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

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