Förderprogramme in Sachsen
Was du in Sachsen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.176 Programme gefunden
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Südquote in den EEG-Ausschreibungen für Biomasseanlagen
Eine eigene Südquote, die einen festen Anteil der Biomasse-Zuschläge für Anlagen in der Südregion reserviert, gibt es im geltenden EEG 2023 nicht mehr. Der Begriff Südregion und die Gebietsliste bestehen zwar weiter in § 3 Nummer 43c und Anlage 5 EEG, das Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen nach § 39d EEG kennt aber keine regionale Quote. An ihre Stelle ist seit dem 25. Februar 2025 bis Ende 2027 eine Wärmenetz-Quote getreten: 50 beziehungsweise 70 Prozent des Ausschreibungsvolumens gehen vorrangig an bestehende Biomasseanlagen mit Anschluss an eine Wärmeversorgungseinrichtung.
THG-Prämie für Brennstoffzellenfahrzeuge (Wasserstoff-Pkw)
Das Elektromobilitätsgesetz unterscheidet in Paragraf 2 zwischen reinem Batterieelektrofahrzeug (Nummer 2) und Brennstoffzellenfahrzeug (Nummer 4). Der pauschale Schätzwert nach Paragraf 7 der 38. BImSchV gilt nur für reine Batterieelektrofahrzeuge, weshalb Halter von Wasserstoffautos wie Toyota Mirai oder Hyundai Nexo keine THG-Prämie für ihr Fahrzeug erhalten. Grüner Wasserstoff wird stattdessen beim Inverkehrbringer angerechnet.
THG-Quote für Leichtfahrzeuge der Klasse L6e (Mopedautos)
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e, also Mopedautos bis 45 km/h, sind nach Paragraf 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe f FZV zulassungsfrei und führen ein Versicherungskennzeichen. Damit fehlt die Zulassungsbescheinigung Teil I, und ohne eigenen Schätzwert für diese Klasse ist eine Anrechnung auf die THG-Quote seit dem 29. Juli 2023 ausgeschlossen. Schwerere Vierradmobile der Klasse L7e sind dagegen zulassungspflichtig.
THG-Quote für Leichtkrafträder und zulassungsfreie Krafträder (Klasse L3e-A1, 125 cm3)
Leichtkrafträder sind nach Paragraf 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ausdrücklich zulassungsfrei, auch wenn ihnen nach Paragraf 4 Absatz 2 FZV ein reguläres Kennzeichen zugeteilt wird. Nach Paragraf 7 Absatz 1 Satz 3 der 38. BImSchV ist für zulassungsfreie Fahrzeuge ohne eigenen Schätzwert keine Anrechnung möglich. Vermarkter zahlen dagegen für zulassungspflichtige Krafträder mit Zulassungsbescheinigung Teil I.
THG-Quote für S-Pedelecs (Klasse L1e-B, bis 45 km/h)
S-Pedelecs mit Tretunterstützung bis 45 km/h gelten als Kleinkrafträder und sind damit nach Paragraf 3 Absatz 3 FZV zulassungsfrei, sie führen ein Versicherungskennzeichen. Für zulassungsfreie Fahrzeugklassen ist kein Schätzwert bekannt gegeben, deshalb ist eine Teilnahme am THG-Quotenhandel nach Auskunft des Umweltbundesamtes ausgeschlossen. Anträge für solche Fahrzeuge werden abgelehnt.
THG-Quote für motorisierte Krankenfahrstühle
Motorisierte Krankenfahrstühle sind nach Paragraf 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe e der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zulassungsfrei und führen ein Versicherungskennzeichen. Für sie ist kein eigener Schätzwert im Bundesanzeiger bekannt gegeben worden, weshalb eine Anrechnung des Ladestroms auf die THG-Quote seit dem 29. Juli 2023 ausgeschlossen ist. Auch Elektrorollstühle scheiden damit aus.
Waldklimafonds
Der Waldklimafonds förderte Vorhaben zum Waldschutz, zur klimaangepassten Forstwirtschaft und zur Kohlenstoffbindung in Wald und Holz und war damit auch für die Bereitstellung von Holzbrennstoffen und Kurzumtriebsplantagen relevant. Nach Angaben der FNR stehen keine zusätzlichen Mittel mehr zur Verfügung, Neuanträge sind nicht möglich. Für waldbezogene Vorhaben verweist die FNR auf das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement, dessen Mittel allerdings ebenfalls aufgebraucht sind, sowie auf das Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen.
Waldklimafonds
Gemeinsamer Fonds von Umwelt- und Landwirtschaftsministerium für die Anpassung der Wälder an den Klimawandel, die CO2-Minderung durch Wald und Holz, die Renaturierung von Au- und Feuchtwäldern sowie zugehörige Forschungsvorhaben. Projektträger ist die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe.
go-digital
go-digital förderte Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen und Handwerksbetriebe in fuenf Modulen: Digitalisierungsstrategie, IT-Sicherheit, Digitalisierte Geschäftsprozesse, Datenkompetenz und Digitale Markterschließung. Das Modul Digitale Markterschließung deckte ausdrücklich Online-Handel und die digitale Außendarstellung ab, also Website, Onlineshop und Onlinemarketing. Antrag, Abrechnung und Berichtswesen übernahm ein vom Ministerium autorisiertes Beratungsunternehmen. Das Programm wird auf dem offiziellen Portal Innovation-Beratung-Förderung nicht mehr geführt, die Programmseite ist abgeschaltet; als aktive Beratungsförderung des Bundes bleibt die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU. Angaben stammen aus einem Archivstand der offiziellen Programmseite, Fördersatz und Beratertage sind daher hier nicht angegeben.
unternehmensWert:Mensch
unternehmensWert:Mensch förderte von 2015 bis Ende 2022 kleine und mittlere Unternehmen bei einer beschäftigtenorientierten und zukunftsfähigen Personalpolitik. Das Programm umfasste die Programmzweige uWM classic, uWM plus, Gestärkt durch die Krise und Women in Tech. Es endete am 31. Dezember 2022. Nachfolgeprogramm ist INQA-Coaching, dessen Beratungsprozesse ab Mitte 2023 zur Verfuegung standen.
unternehmensWert:Mensch (uWM)
Das Beratungsprogramm unternehmensWert:Mensch förderte externe Prozessberatung in kleinen und mittleren Unternehmen zu Personalführung, Chancengleichheit und Gesundheit. Das Programm wird nicht fortgeführt; die Programmseite unternehmens-wert-mensch.de leitet inzwischen dauerhaft auf das Nachfolgeangebot INQA-Coaching weiter. Wer heute eine vergleichbare Förderung sucht, beantragt INQA-Coaching mit 80 Prozent Zuschuss über eine INQA-Beratungsstelle. Konkrete frühere Fördersätze und Beratungstage sind auf der Nachfolgeseite nicht mehr dokumentiert.
unternehmensWert:Mensch (uWM)
unternehmensWert:Mensch war das Beratungsprogramm des Bundesarbeitsministeriums für personalpolitische Fragen in kleinen und mittleren Unternehmen, die Programmlinie uWM plus richtete sich auf betriebliche Veränderungsprozesse im digitalen Wandel. Das Programm besteht unter diesem Namen nicht mehr, die früheren Programmseiten leiten heute direkt auf INQA-Coaching weiter. Wer die Förderung sucht, muss den Nachfolger INQA-Coaching beantragen.
Öffentliche Ladeinfrastruktur, Förderaufruf 2019
Förderaufruf des Bundes aus dem August 2019 für den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur. Die Antragsfrist endete am 30.10.2019 und ist abgelaufen, neue Anträge sind nicht möglich. Der Aufruf ist ein Vorlaeufer der spaeteren Richtlinie 'Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland' von 2021. Zu Förderhöhe und Fördersatz macht die offizielle Übersicht keine Angaben mehr.
Überbrückungsgeld für Existenzgründer
Das Überbrückungsgeld war die früher im SGB III geregelte Leistung für Arbeitslose, die sich selbständig machten. Es existiert nicht mehr. Paragraf 57 SGB III regelt heute die förderungsfähige Berufsausbildung und hat mit Gründungsförderung nichts mehr zu tun. An die Stelle des Überbrückungsgeldes ist der Gründungszuschuss nach Paragraf 93 SGB III getreten, der ebenfalls einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld voraussetzt. Wer heute aus der Arbeitslosigkeit gründet, beantragt den Gründungszuschuss oder, im Grundsicherungsbezug, das Einstiegsgeld.
Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS (Lebensraumtyp-Synergiemodul)
Angekuendigtes Ergänzungsprogramm zum Klimaangepassten Waldmanagement mit Schwerpunkt auf Ökosystemleistungen in Wald-Lebensraumtypen der Natura-2000-Richtlinien. Es gibt derzeit keine geltende Förderrichtlinie und keine Antragsmöglichkeit. Der Zeitplan für eine Veröffentlichung liess sich nicht aus einer offiziellen Quelle belegen, die früher genannte Adresse klimaanpassung-wald.de leitet auf die Seite des regulaeren Programms Klimaangepasstes Waldmanagement weiter. Vor jeder Planung ist der aktuelle Stand bei FNR oder BMUKN zu erfragen.
Wohngruppenzuschlag für ambulant betreute Wohngruppen (Paragraf 38a SGB XI, aufgehoben)
Achtung, diese Leistung gibt es nicht mehr. Paragraf 38a SGB XI, der Pflegebedürftigen in einer ambulant betreuten Wohngruppe einen pauschalen Zuschlag von zuletzt 214 Euro monatlich gab, wurde zum 1. Januar 2026 aufgehoben. Im aktuellen Inhaltsverzeichnis des SGB XI kommt die Vorschrift zwischen Paragraf 38 und Paragraf 39 nicht mehr vor. Viele Ratgeberseiten nennen weiterhin 214 Euro, weil sie auf einer aelteren Gesetzesfassung stehen. Ob und wie der Bedarf einer Wohngruppe jetzt abgedeckt wird, sollte direkt bei der Pflegekasse erfragt werden.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.