Förderprogramme in Saarland
Was du in Saarland beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.119 Programme gefunden
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Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens (Paragraph 4a InsO)
Natürliche Personen, die einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen, können die Verfahrenskosten stunden lassen, wenn ihr Vermögen voraussichtlich nicht zur Kostendeckung ausreicht. Damit wird verhindert, dass ein Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt wird. Die Stundung erstreckt sich auch auf das Schuldenbereinigungsplanverfahren und wird für jeden Verfahrensabschnitt gesondert bewilligt. Bei Bedarf kann dem Schuldner ein Rechtsanwalt beigeordnet werden. Antrag beim Insolvenzgericht.
Städtebauförderung Lebendige Zentren
Programm der Städtebauförderung für die Belebung von Innenstädten und Ortskernen. Gefördert werden die Erhaltung und Modernisierung historischer Bausubstanz, die Aktivierung von Leerstand im Handel, die Erneuerung von Straßen, Plätzen und Grünflächen sowie Quartiers- und Citymanagement. Das Programm buendelt die früheren Programme Städtebaulicher Denkmalschutz und Aktive Stadt- und Ortsteilzentren. Antragsberechtigt sind Kommunen, die Mittel fliessen über die Länder. Für 2021 hat der Bund 300 Millionen Euro für dieses Programm bereitgestellt; die aktuelle Jahressumme steht auf der abgerufenen Seite nicht.
Städtebauförderung Sozialer Zusammenhalt
Programm der Städtebauförderung für benachteiligte Quartiere. Gefördert werden die Aufwertung des öffentlichen Raums und des Wohnumfelds, soziale Infrastruktur wie Kinderbetreuung, Familien- und Senioreneinrichtungen, Bildungs- und Gesundheitsangebote sowie das Quartiersmanagement als koordinierende Stelle. Es ist die Fortführung des früheren Programms Soziale Stadt mit stärkerem Gewicht auf Quartiersmanagement und Bürgerbeteiligung. Der Bund stellt laut der abgerufenen Seite jährlich 200 Millionen Euro bereit. Antragsberechtigt sind Kommunen, die Mittel fliessen über die Länder.
Städtebauförderung Wachstum und nachhaltige Erneuerung
Programm der Städtebauförderung für Kommunen, die ihre Bausubstanz und öffentlichen Räume an veraenderte Bedarfe anpassen. Gefördert werden unter anderem die Wiedernutzung von Industrie- und Militaerbrachen, Wohnungsbau auf solchen Flächen, die Aufwertung des Wohnumfelds, die Aufwertung des Gebäudebestands, Klimaanpassung sowie der Rückbau dauerhaft nicht mehr benoetigter leerstehender Gebäude. Das Programm ist die Weiterentwicklung des früheren Stadtumbaus. Die Rückbauförderung wurde von 35 auf 55 Euro je Quadratmeter angehoben. Der Bund stellt laut der abgerufenen Seite 290 Millionen Euro bereit.
Städtebauförderung des Saarlandes
Finanzhilfen von Bund und Land für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung saarländischer Städte und Gemeinden. Ziel ist es, Städte und Gemeinden nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken und städtebauliche Missstände dauerhaft zu beheben. Grundlage sind das Baugesetzbuch, die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern sowie die Städtebauförderrichtlinien des Saarlandes.
Städtebauförderung: Lebendige Zentren
Programmteil der Städtebauförderung für die Erhaltung und Entwicklung von Stadt- und Ortskernen als multifunktionale Standorte für Wohnen, Arbeiten, Handel, Bildung und Kultur. Gefördert werden unter anderem die Erhaltung des baukulturellen Erbes, der Umgang mit Leerstand und Funktionsverlusten im Einzelhandel, die Aufwertung des öffentlichen Raums sowie Zentren- und Quartiersmanagement. Das Programm buendelt seit 2020 die Vorlaeufer Städtebaulicher Denkmalschutz und Aktive Stadt- und Ortsteilzentren. Für 2026 stellt der Bund 380 Millionen Euro bereit; die Finanzierung erfolgt in der Regel zu je einem Drittel durch Bund, Land und Kommune.
Städtebauförderung: Sozialer Zusammenhalt
Programmteil der Städtebauförderung für Quartiere, die nach Paragraf 171e BauGB aufgrund der Zusammensetzung der Bewohnerschaft und der wirtschaftlichen Lage erheblich benachteiligt sind. Gefördert werden Wohnumfeld und Wohnqualität, soziale Infrastruktur wie Kitas, Familien- und Senioreneinrichtungen, Bildung, lokale Ökonomie, Gesundheits-, Sport- und Kulturangebote sowie Quartiersmanagement als Anlaufstelle im Viertel. Nachfolger des Programms Soziale Stadt seit 2020. Für 2026 stellt der Bund 250 Millionen Euro bereit.
Städtebauförderung: Wachstum und nachhaltige Erneuerung
Programmteil der Städtebauförderung für Städte und Gemeinden, die wirtschaftlichen und demografischen Wandel bewaeltigen müssen, etwa bei erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten oder Strukturwandel. Gefördert werden die Anpassung an Wachstum oder Schrumpfung, Revitalisierung von Brachflächen, Aufwertung von Wohnumfeld und öffentlichem Raum, Gebäudesanierung, Rückbau dauerhaft leerstehender Bausubstanz sowie Klimaanpassung und wassersensible Stadtgestaltung. Das Programm hat 2020 die Inhalte des früheren Stadtumbaus vollständig übernommen, einschließlich Sonderregelungen für ostdeutsche Länder. Für 2026 stellt der Bund 370 Millionen Euro bereit.
Sucht-Rehabilitation und Entwoehnungsbehandlung
Bei einer Abhängigkeitserkrankung übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Entwoehnungsbehandlung, ambulant, ganztaegig ambulant oder stationaer. Die Dauer reicht von mehreren Wochen bis zu mehreren Monaten und wird im Bewilligungsbescheid festgelegt. Die Zuzahlung beträgt bei stationaerer Behandlung höchstens 10 Euro pro Tag für laengstens 42 Tage im Kalenderjahr. Der Antrag wird üblicherweise gemeinsam mit einer Suchtberatungsstelle vorbereitet.
Super Sparpreis der Deutschen Bahn
Guenstigstes Kontingenttarifangebot im Fernverkehr, buchbar ab 6,99 Euro. Für Menschen unter 27 Jahren gibt es den Super Sparpreis Young ab 4,99 Euro, ab 65 Jahren den Super Sparpreis Senioren ab 15,99 Euro, für Gruppen ab sechs Personen den Super Sparpreis Gruppe ab 8,99 Euro pro Person. Mit BahnCard 25 oder BahnCard 50 gibt es 25 Prozent Rabatt. Eine kostenlose Stornierung ist nur innerhalb von drei Stunden nach der Buchung möglich.
T!Raum - TransferRäume für die Zukunft von Regionen
T!Raum ermöglicht Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Entwicklung und Erprobung neuartiger, experimenteller Transferinstrumente. Dadurch gelangen Innovationen schneller in die Region und der positive Strukturwandel wird gestärkt. Der Fokus liegt auf strukturschwachen Regionen.
THG-Prämie für E-Busse der Klasse M3 (Schätzwert 72.000 kWh)
Busse der Klasse M3, also Linienbusse und Reisebusse mit mehr als acht Sitzplätzen und über 5 Tonnen, sind eine eigene Fahrzeugklasse mit dem höchsten Schätzwert überhaupt: 72.000 kWh je Bus und Jahr, das 36-fache eines Pkw. Ab dem Kalenderjahr 2027 wird die Strommenge für M3 zusätzlich mit dem Faktor 4 statt 3 multipliziert. Verkehrsbetriebe und Busunternehmen erreichen damit fünfstellige Jahreserlöse je Fahrzeug.
THG-Prämie für E-Lkw der Klasse N2 (Schätzwert 20.600 kWh)
Schwere Nutzfahrzeuge der Klasse N2, also E-Lkw zwischen 3,5 und 12 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, erhalten einen Schätzwert von 20.600 kWh je Fahrzeug und Jahr. Das ist mehr als das Zehnfache des Pkw-Werts. Vor der Bekanntmachung vom 10. August 2023 gab es für N2 und N3 keinen eigenen Schätzwert, diese Fahrzeuge bekamen nur die allgemeinen 2.000 kWh bescheinigt.
THG-Prämie für E-Lkw und E-Sattelzugmaschinen der Klasse N3 (Schätzwert 33.400 kWh)
Für rein batterieelektrische Lkw und Sattelzugmaschinen der Klasse N3 über 12 Tonnen gilt ein Schätzwert von 33.400 kWh je Fahrzeug und Jahr. Zusätzlich wird die Strommenge für N3-Fahrzeuge ab dem Kalenderjahr 2027 nicht mit dem Faktor 3, sondern mit dem Faktor 4 multipliziert, danach absteigend bis Faktor 1 ab 2040. Damit ist der E-Lkw die mit Abstand lukrativste Einzelposition neben dem Bus.
THG-Prämie für leichte E-Nutzfahrzeuge der Klasse N1 (Schätzwert 3.000 kWh)
Für rein batterieelektrische leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1, also E-Transporter bis 3,5 Tonnen, gilt ein eigener Schätzwert von 3.000 kWh statt der 2.000 kWh für Pkw. Das sind 50 Prozent mehr anrechenbare Energie und entsprechend höhere Prämien. Bekannt gegeben wurde der Wert mit der Bekanntmachung des Bundesumweltministeriums vom 10. August 2023 im Bundesanzeiger. Die Anrechnung erfolgt mit dem Faktor 3.
THG-Prämie für reine Batterie-Pkw der Klasse M1 (Schätzwert 2.000 kWh)
Für jedes in Deutschland zugelassene reine Batterieelektrofahrzeug wird einmal je Kalenderjahr ein pauschaler Schätzwert von 2.000 kWh Ladestrom bescheinigt und mit dem Faktor 3 auf die THG-Quote angerechnet. Nachweis ist allein die Zulassungsbescheinigung Teil I, der Halter gilt als Ladepunktbetreiber. Kilometerstand, Ladeverhalten und Strommix spielen keine Rolle. Die Auszahlung leisten private Vermarkter, nicht das Umweltbundesamt.
THG-Prämie für schwere Vierradmobile der Klasse L7e
Vierrädrige Leichtfahrzeuge der Klasse L7e sind in der Aufzählung der zulassungsfreien Fahrzeuge in Paragraf 3 Absatz 3 FZV nicht enthalten, dort steht nur die Klasse L6e. Sie werden regulär zugelassen und erhalten eine Zulassungsbescheinigung Teil I. Damit fallen sie im UBA-Formular unter die Auswahl Andere und bekommen den allgemeinen Schätzwert von 2.000 kWh bescheinigt, sofern sie rein batterieelektrisch sind.
THG-Prämie für zulassungspflichtige E-Krafträder und E-Motorräder (allgemeiner Schätzwert 2.000 kWh)
Zulassungspflichtige Elektro-Krafträder mit Zulassungsbescheinigung Teil I fallen im UBA-Antragsformular unter die Auswahl Andere und erhalten den allgemeinen Schätzwert von 2.000 kWh, also denselben Wert wie ein Pkw. Das UBA nennt in seinem FAQ ausdrücklich zulassungspflichtige Motorräder als Beispiel. Zulassungsfreie Zweiräder wie Kleinkrafträder und E-Roller mit Versicherungskennzeichen sind dagegen ausgeschlossen.
THG-Quote Verpflichtungsjahr 2026 - Rahmenbedingungen und Gebühren
Die Treibhausgasminderungsquote nach § 37a BImSchG verpflichtet Inverkehrbringer von Kraftstoffen, die Emissionen ihrer Produkte um einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz zu mindern: 10,6 Prozent im Jahr 2025, 12 Prozent im Jahr 2026 und 17,5 Prozent im Jahr 2027. Weil die Quote steigt, steigt auch die Nachfrage nach anrechenbaren Strommengen aus Elektrofahrzeugen. Die bescheinigte Strommenge wird nach § 5 Absatz 3 der 38. BImSchV mit dem Faktor 3 multipliziert und mit einem Anpassungsfaktor für die Antriebseffizienz von 0,4 für batteriegestützte Elektroantriebe verrechnet; der Faktor 3 gilt ab 2024 und sinkt erst ab 2035 auf 2 und ab 2036 auf 1. Neu ist, dass das Umweltbundesamt für Entscheidungen über gemeldete Strommengen ab dem 17. April 2026 Gebühren zwischen 94,60 Euro und 6.500 Euro nach der Besonderen Gebührenverordnung des BMUKN erhebt; früher waren die Bescheide kostenfrei. Betroffen sind alle Anträge, die ab diesem Datum eingehen, für öffentliche wie für nicht öffentliche Ladepunkte. Das digitale Fachverfahren steht noch nicht bereit, Anträge laufen weiterhin formlos per E-Mail an 38bimschv@uba.de mit den vorgeschriebenen Excel-Vorlagen.
THG-Quote für Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte
Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte können die tatsaechlich abgegebene Strommenge auf die Treibhausgasminderungsquote anrechnen lassen und den Erlös vermarkten. Anders als beim Fahrzeughalter zählt hier die mess- und eichrechtskonform ermittelte Strommenge in Megawattstunden. Der Ladepunkt muss der Bundesnetzagentur angezeigt sein. Je Verpflichtungsjahr kann der Betreiber nur einen einzigen Dritten mit der Vermarktung beauftragen. Anrechnungsfaktor ist derzeit 3.
THG-Quote für Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte (Paragraf 6 der 38. BImSchV)
Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte lassen sich die tatsächlich abgegebene Strommenge vom Umweltbundesamt bescheinigen und können sie auf die Treibhausgasminderungsquote anrechnen lassen. Der Strom wird mit dem dreifachen Energiegehalt gewertet. Anders als beim privaten Laden zählt hier die real gemessene Menge, nicht ein Pauschalwert.
THG-Quote für E-Busse (Fahrzeugklasse M3)
Rein elektrische Busse der Klasse M3 haben mit 72.000 kWh je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr den mit Abstand höchsten pauschalen Schaetzwert aller Fahrzeugklassen. Das macht die THG-Quote für kommunale Verkehrsbetriebe und private Busunternehmen zu einer relevanten wiederkehrenden Einnahme. Berechtigt ist der Halter des Busses; auch Behörden und kommunale Eigenbetriebe dürfen teilnehmen und dafuer Pooling-Dienstleister beauftragen. Ab dem Kalenderjahr 2027 wird die Strommenge für M3-Fahrzeuge nach § 7 Absatz 6 der 38. BImSchV abweichend vom allgemeinen Faktor 3 mit dem Faktor 4 multipliziert; der höhere Faktor ersetzt den bisherigen, er wirkt nicht zusätzlich. Wichtig zur Abgrenzung: Strom für den Schienenverkehr einschließlich Straßenbahnen ist nicht anrechenbar, die Regelung gilt ausschließlich für Straßenfahrzeuge, und nur für rein batterieelektrische Fahrzeuge.
THG-Quote für E-Motorräder und zulassungspflichtige Krafträder
Auch zulassungspflichtige Elektro-Krafträder können an der THG-Quote teilnehmen. Im UBA-Antragsformular werden sie unter der Kategorie Andere geführt, da es eigene Schätzwerte nur für M1, N1, N2, N3 und M3 gibt. Zulassungsfreie Fahrzeuge wie E-Roller mit Versicherungskennzeichen sind ausdrücklich ausgeschlossen, solange kein eigener Schätzwert bekanntgegeben wurde.
THG-Quote für E-Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklasse N2
Rein elektrische Lastkraftwagen der Klasse N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 bis 12 Tonnen haben einen eigenen Schaetzwert von 20.600 kWh je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr. Das ist rund das Zehnfache des Pkw-Wertes und macht die THG-Quote für Speditionen, Entsorger und kommunale Betriebe wirtschaftlich deutlich relevanter als bei Pkw-Flotten. Berechtigt ist der Halter des Fahrzeugs; Nachweis ist die Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I mit erkennbarer Fahrzeugklasse. Die Meldung erfolgt einmal je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr bis zum 15. November an das Umweltbundesamt. Die Auszahlung leistet nicht die Behörde, sondern der Quotenhaendler, an den die vom UBA bescheinigte Menge weitergegeben wird. Den erhöhten Anrechnungsfaktor nach § 7 Absatz 6 der 38. BImSchV ab 2027 gibt es nur für M3 und N3, nicht für N2.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.