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Förderprogramme in Schleswig-Holstein

Was du in Schleswig-Holstein beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

2.134 Programme gefunden

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BundZuschussausgelaufen

Heizkostenzuschuss für Wohngeldhaushalte und Auszubildende

Der Heizkostenzuschuss war eine einmalige Sonderzahlung wegen der Energiepreise und wird nicht mehr gewährt. Der erste Zuschuss ging an Haushalte mit bewilligtem Wohngeld im Zeitraum 1. Oktober 2021 bis 31. Maerz 2022 und betrug 270 Euro für eine Person, 350 Euro für zwei Personen und 70 Euro für jede weitere Person; BAföG-Empfänger und weitere Berechtigte erhielten 230 Euro. Der zweite Zuschuss betraf Wohngeldhaushalte im Zeitraum 1. September bis 31. Dezember 2022 mit 415 Euro für eine Person, 540 Euro für zwei Personen und 100 Euro je weiterer Person, sonstige Berechtigte 345 Euro. Das Gesetz trat am 1. Juni 2022 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Mai 2032 ausser Kraft; neue Anträge sind seit Ende der Bezugszeiträume nicht mehr möglich.

230 Euro bis 540 Euro
bundesweit
Bund, Auszahlung über Wohngeldbehörden, BAföG-Aemter und Agentur für Arbeit
BundZuschussausgelaufen

Baukindergeld (KfW 424)

Zuschuss für den Ersterwerb selbst genutzten Wohneigentums durch Familien mit Kindern, in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr je Kind unter 18 Jahren über maximal zehn Jahre, also bis zu 12.000 Euro je Kind. Die Einkommensgrenze lag bei 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen bei einem Kind plus 15.000 Euro je weiterem Kind. Gefördert wurden nur Vorhaben, bei denen die Baugenehmigung oder der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Maerz 2021 datierte. Für Neuvorhaben ist das Programm seit dem 1. April 2021 geschlossen, die letzte Antragstellung für Altfaelle war laut KfW-Merkblatt 424 bis zum 31. Dezember 2023 möglich. Seitdem ist keine Antragstellung mehr möglich. Bestehende Bewilligungen laufen weiter: die Zuschussraten werden jährlich ausgezahlt, die weiteren neun Raten jeweils zum Monatsende desselben Monats wie die Erstauszahlung.

bis 12.000 Euro je Jahr
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
BundZuschussausgelaufen

KfW 424 Baukindergeld

Das Baukindergeld war ein Zuschuss der KfW für Familien, die selbstgenutztes Wohneigentum kauften oder bauten. Neue Anträge sind seit dem Ende der Antragsfrist nicht mehr möglich, die KfW weist auf ihrer Produktseite ausdrücklich darauf hin, dass der Zuschuss nicht mehr beantragt werden kann. Bereits bewilligte Zuschüsse werden über die volle Auszahlungsdauer von zehn Jahresraten weitergezahlt. Voraussetzung war, dass die geförderten Kinder zum Antragszeitpunkt unter 18 Jahre alt waren und die Immobilie selbst genutzt wird.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
BundKreditausgelaufen

KfW 262 Wohngebäude - Kredit (Vorgaengerprogramm)

Der Kredit 262 kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW verweist auf der Produktseite ausdrücklich auf den Nachfolger, den Wohngebäude-Kredit 261, sowie auf die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen. Die Seite dient nur noch als Archiv für Bestandskunden mit laufender Zusage. Beträge und Tilgungszuschüsse werden dort nicht mehr ausgewiesen. Ein genaues Datum der Einstellung nennt die KfW auf der Seite nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
BundZuschussausgelaufen

KfW 455-B Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss

Der Investitionszuschuss für Barrierereduzierung wird von der KfW derzeit nicht angeboten. Auf den KfW-Seiten zu Barrierereduzierung und Einbruchschutz ist als Förderung nur noch der Kredit 159 Altersgerecht Umbauen gelistet, ein Zuschussprodukt 455-B taucht dort nicht mehr auf. Wer Barrieren abbauen will, ist aktuell auf den Kredit 159, auf Landes- und Kommunalprogramme sowie auf den Zuschuss der Pflegekasse nach Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI verwiesen. Zu Fördersatz und Höchstbetrag macht die KfW auf den abgerufenen Seiten keine Angaben mehr. Ein genaues Enddatum ist auf den öffentlichen KfW-Seiten nicht ausgewiesen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
BundKreditgeplant

First-of-a-kind-Kredite (FOAK, Deutschlandfonds)

Mit den First-of-a-kind-Krediten sollen erste kommerzielle Anlagen für neuartige industrielle Technologien, Produkte und Prozesse finanziert werden. Zielgruppe sind innovative Startups und Scale-ups, bei denen weder Eigen- noch klassisches Fremdkapital ausreicht. Für das Programm stehen bis zu 300 Millionen Euro staatliches Kapital bereit, umgesetzt wird es durch private Fondsmanager, die zusätzliches privates Kapital einwerben. Das Programm befindet sich noch in Vorbereitung, die Anbieter verhandeln mit KfW Capital, erste Mittel sollen im ersten Halbjahr 2026 bereitstehen. Individuelle Kreditlimits sind noch nicht veröffentlicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW Capital
BundZuschussausgelaufen

Überbrückungsgeld für Existenzgründer

Das Überbrückungsgeld war die früher im SGB III geregelte Leistung für Arbeitslose, die sich selbständig machten. Es existiert nicht mehr. Paragraf 57 SGB III regelt heute die förderungsfähige Berufsausbildung und hat mit Gründungsförderung nichts mehr zu tun. An die Stelle des Überbrückungsgeldes ist der Gründungszuschuss nach Paragraf 93 SGB III getreten, der ebenfalls einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld voraussetzt. Wer heute aus der Arbeitslosigkeit gründet, beantragt den Gründungszuschuss oder, im Grundsicherungsbezug, das Einstiegsgeld.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundKreditausgelaufen

ERP-Gründerkredit Universell

Früherer KfW-Förderkredit für Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen mit größerem Finanzierungsbedarf. Das Produkt ist im aktuellen KfW-Produktkatalog für Gründung und Nachfolge nicht mehr enthalten. Angeboten werden dort heute der ERP-Gründerkredit StartGeld (067), der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077), der ERP-Förderkredit KMU (365, 366) sowie der KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375, 376). Wer heute einen größeren Gründungskredit sucht, wird auf 077 oder 365/366 verwiesen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
BundZuschussausgelaufen

KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität

Der Förderschwerpunkt unterstützte FuE-Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen zu interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität. Mit der vierten Änderung der Richtlinie im Bundesanzeiger vom 20. Januar 2026 wurde festgehalten, dass letztmalig bis zum Stichtag 15. Oktober 2025 eine Skizze eingereicht werden konnte. Neue Skizzen sind damit nicht mehr möglich, laufende Vorhaben werden noch bis 30. Juni 2027 abgewickelt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
LandZuschussausgelaufen

Internationalisierungsrichtlinie Schleswig-Holstein (INT)

Über die Internationalisierungsrichtlinie förderte Schleswig-Holstein die Beteiligung von Unternehmen an Messen im Ausland. Die Richtlinie ist zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen, eine Förderung von Auslandsmessebeteiligungen in dieser Form bietet das Land derzeit nicht mehr an. Unternehmen aus Schleswig-Holstein können weiterhin an den Gemeinschaftsständen und Messeangeboten der WTSH teilnehmen und die Außenwirtschaftsberatung der WTSH nutzen.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein, Abwicklung über die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein (WTSH)
BundZuschussausgelaufen

Förderaufruf Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur für Unternehmen, Verbände und Vereine

Förderung der Investitionsmehrkosten beim Kauf batterieelektrischer Pkw der Klasse M1 und von Leichtfahrzeugen sowie der für deren Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur als Serienprodukt. Antragsberechtigt waren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen. Der Aufruf lief vom 10. Maerz bis 08. Mai 2023, die Antragsfrist ist abgelaufen. Die übergeordnete Förderrichtlinie Elektromobilität lief zum 31.12.2025 aus. Ein Nachfolgeaufruf des Bundes besteht seitdem nicht; betriebliche Ladepunkte fördern weiterhin Landesprogramme wie progres.nrw für Beschäftigte und WELMO in Berlin.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Förderrichtlinie Elektromobilität
BundZuschussausgelaufen

Förderaufruf Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur für Kommunen

Förderung der Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dafuer noetigen Ladeinfrastruktur in Kommunen. Gefördert wurden Fahrzeuge der Klasse M1 und Leichtfahrzeuge sowie die zum Betrieb notwendige Ladeinfrastruktur. Die Förderquote lag bei bis zu 90 Prozent der Investitionsmehrkosten, Vorhaben zwischen 25.000 und 500.000 Euro brutto je Kommune waren förderfähig. Die Antragsfrist endete am 28.07.2022, die Förderrichtlinie Elektromobilität lief zum 31.12.2025 aus. Für kommunale Ladepunkte gibt es seitdem kein Bundesprogramm mehr; einschlaegig sind progres.nrw für Kommunen in Nordrhein-Westfalen und die bayerische Ladeinfrastrukturrichtlinie.

bis 90 Prozent, maximal 500.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Förderrichtlinie Elektromobilität
BundZuschussausgelaufen

Öffentliche Ladeinfrastruktur, Förderaufruf 2019

Förderaufruf des Bundes aus dem August 2019 für den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur. Die Antragsfrist endete am 30.10.2019 und ist abgelaufen, neue Anträge sind nicht möglich. Der Aufruf ist ein Vorlaeufer der spaeteren Richtlinie 'Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland' von 2021. Zu Förderhöhe und Fördersatz macht die offizielle Übersicht keine Angaben mehr.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr
BundZuschussausgelaufen

Nachruestung öffentlicher Ladeinfrastruktur

Zweiter Förderaufruf der Richtlinie für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, ausgestattet mit 90 Millionen Euro speziell für die Nachruestung bestehender öffentlicher Ladeinfrastruktur. Die Kontingentverteilung erfolgte bedarfsgerecht auf Basis des StandortTOOL, das den Ladeinfrastrukturbedarf bis 2030 berechnet. Die Antragsfrist endete am 27.01.2022, die übergeordnete Förderrichtlinie lief zum 31.12.2025 aus. Ein Nachfolgeaufruf für die Nachruestung besteht seitdem nicht; für neue öffentliche Ladepunkte bleiben die Landesprogramme wie Charge@BW und progres.nrw.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr
BundZuschussausgelaufen

Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland

Erster Förderaufruf der Richtlinie für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit insgesamt 500 Millionen Euro bis Ende 2025. Gefördert wurden Normalladepunkte bis 22 kW und Gleichstrom-Schnellladepunkte über 22 kW, das Ziel waren mindestens 50.000 Ladepunkte davon 20.000 Schnellladepunkte. Antragsberechtigt waren Unternehmen, Städte und Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen. Die Antragsfrist dieses Aufrufs endete am 01.02.2022, die Förderrichtlinie lief zum 31.12.2025 aus. Ein Nachfolgeaufruf des Bundes für öffentliche Ladepunkte besteht seitdem nicht; der Aufbau läuft über das Deutschlandnetz sowie über Landesprogramme wie Charge@BW, progres.nrw und die bayerische Ladeinfrastrukturrichtlinie.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr
BundZuschussausgelaufen

Ladeinfrastruktur vor Ort

Förderung des Aufbaus öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit bis zu 80 Prozent der Investitionskosten, ausgestattet mit 300 Millionen Euro. Antragsberechtigt waren natürliche Personen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Gebietskörperschaften. Das Programm richtete sich besonders an Einzelhandel, Hotel- und Gastgewerbe im ländlichen Raum und wurde im Windhundverfahren nach Antragseingang vergeben. Anträge waren vom 12. April bis 31. Dezember 2021 möglich, die Richtlinie lief zum 31.12.2023 aus. Ein Nachfolgeprogramm des Bundes für öffentlich zugängliche Ladepunkte im ländlichen Raum gibt es nicht mehr; heute fördern das Landesprogramme wie Charge@BW oder progres.nrw, außerdem baut der Bund über das Deutschlandnetz selbst Schnellladestandorte auf.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr
BundZuschussausgelaufen

Nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen

Förderung von Kauf und Installation nicht öffentlich zugänglicher Schnellladepunkte ab 50 kW Nennladeleistung, samt stationaerem Stromspeicher und Netzanschluss. Der Fördersatz betrug 40 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen und 20 Prozent für Großunternehmen, die förderfähigen Ausgaben je Ladepunkt waren abhängig von der Ladeleistung gedeckelt. Zielgruppe waren Flottenbetreiber mit hoher Laufleistung wie Handwerks- und Gewerbebetriebe, Logistiker, Paketdienste, Taxi-, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter. Die Antragsfrist endete am 01.11.2024, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Für schwere Nutzfahrzeuge ist das Programm 'Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge' der Nachfolger.

bis 40 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Projektträger Juelich
BundZuschussausgelaufen

KfW 442 – Solarstrom für Elektrofahrzeuge

Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für das Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Batteriespeicher am selbstgenutzten Wohngebäude. Für Photovoltaikanlage und Speicher gab es leistungsabhängige Pauschalen, für die Ladestation feste Pauschalbeträge, dazu einen Innovationsbonus für bidirektionales Laden. Voraussetzung war ein bereits vorhandenes oder verbindlich bestelltes eigenes Elektroauto. Das Programm startete im September 2023 und war innerhalb weniger Stunden ausgeschöpft, die Richtlinie lief am 30.06.2024 aus. Es stehen keine weiteren Fördermittel zur Verfuegung, bereits erteilte Zusagen werden ausfinanziert. Als Ersatz bleiben die Einspeisevergütung nach EEG und Landesprogramme für Photovoltaik und Speicher.

bis 10.200 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Abwicklung über die KfW
BundZuschussausgelaufen

KfW 441 – Ladestationen für Elektroautos, Unternehmen

Zuschuss von bis zu 900 Euro je Ladepunkt für nicht öffentlich zugängliche Ladestationen bis 22 kW inklusive Netzanschluss, an Mitarbeiterparkplätzen und für betriebliche oder kommunale Flotten. Unternehmen erhielten maximal 45.000 Euro je Standort, für Kommunen galt ein Mindestzuschuss von 9.000 Euro bei mindestens 10 Ladepunkten. Die Förderung erfolgte als De-minimis-Beihilfe. Die Antragsfrist endete am 01.12.2022, die Richtlinie lief am 27.12.2022 aus, der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Ein Nachfolgeprogramm für Mitarbeiterparkplätze auf Bundesebene gibt es derzeit nicht, Landesprogramme wie progres.nrw in Nordrhein-Westfalen oder WELMO in Berlin fördern diesen Fall weiterhin.

bis 45.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Abwicklung über die KfW
BundZuschussausgelaufen

KfW 440 – Ladestationen für Elektroautos, Wohngebäude

Pauschaler Zuschuss von 900 Euro je Ladepunkt für den Kauf und die Installation einer privat genutzten Ladestation an Wohngebäuden. Antragsberechtigt waren Haus- und Wohnungseigentümer, Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Das Fördervolumen wurde dreimal auf insgesamt 800 Millionen Euro erhöht. Die Förderrichtlinie lief zum 31.12.2023 aus, neue Anträge sind seitdem nicht mehr möglich. Für Ladepunkte an Mehrparteienhäusern gibt es seit April 2026 das Nachfolgeprogramm 'Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern' des Bundes.

900 Euro bis 900 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Abwicklung über die KfW
BundZuschussausgelaufen

KsNI Förderung klimaschonender Nutzfahrzeuge (ausgelaufen)

Die Richtlinie förderte die Anschaffung batterieelektrischer, plug-in-hybrider und brennstoffzellenbetriebener Nutzfahrzeuge sowie die zugehoerige Lade- und Tankinfrastruktur. Sie ist beendet: Das Programm endete zum 31. Dezember 2024, Förderaufrufe gab es 2021 und 2022, danach wurde die Annahmephase geschlossen. Insgesamt wurden rund eine Milliarde Euro bewilligt, über 1.000 Unternehmen profitierten, gefördert wurden etwa 8.500 klimafreundliche Lkw und rund 3.000 Ladesäulen. Eine abschließende Evaluation wurde am 14. April 2025 veröffentlicht. Für Flottenbetreiber gibt es aktuell keine vergleichbare Bundesförderung; regional bestehen Landesprogramme.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Abwicklung über das Bundesamt für Logistik und Mobilität
BundZuschussausgelaufen

KfW 441 Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen (ausgelaufen)

Das Programm bezuschusste Ladepunkte für Elektrofahrzeuge von Beschäftigten und Firmenflotten mit maximal 1.285,71 Euro je Ladepunkt und setzte eine Stromversorgung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien voraus. Es ist beendet, die KfW weist darauf hin, dass der Zuschuss nicht mehr beantragt werden kann. Wer bereits eine Antragsbestätigung hat, behaelt den reservierten Zuschuss; Umsetzung und Nachweiseinreichung sind innerhalb von 18 Monaten nach der Antragsbestätigung möglich. Für Unternehmen, die heute Ladepunkte aufbauen wollen, bleiben Landesprogramme wie progres.NRW oder WELMO in Berlin der Weg.

bis 1.286 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr
BundZuschussausgelaufen

KfW 442 Solarstrom für Elektroautos (ausgelaufen)

Das Programm förderte die Kombination aus Elektroauto, Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Ladestation am selbst bewohnten Wohngebäude. Es ist beendet, die KfW schreibt ausdrücklich, dass dieser Zuschuss nicht mehr beantragt werden kann. Grund war die Haushaltskonsolidierung und die Schwerpunktsetzung im Bundeshaushalt 2024, wodurch Förderprogramme des Bundesverkehrsministeriums nicht im geplanten Umfang fortgeführt werden konnten. Das Budget war bereits am ersten Antragstag im September 2023 vollständig ausgeschöpft. Wer damals eine Zusage erhalten hat, behaelt seinen reservierten Zuschuss. Konkrete Förderbeträge nennt die KfW auf der Programmseite nicht mehr.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr
BundZuschussgeplant

Geplante Anschlussförderung für Plug-in-Hybride ab Juli 2027

Die Förderung von Plug-in-Hybriden und Range-Extendern im Rahmen der E-Auto-Förderung 2026 endet bei Erstzulassung nach dem 30. Juni 2027. Die Förderrichtlinie kuendigt dafuer ausdrücklich eine Nachfolgeregelung an: Die Bundesregierung prüft, wie die Förderung stärker an den CO2-Emissionen im realen Betrieb ausgerichtet werden kann, und will die Ausgestaltung für ab dem 1. Juli 2027 erstmalig zugelassene Plug-in-Hybride über einen separaten Förderaufruf oder eine Aktualisierung der Richtlinie bekanntgeben. Konkrete Beträge, Bedingungen und ein Starttermin liegen noch nicht vor und werden hier deshalb nicht angegeben. Reine Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge sind davon nicht betroffen, sie bleiben bis zum 31. Dezember 2029 förderfähig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

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