Antragio

Förderprogramme in Schleswig-Holstein

Was du in Schleswig-Holstein beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

2.134 Programme gefunden

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BundZuschuss

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens, wenn Eltern nach der Geburt beruflich kuerzertreten. Es beträgt rund 65 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Beide Eltern zusammen können 14 Monate beziehen, wenn jeder mindestens zwei Monate nimmt, Alleinerziehende die vollen 14 Monate. Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen des Vorjahres 175.000 Euro übersteigt.

bis 65 Prozent, maximal 1.800 Euro je Monat
bundesweit
Elterngeldstellen der Länder
BundSteuervorteil

Basisrente (Ruerup-Rente) mit Sonderausgabenabzug

Die Basisrente, meist Ruerup-Rente genannt, ist eine kapitalgedeckte private Altersvorsorge mit steuerlicher Förderung. Beiträge sind als Sonderausgaben abziehbar, und zwar zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung, bei zusammenveranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Höchstbetrag. Der Vertrag muss eine lebenslange Leibrente nicht vor dem 62. Lebensjahr vorsehen, die Ansprueche dürfen nicht vererblich, übertragbar, beleihbar, veraeusserbar oder kapitalisierbar sein. Besonders attraktiv ist die Basisrente für Selbständige ohne Zugang zur Riester-Förderung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Finanzaemter der Länder
BundSteuervorteil

Basisrente Rürup: Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge

Beiträge zu einer kapitalgedeckten Basisrente können nach Paragraph 10 Absatz 1 Nummer 2 EStG als Sonderausgaben abgezogen werden. Der Höchstbetrag ist dynamisch an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt und verdoppelt sich bei zusammen veranlagten Ehegatten; konkrete Euro-Beträge nennt das Gesetz nicht, sie ändern sich jährlich. Begünstigt sind nur Verträge, die eine monatliche lebenslange Leibrente frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres vorsehen (bei Verträgen vor 2012 ab 60). Besonders relevant für Selbständige ohne Zugang zur Riester-Förderung; geltend gemacht über die Anlage Vorsorgeaufwand der Einkommensteuererklärung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Finanzamt
LandZuschuss

Baulandfonds Schleswig-Holstein (Aktive Baulandentwicklung)

Zweistufiges Programm für Ämter und Gemeinden, die Flächen für überwiegende Wohnnutzung entwickeln wollen. Programmteil 1 fördert Potenzialanalysen mit 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, Programmteil 2 stellt Darlehen für Flächenankauf, Erschließung und Infrastruktur bereit. Der jährliche Verwaltungskostenbeitrag für das Darlehen beträgt 0,22 Prozent.

bis 70 Prozent der Kosten
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH
BundZuschuss

Bedarfe für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket, Paragraph 34 SGB XII)

Zusätzliche Leistungen für Kinder und Jugendliche in Familien mit Sozialhilfebezug. Übernommen werden Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten in tatsächlicher Höhe, Schülerbeförderung, Lernförderung, die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule und Kita sowie eine Pauschale von 15 Euro monatlich für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Sport, Musikunterricht, Freizeiten). Für den persönlichen Schulbedarf nennt das Gesetz Ausgangsbeträge von 100 Euro für das erste und 50 Euro für das zweite Schulhalbjahr; diese Beträge werden jährlich fortgeschrieben und liegen inzwischen höher.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt beziehungsweise Bildungs- und Teilhabestelle der Kommune
BundZuschuss

Bedarfe für Unterkunft und Heizung

Wer Grundsicherungsgeld bezieht, bekommt nach Paragraf 22 SGB II zusätzlich die Kosten der Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind. Mit der Reform ab 1. Juli 2026 gilt für die Wohnkosten eine Obergrenze: im ersten Jahr des Leistungsbezugs wird bis zum Eineinhalbfachen der ortsüblichen Angemessenheitsgrenze gezahlt, danach gilt die reguläre Angemessenheitsgrenze. Ausnahmen sind möglich, etwa für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Was ortsüblich angemessen ist, legt die Kommune fest, der Antrag läuft über das Jobcenter.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter
KommuneZuschuss

Bedarfe für Unterkunft und Heizung

Neben dem Regelbedarf werden die tatsaechlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung übernommen, soweit sie angemessen sind. Was angemessen ist, legen die Kommunen anhand oertlicher Mietwerte fest, daher gibt es keine bundesweit einheitlichen Beträge. Mit der Umgestaltung der Grundsicherung gelten kommunale Quadratmetergrenzen und im ersten Jahr eine Obergrenze beim Eineinhalbfachen der oertlichen Angemessenheit. Umzüge unter 25 Jahren bedürfen der vorherigen Zusicherung des kommunalen Trägers.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Kommunale Träger der Grundsicherung, Jobcenter
BundZuschuss

Bedarfe für Unterkunft und Heizung (Paragraph 35 SGB XII)

Übernahme der tatsächlichen Miete und Heizkosten einschließlich zentraler Warmwasserversorgung für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung, soweit die Aufwendungen angemessen sind. In den ersten zwölf Monaten des Leistungsbezugs gilt eine Karenzzeit, in der die tatsächlichen Unterkunftskosten voll übernommen werden. Nach Ablauf der Karenzzeit müssen unangemessene Kosten in der Regel binnen sechs Monaten gesenkt werden. Als unangemessen gelten insbesondere Aufwendungen, die mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die abstrakt angemessenen Kosten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises
BundZuschuss

Bedarfe für Unterkunft und Heizung im Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)

Wer Grundsicherungsgeld nach dem SGB II bezieht, hat nach Paragraf 22 SGB II einen Rechtsanspruch darauf, dass die tatsaechlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr des Leistungsbezugs gilt eine Karenzzeit, in der die Miete in tatsaechlicher Höhe anerkannt wird und keine Angemessenheitsprüfung stattfindet; Heizkosten sind von der Karenzzeit ausgenommen und werden nur in angemessener Höhe übernommen. Nach der Karenzzeit müssen unangemessen hohe Kosten gesenkt werden. Zuständig ist das Jobcenter, das Grundsicherungsgeld hat das Bürgergeld zum 1. Juli 2026 abgeloest. Konkrete Angemessenheitsgrenzen legt der kommunale Träger fest, sie unterscheiden sich von Ort zu Ort.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Bedarfe für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Wer Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter voller Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII bezieht, erhält nach Paragraf 42a SGB XII die angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung. Der Massstab richtet sich nach der Wohnsituation: bei eigener Wohnung nach den durchschnittlichen angemessenen Aufwendungen für Mehrpersonenhaushalte im oertlichen Zuständigkeitsbereich, bei betreuten Wohnformen und sonstigen Unterkuenften nach der durchschnittlichen angemessenen Warmmiete von Einpersonenhaushalten nach Paragraf 45a SGB XII. Für Menschen, die bei Eltern oder volljährigen Geschwistern wohnen, gilt eine Differenzberechnung, in Wohngemeinschaften ein anteiliger Ansatz. Antrag beim Sozialamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Kommune, Beratung auch bei der Deutschen Rentenversicherung
BundZuschuss

Bedarfe für Unterkunft und Heizung in der Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)

Für Menschen, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII beziehen, werden nach Paragraf 35 SGB XII die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsaechlichen Aufwendungen anerkannt, soweit sie angemessen sind. Auch hier gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die Miete voll übernommen wird; der Träger prüft zu Beginn der Karenzzeit die Angemessenheit und teilt das Ergebnis mit. Bei unangemessen hohen Kosten werden diese laengstens sechs Monate weiter übernommen, danach ist eine Kostensenkung zumutbar. Die Kommune kann Pauschalen bilden und eine Gesamtangemessenheitsgrenze für Miete und Heizung festlegen. Antrag beim Sozialamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Kommune
BundZuschuss

Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach Paragraf 22 SGB II

Wer Grundsicherungsgeld nach dem SGB II bezieht (die Leistung hiess zuvor Bürgergeld), bekommt Miete und Heizkosten in Höhe der tatsaechlichen Aufwendungen erstattet, soweit diese angemessen sind. Im ersten Jahr des Leistungsbezugs gilt eine Karenzzeit, in der die tatsaechlichen Unterkunftskosten unabhängig von den kommunalen Angemessenheitsgrenzen übernommen werden; die Heizkosten müssen auch dort angemessen sein. Nach der Karenzzeit werden unangemessen hohe Kosten in der Regel noch bis zu sechs Monate weiter gezahlt, danach kann das Jobcenter zur Kostensenkung auffordern. Was als angemessen gilt, legt jede Kommune eigenständig fest, feste Bundesbeträge gibt es nicht. Bei Mietrückständen kann das Jobcenter direkt an den Vermieter zahlen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit und Kommunen
BundZuschuss

Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach Paragraf 35 SGB XII

In der Sozialhilfe und in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernimmt der Sozialhilfeträger Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsaechlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Auch hier gilt eine einjährige Karenzzeit ab Beginn des ersten Leistungsbezugs, in der die tatsaechlichen Kosten anerkannt werden; die Karenzzeit verlaengert sich um Monate ohne Leistungsbezug. Nach der Karenzzeit sind unangemessene Kosten in der Regel noch bis zu sechs Monate zu übernehmen. Heizung und zentrale Warmwasserversorgung werden mitgetragen und können pauschaliert werden. Die konkreten Angemessenheitsgrenzen setzt der oertliche Träger.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der Sozialhilfe, in der Regel Kreis oder kreisfreie Stadt
LandSonstiges

Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag

Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, etwa Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG, kann sich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zahlen einen ermäßigten Drittelbeitrag. Auch taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe können befreit werden. Die Befreiung wird nicht automatisch gewährt, sie muss mit Nachweisen beim Beitragsservice beantragt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
BundZuschuss

Befreiung vom Kita-Beitrag nach Paragraf 90 SGB VIII

Eltern, die Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, sind von den Kostenbeiträgen für die Kindertagesbetreuung befreit. Das ist ein bundesrechtlicher Anspruch nach Paragraf 90 SGB VIII, unabhängig von landesrechtlichen Beitragsfreiheiten. Zudem müssen die Träger die Beiträge nach Einkommen, Kinderzahl und Betreuungsumfang staffeln und über Erlassansprüche beraten. Zuständig ist das Jugendamt.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Jugendamt der Kommune bzw. örtlicher Träger der Jugendhilfe
BundZuschuss

Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs

Wer Bürgergeld, Arbeitslosengeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht oder aus anderen Gründen finanziell bedürftig ist, kann vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs befreit werden. Auch Beschäftigte können befreit werden, wenn ihr Bruttomonatsentgelt bestimmte, jährlich angepasste Grenzen nicht überschreitet; Kinder werden dabei berücksichtigt. Der Kurs ist dann für die Teilnehmenden kostenfrei. Der Antrag wird digital über das Bundesportal oder mit dem Formular 630.027r bei der zuständigen Regionalstelle gestellt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundSonstiges

Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs (§ 9 Absatz 2 IntV)

Teilnahmeberechtigte am Integrationskurs zahlen grundsaetzlich einen Kostenbeitrag in Höhe von 50 Prozent des geltenden Kostenerstattungssatzes. Auf Antrag befreit das BAMF Personen, die Leistungen nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Leistungen nach dem AsylbLG oder Arbeitslosengeld nach dem SGB III beziehen. Befreit werden außerdem Beschäftigte, deren Bruttoentgelt unter 33 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung liegt, wobei sich diese Grenze je nach Kinderzahl um 10 bis 20 Prozent erhöht. Zusätzlich ist eine Befreiung bei unzumutbarer Haerte möglich.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF)
BundSonstiges

Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen

Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, wird auf Antrag vollständig vom Rundfunkbeitrag befreit. Der Beitrag beträgt laut Beitragsservice 18,36 Euro monatlich je Wohnung (Stand 2026), die Befreiung senkt ihn auf null. Es besteht ein Rechtsanspruch, die Befreiung wird aber nicht automatisch gewährt, sondern nur auf Antrag beim Beitragsservice mit Nachweis.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
BundSonstiges

Befreiung vom Rundfunkbeitrag für die Nebenwohnung

Wer mit Haupt- und Nebenwohnung gemeldet ist, muss den Rundfunkbeitrag nur einmal zahlen. Auf Antrag wird die Nebenwohnung vom Beitrag befreit, sofern beide Wohnungen beim Beitragsservice auf den eigenen Namen angemeldet sind. Wichtig für Pendler, Studierende mit Zweitwohnung und Wochenendheimfahrer. Der Antrag läuft über ein eigenes Online-Formular des Beitragsservice.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
BundSonstiges

Befreiung von Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

Wer im Kalenderjahr mehr als 2 Prozent der jährlichen Bruttofamilieneinnahmen an gesetzlichen Zuzahlungen geleistet hat, wird auf Antrag für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreit. Für chronisch Kranke in Dauerbehandlung gilt die abgesenkte Belastungsgrenze von 1 Prozent. Die Befreiung deckt Zuzahlungen zu Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhaus- und Rehabehandlung ab. Zuständig ist die eigene Krankenkasse, dort werden die gesammelten Quittungen eingereicht.

bis 2 Prozent der Kosten
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
BundZuschuss

Befundbezogene Festzuschüsse zum Zahnersatz

Für medizinisch notwendigen Zahnersatz zahlt die Krankenkasse nach Paragraf 55 SGB V befundbezogene Festzuschüsse. Der Grundzuschuss beträgt 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Bei nachgewiesener regelmäßiger Zahnvorsorge in den vorangegangenen fuenf Jahren steigt er auf 70 Prozent, bei zehn Jahren lueckenloser Vorsorge auf 75 Prozent. Der Nachweis erfolgt über das Bonusheft, den Heil- und Kostenplan reicht die Zahnarztpraxis bei der Krankenkasse ein.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
BundZuschuss

Befundbezogene Festzuschüsse zum Zahnersatz

Bei medizinisch notwendigem Zahnersatz zahlt die Krankenkasse einen befundbezogenen Festzuschuss von 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Wer das Bonusheft fuenf Jahre lueckenlos geführt hat, erhält 70 Prozent, nach zehn Jahren 75 Prozent. Der Zuschuss ist unabhängig davon, welche Versorgungsform tatsaechlich gewählt wird. Der Rest bleibt Eigenanteil, sofern nicht die Haertefallregelung greift.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen
BundSonstiges

Begrenzter Unterhaltsrückgriff auf Eltern und Kinder (Angehörigen-Entlastung, Paragraph 94 SGB XII)

Wer Sozialhilfe erhält, muss in der Regel nicht befürchten, dass die eigenen Kinder oder Eltern zur Kasse gebeten werden. Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern und Eltern gehen nur dann auf den Sozialhilfeträger über, wenn deren jährliches Gesamteinkommen jeweils mehr als 100.000 Euro beträgt. Das Gesetz vermutet, dass diese Grenze nicht überschritten wird; das Sozialamt darf nur bei hinreichenden Anhaltspunkten Nachweise verlangen. Die Regelung gilt nicht bei Leistungen für minderjährige Kinder.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises
BundSteuervorteil

Behinderten-Pauschbetrag (Paragraf 33b EStG)

Menschen mit Behinderung können in der Einkommensteuererklärung einen Pauschbetrag geltend machen, ohne Einzelnachweise führen zu müssen. Nach der abgerufenen Gesetzesfassung reicht die Staffelung von 384 Euro bei einem GdB von 20 bis 2840 Euro bei einem GdB von 100. Blinde, taubblinde und hilflose Menschen erhalten 7400 Euro jährlich. Geltend gemacht wird der Pauschbetrag in der Steuererklärung oder über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale.

384 Euro bis 7.400 Euro je Jahr
bundesweit
Finanzamt

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