Förderprogramme in Schleswig-Holstein
Was du in Schleswig-Holstein beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.129 Programme gefunden
ThemaAlle
- Energie976
- Sanierung488
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität550
- THG-Quote132
- Gründung448
- Digitalisierung369
- Forschung453
- Personal304
- Bildung681
- Familie269
- Natur und Umwelt420
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales538
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration112
- Sonstiges603
Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung, AFBG)
Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildungen aus Zuschuss und zinsgünstigem KfW-Darlehen. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis 15.000 Euro gefördert, davon 50 Prozent als Zuschuss, das Meisterprüfungsprojekt bis 2.000 Euro. Bei Vollzeitmaßnahmen kommt ein monatlicher Unterhaltsbeitrag zwischen 1.019 und 1.724 Euro sowie 150 Euro Kinderbetreuungszuschuss je Kind hinzu.
Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)
Das Aufstiegs-BAföG fördert Fortbildungen zum Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt, Erzieher und vergleichbare Abschlüsse. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gibt es einkommens- und vermögensunabhängig bis zu 15.000 Euro, davon 50 Prozent als Zuschuss, der Rest als zinsguenstiges KfW-Darlehen. Bei bestandener Prüfung werden weitere 50 Prozent des Restdarlehens erlassen. Teilnehmende in Vollzeit erhalten zusätzlich einen einkommensabhängigen Unterhaltsbeitrag von bis zu 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende, plus jeweils 235 Euro für Ehe- oder Lebenspartner und je Kind. Der Kinderbetreuungszuschlag beträgt 150 Euro monatlich je Kind unter 14 Jahren und ist einkommensunabhängig. Unterhaltsbeiträge werden vollständig als Zuschuss gewährt.
Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG)
Förderung von Meister- und Aufstiegsfortbildungen mit Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro, davon 50 Prozent als Zuschuss und der Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Materialkosten des Meisterstücks werden bis 2.000 Euro gefördert, in Vollzeit gibt es einen Unterhaltsbeitrag von 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende plus 235 Euro je Kind sowie 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag.
Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG) Maßnahmebeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
Das Aufstiegs-BAföG fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meisterin, Fachwirt, Technikerin, Erzieher oder Betriebswirtin. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden einkommens- und vermögensunabhängig in Höhe der tatsächlichen Kosten bis maximal 15.000 Euro gefördert, davon 50 Prozent als Zuschuss und der Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Zu den Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt gibt es bis zur Hälfte der Kosten und maximal 2.000 Euro.
Aufstiegs-BAföG Maßnahmebeitrag (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren)
Das Aufstiegs-BAföG nach dem AFBG fördert Fortbildungen zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher. Nach Paragraf 12 AFBG werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einem Gesamtbetrag von 15.000 Euro berücksichtigt, bei Materialkosten für fachpraktische Arbeiten wie das Meisterstück höchstens die Hälfte der notwendigen Kosten und höchstens 2.000 Euro. Der Maßnahmebeitrag wird zu 50 Prozent als Zuschuss geleistet. Für den Rest besteht ein Anspruch auf ein zinsgünstiges KfW-Darlehen, das innerhalb von drei Monaten nach Bescheid verlangt werden kann. Antrag beim zuständigen Amt für Aufstiegsförderung oder digital über AFBG Digital.
KfW Aufstiegs-BAföG Darlehen (Programm 172)
Zinsgünstiges Bankdarlehen der KfW für den Teil des Aufstiegs-BAföG, der nicht als Zuschuss gewährt wird. Finanziert werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Kosten für das Meisterstück und der Lebensunterhalt in der Prüfungs- und Vorbereitungsphase, insgesamt bis zu 15.000 Euro sowie bis zu 3 Monate Lebensunterhalt. Das Darlehen ist unabhängig von Alter, Einkommen und Sicherheiten, bis zu 50 Prozent der Förderung sind Zuschuss.
KfW-Kredit Aufstiegs-BAföG (172)
Der KfW-Kredit 172 ist der Darlehensteil des Aufstiegs-BAföG. Er deckt die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag ab, also bis zu 15.000 Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie bis zu 2.000 Euro für das Meisterprüfungsprojekt. Während Auszahlung und Karenzphase trägt der Bund die Zinsen. Die Rückzahlung beginnt zwei Jahre nach Ende der Fortbildung und läuft über höchstens zehn Jahre bei mindestens 128 Euro monatlich. Beantragt wird nicht bei der KfW, sondern beim zuständigen Amt für Aufstiegsfortbildungsförderung.
PlugIn - Technikförderung für Musikclubs
PlugIn hilft kleineren Musikclubs mit maximal 2.000 Plätzen bei der Anschaffung und Reparatur technischer Ausstattung. Die Förderung beträgt bis zu 15.000 Euro mit degressivem Eigenanteil. Die Mittel werden nach dem Windhundprinzip vergeben, das Budget ist zu 60 Prozent auf städtische und zu 40 Prozent auf nicht städtische Regionen aufgeteilt. Das Antragsfenster der dritten Runde lief vom 18. Mai bis 5. Juni 2026.
Sterne des Sports
Die Sterne des Sports zeichnen Sportvereine aus, die sich gesellschaftlich engagieren oder ihren Verein weiterentwickeln. Der Wettbewerb läuft in drei Stufen über Kreis-, Landes- und Bundesebene, bei Gewinn aller drei Stufen sind Preisgelder von bis zu 14.000 Euro möglich. Bewertet werden unter anderem Ehrenamtsförderung, Digitalisierung, Integration und Inklusion, Kinder- und Jugendarbeit, Klimaschutz und Vereinsmanagement. Die Bewerbung läuft über die oertliche Volksbank Raiffeisenbank oder zentral über die Wettbewerbsseite. Für 2026 lief die Bewerbungsphase vom 1. April bis 30. Juni.
Aufstiegsstipendium
Das Aufstiegsstipendium unterstützt berufserfahrene Fachkräfte bei ihrem ersten akademischen Hochschulstudium, unabhängig vom Schulabschluss. Laut SBB beträgt die Förderung im Vollzeitstudium 1.072 Euro monatlich, bestehend aus 992 Euro Grundbetrag und 80 Euro Bücherpauschale, dazu 160 Euro Kinderbetreuungszuschuss je Kind unter 14 Jahren. Berufsbegleitend Studierende erhalten eine Pauschale von 3.045 Euro im Jahr. Es gibt keine Altersgrenze, die Bewerbung läuft in drei Schritten über Online-Bewerbung, Kompetenz-Check und Auswahlgespräch.
Aufstiegsstipendium
Stipendium für berufserfahrene Fachkräfte, die ein Erststudium aufnehmen. Im Vollzeitstudium beträgt die Förderung 992 Euro Grundbetrag plus 80 Euro Büchergeld, also 1.072 Euro monatlich, im berufsbegleitenden Studium 3.045 Euro jährlich. Für Kinder unter 14 Jahren kommen 160 Euro Betreuungspauschale je Kind hinzu, die Förderung erfolgt pauschal und damit einkommensunabhängig und muss nicht zurückgezahlt werden.
BEG Einzelmaßnahmen - Gebäudehuelle Wohngebäude (Dämmung, Fenster, Türen, Sonnenschutz)
Gefördert werden die Dämmung von Außenwaenden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, die Erneuerung oder der erstmalige Einbau von Fenstern, Außentüren und Toren sowie außenliegender Sonnenschutz mit optimierter Tageslichtversorgung. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent, mit individuellem Sanierungsfahrplan kommen 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus hinzu. Die förderfähigen Ausgaben sind auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit gedeckelt, mit iSFP-Bonus verdoppelt sich die Grenze auf 60.000 Euro. Der höchstmögliche Zuschuss für die erste Wohneinheit beträgt damit 12.000 Euro. Für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten 15.000 Euro (mit iSFP 30.000 Euro), ab der siebten Wohneinheit 8.000 Euro (mit iSFP 15.000 Euro).
Quotlix THG-Quote
Quotlix vermarktet THG-Quoten für Privathalter, Flottenbetreiber und Betreiber öffentlicher Ladepunkte. Der Anbieter nennt für E-Pkw eine Garantieprämie von 170 Euro und im flexiblen Modell bis zu 340 Euro, für E-Nutzfahrzeuge der Klasse N1 zwischen 255 und 500 Euro, für N2 und N3 zwischen 255 und 2.839 Euro sowie für E-Busse (M3) ab 6.120 Euro bis marktabhängig 12.000 Euro. Für öffentliche Ladepunkte werden 85 bis 170 Euro je Megawattstunde gezahlt. Beim flexiblen Modell schuettet Quotlix 80 Prozent des Verkaufserloeses aus, die Sofortauszahlung liegt bei 120 Euro. Es genuegt, an einem Tag des Jahres Halter des Fahrzeugs zu sein.
THG-Prämie fairnergy für E-Pkw, E-Nutzfahrzeuge und E-Busse
Garantierte Prämien für 2026: 330 Euro für E-Pkw und zulassungspflichtige E-Zweiräder mit Fahrzeugschein, 495 Euro für leichte E-Nutzfahrzeuge der Klasse N1, 3.400 Euro für E-Lkw der Klasse N2 bis 12 Tonnen, 5.510 Euro für Klasse N3 über 12 Tonnen und 11.880 Euro für E-Busse der Klasse M3. Zusätzlich spendet der Anbieter je Quote 20 Euro, bei Lkw und Bussen 100 beziehungsweise 150 Euro an Klimaschutzprojekte.
EXIST Women
Qualifizierungs- und Netzwerkprogramm für gründungsinteressierte Frauen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit einer Laufzeit von bis zu zehn Monaten. Jede geförderte Gründerin erhält Sachmittel in Höhe von 2.000 Euro. Zusätzlich ist ein Stipendium von bis zu 3.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate möglich, gestaffelt nach Qualifikation, dazu 150 Euro Kinderzuschlag je Kind und Stipendienmonat.
Elektrovorteil THG-Prämie
Elektrovorteil vermarktet die THG-Quote und veröffentlicht die Prämien nach Fahrzeugklasse. Für 2026 nennt der Anbieter bei Standardauszahlung nach amtlicher Bestätigung 350 Euro für Pkw (M1), 500 Euro für leichte Nutzfahrzeuge (N1), 3.140 Euro für mittelschwere Nutzfahrzeuge (N2), 5.060 Euro für schwere Nutzfahrzeuge (N3), 10.850 Euro für Busse (M3) und 350 Euro für Motorräder. Bei Sofortzahlung innerhalb von fuenf Tagen sinken die Beträge auf 300 bis 9.055 Euro. Auf alle Klassen kommt ein Neufahrzeugbonus von 50 Euro. Förderfähig sind ausschließlich rein batterieelektrische Fahrzeuge mit deutscher Zulassung.
THG-Prämie Elektrovorteil für E-Fahrzeuge und öffentliche Ladepunkte
Fixprämien für 2026 nach Fahrzeugklasse, Zahlung nach amtlicher Bestätigung: Pkw M1 350 Euro, leichtes Nutzfahrzeug N1 500 Euro, N2 3.140 Euro, N3 5.060 Euro, Bus M3 10.850 Euro, Motorrad 350 Euro, jeweils inklusive 50 Euro Neufahrzeugbonus für bis zu drei Fahrzeuge. Bei Sofortzahlung innerhalb von fünf Tagen sind es 300, 425, 2.625, 4.225, 9.055 und 300 Euro. Öffentliche Ladepunkte werden mit 100 Euro je MWh vergütet und nur von Unternehmenskunden angenommen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Heizungsoptimierung
Zuschuss für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen: hydraulischer Abgleich inklusive Einstellung der Heizkurve, Austausch von Heizungspumpen, Rohrleitungsdämmung, Pufferspeicher, Flächenheizsysteme und Austausch veralteter Heizkörper. Grundfördersatz 15 Prozent, iSFP-Bonus zusätzlich 5 Prozent (nur auf den Betrag oberhalb von 30.000 Euro). Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen werden mit 50 Prozent gefördert. Förderfähige Höchstausgaben 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, mit iSFP-Bonus 60.000 Euro; für ein Einfamilienhaus ergibt sich damit ein maximaler Zuschuss von rund 10.500 Euro.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Anlagentechnik außer Heizung (Lüftung und digitale Systeme)
Zuschuss für den Einbau oder die Optimierung von Lüftungsanlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung sowie für digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, also Smart-Home-Technik im Sinne der Energieeffizienz. Grundfördersatz 15 Prozent, iSFP-Bonus zusätzlich 5 Prozent. Förderfähige Höchstausgaben 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten; mit iSFP-Bonus 60.000, 30.000 beziehungsweise 15.000 Euro. Der iSFP-Bonus wird nur auf den Betrag oberhalb von 30.000 Euro gewährt, der maximale Zuschuss für ein Einfamilienhaus liegt daher bei rund 10.500 Euro.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen Gebäudehülle (BEG EM)
Zuschuss für Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, für Erneuerung oder Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren sowie für sommerlichen Wärmeschutz durch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, der iSFP-Bonus von 5 Prozent kommt hinzu. Förderfähige Höchstausgaben 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten; mit iSFP-Bonus 60.000, 30.000 beziehungsweise 15.000 Euro. Wichtig: Der iSFP-Bonus wird nur auf den Betrag gewährt, der das Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro übersteigt. Für ein Einfamilienhaus ergibt sich damit ein maximaler Zuschuss von rund 10.500 Euro (15 Prozent auf 60.000 Euro plus 5 Prozent auf 30.000 Euro), nicht 12.000 Euro.
BEG Einzelmaßnahmen - Fachplanung und Baubegleitung
Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen durch einen Energieeffizienz-Experten, wenn sie in direktem Bezug zu einer investiven BEG-Maßnahme stehen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Förderfähig sind maximal 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern beziehungsweise 2.000 Euro je Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern, gedeckelt auf 20.000 Euro.
BEG Einzelmaßnahmen: Fachplanung und Baubegleitung
Zuschuss von 50 Prozent auf die Kosten energetischer Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten. Die förderfähigen Ausgaben sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 5.000 Euro gedeckelt, bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten auf 2.000 Euro je Wohneinheit und insgesamt auf 20.000 Euro. Die Förderung ist nur zusammen mit einer geförderten Einzelmaßnahme an der Gebäudehuelle, an der Anlagentechnik ohne Heizung, an einem Gebäudenetz oder bei der Heizungsoptimierung möglich. Es muss ein direkter inhaltlicher Bezug zur investiven Maßnahme bestehen.
Pauschalierung von Sachzuwendungen mit 30 Prozent (Paragraf 37b EStG)
Betrieblich veranlasste Sachzuwendungen, die nicht in Geld bestehen, kann der Zuwendende pauschal mit 30 Prozent versteuern. Der Weg wird in der Praxis genutzt, wenn ein Mobilitätsbudget die 50-Euro-Freigrenze übersteigt und nicht unter die Jobticket-Regeln fällt. Die Pauschalierung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr oder je einzelne Zuwendung 10.000 Euro übersteigen. Bemessungsgrundlage sind die Aufwendungen einschließlich Umsatzsteuer.
Arbeitsstipendien des Deutschen Übersetzerfonds
Arbeitsstipendien von 3.000 bis 10.000 Euro für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer ins Deutsche, damit sie laenger und intensiver an einem Text arbeiten können. Voraussetzung sind deutsche Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Deutschland und ein Verlagsvertrag beziehungsweise ein belegtes Übersetzungsprojekt. Die regulaeren Bewerbungsfristen sind der 15. Januar, der 15. Mai und der 15. September jedes Jahres.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.