Förderprogramme in Schleswig-Holstein auf Ebene Land
Was du in Schleswig-Holstein beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
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IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen
Zinsvergünstigtes Darlehen mit Tilgungsaussetzung für den Ausbau von Breitbandnetzen in Schleswig-Holstein. Finanziert werden bis zu 50 Prozent der Investitionskosten, maximal 10 Millionen Euro je Vorhaben. Die Zinsvergünstigung beträgt bis zu 1,5 Prozentpunkte pro Jahr, insgesamt maximal 7,5 Prozent der Darlehenssumme.
IB.SH Schleswig-Holstein Darlehen
Zinsgünstiges Refinanzierungsdarlehen der Landesförderbank, das über die Hausbank ausgereicht wird. Finanziert werden Betriebsmittel, Warenlager, Investitionen und Unternehmensübernahmen, bei Laufzeiten über zehn Jahre nur Investitionen. Zinsbindungen von bis zu zwanzig Jahren sind möglich.
IB.SH Schleswig-Holstein Darlehen mit Haftungsfreistellung
Refinanzierungsdarlehen über die Hausbank von 1 bis 5 Millionen Euro mit 50 Prozent Haftungsfreistellung durch die IB.SH für die gesamte Laufzeit. Die Haftungsfreistellung entlastet die Hausbank, sie ist kein Zuschussanteil. Ratendarlehen mit Laufzeiten zwischen 3 und 20 Jahren, tilgungsfreie Anlaufjahre sind möglich. Bei Laufzeiten über zehn Jahre sind nur Investitionen förderfähig.
Wachstum im Norden
Zinsgünstiges Darlehen der IB.SH kombiniert mit einer Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein von 50, 60, 70 oder 80 Prozent. Finanziert werden Investitionsmittel, Betriebsmittel und gewerbliche, eigengenutzte Immobilien. Der Antrag läuft ausschließlich über das IB.SH Hausbankenportal.
Unternehmensübernahme Plus
Beteiligungsinitiative für Eigenkapitalbedarfe bei Unternehmensnachfolgen und Unternehmensübergängen in Schleswig-Holstein. Bereitgestellt werden Beteiligungen von bis zu 3 Millionen Euro je Fall, die MBG weist sie als stille Beteiligungen mit bis zu zehn Jahren Laufzeit aus. In Kombination mit dem Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein und der MBG sind insgesamt bis zu 6 Millionen Euro möglich. Ein Mindestbetrag ist in den offiziellen Programminformationen nicht genannt.
Unternehmensübernahme Plus Schleswig-Holstein
Beteiligungsprogramm für die Unternehmensnachfolge und Übernahmefinanzierung im schleswig-holsteinischen Mittelstand. Einzelne Beteiligungen betragen bis zu 3 Millionen Euro als offene oder stille Beteiligung. In Kombination mit bestehenden Programmen von IB.SH, MSH und MBG sind Beteiligungsfinanzierungen von insgesamt bis zu 6 Millionen Euro möglich. Das Programm adressiert höheren Eigenkapitalbedarf, den bisherige Mezzanine-Angebote nicht abgedeckt haben.
Bürgschaften der Bürgschaftsbanken (Standardprogramm)
Die Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürgschaften von 50 bis 80 Prozent für Hausbank- und Förderdarlehen, wenn die eigenen Sicherheiten nicht ausreichen. Die Bürgschaftsobergrenze liegt im Standardprogramm bei bis zu 2,0 Millionen Euro. Gefördert werden alle mit Gründung, Nachfolge oder Beteiligung verbundenen Kosten wie Investitionen, Warenerstausstattung, Übernahmepreis und Betriebsmittel.
Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein (MSH)
Beteiligungen von 750.000 bis 2 Millionen Euro für etablierte mittelständische Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein oder mit Investitionen in der Region. Überwiegend handelt es sich um typisch stille Beteiligungen, teilweise auch um offene Beteiligungen. Management-Buy-Out und Management-Buy-In sind ausdrücklich förderfähige Anlaesse, womit der Fonds für Nachfolgelösungen infrage kommt. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre mit ratierlicher Rückzahlung ab Jahr sechs. Sanierungen und die blosse Ablösung bestehender Bankverbindlichkeiten sind ausgeschlossen.
Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein GmbH (MSH)
Beteiligungsfonds für etablierte mittelständische Unternehmen in Schleswig-Holstein, überwiegend als typisch stille, teils auch offene Beteiligung. Das Volumen liegt zwischen 750.000 und 2 Millionen Euro. Finanziert werden Investitionen, Umsatzwachstum, Eigenkapitalstärkung sowie Management-Buy-Out und Buy-In.
Beteiligungsfonds Mittelstand SH
Wirtschaftliches Eigenkapital durch stille oder offene Beteiligung für KMU und größere mittelständisch geprägte Unternehmen in Schleswig-Holstein. Stille Beteiligungen reichen von 50.000 Euro bis 1,5 Millionen Euro, offene Beteiligungen bis 1,5 Millionen Euro als Minderheitsbeteiligung bis 24,9 Prozent. Finanziert werden Erweiterung, Festigung, Gründung, Nachfolge und Liquiditätserhöhung.
InnoGrowth SH
Beteiligungskapital von bis zu 1,3 Millionen Euro je Antragsteller als stille oder offene Beteiligung. Zielgruppe sind Start-ups, KMU und Mittelständler mit bis zu 75 Millionen Euro Gruppenumsatz und innovativem Geschäftsmodell. Gefördert werden Erweiterung, Festigung, Gründung, Nachfolge und Liquiditätserhöhung.
InnoGrowth SH
Beteiligungskapital von bis zu 1,3 Millionen Euro je Investition für Start-ups mit innovativen Geschäftsmodellen sowie KMU und Mittelstaendler mit bis zu 75 Millionen Euro Konzernumsatz in Schleswig-Holstein. Angeboten werden stille Beteiligungen mit zehn Jahren Laufzeit und Rückzahlung ab Jahr sechs oder am Ende sowie offene Beteiligungen mit sieben Jahren Laufzeit. Die Vergütung ist erfolgsabhängig. Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, Sanierungen und die Umschuldung bestehender Bankverbindlichkeiten. Das Programm ist bis zum 31.07.2027 befristet.
IB.SH Agrargarantie
Ausfallgarantie der IB.SH von bis zu 80 Prozent für Kreditengagements landwirtschaftlicher Vollerwerbsbetriebe, maximal 1 Million Euro Garantiebetrag. Abgesichert werden Investitionen in Vorräte, Tiervermögen, Forderungen und Anlagevermögen. Auch KMU mit privilegierten Biomasseanlagen sind antragsberechtigt.
Innovationsfonds SH
Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen zur Finanzierung innovativer Vorhaben, zur Unternehmensgründung und zur Nachfolgefinanzierung innovativer Unternehmen. Stille Beteiligungen von 50.000 Euro bis 1 Mio. Euro, offene Beteiligungen bis maximal 1 Mio. Euro. Das stärkt das wirtschaftliche Eigenkapital und verbessert das Unternehmensrating bei Banken.
Innovationsfonds SH
Beteiligungskapital in Form stiller oder offener Beteiligungen für innovative kleine und mittlere Unternehmen in Schleswig-Holstein. Stille Beteiligungen liegen zwischen 50.000 Euro und 1 Million Euro, offene Beteiligungen bei maximal 1 Million Euro. Finanziert werden innovative Maßnahmen bei Erweiterung, Festigung, Gründung und Nachfolge.
Förderung von Quartierswärmemanagement
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für ein Quartierswärmemanagement, das Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Wärmewende aktiv begleitet. Gefördert werden Dienstleistungen, Öffentlichkeitsarbeit und Monitoring mit bis zu 225.000 Euro für drei Jahre, bei Verlängerung bis zu 375.000 Euro. Voraussetzung ist eine abgeschlossene kommunale Wärmeplanung für das Quartier.
Kommunaler Wärmefonds Schleswig-Holstein
Zinsfreie Bereitstellung von Mitteln für die Vorbereitung kommunaler Wärme- und Effizienzprojekte, rückzahlbar erst bei Projektrealisierung. Gefördert werden Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Gutachten und Wirtschaftlichkeitsberechnungen bei förderfähigen Gesamtausgaben zwischen 25.000 und 300.000 Euro. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Eigenbetriebe, Ämter, Zweckverbände und Kommunalunternehmen.
IB.SH Mittelstandskredit
Darlehen ohne erforderliche Sicherheiten für Investitionen und Liquiditätsbedarf bei Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungsvorhaben. Der Zinssatz beträgt 5,00 Prozent pro Jahr für etablierte Unternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung und 5,80 Prozent für Gründungen und Übernahmen. Der Antrag läuft direkt bei der IB.SH.
IB.SH Mittelstandskredit
Darlehen der IB.SH von 35.000 bis 300.000 Euro für Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen mit höchstens drei Gesellschaftern. Der Zins beträgt 5,80 Prozent pro Jahr für Gründungen und Übernahmen sowie 5,00 Prozent pro Jahr für Unternehmen ab drei Jahren Bestand, jeweils fest über die gesamte Laufzeit. Die Laufzeit beträgt je nach Verwendungszweck 5, 7, 10 oder 12 Jahre mit ein bis zwei tilgungsfreien Jahren. Sicherheiten sind nicht erforderlich.
Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein
Zinsloses Darlehen als Risikokapital für die Vorbereitung von Bürgerenergieprojekten. Gefördert werden ausschließlich vorbereitende Maßnahmen wie Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Gutachten, Rechts- und Steuerberatung sowie Umweltverträglichkeitsprüfungen. Scheitert das Projekt, entfällt in der Regel die Rückzahlung.
Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein
Der Bürgerenergiefonds der IB.SH finanziert ausschließlich die vorbereitenden Maßnahmen von Bürgerenergieprojekten: Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Gutachten für Bauleitplanänderungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Rechts- und Steuerberatung sowie Öffentlichkeitsarbeit bis maximal 25.000 Euro je Projekt. Der Zuschuss beträgt bis zu 200.000 Euro und wird bis zum Ende des Bewilligungszeitraums zinsfrei bereitgestellt; die Mindestrealisierungskosten liegen bei 10.000 Euro. Antragsberechtigt sind Zusammenschlüsse von mindestens sieben natürlichen Personen aus verschiedenen Haushalten, die im Gemeindegebiet des Projektstandorts wohnen und die Stimmenmehrheit oder ein Vetorecht gegenüber anderen Beteiligten halten. Wird das Gesamtprojekt umgesetzt, ist der Zuschuss zurückzuzahlen; bei Scheitern kann auf die Rückzahlung verzichtet werden.
IB.SH Immo Eigentum
Darlehen von 15.000 bis 200.000 Euro für Neubau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie in Schleswig-Holstein, mit 10 oder 15 Jahren Zinsbindung. Die Zinssaetze richten sich nach dem Zeitpunkt der Zusage; die Bank weist zum Abrufzeitpunkt beispielsweise 4,20 Prozent bei 10 Jahren Zinsbindung und 1 Prozent Tilgung aus, effektiv 4,33 Prozent. Vorausgesetzt sind mindestens 7,5 Prozent Eigenkapital, das auch aus Eigenleistung bestehen kann. Ferienhäuser und Zweitwohnsitze sind ausgeschlossen. Die Auszahlung erfolgt beim Neubau zur Haelfte bei Baubeginn und zur Haelfte nach Fertigstellung des Rohbaus, beim Kauf in einer Summe.
Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen
Zinsloses Landesdarlehen für Haushalte mit Kind oder schwerbehindertem Angehörigen zum Bau, Ersterwerb, Kauf oder Ausbau von selbst genutztem Wohneigentum. Die Grundförderung beträgt bis zu 100.000 Euro, dazu kommen bis zu 50.000 Euro Zusatzdarlehen bei Schwerbehinderung und bis zu 15.000 Euro für Zukunftsfähigkeit. Der Zinssatz liegt bei 0,0 Prozent bei zwanzigjähriger Bindung, jährlich fällt 0,5 Prozent Verwaltungsgebühr an.
Förderung kommunaler Klimaanpassungskonzepte nach dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein
Einmalige Zahlung in Höhe von 150.000 Euro an Kreise und kreisfreie Städte in Schleswig-Holstein für die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten nach Paragraf 33 und Paragraf 41 des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes. Flankierend berät die Energie- und Klimaschutzinitiative EKI Kreise, Städte und Gemeinden bei Entwicklung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen.
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