Antragio

Förderprogramme in Rheinland-Pfalz

Was du in Rheinland-Pfalz beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

2.145 Programme gefunden

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EUZuschussausgelaufen

COSME

COSME war das EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen von 2014 bis 2020 mit einem Budget von 2,3 Milliarden Euro. Gefördert wurden der Zugang zu Finanzierung, der Marktzugang unter anderem über das Enterprise Europe Network, unternehmerische Bildung und Mentoring sowie der Abbau buerokratischer Huerden. Das Programm erhält seit dem Ende des Finanzrahmens 2014 bis 2020 keine neuen EU-Mittel mehr. Einzelne Finanzintermediaere bleiben allerdings bis 2034 aktiv, sodass Unternehmen dort noch COSME-gestützte Finanzierungen erhalten können.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission
EUZuschussausgelaufen

Horizont 2020

Horizont 2020 war das Forschungs- und Innovationsrahmenprogramm der EU von 2014 bis 2020 mit einem Volumen von knapp 80 Milliarden Euro. Es förderte Grundlagenforschung, industrielle Führerschaft und gesellschaftliche Herausforderungen in europäischen Verbundprojekten. Das Programm ist seit Ende 2020 ausgelaufen, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Nachfolger ist Horizont Europa für den Zeitraum 2021 bis 2027, die Archivseite bleibt nur noch zur Information erreichbar.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission
BundZuschussausgelaufen

Bundesförderung Serielles Sanieren

Das Programm förderte die energetische Sanierung bestehender Gebäude mit abseits der Baustelle vorgefertigten Fassaden- und Dachelementen einschließlich der zugehoerigen Anlagentechnik, aufgeteilt in Durchführbarkeitsstudien, Entwicklung und Erprobung serieller Sanierungskomponenten sowie Markteinführung. Die ursprüngliche Förderrichtlinie vom 23. April 2021 ist am 31. Dezember 2023 ausgelaufen, eine Antragstellung ist seither nicht mehr möglich. Dem BAFA liegen nach eigener Aussage keine Informationen vor, ob und wann die Richtlinie fortgesetzt wird. Serielle Sanierung wird weiterhin über die Tilgungszuschuss-Boni der Bundesförderung für effiziente Gebäude berücksichtigt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschussausgelaufen

Energieeffizient Bauen und Sanieren Zuschuss Brennstoffzelle (KfW 433)

Der Zuschuss für den Einbau von Brennstoffzellenheizungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW weist auf der Produktseite ausdrücklich darauf hin, dass keine Antragstellung mehr möglich ist. Brennstoffzellenheizungen sind heute stattdessen über die Heizungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude förderfähig, bei Privatpersonen über das Produkt 458 mit einer Grundförderung von 30 Prozent.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
BundZuschussausgelaufen

Bundesförderung für effiziente Gebäude Wohngebäude Zuschuss (KfW 461)

Der direkte Zuschuss für die Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW weist auf der Produktseite ausdrücklich darauf hin, dass keine Antragstellung mehr möglich ist. Wer heute zum Effizienzhaus sanieren will, nutzt stattdessen den Förderkredit Wohngebäude Kredit 261 mit Tilgungszuschuss. Für bereits bewilligte Vorhaben stehen weiterhin das Infoblatt zur Antragstellung und die Vollmacht zur Antragstellung im Zuschussportal bereit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
BundZuschussausgelaufen

BEG Effizienzbonus für Wärmepumpen

Der Effizienzbonus für Wärmepumpen, die Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist seit dem 21. Juli 2026 entfallen. Mit der Neufassung der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude vom 17. Juli 2026 wurden technologiespezifische Boni gestrichen; stattdessen wurde der Einkommensbonus gestaffelt und ein Familienzuschlag eingeführt. Anträge, die bis zum 20. Juli 2026 gestellt und zugesagt wurden, sind von der Änderung nicht betroffen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
BundZuschussgeplant

BEG Bonus für Worst Performing Buildings bei Dämmmaßnahmen

Voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 gibt es für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehuelle einen zusätzlichen Bonus für besonders schlechte Bestandsgebäude, sogenannte Worst Performing Buildings. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme Bestandteil eines im Programm Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplans oder einer seit dem 1. Januar 2021 geförderten Energieberatung für Nichtwohngebäude nach Modul 2 ist. Ein Mindestinvestitionsvolumen ist nicht zu beachten. Der Bonus wird für maximal drei Anträge gewährt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschussausgelaufen

DigitalPakt Schule 2019 bis 2025

Der erste DigitalPakt Schule lief von 2019 bis 2025 und finanzierte digitale Netze, Anzeige- und Arbeitsgeraete sowie nachrangig mobile Endgeraete an Schulen. Umgesetzt wurde er über eigene Landesrichtlinien, Antragsteller waren die Schulträger. Der Bilanzbericht 2019 bis 2025 liegt vor, neue Anträge sind in diesem Pakt nicht mehr möglich. Nachfolger ist der DigitalPakt 2.0. Websites, Onlineshops und Onlinemarketing waren nie Fördergegenstand.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder
BundBeratungausgelaufen

Mittelstand-Digital Zentrum Kaiserslautern

Mittelstand-Digital Zentrum Kaiserslautern gehoert zum bundesweiten Netzwerk Mittelstand-Digital und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanziert. Das Zentrum begleitete kleine und mittlere Unternehmen aus Rheinland-Pfalz bei Digitalisierungsvorhaben. Angeboten werden Informationsveranstaltungen, Workshops, Sprechstunden, Demonstrationszentren und begleitete Umsetzungsprojekte, jeweils kostenfrei und anbieterneutral. Es fliesst kein Geld an das Unternehmen: Website, Onlineshop und Onlinemarketing werden nicht bezahlt, können aber als Beratungsthema behandelt werden, soweit sie Teil eines Digitalisierungsvorhabens sind. Die Bundesförderung lief von August 2021 bis Ende Juli 2026 und ist seitdem beendet.

Höhe je nach Vorhaben
Rheinland-Pfalz
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Förderschwerpunkt Mittelstand-Digital
BundPrämieausgelaufen

Bildungsprämie des Bundes (Prämiengutschein)

Die Bildungsprämie war ein Prämiengutschein des Bundes, mit dem Erwerbstaetige einen Teil der Kosten einer individuellen beruflichen Weiterbildung erstattet bekamen. Das Programm ist ausgelaufen: Der letzte Prämiengutschein wurde am 31. Dezember 2021 ausgegeben, die Abrechnung durch Weiterbildungsanbieter beim Bundesverwaltungsamt endete am 31. Dezember 2022. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. An die Stelle der Bildungsprämie treten heute vor allem der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit und die Weiterbildungsprogramme der Bundesländer.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Bildung und Forschung, Abwicklung durch das Bundesverwaltungsamt
LandZuschussausgelaufen

Opferentschaedigungsgesetz (OEG)

Das Opferentschaedigungsgesetz regelte bis Ende 2023 die Entschaedigung von Gewaltopfern und stützte sich dabei auf das Bundesversorgungsgesetz. Seit dem 1. Januar 2024 gilt stattdessen das SGB XIV mit dem neuen Sozialen Entschaedigungsrecht. Für Schaedigungen aus der Zeit davor bestehen Übergangs- und Bestandsschutzregelungen, bereits anerkannte Ansprueche laufen weiter. Neue Anträge richten sich nach dem SGB XIV.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Versorgungsaemter der Länder
BundZuschussausgelaufen

Bürgergeld

Das Bürgergeld war von Januar 2023 bis Juni 2026 die Bezeichnung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Es hat zum 1. Juli 2026 dem Grundsicherungsgeld Platz gemacht, die Änderungen gelten seit diesem Datum. Mit der Umstellung entfielen unter anderem die Karenzzeit für Vermögen und die früheren Regeln zu Leistungsminderungen. Bestehende Bewilligungen laufen unter dem neuen Recht weiter, ein neuer Antrag ist allein wegen der Umbenennung nicht noetig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter (Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger)
BundSonstigesausgelaufen

9-Euro-Ticket

Das 9-Euro-Ticket war ein befristetes bundesweites Monatsticket für den Nahverkehr zum Preis von 9 Euro pro Kalendermonat. Es galt ausschließlich in den Monaten Juni, Juli und August 2022 als einmaliges Sonderangebot des Bundes im Entlastungspaket und ist seit dem 1. September 2022 ausgelaufen. Rund 52 Millionen Tickets wurden verkauft. Nachfolger ist das Deutschlandticket, das seit dem 1. Mai 2023 dauerhaft angeboten wird und seit dem 1. Januar 2026 63 Euro pro Monat kostet. Ein Neukauf des 9-Euro-Tickets ist nicht mehr möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund im Rahmen des Entlastungspakets 2022
BundZuschussausgelaufen

Nicht-investive Modellprojekte zum Nationalen Radverkehrsplan

Die Richtlinie förderte nicht-investive Modellprojekte zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans. Antragsberechtigt waren Länder, Kommunen, Hochschulen sowie juristische Personen des privaten Rechts. Die Richtlinie ist zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen, gilt aber weiter für Projekte, die bis 2025 bewilligt wurden. Konkrete Fördersaetze nennt die Programmseite nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Umsetzung über das Bundesamt für Logistik und Mobilität
BundZuschussausgelaufen

Förderung von Fahrradparkhäusern an Bahnhoefen

Gefördert wurden Planung und Bau von Fahrradparkhäusern und Fahrradabstellanlagen an Bahnhoefen und zentralen Stationen des öffentlichen Personenverkehrs sowie deren Anbindung an das Radwegenetz. Der zweistufige Förderaufruf vom 6. Maerz 2023 richtete sich an Länder, Kommunen, Verkehrsverbünde und private Unternehmen und ist abgeschlossen. Für 2024 bis 2027 stehen bis zu 55 Millionen Euro für 32 Maßnahmen bereit. Ein weiterer Förderaufruf ist laut Ministerium derzeit nicht vorgesehen. Abstellanlagen an Bahnhoefen sind aber weiter über das Sonderprogramm Stadt und Land und über die Kommunalrichtlinie förderfähig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr
BundPrämieausgelaufen

THG-Quote Verpflichtungsjahr 2025 - Meldefristen abgelaufen

Für das Verpflichtungsjahr 2025 sind beide Meldefristen verstrichen: Fahrzeugmeldungen nach § 7 waren bis zum 15. November 2025 möglich, Meldungen öffentlicher Ladepunkte nach § 6 bis zum 28. Februar 2026. Das Umweltbundesamt hat die Bearbeitung abgeschlossen und die Statistik zum Verpflichtungsjahr 2025 mit Stand 30. Juni 2026 veröffentlicht. Eine nachträgliche Meldung ist ausgeschlossen, denn es handelt sich um gesetzliche Fristen, die nicht zur Disposition stehen; wer 2025 nichts eingereicht hat, kann die Prämie für dieses Jahr nicht mehr nachholen. Stattdessen ist die Anmeldung für das laufende Verpflichtungsjahr 2026 der richtige Weg, dessen Fahrzeugfrist am 15. November 2026 endet. Zur Größenordnung: 2025 gingen rund 732 Mitteilungen beim UBA ein, bescheinigt wurden rund 5.192 GWh, davon etwa 2.049 GWh aus öffentlichen Ladepunkten und 3.143 GWh aus pauschalen Schaetzwerten für nicht öffentliches Laden; erfasst wurden rund 1,85 Millionen Fahrzeuge, das sind etwa 58 Prozent des berechtigten Bestandes.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt
BundPrämiegeplant

Erhöhter Anrechnungsfaktor für E-Busse und schwere E-Lkw ab 2027 (§ 7 Abs. 6 der 38. BImSchV)

Ab dem Kalenderjahr 2027 wird die nach dem Schaetzwert ermittelte Strommenge für Fahrzeuge der Klassen M3 und N3 abweichend von § 5 Absatz 3 Satz 1 der 38. BImSchV mit dem Faktor 4 multipliziert. Der erhöhte Faktor tritt an die Stelle des allgemeinen Anrechnungsfaktors 3, er kommt nicht zusätzlich dazu; die anrechenbare Menge steigt gegenueber heute also um rund ein Drittel und nicht um ein Vielfaches. Der Faktor sinkt danach schrittweise: 3,5 ab 2035, 3 ab 2036, 2,5 ab 2037, 2 ab 2038, 1,5 ab 2039 und 1 ab 2040. Am Antragsweg aendert sich nichts: Der Faktor wird von der Verwaltung angewendet und muss nicht gesondert beantragt werden, Antragsteller melden weiterhin nur die Fahrzeuge. Für das laufende Verpflichtungsjahr 2026 gilt der Faktor noch nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt, Rechtsgrundlage 38. BImSchV
BundZuschussausgelaufen

Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Unternehmen und Kommunen

Mit diesem Programm förderte der Bund 2022 nicht öffentlich zugängliche Ladestationen an Unternehmensstandorten und in Kommunen. Insgesamt wurden 229 Millionen Euro für rund 255.000 Ladepunkte gebunden. Die Antragsfrist endete Ende 2022, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Die Abwicklung erfolgte über die KfW als Programm 441. Als Nachfolger dienen die Bundesförderung Laden im Mehrparteienhaus und die Richtlinie für Elektro-Lkw-Ladeinfrastruktur.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
BundZuschussausgelaufen

Bundesförderung öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Mit dieser Förderrichtlinie unterstützte der Bund den Aufbau und die Modernisierung öffentlich zugänglicher Ladepunkte einschließlich Netzanschluss und Batteriespeicher. Gefördert wurden Normalladepunkte bis 22 Kilowatt und Schnellladepunkte über 22 Kilowatt in Gleichstromtechnik. Für die Förderperiode 2021 bis 2025 standen 500 Millionen Euro aus der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität bereit. Aus den Vorlaeuferprogrammen 2017 bis 2021 mit 300 Millionen Euro wurden rund 30.000 Ladepunkte bewilligt, darunter knapp 10.000 Schnellladepunkte. Neue Förderaufrufe unter dieser Richtlinie werden derzeit nicht veröffentlicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV) / Bundesamt für Logistik und Mobilität
BundZuschussausgelaufen

Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI)

Mit der KsNI-Richtlinie förderte der Bund die Anschaffung klimaschonender schwerer Nutzfahrzeuge sowie die dazugehoerige Tank- und Ladeinfrastruktur. Es gab zwei Förderaufrufe: vom 16. August bis 27. September 2021 sowie einen zweiten Aufruf mit Sonderaufruf vom 29. Juni bis 24. August 2022. Neue Anträge sind nicht mehr möglich; die bewilligten Vorhaben werden auf Grundlage des Haushalts 2024 ausfinanziert, Mittel für einen neuen Förderaufruf stehen nicht zur Verfuegung. Als Nachfolger dient die Richtlinie Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
BundZuschussausgelaufen

KfW 442 Solarstrom für Elektroautos

Das Programm 442 förderte für selbstnutzende Wohneigentümer die Kombination aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher, wenn bereits ein Elektroauto vorhanden oder bestellt war. Die KfW hat das Programm eingestellt: Anträge können nicht mehr gestellt werden. Begründet wurde das mit der Haushaltskonsolidierung und der Schwerpunktsetzung im Bundeshaushalt 2024. Wer bereits eine Zusage erhalten hatte, behaelt seinen Zuschuss.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
BundZuschussausgelaufen

KfW 440 Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude

Mit dem Programm 440 förderte die KfW im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums die Errichtung nicht öffentlich zugänglicher Ladestationen an Stellplätzen bestehender Wohngebäude. Der Zuschuss betrug pauschal 900 Euro pro Ladepunkt; lagen die Gesamtkosten des Vorhabens unter diesem Betrag, entfiel die Förderung ganz. Antragsberechtigt waren Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger, nicht jedoch Kommunen und Kirchen. Die Ladepunkte mussten genau 11 Kilowatt Ladeleistung haben und der Ladestrom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Das Programm nimmt keine neuen Anträge mehr an.

900 Euro bis 900 Euro
bundesweit
KfW
BundZuschussausgelaufen

KfW 441 Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Unternehmen

Die KfW förderte mit dem Programm 441 nicht öffentlich zugängliche Ladestationen an Unternehmensstandorten mit einem Zuschuss von bis zu 900 Euro je Ladepunkt und bis zu 45.000 Euro je Standort. Antragsberechtigt waren Unternehmen, Soloselbständige, freiberuflich Taetige, öffentliche Körperschaften und gemeinnützige Verbände. Der Ladestrom musste zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen, die Ladestation mindestens sechs Jahre betrieben und die Umsetzung innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen werden. Das Programm nimmt keine neuen Anträge mehr an; bereits zugesagte Vorhaben werden weiter abgewickelt.

bis 900 Euro
bundesweit
KfW
BundPrämieausgelaufen

Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern (Ausbildungsprämie)

Das Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern war eine Corona-Hilfe für kleine und mittlere Unternehmen, die trotz der Krise weiter ausgebildet haben. Für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn zwischen 1. Juni 2021 und 15. Februar 2022 gab es 4.000 Euro Ausbildungsprämie, wenn das Ausbildungsniveau gehalten wurde, und 6.000 Euro, wenn mehr junge Menschen ausgebildet wurden als im langjährigen Durchschnitt. Anträge konnten bis zum 15. September 2022 gestellt werden, danach lief das Programm aus.

4.000 Euro bis 6.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesagentur für Arbeit

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