Förderprogramme in Rheinland-Pfalz
Was du in Rheinland-Pfalz beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.145 Programme gefunden
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- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Landmusikort des Jahres
Auszeichnung für Gemeinden mit besonders lebendigem Musikleben im ländlichen Raum. Vergeben werden ein erster Bundespreis von 18.000 Euro, ein zweiter von 10.000 Euro, ein dritter von 6.000 Euro sowie zehn Förderpreise zu je 2.000 Euro. Bewerben können sich nur Bürgermeisterinnen und Bürgermeister beziehungsweise Gemeindeleitungen, nicht die Vereine selbst.
Amateurmusikfonds AMF4
Zentraler Bundesfonds für Amateurmusik mit drei Förderlinien: bis 3.000 Euro für Coachings und Zukunftswerkstätten, bis 7.000 Euro für lokale Ensembleprojekte und bis 40.000 Euro für überregionale Projekte. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, also insbesondere Musikvereine, Chöre und Orchester. Mindestens 5 Prozent Eigenanteil sind erforderlich.
Allgemeine Projektförderung Soziokultur
Förderung zeitlich befristeter, partizipativer Kulturprojekte, bei denen Menschen aktiv an Konzeption und Umsetzung beteiligt sind. Die Projekte greifen gesellschaftspolitische oder soziale Themen mit kulturellen Mitteln auf. Freie Träger wie Initiativen und Vereine werden gegenüber öffentlichen Antragstellern bevorzugt.
Bundesprogramm Zusammenhalt durch Teilhabe
Bundesprogramm zur Stärkung demokratischer Vereins- und Verbandsarbeit in ländlichen und strukturschwachen Räumen. Die Förderperiode 2025 bis 2029 ist in drei Säulen gegliedert: demokratische Vereins- und Verbandsarbeit, Lernen aus Transformationsgeschichten sowie eine dritte Säule, deren Ausschreibung noch aussteht. Geförderte Projekte erhalten zusätzlich Qualifizierung, Methodensammlungen und Vernetzungstreffen.
Bundesprogramm Demokratie leben!
Zentrales Bundesprogramm zur Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie und gegen Radikalisierung. Die dritte Förderperiode läuft von 2025 bis 2032 und umfasst fünf Bereiche: Landes-Demokratiezentren, Partnerschaften für Demokratie in Städten, Gemeinden und Landkreisen, Innovationsprojekte, Extremismusprävention in Strafvollzug und Bewährungshilfe sowie bundeszentrale Infrastruktur. Förderaufrufe für Projekte ab 2027 sind veröffentlicht.
Katastrophenhilfe der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
Sonderweg der DSD für Denkmale, die durch Hochwasser, Sturm oder Brand geschädigt wurden. Anträge sind ganzjährig möglich und werden im beschleunigten Verfahren geprüft. Damit können Notsicherungen und Reparaturen ohne Wartezeit auf die jährliche Antragsfrist angegangen werden.
Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
Die größte private Denkmalförderung Deutschlands unterstützt jährlich rund 600 Restaurierungsvorhaben. Gefördert werden Arbeiten zur dauerhaften Erhaltung eingetragener Kulturdenkmale in ihrer denkmalwerten Originalsubstanz, außerdem Voruntersuchungen, Dokumentation, Bergung wichtiger Artefakte und Planungskosten. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Verfügungsberechtigte, ausdrücklich auch gemeinnützige Trägervereine und Stiftungen.
Förderung von Bauprojekten durch die Stiftung Deutsches Hilfswerk
Investive Förderung von Neubau, Umbau und Erwerb sozialer Einrichtungen. Förderfähig sind unter anderem Begegnungsstätten, ambulant betreute Wohngemeinschaften, Mehrgenerationenhäuser und neue Formen organisierten Wohnens. Die Auszahlung richtet sich nach dem Baufortschritt. Hinweis: Fördersatz und Höchstbetrag konnten auf der Stiftungsseite nicht verifiziert werden und sind vor einer Bewerbung direkt bei der Stiftung zu erfragen.
Förderung von Erstausstattung durch die Stiftung Deutsches Hilfswerk
Förderung der Erstausstattung sozialer Einrichtungen. Gefördert wird Ausstattung, die für den Betrieb sachlich und langfristig erforderlich ist, etwa Einrichtungsgegenstände wie Tische und Sitzgelegenheiten. Typische Einrichtungen sind Begegnungsstätten, ambulant betreute Wohngemeinschaften und Mehrgenerationenhäuser. Hinweis: Fördersatz und Höchstbetrag konnten auf der Stiftungsseite nicht verifiziert werden und sind vor einer Bewerbung direkt bei der Stiftung zu erfragen.
Pauschalförderung Ferien und Bildung
Unbürokratische Pauschalförderung für Bildungsveranstaltungen und Ferienfreizeiten. Bildungsveranstaltungen werden mit 50 Euro pro Präsenztag, 30 Euro pro digitalem Tag und 70 Euro je Übernachtung gefördert, Barrierefreiheitskosten zu bis zu 70 Prozent. Ferienreisen werden je Begleitperson mit 50 bis 80 Euro pro Tag gefördert, hier sind keine Eigenmittel nötig.
Förderangebote Wohnen für 2 bis 8 Personen
Zwei kombinierbare Bausteine für inklusive Wohnangebote für zwei bis acht Personen. Die Projektförderung deckt bis zu 200.000 Euro Personal- und Honorarkosten über drei Jahre mit bis zu 90 Prozent, die Investivförderung bis zu 380.000 Euro für Kauf, Umbau und Ausstattung mit bis zu 50 Prozent. Pro rollstuhlgerechter Wohneinheit gibt es bis zu 20.000 Euro zusätzlich für maximal vier Einheiten.
Anschubförderung Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe
Anschubfinanzierung für gemeinnützige Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe, die Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen oder Menschen mit einer Leistungsfähigkeit unter drei Stunden täglich schaffen. Bis zu 300.000 Euro über vier Jahre bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind Personal, Honorare, Sachkosten, Investitionen bis 10 Prozent und Barrierefreiheit.
Projektförderung Junge Menschen stärken
Förderung inklusiver und partizipativer Freizeitprojekte für junge Menschen von 12 bis 24 Jahren mit eingeschränkten Teilhabechancen. Bis zu 300.000 Euro für maximal 48 Monate bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachkosten, Investitionen bis 10 Prozent sowie Barrierefreiheit.
Projektförderung Sport und Kultur vor Ort
Förderung inklusiver Sport-, Musik-, Theater- und Kunstangebote, die Menschen mit und ohne Behinderung vor Ort zusammenbringen. Bis zu 50.000 Euro für maximal 24 Monate bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachkosten, Investitionen bis 10 Prozent der Gesamtkosten und Maßnahmen zur Barrierefreiheit.
FuturE
Qualifizierungsprogramm für Ehrenamtliche, die Leitungsverantwortung in zivilgesellschaftlichen Organisationen übernehmen wollen. Statt Geldzuschuss gibt es ein kostenfreies Programm aus drei Präsenzwochenenden in verschiedenen deutschen Städten. Die laufende Runde richtet sich an Engagierte von 55 bis 68 Jahren, ein zweiter Strang an 18- bis 27-Jährige.
action! Aktiv für eine globale Welt
Förderung von Bildungsaktionen zu globalen Themen und den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung. Gefördert werden Workshops, Ausstellungen, Filmabende oder Aktionstage mit bis zu 500 Euro und 100 Prozent Kostendeckung. Antragsberechtigt sind ausdrücklich auch Einzelpersonen, Gruppen und nicht eingetragene Initiativen.
Verbändeförderung im Naturschutz
Förderung von Projekten der Umwelt- und Naturschutzverbände zur öffentlichen Bewusstseinsbildung. Gefördert werden unter anderem Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung, Umweltberatung, Fortbildung und Vernetzung. Die maximale Förderung beträgt 75.000 Euro pro Jahr, die Förderdauer ist in der Regel auf 24 Monate begrenzt.
Förderprogramm Auen im Bundesprogramm Blaues Band Deutschland
Förderung der naturnahen Entwicklung von Auen entlang der Bundeswasserstraßen als Zentren der biologischen Vielfalt und Achsen des Biotopverbunds. Der Bund finanziert grundsaetzlich bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten. Die Förderrichtlinien sind am 1. Februar 2019 in Kraft getreten.
Nationales Artenhilfsprogramm (nAHP)
Förderung von Vorhaben zum dauerhaften Schutz von Arten und ihren Lebensstätten, insbesondere für Arten, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien betroffen sind. Schwerpunkt sind Umsetzungsmaßnahmen in der Fläche. Finanziert wird aus Haushaltsmitteln des BMUKN und aus zweckgebundenen Sonderabgaben von Vorhabenträgern, die Verfahrenserleichterungen bei Windenergie- und Netzausbauprojekten in Anspruch nehmen.
Naturschutzgroßprojekte chance.natur
Förderung großflaechiger, komplexer Naturschutzvorhaben in Gebieten von nationaler und internationaler Bedeutung. Seit 1979 wurden 93 Naturschutzgroßprojekte auf mehr als 7.500 Quadratkilometern mit über 550 Millionen Euro Bundesmitteln gefördert.
Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Förderung herausragender Konzepte und innovativer Projektideen zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt. Fuenf Förderschwerpunkte: Verantwortungsarten, Hotspots der biologischen Vielfalt, Sicherung von Ökosystemleistungen, Stadtnatur und weitere Maßnahmen von repraesentativer Bedeutung. Die Bundesförderung beträgt in der Regel höchstens 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BOEL)
Förderangebot rund um den ökologischen Landbau und die Bio-Wertschöpfung. Gefördert werden der Aufbau von Bio-Wertschöpfungsketten, Beratung und Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Ausser-Haus-Verpflegung, Messeauftritte, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Verbraucherinformation und Absatzförderung sowie Wissenstransfer.
LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft (Programmkredite)
Zinsguenstige Förderkredite mit Zinsbindung bis 20 Jahre und Laufzeiten bis 50 Jahre für Flächenerwerb, Betriebsübernahme, Staelle, Gebäude, Maschinen sowie Umwelt- und Ressourcenschutz. Vergünstigte Konditionenstufen LR-Top und LR-Premium gelten unter anderem für Junge Unternehmer, Öko-Umsteller und Hofnachfolgerinnen.
Förderrichtlinie Palu: Wiedervernaessung und innovative Nutzung von Moorboeden (ANK Palu)
Umfassendes Förderangebot für die dauerhafte Wiedervernaessung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorboeden und die anschließende angepasste Bewirtschaftung. Modul 1 Beratung und Modul 2 Planung und technische Umsetzung werden mit 100 Prozent gefördert, Modul 3 kompensiert Wert- und Ertragsverluste nach Kompensationsrechner, Modul 4 fördert die Umstellung auf Paludikulturen mit 70 oder 80 Prozent.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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