Förderprogramme in Rheinland-Pfalz
Was du in Rheinland-Pfalz beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.145 Programme gefunden
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LIFE Teilprogramm Energiewende (Clean Energy Transition)
Der LIFE-Bereich Energiewende fördert keine Investitionen, sondern flankierende Maßnahmen: Politikberatung, Kapazitätsaufbau, Marktentwicklung, Energieberatungsstrukturen und Projekte zur Bekaempfung von Energiearmut. Zielgruppen sind Kommunen, Energieagenturen, Verbände, Genossenschaften und Unternehmen. Innerhalb dieses Bereichs gibt es zusätzlich einen marktnahen Zweig für KMU und Start-ups. Fristen und Budgets werden je Aufruf im Funding-and-Tenders-Portal veröffentlicht.
LIFE Teilprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung
Das LIFE-Teilprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung finanziert Projekte zur Minderung von Treibhausgasemissionen, zur Anpassung an Klimafolgen und zur Klimagovernance. Typische Vorhaben sind Anpassungsstrategien für Städte und Regionen, Moor- und Waldprojekte sowie Maßnahmen zur Emissionsminderung ausserhalb des Emissionshandels. Antragsberechtigt sind Kommunen, Länder, Verbände, Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Die Aufrufe werden jährlich veröffentlicht.
LIFE Teilprogramm Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität
Dieses LIFE-Teilprogramm fördert Vorhaben zur Kreislaufwirtschaft, zur Abfallvermeidung, zum Schutz von Wasser, Luft und Boden sowie zur Verringerung von Laerm und Chemikalienbelastung. Im Mittelpunkt stehen Demonstrations- und Pilotprojekte, die europäisches Umweltrecht in die Praxis bringen. Antragsberechtigt sind öffentliche Stellen, Verbände und Unternehmen aus den Mitgliedstaaten. Die Antragstellung läuft über das Funding-and-Tenders-Portal der Kommission.
LIFE Teilprogramm Naturschutz und Biodiversität
Das LIFE-Teilprogramm Naturschutz und Biodiversität fördert Projekte zum Schutz von Arten und Lebensräumen, zur Umsetzung der Vogelschutz- und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und zum Aufbau des Natura-2000-Netzes. Gefördert werden Standardprojekte, strategische Naturschutzprojekte und technische Hilfe. Antragsberechtigt sind Behörden, Naturschutzverbände, Forschungseinrichtungen und Unternehmen aus der EU. Die Aufrufe für 2026 sind eroeffnet, Fristen und Budgets stehen im Funding-and-Tenders-Portal.
LIFE-Programm (Umwelt- und Klimaschutzprogramm der EU)
Das LIFE-Programm ist das EU-Förderprogramm für Umwelt und Klima und gliedert sich in vier Teilbereiche: Natur und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität, Klimaschutz und Klimaanpassung sowie saubere Energiewende. Gefördert werden unter anderem KMU, Start-ups und andere Einrichtungen sowie europäische gemeinnützige Organisationen über Betriebszuschüsse.
LIFE-Programm – Teilprogramm Clean Energy Transition
Das LIFE-Programm der EU gliedert sich in die vier Bereiche Nature and Biodiversity, Circular Economy and Quality of Life, Climate Change Mitigation and Adaptation sowie Clean Energy Transition. Letzteres fördert marktnahe Vorhaben zur Energiewende, darunter Kapazitätsaufbau, Politikunterstützung und die Markteinführung erneuerbarer Wärmelösungen. Die Calls for Proposals für 2026 sind offen. Adressiert werden unter anderem KMU, Start-ups und andere Einrichtungen, insbesondere über den Programmteil LIFE Close-to-Market. Konkrete Förderquoten und Budgets stehen in den jeweiligen Call-Dokumenten.
LIFE-Teilprogramm Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität
Teilprogramm des EU-Programms LIFE, das den Übergang zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten, schadstofffreien, energieeffizienten und klimaresilienten Wirtschaft unterstützt. Schwerpunkte sind Kreislaufwirtschaft und Rückgewinnung von Ressourcen aus Abfall, Wasserwirtschaft, Luftqualität, Lärmminderung, Bodenschutz, Chemikalienmanagement und Umweltgovernance. Gefördert werden Standard Action Projects, die innovative Lösungen und bewährte Verfahren im industriellen oder gewerblichen Maßstab umsetzen, sowie Strategic Integrated Projects zur Umsetzung von EU-Umweltpolitik. Antragsberechtigt sind unter anderem KMU, Start-ups, Kommunen, Gebietskörperschaften, Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen. Die Aufrufe 2026 sind offen.
LIVE 500 – Livemusikförderung für kleine Spielstätten
Konzertförderung für kleine Clubs bis 1.000 Plätze und unabhängige Veranstalter ohne eigenen Club. Gefördert werden mindestens 6 und höchstens 20 Livemusikveranstaltungen mit je 500 Euro, davon müssen mindestens 250 Euro direkt an die auftretenden Künstler gehen. Der Eintritt darf höchstens 25 Euro betragen, es dürfen höchstens 250 zahlende Gaeste kommen, mindestens 50 Prozent des Programms müssen Eigenkompositionen sein. Garantiegage mindestens 150 Euro solo bzw. 250 Euro für Bands.
LOKAL - Partnerschaftsprogramm der Kulturstiftung des Bundes
LOKAL ist ein Partnerschaftsprogramm der Kulturstiftung des Bundes für Kulturakteure in kleineren Städten und ländlich gepraegten Regionen. Gefördert werden langfristig angelegte Kooperationen zwischen Kultureinrichtungen und lokalen Partnern, die das kulturelle Angebot vor Ort dauerhaft stärken. Das Programm gehoert zu den laufenden Förderprogrammen der Stiftung. Konkrete Förderbeträge werden auf der Programmuebersicht nicht ausgewiesen.
LR-Förderkredit für Energieunternehmen – Investitionen in Windenergie (Programm 256)
Zinsgünstiger Programmkredit der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Bau und Modernisierung von Windenergieanlagen auf Flächen der Land- und Forstwirtschaft. Der Kredit läuft unter der Produktnummer 256 (Leasing: 301) zu den Konditionen der Kategorie LR-Energie. Antragsberechtigt sind Energieunternehmen mit land- und forstwirtschaftlichen Inhabern (mindestens 50 Prozent der Gesellschaftsanteile bei Land- und Forstwirten), Energieunternehmen mit agrarnahen Inhabern (ebenfalls mindestens 50 Prozent), Energieunternehmen mit Kommunen oder kommunalen Unternehmen als Inhaber sowie Energieunternehmen mit sonstigen Inhabern im ländlichen Raum. Der Antrag läuft über die Hausbank.
LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft
Die Landwirtschaftliche Rentenbank vergibt zinsguenstige Förderkredite an Produktionsbetriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie des Wein- und Gartenbaus. Finanziert werden Investitionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Lebensmittelerzeugung, mit besonderem Gewicht auf nachhaltigen Investitionen, erneuerbaren Energien und Innovationen. Die Zinsbindung reicht bis zu zwanzig Jahre bei Gesamtlaufzeiten von bis zu fuenfzig Jahren, wahlweise auch als Leasingvariante. Antragstellung und Kreditvergabe laufen immer über die Hausbank, eine direkte Antragstellung bei der Rentenbank ist nicht möglich.
LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft (Programmkredite)
Zinsguenstige Förderkredite mit Zinsbindung bis 20 Jahre und Laufzeiten bis 50 Jahre für Flächenerwerb, Betriebsübernahme, Staelle, Gebäude, Maschinen sowie Umwelt- und Ressourcenschutz. Vergünstigte Konditionenstufen LR-Top und LR-Premium gelten unter anderem für Junge Unternehmer, Öko-Umsteller und Hofnachfolgerinnen.
Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw an öffentlich zugänglichen Standorten
Der Förderaufruf C der Richtlinie Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw richtet sich an Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte für schwere Nutzfahrzeuge, etwa an Ladehubs, Rastanlagen und Umschlagpunkten. Gefördert werden Errichtung und Netzanschluss der Ladepunkte einschließlich Batteriespeicher und Lademanagement. Die Auswahl erfolgt wettbewerblich nach dem Verhältnis von Fördereuro zu installierter Ladeleistung. Der Aufruf lief vom 26. Mai bis 7. Juli 2026, weitere Aufrufe sind aus dem Milliardenbudget vorgesehen.
Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw auf Betriebshoefen (LIS E-Lkw)
Der Bund fördert die Errichtung von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge auf eigenen Betriebsgelaenden, Logistikzentren und Umschlagpunkten. Gefördert werden Ladepunkte samt Netzanschluss, Batteriespeicher und Lademanagement. Für das Programm stehen insgesamt eine Milliarde Euro über vier Jahre bereit, davon 200 Millionen Euro für die ersten Förderaufrufe 2026. Aufruf A richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen und wird nach Eingangsreihenfolge bewilligt, Aufruf B steht allen Unternehmen offen und wird im Wettbewerb nach Fördereuro je Kilowatt entschieden. Antragsberechtigt sind unter anderem KMU, Unternehmen, Kommunen, Hochschulen, Vereine und Stiftungen.
Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge
Förderung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge, sowohl im eigenen Depot als auch für Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Über vier Jahre steht insgesamt eine Milliarde Euro bereit. Das Programm setzt einen zentralen Baustein des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 um und ersetzt unter anderem das eingestellte Landesprogramm TruckCharge@BW. Die Umsetzung erfolgt über mehrere Förderaufrufe an unterschiedliche Zielgruppen. Wichtig: die Frist des ersten Förderaufrufs endete am 07.07.2026, die Förderrichtlinie läuft aber bis 30.06.2027 und weitere Aufrufe sind angekuendigt.
Landesjugendplan-Zuschüsse der Sportjugend Rheinland
Vereine können für Aktivitäten in der Kinder- und Jugendarbeit Zuschüsse aus dem Landesjugendplan, dem Kinder- und Jugendplan des Bundes oder einem der Jugendwerke beantragen. Förderfähig sind soziale Bildung und Freizeiten, Ferienaktionen, Schulungen im Ehrenamt, politische Jugendbildung sowie internationale Begegnungen. Die Abwicklung läuft über die Sportjugend Rheinland. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des Sportbundes Rheinland. Förderhöhen und Fristen richten sich nach dem jeweiligen Zuschussbereich.
Lebendige Zentren - Aktive Stadt
Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung zur Stärkung von Innenstädten, Stadtteilzentren und Ortskernen. In Rheinland-Pfalz wurden die früheren Programme Aktive Stadtteilzentren und Historische Stadt - Städtebaulicher Denkmalschutz darin zusammengefasst. Gefördert werden bauliche Maßnahmen zum Erhalt des baukulturellen Erbes, Gebäudesanierungen, Mobilitätsverbesserungen und Zentrenmanagement.
Lebensmittelausgabe der Tafeln
Über 980 Tafeln in Deutschland retten Lebensmittel und geben sie an Menschen mit wenig Geld weiter, laut Dachverband an rund 1,5 Millionen Kundinnen und Kunden. Man meldet sich bei der oertlichen Tafel an, bekommt eine Tafelkarte und kann zu festen Zeiten Lebensmittel abholen, meist für wenige Euro. Es gibt ausdrücklich keinen Rechtsanspruch, die Tafeln sind Spendenprojekte und viele nehmen wegen begrenzter Warenmengen zeitweise keine neuen Kundinnen und Kunden auf.
Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (§ 4 AsylbLG)
Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG erhalten bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen aerztliche und zahnaerztliche Behandlung einschließlich Arznei- und Verbandmitteln. Außerdem werden Schutzimpfungen, medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen sowie bei Schwangerschaft und Geburt aerztliche und pflegerische Hilfe und Hebammenhilfe gewährt. Minderjährige erhalten erweiterte Leistungen entsprechend dem SGB XII ohne Zuzahlungen. Der Anspruch ist gesetzlich geregelt, die Kostenübernahme läuft über die zuständige Behörde.
Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Das Bildungspaket ermöglicht Kindern aus Familien mit kleinem Einkommen die Teilhabe an Bildung und Freizeit. Es umfasst Schulbedarf mit 130 Euro für das erste und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr, also 195 Euro pro Schuljahr, die vollen Kosten für Schul- und Kitaausflüge, das gemeinschaftliche Mittagessen ohne Eigenanteil, Lernförderung, Schülerbeförderung sowie pauschal 15 Euro monatlich für soziale und kulturelle Teilhabe bis zum 18. Geburtstag. Rechtsgrundlagen sind Paragraf 6b BKGG, Paragraf 28 SGB II und Paragraf 34 SGB XII.
Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Haushalten mit Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Übernommen werden unter anderem Schulausfluege und mehrtaegige Klassenfahrten, die Ausstattung mit Schulbedarf, die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule und Kita, Schuelerbeförderung, Lernförderung sowie ein monatlicher Betrag für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Die Anträge laufen über das Jobcenter oder die zuständige Kommune.
Leistungen und Beratung der Integrations- und Inklusionsaemter
Die Integrations- und Inklusionsaemter erbringen die begleitende Hilfe im Arbeitsleben: Geldleistungen an schwerbehinderte Beschäftigte für technische Arbeitshilfen, Wohnung und Berufsbildung sowie Leistungen an Arbeitgeber für barrierefreie Arbeitsplätze, Ausbildungsplätze und betriebliches Eingliederungsmanagement. Dazu kommen technischer Beratungsdienst, Integrationsfachdienste, Jobcoaching, Kuendigungsschutzverfahren und die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, die trägerunabhängig lotsen. Alles wird aus der Ausgleichsabgabe finanziert und ist für Ratsuchende kostenfrei.
Leistungen zur Prävention der Rentenversicherung
Medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit für Versicherte, die erste gesundheitliche Beeinträchtigungen zeigen, welche die ausgeübte Beschäftigung gefährden. Die Leistungen können zeitlich begrenzt erbracht werden und haben nach Paragraph 9 SGB VI Vorrang vor allen anderen Teilhabeleistungen. Wird ein Antrag auf medizinische Rehabilitation abgelehnt, muss der Rentenversicherungsträger über Präventionsleistungen beraten. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.
Leistungen zur Reha-Nachsorge der Rentenversicherung
Im Anschluss an eine Reha der Rentenversicherung können nachgehende Leistungen erbracht werden, wenn sie den Erfolg der Maßnahme sichern. Dazu zählen unter anderem strukturierte Nachsorgeprogramme, Rehabilitationssport und Funktionstraining. Die Leistungen können zeitlich begrenzt werden. Näheres regeln gemeinsame Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung Bund.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.