Förderprogramme in Rheinland-Pfalz
Was du in Rheinland-Pfalz beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.145 Programme gefunden
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- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
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- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
T!Raum - TransferRäume für die Zukunft von Regionen
T!Raum ermöglicht Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Entwicklung und Erprobung neuartiger, experimenteller Transferinstrumente. Dadurch gelangen Innovationen schneller in die Region und der positive Strukturwandel wird gestärkt. Der Fokus liegt auf strukturschwachen Regionen.
THG-Prämie Elektrovorteil für E-Fahrzeuge und öffentliche Ladepunkte
Fixprämien für 2026 nach Fahrzeugklasse, Zahlung nach amtlicher Bestätigung: Pkw M1 350 Euro, leichtes Nutzfahrzeug N1 500 Euro, N2 3.140 Euro, N3 5.060 Euro, Bus M3 10.850 Euro, Motorrad 350 Euro, jeweils inklusive 50 Euro Neufahrzeugbonus für bis zu drei Fahrzeuge. Bei Sofortzahlung innerhalb von fünf Tagen sind es 300, 425, 2.625, 4.225, 9.055 und 300 Euro. Öffentliche Ladepunkte werden mit 100 Euro je MWh vergütet und nur von Unternehmenskunden angenommen.
THG-Prämie Quotlix für E-Fahrzeuge und öffentliche Ladestationen
Garantieprämien: 170 Euro für E-Pkw, 255 Euro für leichte E-Nutzfahrzeuge der Klasse N1 und ab 6.120 Euro für E-Busse der Klasse M3. Öffentliche Ladestationen werden mit mindestens 85 Euro je MWh vergütet. Alternativ gibt es eine Flexprämie, die dem späteren Marktpreis folgt und höher oder niedriger ausfallen kann. Der Anbieter nennt für die Flexvariante Marktpreisniveaus von 340 Euro je Pkw und 170 Euro je MWh.
THG-Prämie fairnergy für E-Pkw, E-Nutzfahrzeuge und E-Busse
Garantierte Prämien für 2026: 330 Euro für E-Pkw und zulassungspflichtige E-Zweiräder mit Fahrzeugschein, 495 Euro für leichte E-Nutzfahrzeuge der Klasse N1, 3.400 Euro für E-Lkw der Klasse N2 bis 12 Tonnen, 5.510 Euro für Klasse N3 über 12 Tonnen und 11.880 Euro für E-Busse der Klasse M3. Zusätzlich spendet der Anbieter je Quote 20 Euro, bei Lkw und Bussen 100 beziehungsweise 150 Euro an Klimaschutzprojekte.
THG-Prämie für E-Busse der Klasse M3 (Schätzwert 72.000 kWh)
Busse der Klasse M3, also Linienbusse und Reisebusse mit mehr als acht Sitzplätzen und über 5 Tonnen, sind eine eigene Fahrzeugklasse mit dem höchsten Schätzwert überhaupt: 72.000 kWh je Bus und Jahr, das 36-fache eines Pkw. Ab dem Kalenderjahr 2027 wird die Strommenge für M3 zusätzlich mit dem Faktor 4 statt 3 multipliziert. Verkehrsbetriebe und Busunternehmen erreichen damit fünfstellige Jahreserlöse je Fahrzeug.
THG-Prämie für E-Lkw der Klasse N2 (Schätzwert 20.600 kWh)
Schwere Nutzfahrzeuge der Klasse N2, also E-Lkw zwischen 3,5 und 12 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, erhalten einen Schätzwert von 20.600 kWh je Fahrzeug und Jahr. Das ist mehr als das Zehnfache des Pkw-Werts. Vor der Bekanntmachung vom 10. August 2023 gab es für N2 und N3 keinen eigenen Schätzwert, diese Fahrzeuge bekamen nur die allgemeinen 2.000 kWh bescheinigt.
THG-Prämie für E-Lkw und E-Sattelzugmaschinen der Klasse N3 (Schätzwert 33.400 kWh)
Für rein batterieelektrische Lkw und Sattelzugmaschinen der Klasse N3 über 12 Tonnen gilt ein Schätzwert von 33.400 kWh je Fahrzeug und Jahr. Zusätzlich wird die Strommenge für N3-Fahrzeuge ab dem Kalenderjahr 2027 nicht mit dem Faktor 3, sondern mit dem Faktor 4 multipliziert, danach absteigend bis Faktor 1 ab 2040. Damit ist der E-Lkw die mit Abstand lukrativste Einzelposition neben dem Bus.
THG-Prämie für leichte E-Nutzfahrzeuge der Klasse N1 (Schätzwert 3.000 kWh)
Für rein batterieelektrische leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1, also E-Transporter bis 3,5 Tonnen, gilt ein eigener Schätzwert von 3.000 kWh statt der 2.000 kWh für Pkw. Das sind 50 Prozent mehr anrechenbare Energie und entsprechend höhere Prämien. Bekannt gegeben wurde der Wert mit der Bekanntmachung des Bundesumweltministeriums vom 10. August 2023 im Bundesanzeiger. Die Anrechnung erfolgt mit dem Faktor 3.
THG-Prämie für reine Batterie-Pkw der Klasse M1 (Schätzwert 2.000 kWh)
Für jedes in Deutschland zugelassene reine Batterieelektrofahrzeug wird einmal je Kalenderjahr ein pauschaler Schätzwert von 2.000 kWh Ladestrom bescheinigt und mit dem Faktor 3 auf die THG-Quote angerechnet. Nachweis ist allein die Zulassungsbescheinigung Teil I, der Halter gilt als Ladepunktbetreiber. Kilometerstand, Ladeverhalten und Strommix spielen keine Rolle. Die Auszahlung leisten private Vermarkter, nicht das Umweltbundesamt.
THG-Prämie für zulassungspflichtige E-Krafträder und E-Motorräder (allgemeiner Schätzwert 2.000 kWh)
Zulassungspflichtige Elektro-Krafträder mit Zulassungsbescheinigung Teil I fallen im UBA-Antragsformular unter die Auswahl Andere und erhalten den allgemeinen Schätzwert von 2.000 kWh, also denselben Wert wie ein Pkw. Das UBA nennt in seinem FAQ ausdrücklich zulassungspflichtige Motorräder als Beispiel. Zulassungsfreie Zweiräder wie Kleinkrafträder und E-Roller mit Versicherungskennzeichen sind dagegen ausgeschlossen.
THG-Prämie geld-für-eauto.de für E-Fahrzeuge und Ladestrom
Drei Auszahlungsvarianten für Pkw der Klasse M1 im Jahr 2026: Express mit 340 Euro innerhalb von maximal sieben Tagen, Garantie mit 390 Euro nach etwa 18 bis 24 Wochen und Risiko mit bis zu 400 Euro, bei dem 90 Prozent des Marktpreises ausgezahlt werden. Für Ladestrom aus Ladesäulen und geteilten Wallboxen zahlt der Anbieter 17 Cent je Kilowattstunde. Plug-in-Hybride werden nicht angenommen.
THG-Prämie über geld-für-eauto.de
Die Hamburger ZusammenStromen GmbH betreibt geld-für-eauto.de und bietet für 2026 drei Auszahlungsmodelle an: Express mit 340 Euro innerhalb von maximal sieben Tagen, Garantie mit 390 Euro nach rund 18 bis 24 Wochen und ein marktabhängiges Modell mit bis zu 400 Euro. Angenommen werden Fahrzeuge der Klasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, Hybride sind ausgeschlossen. Für die Anmeldung wird der Fahrzeugschein hochgeladen, den Rest übernimmt der Anbieter. Ein Empfehlungsprogramm bringt zusätzlich 25 Euro je geworbenem Kunden.
THG-Quote Verpflichtungsjahr 2026 - Rahmenbedingungen und Gebühren
Die Treibhausgasminderungsquote nach § 37a BImSchG verpflichtet Inverkehrbringer von Kraftstoffen, die Emissionen ihrer Produkte um einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz zu mindern: 10,6 Prozent im Jahr 2025, 12 Prozent im Jahr 2026 und 17,5 Prozent im Jahr 2027. Weil die Quote steigt, steigt auch die Nachfrage nach anrechenbaren Strommengen aus Elektrofahrzeugen. Die bescheinigte Strommenge wird nach § 5 Absatz 3 der 38. BImSchV mit dem Faktor 3 multipliziert und mit einem Anpassungsfaktor für die Antriebseffizienz von 0,4 für batteriegestützte Elektroantriebe verrechnet; der Faktor 3 gilt ab 2024 und sinkt erst ab 2035 auf 2 und ab 2036 auf 1. Neu ist, dass das Umweltbundesamt für Entscheidungen über gemeldete Strommengen ab dem 17. April 2026 Gebühren zwischen 94,60 Euro und 6.500 Euro nach der Besonderen Gebührenverordnung des BMUKN erhebt; früher waren die Bescheide kostenfrei. Betroffen sind alle Anträge, die ab diesem Datum eingehen, für öffentliche wie für nicht öffentliche Ladepunkte. Das digitale Fachverfahren steht noch nicht bereit, Anträge laufen weiterhin formlos per E-Mail an 38bimschv@uba.de mit den vorgeschriebenen Excel-Vorlagen.
THG-Quote für Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte
Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte können die tatsaechlich abgegebene Strommenge auf die Treibhausgasminderungsquote anrechnen lassen und den Erlös vermarkten. Anders als beim Fahrzeughalter zählt hier die mess- und eichrechtskonform ermittelte Strommenge in Megawattstunden. Der Ladepunkt muss der Bundesnetzagentur angezeigt sein. Je Verpflichtungsjahr kann der Betreiber nur einen einzigen Dritten mit der Vermarktung beauftragen. Anrechnungsfaktor ist derzeit 3.
THG-Quote für Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte (Paragraf 6 der 38. BImSchV)
Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte lassen sich die tatsächlich abgegebene Strommenge vom Umweltbundesamt bescheinigen und können sie auf die Treibhausgasminderungsquote anrechnen lassen. Der Strom wird mit dem dreifachen Energiegehalt gewertet. Anders als beim privaten Laden zählt hier die real gemessene Menge, nicht ein Pauschalwert.
THG-Quote für E-Busse (Fahrzeugklasse M3)
Rein elektrische Busse der Klasse M3 haben mit 72.000 kWh je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr den mit Abstand höchsten pauschalen Schaetzwert aller Fahrzeugklassen. Das macht die THG-Quote für kommunale Verkehrsbetriebe und private Busunternehmen zu einer relevanten wiederkehrenden Einnahme. Berechtigt ist der Halter des Busses; auch Behörden und kommunale Eigenbetriebe dürfen teilnehmen und dafuer Pooling-Dienstleister beauftragen. Ab dem Kalenderjahr 2027 wird die Strommenge für M3-Fahrzeuge nach § 7 Absatz 6 der 38. BImSchV abweichend vom allgemeinen Faktor 3 mit dem Faktor 4 multipliziert; der höhere Faktor ersetzt den bisherigen, er wirkt nicht zusätzlich. Wichtig zur Abgrenzung: Strom für den Schienenverkehr einschließlich Straßenbahnen ist nicht anrechenbar, die Regelung gilt ausschließlich für Straßenfahrzeuge, und nur für rein batterieelektrische Fahrzeuge.
THG-Quote für E-Motorräder und zulassungspflichtige Krafträder
Auch zulassungspflichtige Elektro-Krafträder können an der THG-Quote teilnehmen. Im UBA-Antragsformular werden sie unter der Kategorie Andere geführt, da es eigene Schätzwerte nur für M1, N1, N2, N3 und M3 gibt. Zulassungsfreie Fahrzeuge wie E-Roller mit Versicherungskennzeichen sind ausdrücklich ausgeschlossen, solange kein eigener Schätzwert bekanntgegeben wurde.
THG-Quote für E-Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklasse N2
Rein elektrische Lastkraftwagen der Klasse N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 bis 12 Tonnen haben einen eigenen Schaetzwert von 20.600 kWh je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr. Das ist rund das Zehnfache des Pkw-Wertes und macht die THG-Quote für Speditionen, Entsorger und kommunale Betriebe wirtschaftlich deutlich relevanter als bei Pkw-Flotten. Berechtigt ist der Halter des Fahrzeugs; Nachweis ist die Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I mit erkennbarer Fahrzeugklasse. Die Meldung erfolgt einmal je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr bis zum 15. November an das Umweltbundesamt. Die Auszahlung leistet nicht die Behörde, sondern der Quotenhaendler, an den die vom UBA bescheinigte Menge weitergegeben wird. Den erhöhten Anrechnungsfaktor nach § 7 Absatz 6 der 38. BImSchV ab 2027 gibt es nur für M3 und N3, nicht für N2.
THG-Quote für Elektro-Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklassen N1, N2, N3)
Auch batterieelektrische Transporter und Lkw können über die Treibhausgasminderungsquote vermarktet werden. Die 38. BImSchV spricht allgemein von Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb, erfasst also leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 ebenso wie mittelschwere und schwere Lkw der Klassen N2 und N3. Weil bei Nutzfahrzeugen pauschal deutlich höhere Strommengen unterstellt werden, liegen die Erloese je Fahrzeug ein Vielfaches über denen eines Pkw. Antragsteller ist der Halter, der Antrag läuft über das Umweltbundesamt oder über einen beauftragten Dritten.
THG-Quote für Elektro-Pkw im Betriebsvermögen (Fahrzeugklasse M1)
Für betrieblich genutzte Elektro-Pkw gilt derselbe pauschale Schaetzwert von 2.000 kWh je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr wie bei Privatfahrzeugen; ob das Fahrzeug auf eine natürliche oder eine juristische Person zugelassen ist, spielt für die Berechtigung keine Rolle. Der entscheidende Unterschied liegt in der Steuer: Ist das Fahrzeug dem notwendigen oder gewillkuerten Betriebsvermögen zugeordnet, ist die THG-Prämie nach Auffassung der Finanzverwaltung als Betriebseinnahme zu erfassen; gehoert das Fahrzeug zusätzlich zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen oder wird für das Unternehmen bezogen, ist die Prämie auch umsatzsteuerpflichtig. Nachweis ist die Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I je Fahrzeug, die jährlich neu vorgelegt werden muss. Bei größeren Flotten wird über die Excel-Vorlagen des Umweltbundesamtes gesammelt gemeldet, getrennt nach Anträgen bis 5.000 und über 5.000 Fahrzeugen. Neu ist die Kostenseite: Für Anträge, die ab dem 17. April 2026 beim UBA eingehen, wird die Entscheidung über gemeldete Strommengen nach der Besonderen Gebührenverordnung des BMUKN gebührenpflichtig, der Rahmen liegt zwischen 94,60 Euro und 6.500 Euro je nach Verwaltungsaufwand und Datenqualität.
THG-Quote für Elektrobusse (Fahrzeugklasse M3) mit erhöhtem Anrechnungsfaktor
Für reine Batterieelektrofahrzeuge der Klassen M3 (Busse) und N3 (schwere Lkw) sieht Paragraf 7 Absatz 6 der 38. BImSchV ab dem Kalenderjahr 2027 einen erhöhten Anrechnungsfaktor von 4 vor, während für alle übrigen Elektrofahrzeuge der Faktor 3 gilt. Der erhöhte Faktor sinkt schrittweise: 3,5 ab 2035, 3 ab 2036, 2,5 ab 2037, 2 ab 2038, 1,5 ab 2039 und 1 ab 2040. Damit sind Elektrobusse und schwere E-Lkw die mit Abstand ertragreichste Fahrzeugkategorie im Quotenhandel. Antragsteller ist der Halter beziehungsweise ein von ihm beauftragter Dritter.
THG-Quote für Elektrofahrzeuge
Halter reiner Batterieelektrofahrzeuge können den geladenen Strom auf die Treibhausgasminderungsquote anrechnen lassen und die entstehende Quote verkaufen. Rechtsgrundlage ist die 38. BImSchV; der Strom wird mit dem dreifachen seines Energiegehalts angerechnet. Anrechnungsberechtigt ist der Ladepunktbetreiber oder eine von ihm bestimmte Person; beim nicht öffentlichen Laden gilt die Person als Betreiber, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Die Strommengen müssen dem Umweltbundesamt bis zum 28. Februar des Folgejahres für das jeweilige Verpflichtungsjahr mitgeteilt werden. In der Praxis übernehmen Quotenhaendler die Meldung und zahlen eine Prämie aus; die Höhe ist marktabhängig und wird deshalb hier nicht beziffert. Seit dem 17. April 2026 erhebt das Umweltbundesamt Gebühren für die Antragsbearbeitung.
THG-Quote für Elektrofahrzeuge und Ladepunkte
Wer Kraftstoffe in Verkehr bringt, muss deren Treibhausgasemissionen mindern. Strom, der in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb genutzt wird, ist auf diese Quote anrechenbar und wird dabei mit dem dreifachen Energiegehalt gutgeschrieben. Halter von reinen Batteriefahrzeugen und Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte können sich die Strommengen vom Umweltbundesamt bescheinigen lassen und den Wert an Quotenverpflichtete verkaufen. Für gewerbliche Flotten ist das eine wiederkehrende Einnahme pro Fahrzeug und Jahr. Neu: Seit dem 17. April 2026 erhebt das Umweltbundesamt für die Entscheidung über gemeldete Strommengen Gebühren zwischen 94,60 Euro und 6.500 Euro, sowohl für öffentliche als auch für nicht öffentliche Ladepunkte.
THG-Quote für Halter von Elektro-Pkw (Fahrzeugklasse M1)
Halter reiner Batterieelektrofahrzeuge können die eingesparten Treibhausgase als Quote an die Mineraloelwirtschaft verkaufen. Rechtsgrundlage sind Paragraf 37a BImSchG und die 38. BImSchV, die Strom für Elektrofahrzeuge mit dem dreifachen Energiegehalt auf die Treibhausgasminderungsquote anrechnet. Das Umweltbundesamt prüft und bescheinigt die Strommengen, das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) rechnet sie an. Pro Fahrzeug und Kalenderjahr ist genau ein Antrag möglich, das Geld kommt aus dem Quotenhandel und nicht aus dem Bundeshaushalt. Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen.
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Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.