Förderprogramme in Rheinland-Pfalz auf Ebene Land
Was du in Rheinland-Pfalz beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
113 Programme gefunden
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Kultursommer Rheinland-Pfalz und Kulturelle Kleinförderung
Zwei getrennte Förderwege des Landes: Der Kultursommer Rheinland-Pfalz fördert nicht kommerzielle Kulturveranstaltungen zwischen Mai und Oktober, die Förderhöhe ist dort nicht pauschal festgelegt und wird je Projekt entschieden. Die davon unabhängige Kulturelle Kleinförderung liegt bei bis zu 2.000 Euro und richtet sich an Vereine und ehrenamtlich Engagierte.
LEADER-Ansatz im GAP-Strategieplan Rheinland-Pfalz
Förderung von Projekten der ländlichen Entwicklung über die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) in den anerkannten LEADER-Regionen von Rheinland-Pfalz. Bürgerprojekte werden mit bis zu 3.000 Euro je Einzelvorhaben unterstützt, wobei je LAG höchstens 30.000 Euro pro Jahr dafür zur Verfügung stehen. Für größere Vorhaben gelten je nach Ausrichtung eigene Förderquoten, die die LAG im jeweiligen Förderaufruf festlegt. Die LAG wählt die Projekte nach transparenten Kriterien im Bottom-up-Verfahren aus.
Miteinander statt einsam - Ehrenamt stärken in Rheinland-Pfalz
Kleinstförderung von bis zu 500 Euro für lokale Initiativen gegen Einsamkeit, etwa Begegnungscafes, Bewegungsgruppen oder Vorleseaktionen. Zielgruppe sind kleine örtliche Initiativen und Vereine in Rheinland-Pfalz.
Aufbauhilfe RLP 2021 - Hausrat von Privathaushalten
Zuschuss zum Ersatz von Hausrat nach der Flutkatastrophe im Ahrtal und weiteren betroffenen Gebieten. Für die erste Person im Haushalt gab es bis zu 13.000 Euro, für die zweite Person 8.500 Euro und für jede weitere Person 3.500 Euro. Die Antragsfrist ist am 01.07.2026 abgelaufen.
Aufbauhilfe RLP 2021 für Unternehmen und Freie Berufe
Zuschuss für Unternehmen und Freiberufler zur Beseitigung von Flutschäden aus dem Juli 2021. Erstattet wurden Instandsetzungskosten, Zeitwerte und Ertragsausfälle für bis zu 6 Monate, in der Regel zu 80 Prozent und in Härtefällen bis 100 Prozent. Auch Gutachterkosten und Notmaßnahmen waren förderfähig.
BITT-Technologieberatung (Programm 138)
Zuschuss zu technologieorientierten Beratungen, zum Aufbau von Qualitäts- und Innovationsmanagementsystemen sowie zu Gutachten und Datenbankrecherchen. Bis zu 500 Euro je Tagewerk und 15 Tagewerke in 3 Steuerjahren, Datenbankrecherchen bis 250 Euro. Das Programm endete am 31.12.2025.
BITT-Technologieberatung Rheinland-Pfalz (Zuschuss 138)
Die Beratungsförderung für Innovation, Technologietransfer und Technologieberatung in Rheinland-Pfalz bezuschusste externe Technologieberatung mit maximal 500 Euro je Tagewerk. Das Programm ist Ende 2025 ausgelaufen und wurde in das neue Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz überführt, das Innovation und Wissenstransfer weiter als Beratungsfelder abdeckt. Anträge nach der alten Verwaltungsvorschrift sind nicht mehr möglich.
Beratung für Existenzgründungen Rheinland-Pfalz (Zuschuss 134)
Das frühere rheinland-pfälzische Programm bezuschusste Beratungen im Zusammenhang mit Existenzgründungen mit bis zu 400 Euro je Tagewerk. Es ist Ende 2025 ausgelaufen und wurde durch das neue Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz ersetzt. Anträge auf Basis der bisherigen Verwaltungsvorschrift können nicht mehr gestellt werden. Gründerinnen und Gründer nutzen stattdessen das Nachfolgeprogramm mit bis zu 500 Euro je Tagewerk.
Beratung für den Mittelstand Rheinland-Pfalz (Zuschuss 136)
Das frühere Mittelstandsberatungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz bezuschusste betriebswirtschaftliche Beratungen mit maximal 500 Euro je Tagewerk. Es ist Ende 2025 ausgelaufen und ging im neuen Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz auf. Anträge nach der alten Verwaltungsvorschrift sind nicht mehr möglich. Bestehende Unternehmen beantragen die Beratungsförderung seit Dezember 2025 über das Nachfolgeprogramm.
Beratungsprogramm Existenzgründung Rheinland-Pfalz
Früherer Zuschuss zu Beratungskosten für Existenzgründer und Nachfolger in Rheinland-Pfalz. Gefördert wurden bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, höchstens 400 Euro pro Tagewerk bei maximal sechs Tagewerken. Ein Tagewerk umfasste mindestens acht Beratungsstunden inklusive Vor- und Nachbereitung und Fahrzeit. Das Programm lief zum 31.12.2025 aus und wurde durch das neue Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz ersetzt, neue Anträge werden nicht mehr angenommen.
Beratungsprogramm für Existenzgründung (Programm 134)
Zuschuss zu Beratungskosten bei Existenzgründung und Unternehmensnachfolge in Rheinland-Pfalz, bis zu 50 Prozent der Kosten und höchstens 400 Euro je Tagewerk bei maximal 6 Tagewerken. Das Programm ist zum 31.12.2025 ausgelaufen und wurde vom Betriebsberatungsprogramm RLP (Programm 158) abgelöst.
Beratungsprogramm für den Mittelstand (Programm 136)
Zuschuss zu Beratungskosten mittelständischer Unternehmen zu strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen sowie zu Produkt- und Kommunikationsdesign. Bis zu 500 Euro je Tagewerk und höchstens 15 Tagewerke in 3 Jahren. Das Programm ist Ende 2025 ausgelaufen und ging im Betriebsberatungsprogramm RLP auf.
Forschung und Entwicklung InnoTop (Programme 269, 279)
Vorgängerprogramm von InnoTop 358 mit EFRE-Zuschüssen für Machbarkeitsstudien bis 52.500 Euro und FuE-Vorhaben bis 500.000 Euro. Industrielle Forschung wurde mit bis zu 50 Prozent, experimentelle Entwicklung mit bis zu 25 Prozent gefördert, mit Boni bis 80 Prozent. Eine Antragstellung ist hier nicht mehr möglich.
Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)
250 Millionen Euro schweres Landesprogramm für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. 180 Millionen Euro werden pauschal an Kommunen ausgeschüttet, rund 43,83 Euro je Einwohner, 60 Millionen Euro laufen über Wettbewerbsverfahren. Eine kommunale Kofinanzierung ist nicht erforderlich, die Antragsphase ist abgeschlossen und das Programm in der Umsetzung.
Opferentschaedigungsgesetz (OEG)
Das Opferentschaedigungsgesetz regelte bis Ende 2023 die Entschaedigung von Gewaltopfern und stützte sich dabei auf das Bundesversorgungsgesetz. Seit dem 1. Januar 2024 gilt stattdessen das SGB XIV mit dem neuen Sozialen Entschaedigungsrecht. Für Schaedigungen aus der Zeit davor bestehen Übergangs- und Bestandsschutzregelungen, bereits anerkannte Ansprueche laufen weiter. Neue Anträge richten sich nach dem SGB XIV.
Beratungsprogramm Rheinland-Pfalz (alte Verwaltungsvorschrift)
Das bisherige Beratungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz bezuschusste Beratungstage für Unternehmen, unter anderem zu Digitalisierungsfragen. Es ist zum Jahresende 2025 ausgelaufen und im neuen Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz aufgegangen. Anträge auf Basis der bisherigen Verwaltungsvorschrift können nicht mehr gestellt werden, Mittelanforderungen für bereits erteilte Bewilligungen sind im Rahmen der geltenden Fristen weiterhin möglich.
Regionalförderung im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe GRW (Programm 153)
Nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss für gewerbliche Unternehmen und Beherbergungsbetriebe in den GRW-Fördergebieten von Rheinland-Pfalz. Der Fördersatz liegt bei 10 bis 30 Prozent, in den Landkreisen Birkenfeld und Südwestpfalz zusätzlich 5 Prozentpunkte. Für Investitionen über 10 Millionen Euro gilt für den übersteigenden Teil ein Satz von 5 Prozent.
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- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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