Förderprogramme in Nordrhein-Westfalen
Was du in Nordrhein-Westfalen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.315 Programme gefunden
ThemaAlle
- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Mutter-Kind-Kur und Vater-Kind-Kur als medizinische Vorsorge
Muetter und Vaeter mit gesundheitlicher Belastung können eine stationaere Vorsorgemaßnahme in einer Einrichtung des Muettergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung erhalten. Die Maßnahme kann als Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Maßnahme durchgeführt werden, das Kind wird dann mitbehandelt oder mitbetreut. Die Krankenkasse trägt die Kosten, Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 Euro je Kalendertag zu. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob ambulante Maßnahmen zuvor ausgeschöpft wurden.
Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse
Während der Mutterschutzfristen zahlt die gesetzliche Krankenkasse Mutterschaftsgeld von höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Grundlage ist der durchschnittliche Nettolohn der letzten drei abgerechneten Monate. Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet in der Regel acht Wochen nach der Geburt, bei Frühgeburten und Mehrlingen zwölf Wochen. Beantragt wird es mit der ärztlichen Bescheinigung bei der eigenen Krankenkasse.
Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse
Während der Mutterschutzfristen zahlt die gesetzliche Krankenkasse Mutterschaftsgeld von höchstens 13 Euro je Kalendertag. Berechnungsgrundlage ist der durchschnittliche Nettolohn der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist. Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet in der Regel acht Wochen nach der Geburt. Den Unterschied zum bisherigen Nettolohn zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss.
Mutterschaftsgeld des Bundesamts für Soziale Sicherung
Frauen, die privat oder über die Familienversicherung krankenversichert sind und in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Für sie zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung einmalig höchstens 210 Euro für die gesamte Schutzfrist. Der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld bleibt davon unberuehrt und gleicht die Luecke zum Nettolohn aus. Der Antrag wird direkt beim Bundesamt gestellt.
Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
Während der Mutterschutzfristen von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt sichern Mutterschaftsleistungen das Einkommen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bis zu 13 Euro pro Kalendertag, privat oder familienversicherte Frauen erhalten insgesamt höchstens 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Liegt der durchschnittliche Nettolohn über 13 Euro pro Tag, zahlt der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Mutterschutzfristen und Beschäftigungsverbot
Der Mutterschutz schützt schwangere und stillende Frauen im Job und ist ein Rechtsanspruch, kein Antragsverfahren. Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet normalerweise acht Wochen nach der Geburt, bei Frühgeburten und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen. In dieser Zeit darf die Frau nicht beschäftigt werden, vor der Geburt kann sie ausdrücklich darauf verzichten.
Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverbot
Spricht eine Aerztin oder ein Arzt ausserhalb der Schutzfristen ein Beschäftigungsverbot aus, zahlt der Arbeitgeber weiterhin den Mutterschutzlohn. Grundlage ist der durchschnittliche Bruttolohn der letzten drei Monate beziehungsweise dreizehn Wochen vor Beginn der Schwangerschaft. Damit entsteht durch das Beschäftigungsverbot kein Einkommensverlust. Der Arbeitgeber laesst sich die Zahlung über das U2-Umlageverfahren erstatten.
NRW Eigentumsförderung - Modernisierung
Zinsguenstiges Landesdarlehen von 5.000 bis 220.000 Euro für die Modernisierung selbstgenutzten Wohneigentums in Nordrhein-Westfalen, bis zu 100 Prozent der Kosten. Der Zinssatz liegt laut NRW.BANK bei 0,0 Prozent für fuenf Jahre und danach bei 0,5 Prozent für weitere 25 Jahre, ab dem dritten Jahr fällt ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 Prozent jährlich an. Gefördert werden Maßnahmen, die den Gebrauchswert erhöhen, Energie sparen, das Klima schützen oder die Klimaanpassung verbessern, dazu zählen ausdrücklich auch Barriereabbau und Nutzbarkeit. Der Tilgungsnachlass kann je nach Einkommensgruppe und erreichtem Effizienzstandard bis zu 50 Prozent des Darlehens betragen, ausgehend von 25 Prozent Grundnachlass. Der Antrag geht an die Stadt oder den Kreis.
NRW Sonderbürgschaftsprogramm Grüne Transformation
Landesbürgschaft über maximal 80 Prozent der Kreditsumme für Kredite von 2,5 bis 25 Millionen Euro. Gefördert werden Maßnahmen zum Übergang in eine klimaneutrale Wirtschaft, etwa Kapazitäten und Infrastruktur für klimaneutrale Energieträger wie Grünstrom und Wasserstoff.
NRW.BANK.Baudenkmäler
Zinsguenstiges Annuitätendarlehen von 25.000 bis 5 Millionen Euro für Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern sowie Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, Laufzeiten von 10 bis 30 Jahren.
NRW.BANK.Effizienzkredit Bauen
Zinsguenstiges Ratendarlehen bis 10 Millionen Euro für den Neubau oder die Sanierung gewerblicher Nichtwohngebäude zum Effizienzgebäude sowie für energetische Einzelmaßnahmen. Gefördert werden Neubau nach KfW-Effizienzgebäude 40 und 40 QNG sowie Sanierungen auf Standard 40, 55, 70 und Denkmal.
NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser
Ratendarlehen bis 5 Millionen Euro zur Ergänzung der Förderung aus ZunA NRW, unter anderem für Niederschlagswasserbehandlung, Kanalsanierung und Maßnahmen der Klimaanpassung. Der Sollzins liegt bei 3,41 Prozent, effektiv 3,45 Prozent, bei 10 Jahren Zinsbindung und 5 tilgungsfreien Anlaufjahren.
NRW.BANK.Gebäudesanierung
Darlehen der NRW.BANK von 2.500 bis 150.000 Euro für Investitionen am selbstgenutzten Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen, bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert werden energetische Maßnahmen, der Heizungstausch, Photovoltaik und Speicher, die Beseitigung von Baumaengeln, Hochwasserschutz und Hochwasserschäden sowie ausdrücklich barrierefreie Umbauten und Einbruchschutz. Die Laufzeit reicht bei Annuitätendarlehen von 10 bis 35 Jahren, ein tilgungsfreies Anlaufjahr ist möglich. Die Zinssaetze werden taeglich veröffentlicht, am 06.08.2026 lagen sie beispielsweise bei 3,81 Prozent nominal für eine zehnjährige Annuitätenvariante. Der Antrag läuft im Hausbankverfahren.
NRW.BANK.Gründung und Wachstum
Zinsguenstiges Darlehen der NRW.BANK von bis zu 10 Millionen Euro für Gründung, Nachfolge und Festigung. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, die Laufzeit wahlweise 5, 10 oder 20 Jahre mit ein bis drei tilgungsfreien Jahren. Der Zins ist risikogerecht gestaffelt. Ab einem Darlehensbetrag von 125.000 Euro kann eine 50-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank den Kreditzugang erleichtern. Der Antrag läuft im Hausbankverfahren und muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
NRW.BANK.Grüne Emscher-Lippe
Darlehen und Forward-Darlehen ohne Höchstbetrag ab einem Mindestbetrag von 10 Millionen Euro mit Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren zur Finanzierung des Emscher-Umbaus: Beseitigung der offenen Abwasserableitung durch unterirdische Kanäle und Umgestaltung der Wasserläufe zu Lebensräumen und Erholungsflächen.
NRW.BANK.Impuls KI
Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 25.000 Euro innerhalb von zwei Jahren, für die Vorbereitung des KI-Einsatzes im Unternehmen. Modul A fördert konzeptionelle Beratungsleistungen, Modul B den Test von KI-Systemen für einen konkreten Anwendungsfall. Förderanträge können erst ab dem 17.08.2026 gestellt werden.
NRW.BANK.Infrastruktur
Zinsguenstiges Annuitäten- oder Ratendarlehen bis 50 Millionen Euro für Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Finanziert werden unter anderem Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Sport- und Begegnungsstätten, OEPNV, kommunale Straßen, Stadt- und Dorfentwicklung sowie Ver- und Entsorgungsinfrastruktur. Laufzeiten zwischen 3 und 30 Jahren.
NRW.BANK.Invest Zukunft
Zinsguenstiges Ratendarlehen bis 10 Millionen Euro für Investitionen in Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Finanziert werden Klimaschutztechnologien, Umweltschutz, Mobilität, Circular Economy sowie die Einführung neuer Technologien und Verfahren. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten bis zu 20 Prozent Tilgungsnachlass.
NRW.BANK.Kommunal
Zinsguenstiges Darlehen bis 150 Millionen Euro pro Jahr für alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Finanziert werden Verwaltungsgebäude, Feuerwehr und Polizei, Verkehrsinfrastruktur, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, soziale Infrastruktur, OEPNV, Stadt- und Dorfentwicklung, Kulturpflege sowie regionale Sportstätten.
NRW.BANK.Kommunal Invest
Zinsguenstige langfristige Finanzierung für kommunale Investitionen mit Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren. Bis 2 Millionen Euro sind bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanzierbar, darueber maximal 50 Prozent, die restlichen 50 Prozent über NRW.BANK.Kommunal. Für die Varianten Kommunal Invest Plus und Kommunal Invest Klimaschutz können keine Anträge mehr gestellt werden.
NRW.BANK.Mittelstandsfonds
Eigenkapitalfinanzierung von 1 bis 7 Millionen Euro als Mezzanine-Finanzierung oder offene Beteiligung für etablierte mittelständische Unternehmen. Typische Anlaesse sind Akquisitionsfinanzierung, Markterschließung, Vertriebsausbau, Nachfolgeregelungen, MBO und MBI sowie Produktionserweiterungen. Laufzeit in der Regel fuenf bis sieben Jahre.
NRW.BANK.Sonderprogramm Hochwasserschutz
Ratendarlehen zum Sollzins von 0,25 Prozent für alle Laufzeiten ohne Höchstbetragsgrenze, für Investitionen in wasserwirtschaftliche Maßnahmen: wasserbaulicher Hochwasserschutz, naturnaher Gewässerausbau sowie Untersuchungen und Planungen von überregionaler Bedeutung.
NRW.BANK.Sportstätten
Zinsguenstiges Annuitäten- oder Ratendarlehen bis 10 Millionen Euro für Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur. Finanziert werden Erwerb, Modernisierung, Sanierung, Instandsetzung sowie Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, einschließlich Grunderwerb, Baukosten, Außenanlagen, Erstausstattung und Planungskosten. Laufzeiten zwischen 3 und 30 Jahren.
NRW.BANK.Universal Direkt
Direktdarlehen der NRW.BANK bis 1 Million Euro für mittelständische Unternehmen, die seit mindestens zwei Jahren am Markt sind. Finanziert werden gewerbliche Baukosten, Grunderwerb zur Eigennutzung, technische Anlagen und Maschinen, Betriebsmittel, Warenlager, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Fahrzeuge.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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