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Förderprogramme in Nordrhein-Westfalen

Was du in Nordrhein-Westfalen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

2.315 Programme gefunden

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BundZuschuss

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Modul 1, Teilmodul 1: Investitionsvorhaben (AGVO)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Investitionen, die die direkten Treibhausgasemissionen der geförderten Anlage um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Stand bei Antragstellung senken. Förderintensität bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionsmehrkosten, bei vollständiger Vermeidung der direkten Emissionen bis zu 50 Prozent. Höchstbetrag 30 Millionen Euro pro Unternehmen. Ab 15 Millionen Euro Fördervolumen ist eine Kofinanzierung durch das Bundesland von 30 Prozent erforderlich; der Bund trägt dann maximal 70 Prozent.

bis 40 Prozent, maximal 30 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Projektträger KEI
BundZuschuss

Klimaschutzverträge (CO2-Differenzverträge) – Gebotsverfahren 2026

Carbon Contracts for Difference für emissions- und energieintensive Industrie: Der Bund gleicht über die Vertragslaufzeit die Mehrkosten klimafreundlicher Produktion gegenüber der fossilen Referenz aus. Unternehmen bieten einen Preis je vermiedener Tonne CO2; die Förderkosteneffizienz entscheidet über den Zuschlag. Wird die Anlage profitabel, zahlt das Unternehmen zurück. Das Gebotsverfahren 2026 startete am 5. Mai 2026, Anträge sind bis einschließlich 7. September 2026 über Easy-Online möglich. Neu förderfähig sind CCU/CCS-Technologien und reine Industriedampfprojekte.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
KommuneZuschuss

Förderprogramm Dachbegrünung der Stadt Münster

Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Kosten, höchstens 40 Euro je Quadratmeter begrünter Dachfläche und maximal 10.000 Euro je Maßnahme, für Dachbegrünungen an Bestands- und Neubauten. Förderfähig sind Vegetationsschicht, wurzelfeste Abdichtung, Schutzvlies, Drainelemente, Filtervlies und Substrat. Zusätzlich sinkt die Niederschlagswassergebühr um 80 Prozent, bei Retention ab 30 Litern je Quadratmeter um 90 Prozent.

bis 50 Prozent, maximal 10.000 Euro
Münster
Stadt Münster, Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
LandZuschuss

Richtlinie Naturkatastrophen Nordrhein-Westfalen (Soforthilfen nach Hochwasser, Starkregen und Sturm)

Festbetragszuschuss zur Behebung akuter Notlagen nach Hochwasser, Starkregen, Hagel, Sturm, Erdbeben, Erdrutsch sowie Wald- und Vegetationsbränden. Privathaushalte erhalten 2.000 Euro für die erste Person und 1.000 Euro je weitere Person, land- und forstwirtschaftliche Betriebe 5.000 Euro je Betriebsstätte, unter anderem für Unterkunft, Räumung, Reinigung und provisorischen Wiederaufbau.

bis 100 Prozent, maximal 5.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Auszahlung durch die Gemeinden
LandZuschuss

Kommunales Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren zur Klimafolgenanpassung Nordrhein-Westfalen

Zuschuss von 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben und höchstens 55.400 Euro, damit Kommunen ein strukturiertes Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren zur Klimafolgenanpassung durchlaufen, Verwaltungsstrukturen aufbauen und konkrete Anpassungsmaßnahmen umsetzen. In Ausnahmefällen ist eine höhere Quote möglich.

bis 80 Prozent, maximal 55.400 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg
LandKredit

NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser

Ratendarlehen bis 5 Millionen Euro zur Ergänzung der Förderung aus ZunA NRW, unter anderem für Niederschlagswasserbehandlung, Kanalsanierung und Maßnahmen der Klimaanpassung. Der Sollzins liegt bei 3,41 Prozent, effektiv 3,45 Prozent, bei 10 Jahren Zinsbindung und 5 tilgungsfreien Anlaufjahren.

bis 5 Mio. Euro
Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK
LandBeratung

Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung Nordrhein-Westfalen (BbK NRW)

Zuschuss von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kooperative Beratungsprojekte, die Kommunen für die in ihrem Gebiet ansässigen Unternehmen durchführen. Qualifizierte Beraterinnen und Berater identifizieren Klimarisiken der Betriebe und erarbeiten passende Anpassungsmaßnahmen.

bis 80 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Abwicklung über die NRW.BANK
LandZuschuss

Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft Nordrhein-Westfalen (Bewässerungsrichtlinie)

Zuschuss von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 2,1 Millionen Euro für überbetriebliche wasserwirtschaftliche Maßnahmen: Neubau und Erweiterung von Einrichtungen zur Wasserentnahme und Wasserspeicherung sowie Grundwasseranhebung und Pumpenanlagen für die Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft.

bis 70 Prozent, maximal 2,1 Mio. Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
LandZuschuss

Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und Körperschaftswald Nordrhein-Westfalen (FöRL Privat- und Körperschaftswald)

Zuschuss für naturnahe Waldbewirtschaftung, Waldumbau, Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen, forstwirtschaftlichen Wegebau, Löschwasserentnahmestellen und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Die Förderquote hängt von der Art der Maßnahme ab, die Bagatellgrenze liegt bei 12.500 Euro im Körperschaftswald und 2.500 Euro bei übrigen Maßnahmen.

ab 2.500 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen aus Mitteln der GAK und des ELER, Landesbetrieb Wald und Holz NRW
LandZuschuss

Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald Nordrhein-Westfalen (FöRl Extremwetterfolgen)

Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben und höchstens 50.000 Euro je Antragsjahr für Waldschutzmaßnahmen nach Sturm, Dürre und Borkenkäferbefall: Räumung von Kalamitätsflächen, insektizidfreie Waldschutzmaßnahmen und Holzlagerplätze. Waldgenossenschaften erhalten zusätzlich 2.500 Euro je angefangene 50 Hektar, für Nass- und Trockenlager gilt keine Obergrenze.

bis 80 Prozent, maximal 50.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Landesbetrieb Wald und Holz NRW
LandZuschuss

Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinien Nordrhein-Westfalen

Zuschuss von 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben für die Erfassung von Altablagerungen und Altstandorten, Gefährdungsabschätzungen, Sanierungsuntersuchungen, die Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes. Die Bagatellgrenze liegt bei 12.800 Euro.

bis 80 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligung durch die Bezirksregierungen
LandZuschuss

Grüne-Infrastruktur-Richtlinien Nordrhein-Westfalen (GI-RL)

Zuschuss von 80 Prozent, in Ausnahmefällen bis 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Sicherung, Wiederherstellung, Schaffung, Entwicklung und Vernetzung von Elementen der grünen Infrastruktur sowie für konzeptionelle Grundlagen. Bagatellgrenze 50.000 Euro für Gemeinden und Gemeindeverbände, 10.000 Euro für übrige Antragstellende.

bis 80 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligung durch die Bezirksregierungen
LandZuschuss

Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung Nordrhein-Westfalen (ZunA NRW)

Zuschüsse und Darlehen für Erhalt und Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur in sechs Förderbereichen: industrielle Abwasserbehandlung, Energieeffizienz, Hochwasserschutz, Anpassung an den Klimawandel, Spurenstoffelimination und Forschungsvorhaben. Förderquoten der Zuschüsse zwischen 30 und 100 Prozent, im Förderbereich 5.2 maximal 200 Euro je Meter.

bis 100 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen und Bund, Abwicklung über die NRW.BANK
LandZuschuss

Zuwendungen zur Umsetzung von niederschwelligen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung Nordrhein-Westfalen

Zuschuss bis 180.000 Euro für schnell umsetzbare Klimaanpassungsmaßnahmen: Entsiegelung, Dachbegrünung, Baumpflanzungen, Versickerung von Niederschlagswasser und Verschattungselemente an Gebäuden, Liegenschaften und im öffentlichen Raum. Förderquote bis 80 Prozent, für Nothaushalts- und überschuldete Kommunen bis 90 Prozent, für wirtschaftlich Tätige 50 Prozent.

bis 80 Prozent, maximal 180.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK)
LandZuschuss

Klimaanpassungsrichtlinie Nordrhein-Westfalen (KA-RL)

Zuschuss für Klimafolgenanpassung und Risikoprävention auf lokaler und regionaler Ebene: investive Vorhaben wie Hitzeschutz und Schwammstadt-Elemente sowie nicht-investive Vorhaben zu Kompetenzaufbau und Katastrophenresilienz. Bis zu 80 Prozent für nicht wirtschaftlich Tätige, bis 90 Prozent für Kommunen in Haushaltsnotlage sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen, bis 100 Prozent für KMU. Bagatellgrenze 50.000 Euro für Gebietskörperschaften.

bis 80 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligung durch die Bezirksregierungen
LandZuschuss

Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL) Nordrhein-Westfalen

Zuschuss von 40 bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, für Unternehmen 25 bis 70 Prozent, für Planungen, Monitoring, wasserbauliche Maßnahmen, Deiche, Rückhaltebecken, naturnahe Gewässerentwicklung, Flächenbereitstellung sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und des Hochwasserrisikomanagements.

bis 80 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligung durch die Bezirksregierungen
EUZuschuss

LIFE – Programm für die Umwelt- und Klimapolitik 2021 bis 2027

EU-Programm mit einem Gesamtbudget von 5,432 Milliarden Euro für 2021 bis 2027. Der Schwerpunkt Klimaschutz und Klimaanpassung fördert Pilot-, Demonstrations- und strategische integrierte Projekte mit bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten, darunter naturbasierte Lösungen, Wasserrückhalt und Hochwasservorsorge.

bis 60 Prozent der Kosten
EU-weit
Europäische Union, nationale Kontaktstelle Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
BundZuschuss

KoMoNa – Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen

200 Millionen Euro für Modellvorhaben zur ökologischen Nachhaltigkeit in den Braunkohleregionen Lausitz, Mitteldeutschland und Rheinisches Revier. Gefördert werden befristete Stellen für Nachhaltigkeitsmanagement, Nachhaltigkeitskonzepte sowie Projekte zu Stadtgrün, Biodiversität, Klimaschutz und Ressourcenschutz. Geplant sind bis zu 116 Modellvorhaben mit rund 105 Millionen Euro.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt
Bundesumweltministerium (BMUKN), Projektträger ZUG gGmbH
BundZuschuss

Bundesprogramm Blaues Band Deutschland

Bund-Länder-Programm zur Renaturierung von Flüssen und Auen an Bundeswasserstraßen mit dem Ziel, naturnahe Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu schaffen und die Wasserrückhaltung in der Landschaft zu stärken. Für Dritte wie Kommunen, Verbände und Naturschutzorganisationen besteht ein eigenes Förderprogramm Auen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr und Bundesumweltministerium, Umsetzung über die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
BundZuschuss

Umweltinnovationsprogramm (UIP)

Förderung großtechnischer Anlagen mit Demonstrationscharakter in Deutschland, etwa in Abwasserbehandlung, Spurenstoffelimination, Wasserwiederverwendung und Bodenschutz. Die Technik muss erstmalig in der Branche eingesetzt werden oder bekannte Verfahren neuartig kombinieren. Gefördert wird als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Kreditverbilligung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesumweltministerium (BMUKN), Projektträger Umweltbundesamt, Abwicklung über die KfW
BundKredit

KfW IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)

Zinsgünstiger Kredit bis 50 Millionen Euro je Vorhaben und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten für kommunale Unternehmen und gemeinnützige Träger. Förderfähig sind unter anderem Ver- und Entsorgung einschließlich Wasser und Abwasser sowie weitere kommunale Infrastruktur. Laufzeit bis 30 Jahre mit 10 oder 20 Jahren Zinsbindung.

bis 50 Mio. Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

KfW IKK – Investitionskredit Kommunen (208)

Zinsgünstiger Kredit für kommunale Infrastruktur bis 150 Millionen Euro pro Jahr und Antragsteller, ausdrücklich auch für Wasserver- und Abwasserentsorgung. Bis 2 Millionen Euro werden 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanziert, darüber 50 Prozent. Laufzeit bis zu 30 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren.

bis 150 Mio. Euro
bundesweit
KfW
BundZuschuss

KfW-Programm Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)

Investitionszuschuss für Kommunen mit vier Modulen: naturnahes Grünflächenmanagement, Baumpflanzungen, Naturoasen sowie Entsiegelung und Bodensanierung. Förderquote 50 Prozent, für finanzschwache Kommunen 80 Prozent. Mindestbetrag 15.000 Euro je Antrag, Modul D.1 bis 224.000 Euro, Modul D.2 bis 1.000.000 Euro, Personalkosten je Modul A bis C bis 72.000 Euro.

bis 50 Prozent, maximal 1 Mio. Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMUKN)
BundZuschuss

Klimaangepasstes Waldmanagement (KWM)

Jährliche flächenbezogene Zahlungen an private und kommunale Waldbesitzende, die ihren Wald nach zwölf Kriterien klimaangepasst bewirtschaften und damit als Kohlenstoffspeicher erhalten. Nachweise und Bestätigungen können seit 2026 elektronisch eingereicht werden. Eine überarbeitete Fassung KWM PLUS mit Fokus auf Natura-2000-Lebensraumtypen ist für Ende 2026 oder Anfang 2027 angekündigt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie Bundesumweltministerium, Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR)

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