Förderprogramme in Nordrhein-Westfalen
Was du in Nordrhein-Westfalen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
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Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (458)
Zuschuss für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung im selbst genutzten oder vermieteten Bestandswohngebäude. Gefördert werden Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie, Brennstoffzelle, wasserstofffähige Heizung und der Anschluss an ein Wärmenetz. Grundförderung 30 Prozent, dazu Klimageschwindigkeitsbonus (aktuell 16 Prozent, sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte auf 0) und Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent. Die KfW nennt eine Obergrenze von 70 Prozent, für die unterste Einkommensstufe (zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 30.000 Euro) bis zu 80 Prozent. Der hier ausgewiesene Höchstbetrag ist bewusst auf die 70-Prozent-Obergrenze gerechnet, den genauen Fördersatz bitte vor Antragstellung bei der KfW prüfen.
KUNSTFONDS_Stipendium der Stiftung Kunstfonds
Arbeitsstipendium für professionelle bildende Künstlerinnen und Künstler: 18.000 Euro für sechs Monate, ausgezahlt in monatlichen Raten. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Deutschland, keine Anstellung im Förderzeitraum (Minijobs bleiben unberücksichtigt) und keine Immatrikulation als Studierende. Wer in den vergangenen 15 Jahren bereits ein Kunstfonds-Stipendium erhalten hat, ist ausgeschlossen. Bewerbung ausschließlich digital, Abschlussbericht binnen zwei Monaten nach Förderende.
Landmusikort des Jahres
Auszeichnung für Gemeinden mit besonders lebendigem Musikleben im ländlichen Raum. Vergeben werden ein erster Bundespreis von 18.000 Euro, ein zweiter von 10.000 Euro, ein dritter von 6.000 Euro sowie zehn Förderpreise zu je 2.000 Euro. Bewerben können sich nur Bürgermeisterinnen und Bürgermeister beziehungsweise Gemeindeleitungen, nicht die Vereine selbst.
Vereinspreis Sport mit Haltung
Der Vereinspreis Sport mit Haltung zeichnet Sportvereine aus, die sich gegen Extremismus und für demokratische Werte, Vielfalt und Menschenwuerde einsetzen. Ausgelobt wird der Preis vom Bundeskanzleramt gemeinsam mit der Deutschen Sportjugend. Das Preisgeld der Ausschreibung 2026 beträgt insgesamt 18.000 Euro. Es handelt sich um einen Wettbewerb, nicht um eine Antragsförderung.
Sirenenförderprogramm NRW
Zuschuss für Anschaffung, Errichtung und Ertuechtigung von Sirenenanlagen zur Warnung der Bevoelkerung. Gefördert werden 10.850 Euro für Sirenen in Dach- oder Gebäudemontage, 17.350 Euro für freistehende Mastanlagen und 1.000 Euro für den Ersatz oder die Ergänzung bestehender Sirenenansteuerung.
Regionalbudget Kleinprojekte LEADER-Region Kulturlandschaft Westmünsterland
Die Lokale Aktionsgruppe Kulturlandschaft Westmünsterland vergibt jährlich ein Regionalbudget an Kleinprojekte im ländlichen Raum. Gefördert werden vor allem Vereine und gemeinnützige Organisationen mit bis zu 80 Prozent der Kosten, höchstens 16.000 Euro je Maßnahme. Der Gesamtkostenrahmen eines Projekts darf 20.000 Euro brutto nicht überschreiten, mindestens 20 Prozent Eigenmittel sind Pflicht. Pro Jahr stehen der Region maximal 200.000 Euro zur Verfügung.
Meistergründungsprämie NRW
Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister sowie vergleichbar Qualifizierte erhalten in NRW einen einmaligen Zuschuss von 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Grundbetrag liegt bei bis zu 11.500 Euro, bei einer Betriebsübernahme kommen 2.000 Euro hinzu, bei Gründerinnen in frauenuntypischen Gewerken weitere 2.500 Euro. Insgesamt sind höchstens 16.000 Euro möglich. Gefördert werden Neugründung, Übernahme und taetige Beteiligung, nicht aber Bauinvestitionen, Personalkosten oder das Gründergehalt.
Meistergründungsprämie NRW
Einmaliger Zuschuss von bis zu 11.500 Euro für Handwerksmeisterinnen und -meister, die in NRW gründen oder einen Betrieb übernehmen. Plus 2.000 Euro Bonus bei Betriebsübernahme und 2.500 Euro bei Frauen in frauenatypischen Handwerken, insgesamt bis 16.000 Euro. Gefördert werden 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Mindestinvestition 12.000 Euro.
Heimat-Preis
Das Land finanziert Kommunen die Preisgelder, mit denen sie herausragendes ehrenamtliches Heimatengagement vor Ort auszeichnen. Kreisangehörige Gemeinden erhalten 5.000 Euro, Kreise 10.000 Euro und kreisfreie Städte 15.000 Euro. Vereine bewerben sich nicht beim Land, sondern bei ihrer Kommune um den Preis.
Aufstiegs-BAFoeG mit Gründungserlass (AFBG)
Das Aufstiegs-BAFoeG fördert berufliche Fortbildungen wie den Meister mit bis zu 15.000 Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, davon 50 Prozent als Zuschuss und der Rest als zinsguenstiges KfW-Darlehen. Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt werden bis zur Haelfte der notwendigen Kosten und höchstens 2.000 Euro gefördert. Bei Vollzeitmaßnahmen gibt es zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag von bis zu 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende, plus 235 Euro für Ehe- oder Lebenspartner und je Kind sowie 150 Euro monatlich Kinderbetreuungszuschlag, jeweils vollständig als Zuschuss. Für Gründer besonders relevant ist Paragraf 13b AFBG: Wer innerhalb von drei Jahren nach Maßnahmenende ein Unternehmen gründet oder übernimmt, die Fortbildungsprüfung bestanden hat und den Betrieb mindestens drei Jahre im Haupterwerb führt, dem wird das Restdarlehen vollständig erlassen.
Aufstiegs-BAföG (172)
Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung, etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Betriebswirt. Bis zu 15.000 Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, dazu bis zu 2.000 Euro für das Meisterstück. Der Anteil für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Meisterstück wird zu 50 Prozent als Zuschuss und zu 50 Prozent als Darlehen gewährt, Unterhaltsbeiträge in Vollzeit werden ergänzend als Kredit gewährt.
Aufstiegs-BAföG (AFBG, früher Meister-BAföG)
Das Aufstiegs-BAföG fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meisterin, Fachwirt, Technikerin, Erzieher oder Betriebswirtin. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden einkommens- und vermögensunabhängig bis 15.000 Euro übernommen, davon 50 Prozent als Zuschuss, der Rest als zinsguenstiges KfW-Darlehen. Bei bestandener Prüfung werden auf Antrag weitere 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens erlassen. Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt sind bis 2.000 Euro förderfähig. Bei Vollzeitmaßnahmen kommt ein Unterhaltsbeitrag von bis zu 1.019 Euro monatlich hinzu, der vollständig Zuschuss ist.
Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung, AFBG)
Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildungen aus Zuschuss und zinsgünstigem KfW-Darlehen. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis 15.000 Euro gefördert, davon 50 Prozent als Zuschuss, das Meisterprüfungsprojekt bis 2.000 Euro. Bei Vollzeitmaßnahmen kommt ein monatlicher Unterhaltsbeitrag zwischen 1.019 und 1.724 Euro sowie 150 Euro Kinderbetreuungszuschuss je Kind hinzu.
Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)
Das Aufstiegs-BAföG fördert Fortbildungen zum Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt, Erzieher und vergleichbare Abschlüsse. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gibt es einkommens- und vermögensunabhängig bis zu 15.000 Euro, davon 50 Prozent als Zuschuss, der Rest als zinsguenstiges KfW-Darlehen. Bei bestandener Prüfung werden weitere 50 Prozent des Restdarlehens erlassen. Teilnehmende in Vollzeit erhalten zusätzlich einen einkommensabhängigen Unterhaltsbeitrag von bis zu 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende, plus jeweils 235 Euro für Ehe- oder Lebenspartner und je Kind. Der Kinderbetreuungszuschlag beträgt 150 Euro monatlich je Kind unter 14 Jahren und ist einkommensunabhängig. Unterhaltsbeiträge werden vollständig als Zuschuss gewährt.
Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG)
Förderung von Meister- und Aufstiegsfortbildungen mit Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro, davon 50 Prozent als Zuschuss und der Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Materialkosten des Meisterstücks werden bis 2.000 Euro gefördert, in Vollzeit gibt es einen Unterhaltsbeitrag von 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende plus 235 Euro je Kind sowie 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag.
Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG) Maßnahmebeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
Das Aufstiegs-BAföG fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meisterin, Fachwirt, Technikerin, Erzieher oder Betriebswirtin. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden einkommens- und vermögensunabhängig in Höhe der tatsächlichen Kosten bis maximal 15.000 Euro gefördert, davon 50 Prozent als Zuschuss und der Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Zu den Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt gibt es bis zur Hälfte der Kosten und maximal 2.000 Euro.
Aufstiegs-BAföG Maßnahmebeitrag (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren)
Das Aufstiegs-BAföG nach dem AFBG fördert Fortbildungen zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher. Nach Paragraf 12 AFBG werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einem Gesamtbetrag von 15.000 Euro berücksichtigt, bei Materialkosten für fachpraktische Arbeiten wie das Meisterstück höchstens die Hälfte der notwendigen Kosten und höchstens 2.000 Euro. Der Maßnahmebeitrag wird zu 50 Prozent als Zuschuss geleistet. Für den Rest besteht ein Anspruch auf ein zinsgünstiges KfW-Darlehen, das innerhalb von drei Monaten nach Bescheid verlangt werden kann. Antrag beim zuständigen Amt für Aufstiegsförderung oder digital über AFBG Digital.
KfW Aufstiegs-BAföG Darlehen (Programm 172)
Zinsgünstiges Bankdarlehen der KfW für den Teil des Aufstiegs-BAföG, der nicht als Zuschuss gewährt wird. Finanziert werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Kosten für das Meisterstück und der Lebensunterhalt in der Prüfungs- und Vorbereitungsphase, insgesamt bis zu 15.000 Euro sowie bis zu 3 Monate Lebensunterhalt. Das Darlehen ist unabhängig von Alter, Einkommen und Sicherheiten, bis zu 50 Prozent der Förderung sind Zuschuss.
MID-Digitale Sicherheit Nordrhein-Westfalen
MID-Digitale Sicherheit fördert Maßnahmen zur IT-Sicherheit in Kleinst- und KMU aus Nordrhein-Westfalen mit 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 15.000 Euro bei einer Bagatellgrenze von 4.000 Euro. Förderfähig sind die Analyse der IT-Dienste durch externe Anbieter, Schulungen der Beschäftigten sowie Anschaffung und Installation von Software und Hardware wie Virenschutz, Anti-Ransomware, Patchmanagement und Firewalls. Die Laufzeit beträgt maximal 12 Monate, je Unternehmen ist die Förderung einmal in 24 Monaten möglich. Anmeldung erfolgt über ein monatliches Losverfahren. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
MID-Digitalisierung Nordrhein-Westfalen
MID-Digitalisierung fördert die Entwicklung oder Weiterentwicklung digitaler Produkte mit Technologien wie Kuenstlicher Intelligenz, maschinellem Lernen, Data-Mining, Echtzeitverarbeitung oder AR und VR. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 15.000 Euro, die Bagatellgrenze liegt bei 4.000 Euro. Das Vorhaben muss innerhalb von 3 bis 12 Monaten umgesetzt werden, je Unternehmen ist die Förderung nur einmal in zwei Jahren möglich. Eine gewoehnliche Unternehmenswebsite, ein Standard-Onlineshop oder Onlinemarketing erfuellen die geforderte Technologie- und Innovationstiefe nicht und sind damit nicht förderfähig.
Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Digitale Sicherheit
Zuschuss von 50 Prozent, maximal 15.000 Euro, für Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sicherheit in KMU. Drei kombinierbare Schwerpunkte: Analyse des IST-Zustands durch externe IT-Dienstleister, Schulung und Fortbildung der Mitarbeitenden sowie Erwerb und Installation von Software und Hardware für den IT-Basisschutz wie Antiviren-, Anti-Ransom-, Patch-Management- und Firewall-Lösungen.
Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Digitalisierung
Zuschuss von 50 Prozent, maximal 15.000 Euro, für die Entwicklung oder Weiterentwicklung marktgängiger digitaler Produkte mit hohem Innovationspotenzial. Zum 01.01.2026 wurde die Richtlinie angepasst: Der bisherige Schwerpunkt Digitale Prozesse für unternehmensinterne Digitalisierung ist entfallen. Gefördert werden nur noch intelligente Anwendungen, die Künstliche Intelligenz, maschinelles Lernen, Data Mining, Echtzeit- bzw. Hochgeschwindigkeitsverarbeitung oder AR/VR-Technologien einsetzen.
Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - MID-Digitale Sicherheit
MID-Digitale Sicherheit richtet sich an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, die sich gegen Cyberangriffe wappnen wollen. Gefördert werden Maßnahmen, die Sicherheitsluecken aufdecken und schließen, etwa systematische Analysen, Schulungen für Mitarbeitende sowie die Anschaffung von Software- und Hardwarelösungen. Der Zuschuss beträgt einheitlich 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 15.000 Euro. Für den Betrieb eines Onlineshops oder einer Kundenplattform ist das der passende Baustein, wenn es um Absicherung geht, nicht um Reichweite.
Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - MID-Digitalisierung
MID-Digitalisierung ist der Digitalisierungsgutschein des Landes Nordrhein-Westfalen für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen. Über den Gutschein lassen sich externe Expertinnen und Experten für das eigene Digitalisierungsprojekt beauftragen, gefördert werden einheitlich 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 15.000 Euro Zuschuss. Typische Projekte sind die Digitalisierung von Geschäftsprozessen und der Aufbau digitaler Kundenschnittstellen. Der Antrag läuft über die NRW.BANK, die auch die Details zum förderfähigen Leistungsumfang veröffentlicht.
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