Förderprogramme in Niedersachsen
Was du in Niedersachsen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.163 Programme gefunden
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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Kredit (262)
Ehemaliger KfW-Kredit für energetische Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden. Neuanträge sind nicht mehr möglich, die KfW verweist auf den Wohngebäude-Kredit 261 für Komplettsanierungen und auf die Heizungsförderung sowie den Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen. Bestehende Zusagen werden weiter abgewickelt.
Modernisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie
Das Programm förderte Investitionen in neue Produktionsanlagen und Prozesse, Industrie-4.0-fähige Infrastruktur, digitale Fertigungskonzepte, Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen sowie Beratungs- und Qualifizierungsvorhaben in der Fahrzeug- und Zulieferindustrie. Je nach beihilferechtlicher Grundlage lagen die Saetze zwischen 10 und 50 Prozent mit Höchstbeträgen von 1,8 Millionen Euro, 7,5 Millionen Euro und 15 Millionen Euro. Das Programm ist seit dem 30. November 2023 beendet.
Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)
Das Programm förderte die Teilnahme von Beschäftigten an Kurzschulungen und fachpraktischen Coachings zum Thema Wärmepumpen im Gebäudebestand mit 90 Prozent der Kosten, maximal 250 Euro pro Person und Schulungstag beziehungsweise 500 Euro pro Coaching, insgesamt höchstens 5.000 Euro pro Antragsteller. Die Antragsfrist endete am 30. September 2025, das Programm ist geschlossen.
Energiekostendaempfungsprogramm (EKDP)
Das Programm entlastete energieintensive Unternehmen mit Zuschüssen zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen sowie zum Wärme- und Kältebezug. Gefördert wurde der Zeitraum Februar bis Dezember 2022, Wärme und Kälte nur für November und Dezember 2022. Der Zuschuss war auf 50 Millionen Euro je Unternehmen gedeckelt, ausgezahlt wurde zunächst ein Abschlag von 80 Prozent.
Marktanreizprogramm Heizen mit Erneuerbaren Energien
Das Marktanreizprogramm förderte Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen wie Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzvergaserkessel, Wärmepumpen sowie Hybridsysteme. Die Fördersaetze lagen bei 30 Prozent für Solarthermie und Gas-Hybridanlagen, 35 Prozent für Biomasse und Wärmepumpen und 20 Prozent für Renewable-Ready-Gaskessel, mit einem Austauschbonus von 10 Prozentpunkten beim Ersatz einer Ölheizung. Das Programm endete zum 31. Dezember 2020.
Bundesförderung Serielle Sanierung
Das Programm förderte Durchführbarkeitsstudien für serielle Sanierungen (Modul I, 50 bis 60 Prozent, maximal 90.000 Euro), Forschung, Entwicklung und Erprobung von Komponenten in Pilotprojekten (Modul II) sowie den Aufbau von Produktionskapazitäten für Fassaden- und Dachelemente (Modul III, 10 bis 20 Prozent, maximal 2 Millionen Euro). Die Richtlinie ist seit 31. Dezember 2023 ausgelaufen, eine Antragstellung ist nicht möglich.
Umweltbonus (Modul Elektromobilität)
Der Umweltbonus förderte den Kauf und das Leasing von Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen mit einem Bundesanteil und einem Herstelleranteil. Das Programm wurde zum 18. Dezember 2023 beendet, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Für Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab 2026 gibt es mit der E-Auto-Förderung 2026 ein Nachfolgeprogramm für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen.
Energetische Stadtsanierung - Zuschuss (432)
Zuschuss von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent, für integrierte Quartierskonzepte (Teil A) und für das Sanierungsmanagement zur Umsetzung (Teil B). Anträge können mit sofortiger Wirkung nicht mehr gestellt werden, da die Bundesmittel ausgeschöpft sind. Bereits erteilte Zusagen bleiben bestehen.
Baukindergeld (424)
Früherer Zuschuss für Familien und Alleinerziehende beim Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum, ausgezahlt in zehn Jahresraten. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Bestehende Empfänger erhalten die Raten weiterhin automatisch zum Monatsende über die Auszahlungsdauer.
Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle (433)
Früherer Zuschuss für den Einbau von Brennstoffzellenheizungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden, sowohl im Neubau als auch im Bestand. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Bestehende Zuschussempfänger können ihre Vorhaben über das Zuschussportal abschließen.
Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167)
Früherer Ergänzungskredit zur Finanzierung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien, ergänzend zur BAFA-Förderung. Der Kredit kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW verweist auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude, insbesondere den Wohngebäude-Kredit 261 und den Ergänzungskredit 358/359.
Energieeffizient Sanieren - Kredit (151, 152)
Früherer Förderkredit mit Tilgungszuschuss für die energetische Sanierung von Wohngebäuden zum KfW-Effizienzhaus (151) und für Einzelmaßnahmen (152). Der Kredit kann seit dem 1. Juli 2021 nicht mehr beantragt werden. Nachfolger ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude mit dem Wohngebäude-Kredit 261.
Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)
Früherer Investitionszuschuss für die energetische Sanierung bestehender Wohngebäude, sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für Effizienzhaus-Sanierungen. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Bestehende Zuschussempfänger können ihre Vorhaben über das KfW-Zuschussportal weiter abwickeln.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Zuschuss (461)
Früherer BEG-Zuschuss für die energetische Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW verweist auf den Wohngebäude-Kredit 261 und die Heizungsförderung 458 als Alternativen.
Solarstrom für Elektroautos (442)
Investitionszuschuss für das Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher zum Laden eines eigenen Elektroautos am selbst bewohnten Wohngebäude. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Grund war die Haushaltskonsolidierung des Bundes und die Prioritätensetzung im Haushalt 2024.
Wohngebäude - Kredit Einzelmaßnahmen (262)
Früherer BEG-Kredit für energetische Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden, unter anderem Heizungstausch auf erneuerbare Energien, Dämmung und Fenster. Der Kredit kann nicht mehr beantragt werden. Für Komplettsanierungen verweist die KfW auf den Wohngebäude-Kredit 261, für Heizungen auf die Heizungsförderung 458.
Wasserstoffrichtlinie Niedersachsen
Zuschüsse von bis zu 8 Millionen Euro je Vorhaben für Pilot- und Demonstrationsprojekte rund um grünen Wasserstoff, einschließlich Forschung und experimenteller Entwicklung, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Investitionen in Umweltschutz und erneuerbare Energien. Das Programm ist ausgelaufen.
Lastenräder Niedersachsen
Zuschuss von 400 Euro für neue Lastenräder und 800 Euro für E-Lastenräder oder Lasten-S-Pedelecs, die in kostenfreien Verleihsystemen eingesetzt werden. Antragsberechtigt waren natürliche und juristische Personen mit Hauptsitz, Niederlassung oder Tätigkeitsschwerpunkt in Niedersachsen. Das Programm ist ausgelaufen.
Stärkung der maritimen Verbundwirtschaft und Offshore-Windenergie
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 50 Prozent für den Ausbau von Kapazitäten für Offshore-Windenergie in Seehäfen sowie für Entwicklung und Erstfertigung neuartiger Schiffstypen, innovativer Antriebskonzepte und Offshore-Windelemente in der Kuestenregion. Die Zuschüsse liegen zwischen 100.000 Euro und je nach Vorhabenart 4 bis 5 Millionen Euro. Die Haushaltsmittel sind derzeit erschöpft.
Brachflächenrevitalisierung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 75 Prozent für die Sanierung altlastenverdaechtiger Brachflächen in Niedersachsen, einschließlich Detailplanung, Monitoring und Gebäudeabbruch, sofern dessen Kosten die übrigen förderfähigen Ausgaben nicht übersteigen. Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 300.000 Euro betragen. Der letzte Antragsstichtag war der 31. Dezember 2025.
Sonderprogramm Stadt und Land (Radverkehrsinfrastruktur)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur, etwa getrennt geführte Radwege, Fahrradzonen, Fahrrad- und Lastenradabstellanlagen, verkehrliche Optimierungen und Radverkehrskonzepte. Der Fördersatz liegt bei bis zu 75 Prozent, für finanzschwache Kommunen bei bis zu 90 Prozent. Mindestens 10.000 Euro förderfähige Kosten, maximal 10 Millionen Euro Zuschuss.
Jugendklimawettbewerb Niedersachsen
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von 2.500 bis 200.000 Euro und 95 bis 100 Prozent Förderquote für nicht investive Projekte zu Klimaschutz und Klimaanpassung mit jungen Menschen bis 27 Jahren. Förderfähig sind unter anderem CO2-Minderung, Ressourcenschonung, Energieeinsparung, Verhaltensänderung, Mobilität, Mikroklima und Informationskampagnen. Eine Bewerbung ist derzeit nicht mehr möglich.
Förderung der Gemeinwohl-Ökonomie
Zuschuss von bis zu 50 Prozent für Beratungsleistungen zur Erstellung einer Gemeinwohl-Bilanz bei KMU und Kommunen. Je begleitetem Unternehmen oder je Kommune sind höchstens 10.000 Euro förderfähige Ausgaben und damit maximal 5.000 Euro Zuschuss möglich. Ein Projekt kann bis zu 20 Unternehmen oder Kommunen umfassen. Das einzige bislang veröffentlichte Antragsfenster lief vom 18.12.2025 bis 15.02.2026 und ist geschlossen; ein neuer Einreichungszeitraum ist nicht angekuendigt.
Soziale Innovation - Projekte
Zuschüsse für Entwicklung, Erprobung und Umsetzung innovativer und übertragbarer Projekte in den Schwerpunkten Arbeitswelt im Wandel und Daseinsvorsorge. Gefördert werden bis zu 70 Prozent im SER-Gebiet und bis zu 80 Prozent im Übergangsgebiet, die maximalen Projektkosten liegen bei 750.000 Euro. Förderfähig sind Personalausgaben, Fremdpersonal, Honorare und ehrenamtliche Arbeit zuzueglich 35 Prozent Restkostenpauschale. Die Einreichung läuft über zeitlich begrenzte Förderaufrufe; der sechste Aufruf endete am 22.05.2026, ein Folgeaufruf ist noch nicht veröffentlicht.
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