Förderprogramme in Niedersachsen auf Ebene Land
Was du in Niedersachsen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
106 Programme gefunden
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Beratung zu kommunalen Wind- und Solarparks der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen unterstützt Kommunen und Energiegenossenschaften dabei, Wind- und Solarparks in kommunaler Hand oder in Bürgerhand zu entwickeln, statt Flächen ausschließlich an externe Projektierer zu vergeben. Sie erklärt außerdem die Pflichten aus dem Niedersächsischen Beteiligungsgesetz für Wind und Photovoltaik und stellt die Regelungen zur Akzeptanzabgabe und zur weiteren Beteiligung übersichtlich dar. Für Investitionen selbst ist die NBank als Investitions- und Förderbank des Landes zentrale Ansprechpartnerin für Bundes-, Landes- und EU-Förderprogramme.
Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG)
Niedersachsen verpflichtet Betreiber seit April 2024 zu einer Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent je tatsächlich eingespeister Kilowattstunde an Kommunen im Umkreis von 2,5 Kilometern um die Turmmitte. Zusätzlich muss eine weitere Beteiligung angeboten werden, die mindestens 0,1 Cent je eingespeister Kilowattstunde oder einer 20-prozentigen Beteiligung entspricht; möglich sind Gesellschaftsanteile, Nachrangdarlehen oder Direktzahlungen an Anwohnende. Erfasst sind Windenergieanlagen ab 50 Metern Höhe und ab 1 Megawatt sowie Freiflächen-Photovoltaik ab 1 Megawatt. Ausgenommen sind Anlagen unter 1 Megawatt, Agri-Photovoltaik, Moor-Photovoltaik und Nebenanlagen. Die Mittel müssen für Akzeptanzmaßnahmen verwendet werden, nicht für kommunale Pflichtaufgaben.
Förderung der Luftfahrtforschung in Niedersachsen
Das Land Niedersachsen fördert seit 2019 Vorhaben der Luftfahrtforschung mit den Schwerpunkten Fertigung, Wartung und Instandsetzung sowie Material- und Werkstoffforschung. Die Abwicklung übernimmt der Projektträger Luftfahrtforschung im DLR. Derzeit ist in diesem Programm kein Förderaufruf offen; Interessenten sollten sich beim Projektträger für kommende Aufrufe vormerken lassen.
cast & cut – Stipendien für Kurzfilmer:innen
Zwei Kurzfilmstipendien pro Jahr für jeweils ein halbes Jahr in Hannover. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten von der Stiftung Kulturregion Hannover monatlich 1.000 Euro und einen Projektkostenzuschuss von 10.000 Euro, die nordmedia stattet jedes Stipendium mit weiteren 10.000 Euro Projektkostenzuschuss aus. Dazu kommt ein mietfreies moebliertes Appartement in der Villa Minimo. Das Stipendium steht Filmschaffenden aus dem gesamten Bundesgebiet offen.
Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für touristische Infrastruktur, Barrierefreiheit, digitale Angebote und klimafreundliche Vorhaben. Im Übergangsregionen-Gebiet und in GRW-Gebieten liegt der Fördersatz bei bis zu 60 Prozent und der Zuschuss bei maximal 3 Millionen Euro, im SER-Gebiet bei bis zu 40 Prozent und maximal 2 Millionen Euro.
Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk
Einmaliger Zuschuss von 10.000 Euro für kleine und mittlere Meisterbetriebe in Niedersachsen, die innerhalb der letzten dreieinhalb Jahre gegründet oder übernommen wurden. Bedingung ist die Schaffung eines neuen unbefristeten sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsplatzes mit mindestens 35 Wochenstunden.
Meisterprämie im Handwerk (Niedersachsen)
Einmalige, nicht rückzahlbare Prämie von 4.000 Euro pro Person für Meisterinnen und Meister nach der Handwerksordnung mit Meisterprüfungszeugnis zwischen dem 01.07.2023 und dem 31.12.2026. Voraussetzung ist Hauptwohnsitz oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Niedersachsen seit mindestens sechs Monaten.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Niedersachsen
Das niedersächsische Agrarinvestitionsförderungsprogramm unterstützt Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe, die die Gesamtleistung und Nachhaltigkeit verbessern. Gefördert werden unter anderem tiergerechte Stalleinrichtungen, Guellelagerstätten, klimafreundliche Obstlagerhallen sowie Maschinen und Geraete für die Außenwirtschaft. Der Fördersatz liegt je nach Vorhaben zwischen 20 und 40 Prozent, die Mittel stammen aus dem Förderkonzept KLARA und werden von EU und Bund kofinanziert. Das Antragsverfahren läuft einmal jährlich, üblicherweise im Frühjahr, und ist rein digital.
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) Niedersachsen
Niedersachsen hat mit Beginn der Förderperiode 2023 alle Fördermaßnahmen aus den Bereichen Landwirtschaft, Wasserschutz, Naturschutz und Klimaschutz in einer einzigen AUKM-Richtlinie zusammengefasst. Darunter fallen unter anderem Maßnahmen im Ackerbau, auf dem Dauergrünland, im Vertragsnaturschutz und im ökologischen Landbau. Die Maßnahmen sind mehrjährig und werden über das Antragssystem des Landes beantragt. Detaillierte Maßnahmenbeschreibungen und Prämien stehen in den Maßnahmenblaettern für den Zeitraum 2023 bis 2027.
ZILE - Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung, Dorfentwicklung Niedersachsen
Landesrichtlinie für die integrierte ländliche Entwicklung in Niedersachsen auf Basis der EU-Förderperiode 2023 bis 2027. Gefördert werden unter anderem Dorfentwicklung und Dorfentwicklungspläne, die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes, Basisdienstleistungen, Kleinstunternehmen der Grundversorgung sowie Modellvorhaben. Im Bereich Dorfentwicklung sind die Umnutzung und Sanierung ortsbildpraegender Bausubstanz im Ortskern typische Fördergegenstände. Die Fördersaetze unterscheiden sich nach Übergangsregion und stärker entwickelter Region sowie nach Maßnahmenart. Ein Vorhabenbeginn vor Antragstellung ist ausgeschlossen. Die Antragstellung erfolgt online über das Portal OAManAErL.
Denkmalförderung Niedersachsen
Landesförderung für die Erhaltung von Kulturdenkmalen in Niedersachsen. Die Regelförderung beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, in der Regel höchstens 30.000 Euro je Maßnahme und Jahr. Die Mindestfördersumme liegt bei 3.000 Euro für Private und bei 25.000 Euro für Gebietskörperschaften. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, juristische Personen des Privatrechts, kommunale Gebietskörperschaften und Kirchen. Die Antragstichtage 2026 sind der 28. Februar und der 31. Juli, wobei zwei Drittel der Mittel auf den ersten und ein Drittel auf den zweiten Termin entfallen. Der Antrag läuft online über das NAVO-Portal.
Förderung des Sportstättenbaus Niedersachsen
Die Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus unterstützt Vereine in Niedersachsen bei Investitionen in ihre Sportanlagen. Erfasst sind auch Maßnahmen zur Energieeinsparung sowie Solaranlagen. Der Landessportbund stellt dazu Fachinformationen zu Themen wie LED-Beleuchtung, Kunstrasen, Laermschutz und barrierefreiem Bauen bereit. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des LSB Niedersachsen. Ergänzend gibt es den NBank-Investkredit Sport in Niedersachsen für Vereinssportstätten.
Zuschüsse für lizenzierte Uebungsleiterinnen und Trainer Niedersachsen
Der Landessportbund Niedersachsen gewährt Sportvereinen Zuschüsse für lizenzierte Uebungsleiterinnen, Uebungsleiter und Trainer. Ziel ist es, qualifizierte Fachkräfte im Verein zu halten und den Uebungsbetrieb zu sichern. Die aktuellen Förderrichtlinien für 2025 und 2026 stehen als PDF zum Download bereit, dazu Abrechnungsformulare für Reise- und Honorarkosten. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des LSB Niedersachsen. Die Abwicklung läuft über das LSB-Förderportal.
Ehrenamtskarte Niedersachsen und Bremen
Die Ehrenamtskarte wird von den teilnehmenden Kommunen gemeinsam mit den Ländern Niedersachsen und Bremen vergeben und ist ein Zeichen der Anerkennung für herausragendes ehrenamtliches Engagement. Sie gilt drei Jahre und kann verlaengert werden, wenn die Voraussetzungen weiter erfuellt sind. Inhaber erhalten Vergünstigungen bei öffentlichen Einrichtungen und zahlreichen Anbietern in Niedersachsen und Bremen. Eine Datenbank listet die verfügbaren Vergünstigungen auf. Der Antrag läuft über ein Online-Formular auf dem FreiwilligenServer Niedersachsen.
Sportstättenbauförderung LandesSportBund Niedersachsen
Der LandesSportBund Niedersachsen fördert auf Grundlage einer eigenen Richtlinie den Sportstättenbau seiner Mitgliedsvereine. Gefördert werden Neubau, Sanierung und Modernisierung vereinseigener Sportanlagen. Für Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus gibt es zusätzlich die Möglichkeit, Zuschüsse für Klimaschutzinvestitionen zu beantragen. Ergänzend bietet der LSB eine Energieberatung sowie das Zertifizierungsangebot Verein(t)klimaneutral an und stellt eine Übersicht weiterer Förderprogramme vom Land bis zur KfW bereit.
Digitalisierung im Sportverein Niedersachsen
Der Landessportbund Niedersachsen fördert die Digitalisierung seiner Mitgliedsvereine mit bis zu 3.000 Euro je Verein. Förderfähig sind unter anderem neue Vereinswebsites, Vereinsmanagementsoftware, Apps und KI-Anwendungen. Die Antragsfrist der Runde 2026 war der 27. April 2026. Weitere Runden schreibt der LSB in seinem Jahresflyer aus.
Sportstättenbauförderung des Landessportbunds Niedersachsen
Der Landessportbund Niedersachsen fördert den vereinseigenen Sportstättenbau nach einer eigenen Förderrichtlinie. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des LSB, die Abwicklung läuft über das LSB-Förderportal. Ergänzend verweist der LSB auf Bundesmittel wie die Kommunalrichtlinie für Klimaschutzinvestitionen. Förderquoten und Höchstbeträge stehen in der LSB-Förderrichtlinie.
Landeskulturförderung Niedersachsen
Niedersachsen fördert Kulturprojekte über ein zentrales Antragsverfahren des Wissenschafts- und Kulturministeriums. Anträge werden digital über das Online-Antragsverfahren des MWK gestellt. Ergänzend gibt es die regionale Kulturförderung über die Landschaften und Landschaftsverbände sowie EFRE-Mittel im Kulturbereich. Konkrete Beträge und Fristen richten sich nach dem jeweiligen Förderbereich.
Niedersachsen - Klimagerechte Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern
Niedersachsen fördert die klimagerechte Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern mit Darlehen und nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen die Energieeffizienzklasse nach dem Gebäudeenergiegesetz um mindestens zwei Klassen verbessern. Der Austausch der Heizung ist dabei einer der wirksamsten Hebel. Gefördert werden Investoren, die Mietwohnungen modernisieren, die vor dem 08.12.2004 fertiggestellt wurden. Höhe von Darlehen und Zuschuss richten sich nach Einkommensgruppe sowie den zuwendungsfähigen Herstellungs- und Grundstückskosten.
Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag
Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, etwa Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG, kann sich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zahlen einen ermäßigten Drittelbeitrag. Auch taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe können befreit werden. Die Befreiung wird nicht automatisch gewährt, sie muss mit Nachweisen beim Beitragsservice beantragt werden.
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben durch das Integrationsamt
Die Integrationsaemter unterstützen schwerbehinderte Beschäftigte und ihre Arbeitgeber aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Dazu gehoeren technische Arbeitshilfen, behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen, Arbeitsassistenz, psychosoziale Betreuung und die Beteiligung von Integrationsfachdiensten. Erfasst sind auch Teilzeitarbeitsplätze ab 15 Wochenstunden, in Inklusionsbetrieben ab zwölf Stunden. Die Ausgestaltung und die Fördersaetze regelt jedes Land in eigenen Richtlinien.
Beitragsfreiheit für Kindergartenkinder in Niedersachsen
Niedersachsen hat die Beitragsfreiheit im Kindergarten zum 1. August 2018 eingeführt. Nach Paragraf 22 Absatz 2 des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes haben Kinder ab dem ersten Tag des Monats, in dem sie drei Jahre alt werden, bis zur Einschulung Anspruch auf beitragsfreie Förderung. Voraussetzung ist die Betreuung in einer Einrichtung, für die das Land Finanzhilfe nach dem NKiTaG leistet. Zuständig für die Umsetzung sind die Landkreise, kreisfreien Städte und die Gemeinden, die Aufgaben des oertlichen Jugendhilfeträgers wahrnehmen.
Meisterprämie im Handwerk Niedersachsen
Niedersachsen zahlt für eine bestandene Meisterprüfung im Handwerk eine einmalige Prämie von 4.000 Euro. Förderfähig sind Meisterprüfungszeugnisse nach der Handwerksordnung, die zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 31. Dezember 2026 ausgestellt wurden. Zum Zeitpunkt der Zeugnisausstellung muss seit mindestens sechs Monaten ein Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Niedersachsen bestehen. Die Prämie muss nicht zurückgezahlt werden und wird nicht auf das Aufstiegs-BAföG angerechnet. Anträge laufen ausschließlich über das NBank-Kundenportal.
Soziale Entschaedigung nach dem SGB XIV (Opferentschaedigung)
Das SGB XIV hat zum 1. Januar 2024 das Opferentschaedigungsgesetz und das Bundesversorgungsgesetz abgeloest. Entschaedigt werden gesundheitliche Schäden durch Gewalttaten, Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Ereignisse im Zivildienst und Schäden durch Schutzimpfungen. Geschaedigte erhalten eine monatliche Entschaedigungszahlung, gestaffelt nach dem Grad der Schaedigungsfolgen von 452 Euro bei Grad 30 und 40 bis 2.261 Euro bei Grad 100, bei schwersten Schaedigungsfolgen erhöht um 20 Prozent. Daneben gibt es Schnelle Hilfen wie Traumaambulanzen, Krankenbehandlung und Leistungen zur Teilhabe.
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