Förderprogramme in Mecklenburg-Vorpommern
Was du in Mecklenburg-Vorpommern beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.139 Programme gefunden
ThemaAlle
- Alle Themen
- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
THG-Quote für Straßenbahnen und Schienenfahrzeuge
Strom für den Schienenverkehr, ausdrücklich auch für Straßenbahnen, ist nicht auf die Treibhausgasquote der Kraftstoff-Inverkehrbringer anrechenbar. Die 38. BImSchV erfasst nur elektrischen Strom, der dem Netz zur Verwendung im Straßenverkehr durch Elektrofahrzeuge entnommen wurde. Kommunale Verkehrsbetriebe können deshalb nur ihre E-Busse der Klasse M3 melden, nicht ihre Bahnen.
THG-Quote für im Ausland zugelassene Elektrofahrzeuge
Fahrzeuge ohne deutsche Zulassung sind vom pauschalen Schätzwert ausgeschlossen. Paragraf 5 Absatz 1 der 38. BImSchV verlangt, dass die Stromentnahme im Steuergebiet des Stromsteuergesetzes erfolgt ist, und Paragraf 7 Absatz 2 verlangt als Nachweis eine nach Paragraf 13 der deutschen Fahrzeug-Zulassungsverordnung ausgefertigte Zulassungsbescheinigung Teil I. Vermarkter weisen die deutsche Zulassung deshalb ausdrücklich als Voraussetzung aus.
THG-Quote für motorisierte Krankenfahrstühle
Motorisierte Krankenfahrstühle sind nach Paragraf 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe e der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zulassungsfrei und führen ein Versicherungskennzeichen. Für sie ist kein eigener Schätzwert im Bundesanzeiger bekannt gegeben worden, weshalb eine Anrechnung des Ladestroms auf die THG-Quote seit dem 29. Juli 2023 ausgeschlossen ist. Auch Elektrorollstühle scheiden damit aus.
TRAFO - Modelle für Kultur im Wandel
TRAFO hat von 2015 bis 2025 Kultureinrichtungen in zehn ländlich gepraegten Regionen dabei unterstützt, ihr Angebot zu veraendern und dauerhaft zu verankern. Neben Geld gab es Prozessbegleitung, Qualifizierung und Wissenstransfer. Das Programm ist mit Ablauf des Jahres 2025 beendet, die Ergebnisse und Handbuecher bleiben online abrufbar. Neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Umweltbonus (Modul Elektromobilität)
Der Umweltbonus förderte den Kauf und das Leasing von Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen mit einem Bundesanteil und einem Herstelleranteil. Das Programm wurde zum 18. Dezember 2023 beendet, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Für Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab 2026 gibt es mit der E-Auto-Förderung 2026 ein Nachfolgeprogramm für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen.
Umweltbonus für Elektrofahrzeuge
Der Umweltbonus war die zentrale Kaufprämie für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge, zeitweise verdoppelt als Innovationsprämie. Das BAFA hat das Programm zum 18. Dezember 2023 beendet. Nachfolger für Privatpersonen ist die E-Auto-Förderung 2026.
Umweltbonus für Elektrofahrzeuge
Der Umweltbonus war die zentrale Kaufprämie für Elektrofahrzeuge und wurde über das BAFA abgewickelt. Er wurde zum 18. Dezember 2023 beendet, nachdem der Klima- und Transformationsfonds nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts konsolidiert werden musste. Gewerbliche Antragsteller waren bereits ab dem 1. September 2023 ausgeschlossen. Für Betriebe gibt es seither keine Kaufprämie mehr, an ihre Stelle sind steuerliche Instrumente getreten, insbesondere die 75-prozentige Abschreibung im Anschaffungsjahr nach Paragraf 7 Absatz 2a EStG und die Viertelregelung bei der Dienstwagenbesteuerung. Die seit 2026 laufende E-Auto-Förderung des BAFA richtet sich ausdrücklich nur an private Haushalte.
Umweltbonus für Elektrofahrzeuge (ausgelaufen)
Der Umweltbonus war von 2016 bis 2023 die bekannteste Kaufprämie für Elektroautos und bestand aus einem Bundesanteil und einem Herstelleranteil. Er ist beendet: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds wurde die Förderung mit Ablauf des 17. Dezember 2023 gestoppt, seitdem sind keine neuen Anträge mehr möglich. Bereits erteilte Zusagen wurden ausgezahlt, und bis einschließlich 17. Dezember 2023 eingegangene Anträge wurden in der Reihenfolge des Eingangs weiterbearbeitet. Wer heute eine Kaufprämie sucht, findet sie in der E-Auto-Förderung 2026, die seit dem 19. Mai 2026 beantragt werden kann. Konkrete Förderbeträge des Umweltbonus sind auf der BAFA-Abschlussmeldung nicht mehr ausgewiesen und werden hier deshalb nicht angegeben.
Upstream-Emissionsminderungen (UER) als Erfüllungsoption der THG-Quote
Upstream-Emissionsminderungen aus Projekten in der Öl- und Gasförderkette waren von 2020 bis zum Ablauf des Verpflichtungsjahres 2024 anrechenbar, begrenzt auf 1,2 Prozent des Referenzwerts. Im Verpflichtungsjahr 2025 zählten nur noch Projekte, die bis zum Ablauf des 1. Juli 2024 eine Zustimmung erhalten oder einen vollständigen Antrag gestellt hatten. Der Anrechnungszeitraum endete spätestens am 1. September 2025. Neue UER-Projekte sind ausgeschlossen.
Versteigerung nicht gemeldeter Strommengen durch die Bundesregierung
Paragraf 37d Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 Buchstabe c BImSchG ermächtigt die Bundesregierung, Treibhausgasminderungsmengen aus Strom, den kein Dritter gemeldet hat, zu versteigern. Von dieser Möglichkeit wurde bis heute kein Gebrauch gemacht, eine entsprechende Rechtsverordnung existiert nicht. Es gibt also keine staatliche Versteigerung und keinen staatlichen Verkauf nicht beantragter Strommengen, die Anrechnung bleibt vollständig freiwillig.
Waldklimafonds
Der Waldklimafonds förderte Vorhaben zum Waldschutz, zur klimaangepassten Forstwirtschaft und zur Kohlenstoffbindung in Wald und Holz und war damit auch für die Bereitstellung von Holzbrennstoffen und Kurzumtriebsplantagen relevant. Nach Angaben der FNR stehen keine zusätzlichen Mittel mehr zur Verfügung, Neuanträge sind nicht möglich. Für waldbezogene Vorhaben verweist die FNR auf das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement, dessen Mittel allerdings ebenfalls aufgebraucht sind, sowie auf das Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen.
Waldklimafonds
Gemeinsamer Fonds von Umwelt- und Landwirtschaftsministerium für die Anpassung der Wälder an den Klimawandel, die CO2-Minderung durch Wald und Holz, die Renaturierung von Au- und Feuchtwäldern sowie zugehörige Forschungsvorhaben. Projektträger ist die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe.
Wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe (RCF) als Erfüllungsoption ab 2027
Ab dem Verpflichtungsjahr 2027 sind wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe eine Erfüllungsoption der THG-Quote, soweit eine Rechtsverordnung der Bundesregierung nach Paragraf 37d Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 BImSchG dies zulässt. Gemeint sind Kraftstoffe aus nicht erneuerbaren Abfallströmen und Restgasen, etwa aus der Stahlindustrie oder aus nicht recycelbaren Kunststoffabfällen. Die Ausgestaltung steht noch aus.
Wohngruppenzuschlag für ambulant betreute Wohngruppen (Paragraf 38a SGB XI, aufgehoben)
Achtung, diese Leistung gibt es nicht mehr. Paragraf 38a SGB XI, der Pflegebedürftigen in einer ambulant betreuten Wohngruppe einen pauschalen Zuschlag von zuletzt 214 Euro monatlich gab, wurde zum 1. Januar 2026 aufgehoben. Im aktuellen Inhaltsverzeichnis des SGB XI kommt die Vorschrift zwischen Paragraf 38 und Paragraf 39 nicht mehr vor. Viele Ratgeberseiten nennen weiterhin 214 Euro, weil sie auf einer aelteren Gesetzesfassung stehen. Ob und wie der Bedarf einer Wohngruppe jetzt abgedeckt wird, sollte direkt bei der Pflegekasse erfragt werden.
Wärmenetzsysteme 4.0 (WNS 4.0)
Wärmenetzsysteme 4.0 war das Vorgängerprogramm der heutigen Bundesförderung für effiziente Wärmenetze und förderte in vier Modulen Machbarkeitsstudien, die Realisierung von Wärmenetzen, Informationsmaßnahmen und Capacity Building. Die Antragstellung war bis zum 14. September 2022 möglich. Am 15. September 2022 trat die BEW an seine Stelle. Bestandskräftige Zuwendungsbescheide konnten bis zum 15. März 2023 auf Antrag an die BEW-Regelungen angepasst werden; Machbarkeitsstudien aus WNS 4.0 können unter Mindestkriterien als BEW-Machbarkeitsstudien anerkannt werden.
Zukunft Stadtgrün
Programm der Städtebauförderung für die Anlage, Sanierung und Qualifizierung öffentlich zugänglicher Grün- und Freiräume in Städten und Gemeinden. Ziele waren lebenswerte Quartiere, Klimaanpassung und Umweltgerechtigkeit. Der Bund stellte von 2017 bis 2019 jährlich 50 Millionen Euro bereit, insgesamt 150 Millionen Euro. Das Programm endete 2019. Seit der Neustrukturierung der Städtebauförderung 2020 sind Klimaschutz und Klimaanpassung durch grüne Infrastruktur verpflichtender Bestandteil aller laufenden Gesamtmaßnahmen statt eines eigenen Programms.
Zusammenhalt durch Teilhabe - Säule 1 demokratische Vereins- und Verbandsarbeit
Die erste Säule des Bundesprogramms Zusammenhalt durch Teilhabe stärkt demokratische Vereins- und Verbandsarbeit in ländlichen und strukturschwachen Räumen. Gefördert werden vor allem Verbände und Vereine, die ihre Strukturen demokratisch weiterentwickeln und gegen Diskriminierung und Extremismus wirken. Grundlage ist die ZdT-Richtlinie 2025 bis 2030. Die Antragsfrist für die aktuelle Förderperiode endete am 31. August 2024.
Zusammenhalt durch Teilhabe - Säule 2 Lernen aus Transformationsgeschichten
Die zweite Säule von Zusammenhalt durch Teilhabe fördert Projekte zum Thema Lernen aus Transformationsgeschichten in Ost und West. Es geht um die Aufarbeitung von Umbruchserfahrungen und ihre Bedeutung für die demokratische Kultur heute. Antragsberechtigt sind vor allem Verbände und Vereine. Die Antragsfrist für die aktuelle Förderperiode endete am 30. September 2024.
Zusammenhalt durch Teilhabe - Säule 3
Die dritte Fördersäule von Zusammenhalt durch Teilhabe ist angekuendigt, die Ausschreibung war zum Abrufzeitpunkt noch nicht veröffentlicht. Das Programm insgesamt zielt darauf, in ländlichen und strukturschwachen Räumen demokratische Kultur und Praxis sichtbar zu machen. Federführend sind die Bundeszentrale für politische Bildung und das Bundesinnenministerium. Interessierte Verbände und Vereine sollten die Programmseite beobachten.
go-digital
go-digital förderte Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen und Handwerksbetriebe in fuenf Modulen: Digitalisierungsstrategie, IT-Sicherheit, Digitalisierte Geschäftsprozesse, Datenkompetenz und Digitale Markterschließung. Das Modul Digitale Markterschließung deckte ausdrücklich Online-Handel und die digitale Außendarstellung ab, also Website, Onlineshop und Onlinemarketing. Antrag, Abrechnung und Berichtswesen übernahm ein vom Ministerium autorisiertes Beratungsunternehmen. Das Programm wird auf dem offiziellen Portal Innovation-Beratung-Förderung nicht mehr geführt, die Programmseite ist abgeschaltet; als aktive Beratungsförderung des Bundes bleibt die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU. Angaben stammen aus einem Archivstand der offiziellen Programmseite, Fördersatz und Beratertage sind daher hier nicht angegeben.
unternehmensWert:Mensch
unternehmensWert:Mensch förderte von 2015 bis Ende 2022 kleine und mittlere Unternehmen bei einer beschäftigtenorientierten und zukunftsfähigen Personalpolitik. Das Programm umfasste die Programmzweige uWM classic, uWM plus, Gestärkt durch die Krise und Women in Tech. Es endete am 31. Dezember 2022. Nachfolgeprogramm ist INQA-Coaching, dessen Beratungsprozesse ab Mitte 2023 zur Verfuegung standen.
unternehmensWert:Mensch (uWM)
unternehmensWert:Mensch war das Beratungsprogramm des Bundesarbeitsministeriums für personalpolitische Fragen in kleinen und mittleren Unternehmen, die Programmlinie uWM plus richtete sich auf betriebliche Veränderungsprozesse im digitalen Wandel. Das Programm besteht unter diesem Namen nicht mehr, die früheren Programmseiten leiten heute direkt auf INQA-Coaching weiter. Wer die Förderung sucht, muss den Nachfolger INQA-Coaching beantragen.
unternehmensWert:Mensch (uWM)
Das Beratungsprogramm unternehmensWert:Mensch förderte externe Prozessberatung in kleinen und mittleren Unternehmen zu Personalführung, Chancengleichheit und Gesundheit. Das Programm wird nicht fortgeführt; die Programmseite unternehmens-wert-mensch.de leitet inzwischen dauerhaft auf das Nachfolgeangebot INQA-Coaching weiter. Wer heute eine vergleichbare Förderung sucht, beantragt INQA-Coaching mit 80 Prozent Zuschuss über eine INQA-Beratungsstelle. Konkrete frühere Fördersätze und Beratungstage sind auf der Nachfolgeseite nicht mehr dokumentiert.
Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland
Erster Förderaufruf der Richtlinie für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit insgesamt 500 Millionen Euro bis Ende 2025. Gefördert wurden Normalladepunkte bis 22 kW und Gleichstrom-Schnellladepunkte über 22 kW, das Ziel waren mindestens 50.000 Ladepunkte davon 20.000 Schnellladepunkte. Antragsberechtigt waren Unternehmen, Städte und Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen. Die Antragsfrist dieses Aufrufs endete am 01.02.2022, die Förderrichtlinie lief zum 31.12.2025 aus. Ein Nachfolgeaufruf des Bundes für öffentliche Ladepunkte besteht seitdem nicht; der Aufbau läuft über das Deutschlandnetz sowie über Landesprogramme wie Charge@BW, progres.nrw und die bayerische Ladeinfrastrukturrichtlinie.
Weiter im Verzeichnis
- ThemaFörderung für die neue HeizungWer eine alte Heizung ersetzt, kann dafür öffentliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite bekommen.
- ThemaFörderung für Photovoltaik und SpeicherSolarstrom vom eigenen Dach wird auf mehreren Wegen unterstützt: über die gesetzliche Vergütung für...
- ThemaFörderung für die energetische SanierungBei der Sanierung eines bestehenden Gebäudes gibt es zwei Wege: einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenster oder...
- ThemaFörderung für WohneigentumWer eine Immobilie kauft oder baut, kann auf mehreren Ebenen Unterstützung bekommen: zinsgünstige Kredite...
- ThemaFörderung für die GründungFür Gründungen gibt es vier Arten von Unterstützung: Zuschüsse zum Lebensunterhalt oder zu Beratungskosten...
- ThemaFörderung für MobilitätRund um Mobilität fördern Bund, Länder und vor allem Kommunen sehr unterschiedliche Dinge: Lastenräder...
- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.