Förderprogramme in Mecklenburg-Vorpommern
Was du in Mecklenburg-Vorpommern beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
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Reha-Nachsorge IRENA, T-RENA und Psy-RENA
Im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation bietet die Deutsche Rentenversicherung berufsbegleitende Nachsorgeprogramme an, darunter IRENA, T-RENA, Psy-RENA, Nachsorge bei Abhängigkeitserkrankungen sowie Nachsorge für Kinder und Jugendliche. Für die Teilnahme müssen Versicherte nichts zahlen. Die Angebote sind deutschlandweit wohnortnah verfügbar und werden über den Reha-Nachsorge-Finder der DRV gefunden. Die Nachsorge wird in der Regel bereits in der Reha-Klinik empfohlen und eingeleitet.
Rehabilitation für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche können eine Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung erhalten, wenn eine Erkrankung die spaetere Erwerbsfähigkeit gefaehrden könnte. Die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, aerztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen werden übernommen. Der Antrag wird von den Eltern gestellt, der aerztliche Befundbericht läuft über das Formular G0612. Beratung gibt es kostenlos über das Servicetelefon 0800 1000 4800.
Rehabilitationssport und Funktionstraining
Aerztlich verordneter Rehabilitationssport in Gruppen unter aerztlicher Betreuung und Überwachung sowie aerztlich verordnetes Funktionstraining in Gruppen unter fachkundiger Anleitung gehoeren nach Paragraf 64 SGB IX zu den ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation. Sie werden von der Krankenkasse oder vom Rehabilitationsträger übernommen. Die Verordnung erfolgt durch die behandelnde Aerztin oder den behandelnden Arzt, die Genehmigung durch den Kostenträger.
Reisekosten bei Rehabilitation und Teilhabeleistungen
Im Zusammenhang mit medizinischer Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden nach Paragraf 73 SGB IX die erforderlichen Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten übernommen. Erstattet werden auch besondere Beförderungsmittel bei Behinderung, Kosten einer notwendigen Begleitperson einschließlich ihres Verdienstausfalls, Kinderbetreuung am Rehabilitationsort und Gepaecktransport. Beantragt wird beim zuständigen Rehabilitationsträger, üblicherweise zusammen mit dem Reha-Antrag.
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Rechtsanspruch auf eine Teilrente, wenn man wegen Krankheit oder Behinderung außerstande ist, mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein, aber noch mindestens drei Stunden arbeiten kann. Es gelten dieselben versicherungsrechtlichen Voraussetzungen wie bei der vollen Erwerbsminderungsrente: drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren und die allgemeine Wartezeit. Die Rente beträgt der Höhe nach die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
Vertrauensschutzregelung für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. Sie erhalten eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung schon dann, wenn ihre Erwerbsfähigkeit im bisherigen Beruf auf weniger als sechs Stunden täglich gesunken ist, gemessen an gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung. Berücksichtigt werden Ausbildungsdauer, bisheriger Beruf und die Anforderungen des Berufs; zumutbare Verweisungstätigkeiten schließen den Anspruch aus. Die Arbeitsmarktlage bleibt unberücksichtigt. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.
Rente wegen voller Erwerbsminderung
Rechtsanspruch auf eine monatliche Rente, wenn man wegen Krankheit oder Behinderung außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voraussetzung sind drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren. Die Arbeitsmarktlage bleibt bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit unberücksichtigt. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung, auch online über den eAntrag.
Rentenbank-Förderung innovativer agrarnaher Start-ups
Aus dem Zweckvermögen des Bundes fördert die Landwirtschaftliche Rentenbank innovative agrarnahe Start-ups. Grundlage ist eine eigene Richtlinie über die Verwendung des Zweckvermögens, ergänzt um ein Informationsblatt zur Start-up-Förderung und die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung. Zielgruppe sind junge Unternehmen mit Bezug zur Agrarwirtschaft, etwa in Agrartechnik, Digitalisierung der Landwirtschaft oder nachhaltiger Lebensmittelerzeugung. Anders als bei den Förderkrediten wird hier ein Zuschuss gewährt und nicht über die Hausbank durchgeleitet.
Renteninformation und Rentenauskunft
Versicherte, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, erhalten nach Paragraph 109 SGB VI jährlich eine schriftliche oder elektronische Renteninformation. Ab Vollendung des 55. Lebensjahres tritt an ihre Stelle alle drei Jahre die ausführlichere Rentenauskunft; bei berechtigtem Interesse kann sie auch jüngeren Versicherten erteilt werden. Die Rentenauskunft enthält eine Übersicht der Versicherungszeiten, die persönlichen Entgeltpunkte, voraussichtliche Rentenhöhen bei Erwerbsminderung, Tod und Regelaltersrente sowie Hinweise zu Rentenbeginn und Abschlägen. Anforderung über die Deutsche Rentenversicherung.
Rentensplitting unter Ehegatten
Ehegatten und Lebenspartner können die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften nach Paragraph 120a SGB VI zu gleichen Teilen aufteilen. Der Partner mit den geringeren Entgeltpunkten erhält die Hälfte der Differenz gutgeschrieben. Möglich ist das Splitting, wenn erstmals beide Ehegatten die Regelaltersgrenze erreicht haben oder wenn ein Ehegatte gestorben ist. Voraussetzung ist eine Eheschließung nach dem 31. Dezember 2001 oder Geburt beider Ehegatten nach dem 1. Januar 1962, außerdem müssen beide Ehegatten jeweils 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten haben (nicht zusammengerechnet). Erklärung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung.
Rentenversicherungsbeiträge und Unfallversicherung für Pflegepersonen
Wer einen Angehoerigen mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig pflegt, bekommt Rentenbeiträge von der Pflegekasse gezahlt. Voraussetzung ist eine Pflege von mindestens zehn Stunden woechentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage, und eine Erwerbstätigkeit von höchstens 30 Stunden pro Woche. Die Höhe richtet sich nach Pflegegrad und Leistungsart. Zusätzlich sind Pflegepersonen während der Pflegetätigkeit gesetzlich unfallversichert.
Repowering-Erleichterungen im Genehmigungsverfahren nach Paragraf 16b BImSchG
Beim Repowering von Windenergieanlagen wird im Änderungsgenehmigungsverfahren nur noch geprüft, was sich gegenüber dem Bestand nachteilig verändert (Delta-Prüfung). Bei vollständigem Anlagenaustausch muss die neue Anlage innerhalb von 48 Monaten nach Rückbau der Bestandsanlage errichtet werden und darf höchstens das Fünffache ihrer Gesamthöhe von der Bestandsanlage entfernt stehen. Die Genehmigung darf nicht daran scheitern, dass nicht alle TA-Lärm-Immissionswerte eingehalten werden, wenn der Immissionsbeitrag nach dem Repowering absolut niedriger ist und die Anlage dem Stand der Technik entspricht. Für bis zu 19 Windenergieanlagen gilt das vereinfachte Verfahren nach Paragraf 19 BImSchG, auf einen Erörterungstermin soll verzichtet werden. Ein Parallelbetrieb von Alt- und Neuanlage ist unzulässig.
Respekt Coaches - Praeventionsprogramm an Schulen
Respekt Coaches ist ein Bundesprogramm zur Praevention von Extremismus und Diskriminierung an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. Umgesetzt wird es von den Jugendmigrationsdiensten in Kooperation mit Trägern der politischen Bildung und der Radikalisierungspraevention. Angeboten werden Gruppenangebote zu Demokratie, Resilienz, Sozialkompetenz und Medienkompetenz sowie Einzelberatung. Seit 2018 wurden mehr als 600.000 Jugendliche in über 15.000 Gruppenangeboten an rund 900 Kooperationsschulen erreicht.
Restschuldbefreiung nach drei Jahren (Paragraph 287 InsO)
Natürliche Personen können im Insolvenzverfahren die Befreiung von den restlichen Schulden beantragen. Dem Antrag ist eine Erklärung beizufügen, mit der die pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge an einen gerichtlich bestellten Treuhänder abgetreten werden. Die Abtretungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre ab Verfahrenseröffnung. Hat der Schuldner aufgrund eines nach dem 30. September 2020 gestellten Antrags bereits einmal Restschuldbefreiung erhalten, verlängert sich die Frist im erneuten Verfahren auf fünf Jahre.
Richtlinie Wohnungsbau Sozial Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern fördert den sozialen Wohnungsneubau in Ober-, Mittel- und Grundzentren, die einen Wohnungsleerstand von unter vier Prozent haben. Ziel ist es, dort angespannte Wohnungsmaerkte zu vermeiden. Gefördert wird die Schaffung belegungsgebundener Wohnungen mit tragbaren Wohnkosten, bereitgestellt werden zinsguenstige Darlehen und Zuschüsse. Die Wohnungen unterliegen für die Dauer der planmäßigen Darlehensrückzahlung einer Belegungsbindung und stehen Inhabern eines Wohnberechtigungsscheins zur Verfuegung. Antragstelle ist das Landesförderinstitut.
Richtlinie zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt
Der Bund bezuschusst Ausbildungsplätze in der Binnenschifffahrt sowie freiwillige Weiterbildungen zu Technik, Digitalisierung, Umweltschutz, Sicherheit und alternativen Antrieben, einschließlich der Reisekosten der Teilnehmenden. Im Haushaltsjahr 2026 sind je Großunternehmen maximal fünf Ausbildungsplätze und je Ausbildungsverbund maximal acht Ausbildungsplätze förderfähig.
Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP)
Trassenpreisförderung für den Schienengüterverkehr: Der Bund finanziert einen Teil der genehmigten Trassenentgelte der bundeseigenen Eisenbahninfrastruktur anteilig mit. Die Förderung wird an DB InfraGO als Erstempfängerin ausgezahlt und über marktsegmentspezifische Förderbeträge je Trassenkilometer an die zugangsberechtigten Güterbahnen weitergereicht. Die Beträge legt DB InfraGO nach BNetzA-Genehmigung je Netzfahrplanperiode fest.
Richtlinienförderung der Bundeszentrale für politische Bildung
Die bpb bezuschusst Veranstaltungen der politischen Erwachsenenbildung von anerkannten Trägern. Grundlage ist die Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung, die seit dem 1. Januar 2024 gilt. Antragsberechtigt sind nur Bildungseinrichtungen, die zuvor ein Anerkennungsverfahren bei der bpb durchlaufen haben. Für Antrag, Sachbericht, Kosten- und Finanzierungsplan und Belegliste sind verbindliche Vordrucke zu verwenden.
Riester-Zulage (Altersvorsorgezulage)
Die Riester-Förderung besteht aus einer jährlichen Grundzulage von 175 Euro, einer Kinderzulage von 185 Euro je Kind und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder sowie einem einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro für unter 25-Jährige. Für die volle Zulage müssen mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens eingezahlt werden, Zulagen eingerechnet. Alternativ ist ein Sonderausgabenabzug bis 2.100 Euro möglich, das Finanzamt prüft automatisch, was guenstiger ist. Förderberechtigt sind unter anderem Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Landwirte, Beamte, Richter und Soldaten. Nach dem 2026 beschlossenen Altersvorsorgereformgesetz sollen ab 1. Januar 2027 neue Produkte angeboten werden, bestehende Verträge geniessen Bestandsschutz.
Rosa-Luxemburg-Stiftung Studienwerk
Das Studienwerk der Rosa-Luxemburg-Stiftung gehoert zu den dreizehn vom Bund geförderten Begabtenförderungswerken und steht der demokratisch-sozialistischen Wertetradition nahe. Es fördert Studierende und Promovierende, die sich gegen soziale Ungleichheit, Rassismus und Diskriminierung engagieren, ausdrücklich auch internationale Studierende. Die Förderung umfasst ein einkommensabhängiges Grundstipendium, eine Studienkostenpauschale und eine ideelle Förderung mit Seminaren, Beratung und Netzwerken.
Rundfunkbeitragsbefreiung für Studierende mit BAföG
Studierende, die BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen und nicht bei den Eltern wohnen, können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. In einer Wohngemeinschaft zahlt ohnehin nur eine Person pro Wohnung, die übrigen können sich abmelden. Einzelzimmer im Studentenwohnheim gelten dagegen als eigene Wohnung und kosten 18,36 Euro monatlich (Stand 2026). Antrag beim Beitragsservice mit Kopie des BAföG-Bescheids.
Rundfunkbeitragsbefreiung im besonderen Haertefall
Wer knapp über der Sozialleistungsgrenze liegt, kann trotzdem befreit werden. Der Beitragsservice nennt drei Haertefaelle: das Einkommen übersteigt den sozialen Bedarf um weniger als 18,36 Euro monatlich, es wurde schriftlich auf eine bewilligte Leistung verzichtet, oder Studierende sind vom BAföG ausgeschlossen. Der Antrag geht mit den entsprechenden Nachweisen an den Beitragsservice.
SPRIND - Bundesagentur für Sprunginnovationen
Die Bundesagentur für Sprunginnovationen ermöglicht die Förderung radikal neuer Innovationen mit dem Potenzial, einen bestehenden Markt grundlegend zu verändern, einen komplett neuen Markt zu erschaffen oder ein bedeutendes technologisches, soziales oder ökologisches Problem zu lösen. SPRIND arbeitet mit eigenen Instrumenten wie Challenges und Beteiligungen statt mit klassischen Förderbescheiden.
STARK - Stärkung der Transformation in den Kohleregionen
STARK fördert nicht-investive Projekte zur Strukturstärkung in den Kohleregionen, betroffen sind unter anderem Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die novellierte Richtlinie vom 13. August 2024 umfasst zwölf Förderkategorien, darunter Vernetzung, Wissens- und Technologietransfer, Beratung, Qualifikation, Planungskapazitäten, Außenwirtschaft, Stärkung unternehmerischen Handelns und Transformationstechnologien. Gefördert wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Achtung: Die BAFA-Programmseite nennt keine Förderquote und keinen Höchstbetrag, die konkrete Höhe haengt von Förderkategorie und beihilferechtlicher Grundlage ab und ist der Förderrichtlinie zu entnehmen.
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- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.