Förderprogramme in Mecklenburg-Vorpommern
Was du in Mecklenburg-Vorpommern beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
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Grundsteuererlass für Kulturgut und denkmalgeschützten Grundbesitz (§ 32 GrStG)
Für Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt, wird die Grundsteuer erlassen, wenn die Einnahmen die jährlichen Kosten dauerhaft nicht decken. Dasselbe gilt für öffentlich zugängliche Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze. Der Haken: Der Eigentümer muss die Unrentabilität rechnerisch nachweisen, und bei historischen Park- und Gartenanlagen muss eine ausreichende Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit bestehen. Der Antrag ist bis zum 31. März des Folgejahres bei der Gemeinde zu stellen, muss aber in diesen Fällen nicht jedes Jahr wiederholt werden.
Gruppentickets und Gruppenpreis Deutschlandtarif
Ab sechs Personen gelten Gruppenpreise. Im Fernverkehr beginnt der Super Sparpreis Gruppe bei 8,99 Euro pro Person und der Sparpreis Gruppe bei 9,99 Euro pro Person, ein Frühbucherangebot ab 20 Personen ebenfalls ab 9,99 Euro. Im Nahverkehr spart der Gruppenpreis Deutschlandtarif 50 Prozent auf den Fahrpreis und ist online für bis zu 20 Personen buchbar.
Gründerplattform
Die Gründerplattform ist ein von der KfW und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie initiiertes Online-Angebot für alle, die sich in Deutschland selbständig machen wollen, haupt- oder nebenberuflich, allein oder im Team. Angeboten werden ein Businessplan-Tool mit Konkurrenzanalyse und Finanzteil, ein Vertragsgenerator, ein Rechtsformfinder, ein Geschäftsmodell-Tool mit KI-Assistent, Expertensprechstunden, Online-Seminare und Communities. Dank öffentlicher Förderung ist das Angebot nahezu komplett kostenlos, nur weiterführende Zusatzangebote im Rahmen der Online-Trainings sind kostenpflichtig. Es handelt sich um ein Beratungs- und Unterstützungsangebot, nicht um eine Geldleistung.
Gründungsstipendium M-V
Beihilfe zum Lebensunterhalt für Geschäftsideen mit hohem Innovationsgehalt während und nach der Gründungsphase, kofinanziert aus dem ESF Plus. Frauen und diverse Personen erhalten 2.400 Euro monatlich in den ersten neun Monaten und danach 1.900 Euro, Männer 1.900 Euro und danach 1.400 Euro. Die Förderdauer beträgt maximal 18 Monate.
Gründungsstipendium Mecklenburg-Vorpommern
Aus dem ESF Plus finanzierter Zuschuss zum Lebensunterhalt für innovative Gründungsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern, vorrangig für Hochschul- und Universitätsabsolventen. Frauen erhalten 2.400 Euro monatlich in den Monaten 1 bis 9 und 1.900 Euro in den Monaten 10 bis 18, Maenner 1.900 Euro beziehungsweise 1.400 Euro. Personen diversen Geschlechts werden Frauen gleichgestellt. Die Förderdauer beträgt höchstens 18 Monate. Vor dem Antrag ist ein Votum einer Fachjury zum Innovationsgehalt einzuholen.
Gründungszuschuss
Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus hauptberuflich selbständig wird, kann einen Gründungszuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Absicherung erhalten. Voraussetzung ist ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen, der nicht allein auf einer kurzen Anwartschaft beruht. Die Tragfähigkeit der Gründung muss durch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle belegt werden, etwa einer Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder eines Kreditinstituts. Die Förderung ist eine Ermessensleistung.
Gründungszuschuss
Wer aus dem Arbeitslosengeldbezug heraus eine hauptberufliche Selbständigkeit aufnimmt, kann nach den Paragrafen 93 und 94 SGB III einen Gründungszuschuss erhalten. In der ersten Phase wird sechs Monate lang das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld weitergezahlt zuzüglich 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung. In einer zweiten Phase können weitere neun Monate lang 300 Euro monatlich gezahlt werden, wenn die Geschäftstätigkeit nachgewiesen wird. Insgesamt sind also bis zu 15 Monate Förderung möglich. Der Antrag läuft über die zuständige Agentur für Arbeit, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Gutes tun in MV
Die Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern fördert ehrenamtlich getragene Vorhaben, die Gemeinschaft und Zusammenhalt im Land stärken, mit bis zu 1.000 Euro, in besonderen Faellen bis zu 3.000 Euro. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine mit Sitz in MV sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, ehrenamtliche Initiativen ohne Rechtsform können über Kooperationspartner gefördert werden. Jeder Antragsteller kann pro Jahr und Programm ein Projekt beantragen. Die Antragstellung läuft über das EAS MV Portal, die Bearbeitung dauert in der Regel zwölf Wochen.
Gutschein für ein energieeffizientes Kühlgeraet im Stromspar-Check
Im Rahmen des Stromspar-Checks gibt es einen Gutschein von bis zu 200 Euro für einen neuen, sparsamen Kühlschrank (Stand der abgerufenen Projektseite 2026). Voraussetzung ist, dass das alte Geraet mindestens zehn Jahre alt ist und viel Strom verbraucht. Die Höhe des Gutscheins haengt von der Haushaltsgröße ab. Beantragt wird er über die Stromsparhelfer im Rahmen der kostenlosen Beratung.
H2Global – zweite Ausschreibung von Hintco für erneuerbaren Wasserstoff und Folgeprodukte
Doppelauktionsmechanismus: Die Hintco GmbH, Tochter der H2Global Foundation, kauft als Intermediär langfristig erneuerbaren Wasserstoff und Folgeprodukte von Produzenten und verkauft sie kurzfristig an Abnehmer weiter. Öffentliche Mittel decken die Differenz zwischen Angebots- und Nachfragepreis. Die zweite Ausschreibung für RFNBO (Renewable Fuels of Non-Biological Origin) ist nach beihilferechtlicher Genehmigung durch die EU-Kommission gestartet und in vier regionale Lose sowie ein globales Los gegliedert. Das Gesamtvolumen beträgt 2,5 Milliarden Euro und kann vorbehaltlich der Haushaltsfreigaben auf knapp 3 Milliarden Euro steigen.
Haertefallregelung beim Zahnersatz
Wer durch den Eigenanteil beim Zahnersatz unzumutbar belastet wuerde, erhält zusätzlich zum Festzuschuss weitere 40 Prozent der Kosten der Regelversorgung, sodass die Regelversorgung vollständig bezahlt wird. Als unzumutbar gilt eine Belastung, wenn die monatlichen Bruttoeinnahmen 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreiten. Die Grenze erhöht sich um 15 Prozent für den ersten und um 10 Prozent für jeden weiteren Angehoerigen im Haushalt. Wer Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe bezieht, fällt automatisch unter die Regelung.
Haertefallregelung beim Zahnersatz bei unzumutbarer Belastung
Wer den Eigenanteil zum Zahnersatz nicht tragen kann, erhält nach Paragraf 55 Absatz 2 SGB V einen zusätzlichen Festzuschuss, sodass die Regelversorgung vollständig abgedeckt ist. Eine unzumutbare Belastung liegt vor, wenn die monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraf 18 SGB IV nicht übersteigen oder wenn Sozialhilfe, Grundsicherung oder vergleichbare Leistungen bezogen werden. Die Grenze erhöht sich um 15 Prozent für den ersten und um 10 Prozent für jeden weiteren Angehoerigen. Der Antrag läuft über die Krankenkasse zusammen mit dem Heil- und Kostenplan.
Haeusliche Krankenpflege
Versicherte haben nach Paragraf 37 SGB V Anspruch auf haeusliche Krankenpflege im eigenen Haushalt oder an anderen geeigneten Orten, wenn dadurch eine Krankenhausbehandlung vermieden oder verkuerzt wird oder diese nicht ausführbar ist. Die Leistung umfasst Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung und wird grundsaetzlich für bis zu vier Wochen je Krankheitsfall erbracht, in begründeten Ausnahmefaellen laenger. Verordnet wird sie aerztlich, genehmigt von der Krankenkasse.
Haeusliche Krankenpflege
Die Krankenkasse bezahlt einen Pflegedienst, der zu Hause Behandlungspflege wie Verbandwechsel, Injektionen oder Medikamentengabe übernimmt. Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung kommen hinzu, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkuerzt wird, in der Regel bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. Auch bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung ohne Pflegegrad 2 bis 5 besteht Anspruch. Versicherte ab 18 Jahren zahlen zehn Prozent der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung zu.
Hafeninfrastruktur M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen der öffentlichen Hafeninfrastruktur wie Kaianlagen, Verladebrücken, Liegeplätze und Gleisanlagen. Gefördert werden auch Umweltmaßnahmen wie emissionsarme Schiffsantriebe oder Landstromanlagen sowie die Beseitigung von Altlasten. Der Regelfördersatz beträgt 60 Prozent, in Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent.
Halbe Bemessungsgrundlage für Plug-in-Hybride als Dienstwagen (Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 5 EStG)
Für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die nicht unter die 0,25-Prozent-Regel fallen, wird bei der Privatnutzung nur der halbe Bruttolistenpreis angesetzt. Für Anschaffungen nach dem 31. Dezember 2024 verlangt das Gesetz höchstens 50 Gramm CO2 je Kilometer oder mindestens 80 Kilometer rein elektrische Reichweite. Für Anschaffungen zwischen 2022 und 2024 genügten noch 60 Kilometer Reichweite. Die Regelung gilt für Anschaffungen bis zum 31. Dezember 2030.
Halbierte Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge nach Ablauf der Steuerbefreiung
Läuft die zehnjährige Kfz-Steuerbefreiung für ein Elektrofahrzeug aus, fällt nicht sofort die volle Steuer an. Nach Paragraf 9 Absatz 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz ermäßigt sich die Steuer für Elektrofahrzeuge um 50 Prozent. Als Elektrofahrzeuge gelten dabei Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden. Die Ermäßigung betrifft die Gewichtsbesteuerung nach Absatz 1 Nummer 3 und Nummer 4 Buchstabe a. Das ist kein Zuschuss, sondern eine dauerhafte Entlastung bei den laufenden Kosten.
Halbjährliche Absenkung der EEG-Fördersaetze für Solarstrom
Die anzulegenden Werte für Solarstrom nach den Paragrafen 48 und 48a EEG sinken seit dem 1. Februar 2024 alle sechs Monate um jeweils 1 Prozent gegenueber dem vorangegangenen Zeitraum. Massgeblich ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage. Die Werte werden auf zwei Nachkommastellen gerundet, für die Berechnung der nächsten Stufe werden jedoch die ungerundeten Werte zugrunde gelegt. Wer früher in Betrieb nimmt, sichert sich damit den höheren Satz für die gesamte Förderdauer.
Hanns-Seidel-Stiftung Begabtenförderung
Die Hanns-Seidel-Stiftung ist eines der dreizehn vom Bund geförderten Begabtenförderungswerke und steht der christlich-sozialen Wertetradition nahe. Sie fördert Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen und Hochschulen in Deutschland mit einem einkommensabhängigen Grundstipendium, einer Studienkostenpauschale und einem breiten Seminarprogramm. Ein Schwerpunkt liegt auf politischer Bildung und internationalem Austausch. Bewerbungen laufen direkt bei der Stiftung in München.
Hans-Boeckler-Stiftung Studienförderung
Die Hans-Boeckler-Stiftung ist das Begabtenförderungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes und eines der dreizehn vom Bund geförderten Werke. Sie fördert gezielt Studierende und Promovierende aus Familien ohne akademische Tradition, Berufserfahrene und gewerkschaftlich Engagierte. Neben dem einkommensabhängigen Grundstipendium und der Studienkostenpauschale gibt es eigene Förderlinien für Menschen mit Berufsausbildung, die ohne Abitur studieren. Die ideelle Förderung umfasst Seminare, Beratung und ein großes Alumni-Netzwerk.
Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung
Nach Paragraf 24h SGB V erhalten Versicherte eine Haushaltshilfe, soweit ihnen wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgabe übernehmen kann. Anders als bei der allgemeinen Haushaltshilfe kommt es hier nicht auf ein Kind im Haushalt an. Die Regelungen zur Kostenerstattung nach Paragraf 38 Absatz 4 SGB V gelten entsprechend. Beantragt wird bei der eigenen Krankenkasse.
Haushaltshilfe der Krankenkasse
Versicherte erhalten nach Paragraf 38 SGB V eine Haushaltshilfe, wenn die Weiterführung des Haushalts wegen Krankenhausbehandlung, Vorsorge, haeuslicher Krankenpflege oder Rehabilitation nicht möglich ist und ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes hilfebedürftiges Kind im Haushalt lebt. Der Anspruch besteht dann für laengstens 26 Wochen. Ohne Kind im Haushalt kann bei schwerer Krankheit für laengstens vier Wochen Haushaltshilfe erbracht werden. Beantragt wird bei der eigenen Krankenkasse.
Haushaltshilfe der Krankenkasse bei Krankheit der Eltern
Kann ein Elternteil wegen Krankenhausaufenthalt, Reha oder schwerer Krankheit den Haushalt nicht mehr führen, stellt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe. Voraussetzung ist, dass ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind im Haushalt lebt und keine andere Person im Haushalt einspringen kann. Bei schwerer Krankheit ohne Pflegegrad zwei bis fuenf ist die Leistung auf vier Wochen begrenzt, mit einem Kind im Haushalt auf bis zu 26 Wochen. Versicherte ab 18 Jahren zahlen eine gesetzliche Zuzahlung je Tag.
Haushaltshilfe der gesetzlichen Krankenversicherung
Wenn Eltern wegen Krankenhausaufenthalt, Reha oder schwerer Krankheit den Haushalt nicht weiterführen können, stellt die Krankenkasse nach Paragraf 38 SGB V eine Haushaltshilfe. Voraussetzung ist ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt oder ein behindertes, auf Hilfe angewiesenes Kind. Mit Kind im Haushalt ist die Leistung bis zu 26 Wochen möglich, ohne Kind höchstens vier Wochen bei schwerer Krankheit. Beantragt wird sie bei der eigenen Krankenkasse.
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