Förderprogramme in Hamburg
Was du in Hamburg beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.166 Programme gefunden
ThemaAlle
- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
InnoFounder
Hamburgs personenbezogenes Gründerstipendium zahlt 2.500 Euro pro Person und Monat bei Vollzeittätigkeit über höchstens 18 Monate. Je Gründungsvorhaben sind bis zu 75.000 Euro möglich (Teams von bis zu drei Personen), für Einzelgründende bis zu 45.000 Euro. Gefördert werden innovative digitale Geschäftsmodelle mit mittlerem bis hohem Innovationsgrad. Die Gründung darf höchstens ein Jahr zurückliegen, die Geschäftstätigkeit muss überwiegend in Hamburg stattfinden. Der Vergabeausschuss tagt etwa alle acht Wochen, der Prozess dauert rund zwölf Wochen.
InnoFounder Hamburg
Personenbezogener Pauschalzuschuss von 2.500 Euro pro Monat und Person bei Vollzeittätigkeit für bis zu 18 Monate. Teams mit bis zu drei Personen erhalten maximal 75.000 Euro, Einzelgründerinnen und Einzelgründer maximal 45.000 Euro. Gefördert werden Lebensunterhalt und alle direkt mit dem Start des Unternehmens verbundenen Kosten.
InnoImpact
Zuschuss für innovative Gründungsvorhaben im Bereich Social Entrepreneurship, die gesellschaftliche Herausforderungen im sozialen und ökologischen Bereich mit unternehmerischen Mitteln lösen. Pauschalzuschuss von 2.500 Euro je Person und Monat bei Vollzeittätigkeit, maximal 75.000 Euro für Teams und 45.000 Euro für Einzelgründende bei bis zu 18 Monaten Laufzeit.
InnoImpact
Förderung für Social Entrepreneurship in Hamburg mit bis zu 75.000 Euro je Start-up und bis zu 45.000 Euro für Einzelgründende. Der personenbezogene Zuschuss beträgt 2.500 Euro pro Person und Monat bei Vollzeittätigkeit, die Förderdauer höchstens 18 Monate. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die ihre Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen haben oder seit weniger als zwei Jahren bestehen. Die Vorhaben müssen gesellschaftliche Herausforderungen unternehmerisch angehen und zur Hamburger Social-Entrepreneurship-Strategie passen.
InnoRampUp
Zuschuss von bis zu 150.000 Euro je Startup und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Finanziert werden Personal, Material, Infrastruktur und Marketing zur Umsetzung technologisch innovativer Gründungsideen. Startups, die UN-Nachhaltigkeitsziele wie Klimaschutz, Ressourcenschutz und Inklusion verfolgen, stehen besonders im Fokus.
InnoRampUp
Zuschuss von bis zu 150.000 Euro je Start-up und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für technologisch innovative Start-ups aus allen Branchen. Förderfähig sind Personal-, Material-, Infrastruktur- und Marketingausgaben, die im Zusammenhang mit der Gründung entstehen. Das Unternehmen muss juenger als zwei Jahre sein und seinen Sitz in Hamburg haben. Start-ups, die UN-Nachhaltigkeitsziele verfolgen, werden besonders berücksichtigt. Die Umsetzung erfolgt über die IFB Innovationsstarter GmbH.
InnoStarterFonds (IFH)
Beteiligungskapital von bis zu 1,5 Millionen Euro je Unternehmen, davon höchstens 800.000 Euro pro Finanzierungsrunde. Investiert wird als offene Beteiligung oder Wandeldarlehen, in der Regel gemeinsam mit privaten Investoren. Das Start-up muss seinen Sitz und Geschäftsbetrieb in Hamburg haben, höchstens fuenf Jahre alt und eine Kapitalgesellschaft sein, bevorzugt eine GmbH. Erwartet werden erhebliches Wachstums- und Wertsteigerungspotenzial, ein starkes Gründungsteam und ein Exit-Ziel innerhalb von drei bis acht Jahren.
InnoStarterFonds (Innovationsstarter Fonds Hamburg)
Beteiligungskapital für Hamburger Startups zur Weiterentwicklung und wirtschaftlichen Umsetzung innovativer Geschäftsideen. Bis zu 1,5 Millionen Euro Beteiligungssumme je Unternehmen, jedoch nicht mehr als 800.000 Euro je Finanzierungsrunde, in Form offener Beteiligungen oder Wandeldarlehen. Der Fonds wird zu 60 Prozent von Hamburg und zu 40 Prozent aus EFRE finanziert.
InnoVentureFonds (IVF)
Wachstumskapital von bis zu 7 Millionen Euro je Unternehmen für junge, wachstumsorientierte Hamburger Unternehmen ab der Series-A-Phase. Beteiligt wird über offene Beteiligungen, Gesellschafterdarlehen mit Wandlungsoption oder Wandeldarlehen. Der Fonds investiert immer gemeinsam mit privaten Investoren zu gleichen Bedingungen und speist sich zu 70 Prozent aus KfW-Mitteln und zu 30 Prozent aus Landesmitteln bei einem Volumen von 69 Millionen Euro.
InnoVentureFonds (IVF)
Beteiligungen von bis zu 7 Millionen Euro je Start-up in Form von Eigenkapital oder eigenkapitalaehnlichen Instrumenten. Zielgruppe sind junge, wachstumsorientierte Unternehmen aller Branchen mit Sitz in Hamburg, die als nicht boersennotierte Kapitalgesellschaft organisiert sind, bevorzugt als GmbH. Die Seed-Phase muss abgeschlossen sein, investiert wird ab Series A. Der Fonds buendelt Mittel der KfW (70 Prozent) und Hamburgs (30 Prozent) im Rahmen der Bundesinitiative RegioInnoGrowth mit insgesamt 69 Millionen Euro für zwei Programme.
InnovationFocus Green Aviation Technologies (GATE III)
Förderaufruf für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Dekarbonisierung der Luftfahrt. Themen sind nachhaltige Flugzeugsysteme und Fertigungsprozesse, Wasserstofftechnologie, effiziente Kabinensysteme, digitalisierte Wartungsprozesse, nachhaltige Flughafenbetriebskonzepte und Wasserstoff-Forschungsinfrastrukturen. Einzelprojekte bis 500.000 Euro, Kooperationsprojekte bis 2 Millionen Euro.
InnovationFocus KI und Robotik
Förderaufruf für Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den Schwerpunkten autonome Systeme und Robotik, agentenbasierte KI-Systeme sowie IT-Sicherheitslösungen für KI und Robotik. Einzelprojekte werden mit bis zu 500.000 Euro, Kooperationsprojekte mit bis zu 2 Millionen Euro gefördert. Insgesamt stehen 5 Millionen Euro bereit.
Innovationsausschreibungen für Anlagenkombinationen
Die Bundesnetzagentur schreibt nach Paragraf 39n EEG technologieneutral Förderung für besonders netz- und systemdienliche Anlagenkombinationen aus, in der Praxis meist Photovoltaik in Verbindung mit einem Speicher. Anders als in den üblichen Ausschreibungen wird eine fixe Marktprämie gezahlt. Rechtsgrundlage sind die Paragrafen 28 bis 35a und 39n EEG sowie die Innovationsausschreibungsverordnung. Es finden jährlich zwei Gebotsrunden zum 1. Mai und zum 1. September statt, 2026 mit je 475.000 Kilowatt Volumen.
Innovationsausschreibungen für Anlagenkombinationen (InnAusV)
Neben den technologiespezifischen Ausschreibungen führt die Bundesnetzagentur Innovationsausschreibungen für Anlagenkombinationen aus erneuerbaren Energien durch, die auf einer fixen Marktprämie statt der gleitenden Marktprämie beruhen. Beteiligt sind unter anderem Windenergie-, Solar-, Biomasse- und Biogasanlagen, typischerweise in Kombination mit Speichern. Rechtsgrundlage sind die Paragrafen 28 bis 35a und 39n EEG sowie die Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV). Die Gebotstermine liegen jährlich am 1. Mai und 1. September. Zuschläge in Innovationsausschreibungen mindern nach Paragraf 28 Absatz 3 EEG das reguläre Ausschreibungsvolumen für Windenergie an Land.
Innovationsfonds (Innovation Fund)
Der Innovationsfonds ist eines der weltweit größten Förderprogramme für die Demonstration innovativer emissionsarmer Technologien und läuft von 2020 bis 2030 mit einem geschaetzten Volumen von rund 40 Milliarden Euro. Finanziert wird er aus der Versteigerung von Zertifikaten im EU-Emissionshandel. Gefördert werden energieintensive Industrien, erneuerbare Energien, Energiespeicher, emissionsfreie Mobilität, Gebäude, Wasserstoff und CO2-Abscheidung. Neben klassischen Aufrufen für Vorschlaege gibt es Auktionen mit wettbewerblichem Gebotsverfahren, bislang wurden rund 15 Milliarden Euro an etwa 260 Projekte vergeben.
Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM)
Zuschüsse für rechtlich selbständige gemeinnützige Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen. Gefördert werden marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Vorlaufforschung sowie investive Vorhaben zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur. Im Rahmen der Vorlaufforschung sind bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 550.000 Euro möglich.
Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
Das IGP fördert experimentelle Projekte in der frühen Innovationsphase, ausdrücklich auch nichttechnische Innovationen wie neue Geschäftsmodelle, Dienstleistungen und digitale Plattformen. Machbarkeitsprojekte werden mit bis zu 80.000 Euro gefördert, Marktreifeprojekte mit bis zu 330.000 Euro. Die Förderquote liegt je nach Unternehmensgröße und Projektart zwischen 45 und 75 Prozent, bei Forschungseinrichtungen bis 100 Prozent. Eine gewoehnliche Unternehmenswebsite, ein Standard-Onlineshop oder Onlinemarketing sind nicht förderfähig, weil es an der geforderten Neuheit fehlt.
Innovative Hochschule
Bund-Länder-Initiative zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers als dritte Aufgabe der Hochschulen neben Forschung und Lehre. Unterstützt werden insbesondere kleine und mittlere Universitäten sowie Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen beim strategischen Auf- und Ausbau der Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Gesellschaft.
Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze
Gefördert werden innovative Projekte und Verfahren für den Schiffbau, für Schiffsreparaturen und Schiffsumbauten bei Handelsschiffen mit Eigenantrieb sowie bei Offshore-Strukturen. Dazu zählen neue Typschiffe, innovative Komponenten und Systeme sowie neue Verfahren in Planung, Entwurf und Fertigung. Die Fördersaetze reichen von maximal 15 Prozent bis maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten, die maximale Förderung beträgt 15 Millionen Euro je Projekt.
Insolvenzgeld
Insolvenzgeld ersetzt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das ausgefallene Arbeitsentgelt für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis. Es ist ein Rechtsanspruch nach Paragraf 165 SGB III und wird einmalig und rückwirkend in der Regel in Höhe des Nettoverdienstes gezahlt, einschließlich Bestandteilen wie Provisionen, Überstundenvergütung oder Weihnachtsgeld. Insolvenzereignis ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Abweisung des Eröffnungsantrags mangels Masse oder die vollständige Betriebseinstellung bei offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit. Insolvenzgeld ist steuerfrei und wird online oder schriftlich bei der Agentur für Arbeit beantragt.
Insolvenzgeld
Insolvenzgeld ersetzt offene Arbeitsentgeltansprueche der letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor einem Insolvenzereignis. Als Insolvenzereignis gelten die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Abweisung des Antrags mangels Masse oder die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit ohne Insolvenzantrag. Der Antrag muss innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis gestellt werden. Auch bei einem auslaendischen Insolvenzereignis besteht Anspruch, wenn im Inland beschäftigt wurde.
Integrationsangebote für Spaetaussiedlerinnen und Spaetaussiedler
Das Bundesverwaltungsamt führt das Aufnahmeverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz durch. Als Spaetaussiedler anerkannte Personen erhalten die deutsche Staatsangehoerigkeit. Ehegatten und direkte Nachkommen können auf Antrag gemeinsam aussiedeln, müssen aber Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Wer nach dem 1. Januar 2005 aufgenommen wurde, darf kostenlos einen Integrationskurs besuchen, die Teilnahmeberechtigung wird bereits bei der Einreise ausgegeben. Für schulpflichtige Kinder besteht kein gesetzlicher Anspruch auf den Integrationskurs. Beratung bieten die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer, die Ausländerbehörde, Agentur für Arbeit und Jobcenter sowie die Kursträger.
Integrationskurs des BAMF
Der Integrationskurs verbindet einen Sprachkurs von in der Regel 600 Unterrichtsstunden mit einem Orientierungskurs zu Geschichte, Kultur und Rechtsordnung in Deutschland. Es gibt Sonderformen für Alphabetisierung, Intensivkurse und Kurse für Menschen mit Behinderungen. Teilnehmende zahlen in der Regel einen Kostenbeitrag, können davon aber auf Antrag befreit werden und einen Fahrtkostenzuschuss erhalten. Wer den Kurs erfolgreich abschließt, bekommt die Hälfte des gezahlten Kostenbeitrags erstattet. Anträge laufen über das Bundesportal oder das BAMF.
Integrationskurs des Bundes
Der Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs und umfasst im allgemeinen Kurs 700 Unterrichtseinheiten, davon 600 Sprachkurs und 100 Orientierungskurs. Ziel ist das Sprachniveau B1, abgeschlossen wird mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer und dem Test Leben in Deutschland. Auf den Kurs besteht nach § 44 AufenthG ein gesetzlicher Anspruch, wenn erstmals ein Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken, zum Familiennachzug, aus humanitaeren Gründen oder als langfristig Aufenthaltsberechtigter erteilt wird. Neben dem allgemeinen Kurs gibt es spezielle Kursarten wie Alphabetisierungskurs, Zweitschriftlernerkurs, Förderkurs und Intensivkurs, der Intensivkurs umfasst 500 Unterrichtseinheiten, spezielle Kursarten bis zu 1000. Die Zulassung beantragt man beim BAMF, den Kursplatz sucht man über BAMF-NAvI.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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