Förderprogramme in Hamburg
Was du in Hamburg beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
826 Programme gefunden
ThemaAlle
- Energie405
- Sanierung272
- Heizung97
- Photovoltaik63
- Dämmung64
- Fenster und Türen30
- Neubau111
- Wohneigentum98
- Mobilität109
- THG-Quote6
- Gründung245
- Digitalisierung225
- Forschung221
- Personal178
- Bildung340
- Familie150
- Natur und Umwelt198
- Landwirtschaft96
- Kultur93
- Sport51
- Soziales378
- Ehrenamt96
- Export31
- Sozialleistung303
- Wohnen und Miete62
- Gesundheit und Pflege119
- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
Waldklimafonds
Der Waldklimafonds förderte Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau des CO2-Minderungspotenzials von Wald und Holz sowie zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel. Die Förderung betrug bis zu 90 Prozent, in begründeten Ausnahmefaellen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Antragsverfahren war zweistufig mit Projektskizze bei der FNR.
Wohngebäude - Kredit Einzelmaßnahmen (262)
Früherer BEG-Kredit für energetische Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden, unter anderem Heizungstausch auf erneuerbare Energien, Dämmung und Fenster. Der Kredit kann nicht mehr beantragt werden. Für Komplettsanierungen verweist die KfW auf den Wohngebäude-Kredit 261, für Heizungen auf die Heizungsförderung 458.
ZukunftsMUT
Ausgelaufenes DSEE-Programm zur Stärkung von Engagementstrukturen und Angeboten für Kinder, Jugendliche und Familien nach der Pandemie. Gefördert wurde mit bis zu 15.000 Euro und gestaffelter Quote: bis 5.000 Euro zu 90 Prozent, bis 10.000 Euro zu 80 Prozent, bis 15.000 Euro zu 70 Prozent. Ein Schwerpunkt lag auf strukturschwachen und ländlichen Räumen.
transform_D
Bundesweites Programm für gemeinnützige Organisationen zu den Themen Digitalisierung, Klimaschutz und sozialer Zusammenhalt. Gefördert wurden Vorhaben mit 20.000 bis 100.000 Euro und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Die Antragsphase ist beendet, geförderte Projekte laufen vom 01.03.2026 bis 31.12.2027.
Heizkostenzuschuss nach dem Heizkostenzuschussgesetz
Der Heizkostenzuschuss war eine einmalige Sonderzahlung als Reaktion auf stark gestiegene Energiekosten. Nach Paragraf 2 Heizkostenzuschussgesetz betrug der erste Zuschuss für Wohngeldempfänger 270 Euro bei einem Haushaltsmitglied, 350 Euro bei zwei Haushaltsmitgliedern und je weiterer Person zusätzlich 70 Euro; für die übrigen Berechtigten, etwa Empfänger von BAföG, Aufstiegs-BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe, galt eine Pauschale von 230 Euro. Massgeblich war der Bezug im Zeitraum 1. Oktober 2021 bis 31. Maerz 2022. Ein zweiter Heizkostenzuschuss folgte nach Paragraf 2a. Beide Zuschüsse wurden weit überwiegend automatisch ausgezahlt, neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Mikromezzaninfonds Deutschland II
Vorgaengerfonds des Mikromezzaninfonds Deutschland III aus der ESF-Förderperiode 2014 bis 2020. Er stellte kleinen Unternehmen und Gründungen stille Beteiligungen zur Verfuegung. Neuanträge laufen inzwischen über den Mikromezzaninfonds Deutschland III.
Sozialer Klimafonds (Social Climate Fund)
Der Soziale Klimafonds startet 2026 mit ersten Zahlungen an die EU-Länder und läuft bis Ende 2032, finanziert aus dem ETS2 und nationalen Beiträgen. Insgesamt stehen 86,7 Milliarden Euro bereit. Unterstützt werden Haushalte, die ihre Wohnung nicht ausreichend heizen können, Menschen ohne bezahlbare Mobilität sowie kleine Familienbetriebe und Kleinstunternehmen mit hohen Energie- und Transportkosten. Gefördert werden Sanierung, effiziente Heizsysteme, Solaranlagen, emissionsfreie Mobilität und direkte finanzielle Hilfen.
InnovationFocus Green Industry und Circular Economy Hamburg
Thematischer Förderaufruf der Freien und Hansestadt Hamburg, umgesetzt durch die IFB Hamburg, für Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich grüne Industrie und Kreislaufwirtschaft. Einzelprojekte werden mit bis zu 500.000 Euro, Kooperationsprojekte mit bis zu 1 Million Euro bezuschusst. Die Förderquote für Unternehmen liegt bei 25 bis 55 Prozent, Hochschulen und Forschungseinrichtungen erhalten bis zu 100 Prozent.
Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS (Lebensraumtyp-Synergiemodul)
Angekuendigtes Ergänzungsprogramm zum Klimaangepassten Waldmanagement mit Schwerpunkt auf Ökosystemleistungen in Wald-Lebensraumtypen der Natura-2000-Richtlinien. Es gibt derzeit keine geltende Förderrichtlinie und keine Antragsmöglichkeit. Der Zeitplan für eine Veröffentlichung liess sich nicht aus einer offiziellen Quelle belegen, die früher genannte Adresse klimaanpassung-wald.de leitet auf die Seite des regulaeren Programms Klimaangepasstes Waldmanagement weiter. Vor jeder Planung ist der aktuelle Stand bei FNR oder BMUKN zu erfragen.
Wohngruppenzuschlag für ambulant betreute Wohngruppen (Paragraf 38a SGB XI, aufgehoben)
Achtung, diese Leistung gibt es nicht mehr. Paragraf 38a SGB XI, der Pflegebedürftigen in einer ambulant betreuten Wohngruppe einen pauschalen Zuschlag von zuletzt 214 Euro monatlich gab, wurde zum 1. Januar 2026 aufgehoben. Im aktuellen Inhaltsverzeichnis des SGB XI kommt die Vorschrift zwischen Paragraf 38 und Paragraf 39 nicht mehr vor. Viele Ratgeberseiten nennen weiterhin 214 Euro, weil sie auf einer aelteren Gesetzesfassung stehen. Ob und wie der Bedarf einer Wohngruppe jetzt abgedeckt wird, sollte direkt bei der Pflegekasse erfragt werden.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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