Förderprogramme in Hessen
Was du in Hessen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.164 Programme gefunden
ThemaAlle
- Energie976
- Sanierung488
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität550
- THG-Quote132
- Gründung448
- Digitalisierung369
- Forschung453
- Personal304
- Bildung681
- Familie269
- Natur und Umwelt420
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales538
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration112
- Sonstiges603
EXIST Women
Qualifizierungs- und Netzwerkprogramm für gründungsinteressierte Frauen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit einer Laufzeit von bis zu zehn Monaten. Jede geförderte Gründerin erhält Sachmittel in Höhe von 2.000 Euro. Zusätzlich ist ein Stipendium von bis zu 3.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate möglich, gestaffelt nach Qualifikation, dazu 150 Euro Kinderzuschlag je Kind und Stipendienmonat.
Elektrovorteil THG-Prämie
Elektrovorteil vermarktet die THG-Quote und veröffentlicht die Prämien nach Fahrzeugklasse. Für 2026 nennt der Anbieter bei Standardauszahlung nach amtlicher Bestätigung 350 Euro für Pkw (M1), 500 Euro für leichte Nutzfahrzeuge (N1), 3.140 Euro für mittelschwere Nutzfahrzeuge (N2), 5.060 Euro für schwere Nutzfahrzeuge (N3), 10.850 Euro für Busse (M3) und 350 Euro für Motorräder. Bei Sofortzahlung innerhalb von fuenf Tagen sinken die Beträge auf 300 bis 9.055 Euro. Auf alle Klassen kommt ein Neufahrzeugbonus von 50 Euro. Förderfähig sind ausschließlich rein batterieelektrische Fahrzeuge mit deutscher Zulassung.
THG-Prämie Elektrovorteil für E-Fahrzeuge und öffentliche Ladepunkte
Fixprämien für 2026 nach Fahrzeugklasse, Zahlung nach amtlicher Bestätigung: Pkw M1 350 Euro, leichtes Nutzfahrzeug N1 500 Euro, N2 3.140 Euro, N3 5.060 Euro, Bus M3 10.850 Euro, Motorrad 350 Euro, jeweils inklusive 50 Euro Neufahrzeugbonus für bis zu drei Fahrzeuge. Bei Sofortzahlung innerhalb von fünf Tagen sind es 300, 425, 2.625, 4.225, 9.055 und 300 Euro. Öffentliche Ladepunkte werden mit 100 Euro je MWh vergütet und nur von Unternehmenskunden angenommen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Heizungsoptimierung
Zuschuss für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen: hydraulischer Abgleich inklusive Einstellung der Heizkurve, Austausch von Heizungspumpen, Rohrleitungsdämmung, Pufferspeicher, Flächenheizsysteme und Austausch veralteter Heizkörper. Grundfördersatz 15 Prozent, iSFP-Bonus zusätzlich 5 Prozent (nur auf den Betrag oberhalb von 30.000 Euro). Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen werden mit 50 Prozent gefördert. Förderfähige Höchstausgaben 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, mit iSFP-Bonus 60.000 Euro; für ein Einfamilienhaus ergibt sich damit ein maximaler Zuschuss von rund 10.500 Euro.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Anlagentechnik außer Heizung (Lüftung und digitale Systeme)
Zuschuss für den Einbau oder die Optimierung von Lüftungsanlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung sowie für digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, also Smart-Home-Technik im Sinne der Energieeffizienz. Grundfördersatz 15 Prozent, iSFP-Bonus zusätzlich 5 Prozent. Förderfähige Höchstausgaben 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten; mit iSFP-Bonus 60.000, 30.000 beziehungsweise 15.000 Euro. Der iSFP-Bonus wird nur auf den Betrag oberhalb von 30.000 Euro gewährt, der maximale Zuschuss für ein Einfamilienhaus liegt daher bei rund 10.500 Euro.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen Gebäudehülle (BEG EM)
Zuschuss für Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, für Erneuerung oder Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren sowie für sommerlichen Wärmeschutz durch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, der iSFP-Bonus von 5 Prozent kommt hinzu. Förderfähige Höchstausgaben 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten; mit iSFP-Bonus 60.000, 30.000 beziehungsweise 15.000 Euro. Wichtig: Der iSFP-Bonus wird nur auf den Betrag gewährt, der das Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro übersteigt. Für ein Einfamilienhaus ergibt sich damit ein maximaler Zuschuss von rund 10.500 Euro (15 Prozent auf 60.000 Euro plus 5 Prozent auf 30.000 Euro), nicht 12.000 Euro.
BEG Einzelmaßnahmen - Fachplanung und Baubegleitung
Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen durch einen Energieeffizienz-Experten, wenn sie in direktem Bezug zu einer investiven BEG-Maßnahme stehen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Förderfähig sind maximal 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern beziehungsweise 2.000 Euro je Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern, gedeckelt auf 20.000 Euro.
BEG Einzelmaßnahmen: Fachplanung und Baubegleitung
Zuschuss von 50 Prozent auf die Kosten energetischer Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten. Die förderfähigen Ausgaben sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 5.000 Euro gedeckelt, bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten auf 2.000 Euro je Wohneinheit und insgesamt auf 20.000 Euro. Die Förderung ist nur zusammen mit einer geförderten Einzelmaßnahme an der Gebäudehuelle, an der Anlagentechnik ohne Heizung, an einem Gebäudenetz oder bei der Heizungsoptimierung möglich. Es muss ein direkter inhaltlicher Bezug zur investiven Maßnahme bestehen.
Pauschalierung von Sachzuwendungen mit 30 Prozent (Paragraf 37b EStG)
Betrieblich veranlasste Sachzuwendungen, die nicht in Geld bestehen, kann der Zuwendende pauschal mit 30 Prozent versteuern. Der Weg wird in der Praxis genutzt, wenn ein Mobilitätsbudget die 50-Euro-Freigrenze übersteigt und nicht unter die Jobticket-Regeln fällt. Die Pauschalierung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr oder je einzelne Zuwendung 10.000 Euro übersteigen. Bemessungsgrundlage sind die Aufwendungen einschließlich Umsatzsteuer.
Arbeitsstipendien des Deutschen Übersetzerfonds
Arbeitsstipendien von 3.000 bis 10.000 Euro für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer ins Deutsche, damit sie laenger und intensiver an einem Text arbeiten können. Voraussetzung sind deutsche Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Deutschland und ein Verlagsvertrag beziehungsweise ein belegtes Übersetzungsprojekt. Die regulaeren Bewerbungsfristen sind der 15. Januar, der 15. Mai und der 15. September jedes Jahres.
Hessen Ideen Wettbewerb
Ideenwettbewerb für Gründungsvorhaben aus hessischen Hochschulen. Der erste Platz erhält 10.000 Euro, der zweite 7.500 Euro und der dritte 5.000 Euro, dazu kommen ein KI-Sonderpreis von hessian.AI über 5.000 Euro und ein Publikumspreis. Teilnehmen können Studierende, Mitarbeitende, Professorinnen und Professoren sowie Alumni mit einem Abschluss der letzten fuenf Jahre. Eine Kapitalgesellschaft darf noch nicht gegründet und die Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen sein, Stichtag der letzten Runde war der 02.04.2026. Eine direkte Bewerbung ist nicht möglich, die Nominierung erfolgt über die Gründungsberatung der eigenen Hochschule.
Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung
Der Kinderfreibetrag stellt das Existenzminimum des Kindes steuerfrei und beträgt 2026 zusammen 6.828 Euro je Kind, also 3.414 Euro je Elternteil. Hinzu kommt der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung von 2.928 Euro, so dass insgesamt 9.756 Euro das zu versteuernde Einkommen mindern. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder Freibetrag guenstiger ist. Ein zusätzlicher Antrag ist nicht noetig, die Anlage Kind in der Steuererklärung genuegt.
Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung
Die Freibeträge für Kinder stellen das Existenzminimum des Kindes steuerfrei. Der Kinderfreibetrag beträgt 2026 insgesamt 6.828 Euro bei Zusammenveranlagung beziehungsweise 3.414 Euro je Elternteil, der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung zusätzlich 2.928 Euro beziehungsweise 1.464 Euro je Elternteil (Stand 2026). Das Finanzamt berücksichtigt die Freibeträge automatisch, wenn sie günstiger sind als das Kindergeld.
Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium fördert besonders leistungsstarke junge Berufstaetige nach einer abgeschlossenen dualen Berufsausbildung. Über drei Jahre stehen maximal 9.135 Euro zur Verfuegung, der Eigenanteil beträgt 10 Prozent je Maßnahme. Gefördert werden fachliche Weiterbildungen wie Meister oder Fachwirt, fachuebergreifende Kurse wie Sprachen oder Software sowie ein berufsbegleitendes Studium. Im ersten Förderjahr gibt es zusätzlich einen IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers. Die Bewerbung läuft bei dualen Ausbildungsberufen über die zuständige Kammer, bei Gesundheitsfachberufen direkt bei der SBB.
Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium fördert junge Fachkräfte nach der Berufsausbildung mit bis zu 9.135 Euro über maximal drei Jahre. Bei jeder Maßnahme ist ein Eigenanteil von zehn Prozent zu tragen. Im ersten Förderjahr gibt es zusätzlich einen IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers. Gefördert werden fachliche Aufstiegsfortbildungen wie Meister oder Fachwirt, fachübergreifende Weiterbildungen wie Sprach- und Softwarekurse sowie berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung aufbauen.
Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung
Stipendium für junge Fachkräfte nach der Berufsausbildung mit bis zu 9.135 Euro über maximal drei Jahre, davon zehn Prozent Eigenanteil je Maßnahme. Gefördert werden Aufstiegsfortbildungen wie der Meister und berufsbegleitende Studiengänge, im ersten Jahr gibt es zusätzlich 250 Euro IT-Bonus.
Weiterbildungsstipendium für beruflich Begabte
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Fachkräfte nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung bei fachlichen und fachuebergreifenden Weiterbildungen, unter bestimmten Bedingungen auch bei einem berufsbegleitenden Studium. Insgesamt stehen bis zu 9.135 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen zur Verfuegung, bei einem Eigenanteil von zehn Prozent je Maßnahme. Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und die zwei Folgejahre. Bewerbungen laufen über die Kammer oder Berufsbildungsstelle, bei der die Ausbildung eingetragen war.
BEG Einzelmaßnahmen - Anlagentechnik ausser Heizung (Lüftung, Efficiency Smart Home)
Gefördert werden Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- und Kaellterückgewinnung sowie digitale Systeme zur energetischen Betriebsoptimierung (Efficiency Smart Home). Der Grundfördersatz liegt bei 15 Prozent, mit iSFP-Bonus bei 20 Prozent. Förderfähige Ausgaben bis 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, mit iSFP-Bonus bis 60.000 Euro.
BEG Einzelmaßnahmen - Heizungsoptimierung
Gefördert werden hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen, Rohrleitungsdämmung, Pufferspeicher, Flächenheizsysteme, Niedertemperatur-Heizkoerper, Mess- und Regelungstechnik sowie die Umruestung auf 100 Prozent Wasserstoffbetrieb. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent, für Emissionsminderungsmaßnahmen an Biomasseheizungen 50 Prozent. Der Einbau oder Austausch von Wärmeerzeugern selbst ist nicht Teil dieses Fördergegenstands.
Brockes-Stipendium des Deutschen Übersetzerfonds
Sabbatical-Stipendium über 9.000 Euro für erfahrene literarische Übersetzerinnen und Übersetzer. Es finanziert eine Auszeit vom Auftragsdruck, damit Zeit für Lektuere, Recherche und eigene Projekte bleibt. Daneben vergibt der Fonds Gottsched-Stipendien für Fortbildung mit 4.500 bis 6.000 Euro, Bode-Stipendien für Mentoring mit 3.000 bis 4.500 Euro und Initiativstipendien über 2.000 Euro für Projekte ohne Verlagsvertrag.
E-Auto-Förderung 2026 (Förderung des Umstiegs auf klimafreundliche Mobilität für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen)
Nachfolgeprogramm des Umweltbonus für Privatpersonen mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Rein batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1 werden mit 3.000 bis 6.000 Euro gefördert, Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender mit 1.500 bis 4.500 Euro. Dazu kommen 500 Euro je Kind (maximal zwei Kinder) und eine soziale Staffelung von je 1.000 Euro bei zu versteuerndem Einkommen unter 60.000 beziehungsweise unter 45.000 Euro.
BEG Einzelmaßnahmen - Gebäudenetze und Anschluss an Gebäudenetze
Gefördert werden Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen mit 30 Prozent. Der Anschluss an ein Gebäudenetz ist beim BAFA nur im Zusammenhang mit Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes förderfähig, die übrigen Anlagen zur Wärmeerzeugung und der reine Netzanschluss laufen über die KfW. Voraussetzung ist, dass die Wärmeerzeugung zu mindestens 65 Prozent aus förderfähigen Heizungsanlagen oder unvermeidbarer Abwärme erfolgt. Förderfähige Ausgaben bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, daraus ergibt sich ein Höchstzuschuss von 8.400 Euro.
Messeprogramm Young Innovators (junge innovative Unternehmen)
Junge innovative Unternehmen erhalten einen Zuschuss zu Standmiete und Standbau, wenn sie auf dem Bundesgemeinschaftsstand einer ausgewählten internationalen Leitmesse in Deutschland ausstellen. Bei den ersten beiden Beteiligungen werden 60 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen, ab der dritten Beteiligung 50 Prozent. Die Förderung ist auf 7.500 Euro pro Aussteller und Messe begrenzt. Das Unternehmen muss juenger als zehn Jahre sein, weniger als 50 Mitarbeiter haben und höchstens zehn Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme erreichen.
Messeprogramm für junge innovative Unternehmen
Junge innovative Unternehmen erhalten einen Zuschuss zu Standmiete und Standbau auf Gemeinschaftsständen ausgewählter internationaler Leitmessen in Deutschland. Die ersten zwei Teilnahmen werden mit 60 Prozent gefördert, ab der dritten Beteiligung mit 50 Prozent. Der Zuschuss beträgt maximal 7.500 Euro pro Aussteller und Messe.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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