Förderprogramme in Bremen
Was du in Bremen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.140 Programme gefunden
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Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (Reha vor Rente)
Die Rentenversicherung erbringt medizinische Rehabilitation, um Erwerbsminderung abzuwenden oder eine bereits geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich zu bessern. Es gilt der gesetzliche Grundsatz Rehabilitation vor Rente: Leistungen zur Teilhabe haben Vorrang vor Rentenleistungen, wenn Aussicht auf Erfolg besteht, Präventionsleistungen haben wiederum Vorrang vor Teilhabeleistungen. Die Reha dauert in der Regel höchstens drei Wochen einschließlich Unterkunft und Verpflegung, kann bei Bedarf aber verlängert werden. Versicherte können eine Einrichtung vorschlagen und innerhalb von 14 Tagen auswählen; Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.
Leistungszuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil im Pflegeheim (Paragraf 43c SGB XI)
Wer im Pflegeheim lebt, erhält einen prozentualen Zuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil, der mit der Aufenthaltsdauer steigt: 15 Prozent bis zwölf Monate, 30 Prozent nach mehr als zwölf Monaten, 50 Prozent nach mehr als 24 Monaten und 75 Prozent nach mehr als 36 Monaten. Die Pflegekasse zahlt den Zuschlag direkt an die Einrichtung, die dem Versicherten nur den verbleibenden Eigenanteil berechnet. Ein gesonderter Antrag ist nicht noetig, die Einrichtung meldet die Aufenthaltsdauer.
Lernförderung aus dem Bildungspaket
Nachhilfe wird übernommen, wenn sie geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Eine unmittelbar drohende Versetzungsgefaehrdung muss seit 2019 nicht mehr nachgewiesen werden. Die Schule bestätigt den Bedarf, die bewilligende Stelle rechnet in der Regel direkt mit dem Anbieter ab. Anspruch haben Schuelerinnen und Schueler aus Familien mit Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen.
Live 500
Live 500 unterstützt Musikclubs und regionale Konzertveranstalter, die Newcomer oder experimentelle Genres programmieren. Ziel sind der Erhalt der Programmvielfalt und eine fairere Vergütung der auftretenden Künstlerinnen und Künstler. Die dritte Runde für 2025 und 2026 wurde am 29. September 2025 geschlossen. Ob und wann eine weitere Runde ausgeschrieben wird, gibt die Initiative Musik bekannt.
Luftfahrtforschungsprogramm des Bundes (LuFo Klima), aktuelle Phase LuFo VII-2
Das nationale zivile Luftfahrtforschungsprogramm fördert Forschung und Technologieentwicklung für klimaneutrale, umweltfreundliche, leisere, effizientere und sicherere Luftfahrt an deutschen Standorten. Der Aufruf LuFo VII-2 wurde am 13. Mai 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht und setzt Schwerpunkte auf innovative Basistechnologien für die nächste Generation von Kurz- und Mittelstreckenflugzeugen sowie auf Technologien für dekarbonisierte Energieträger. Gefördert wird mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
Lux like Ausbildung - Ausbildungsstipendium der Rosa-Luxemburg-Stiftung
Mit Lux like Ausbildung fördert das Studienwerk der Rosa-Luxemburg-Stiftung Menschen in beruflicher Ausbildung. Das Programm ergänzt die klassische Studien- und Promotionsförderung und richtet sich an Auszubildende mit gesellschaftlichem Engagement. Neben finanzieller Unterstützung gibt es ein ideelles Programm und Zugang zum Netzwerk der Stiftung. Konkrete Förderbeträge werden auf der Programmseite nicht genannt.
MarLEN – Maritime Low Emission Network, transnationaler Aufruf der CSA ZEWT unter Horizont Europa
MarLEN ist ein transnationaler Förderaufruf für emissionsfreien Wasserverkehr in sechs Themenfeldern: nachhaltige alternative Kraftstoffe, Elektrifizierung, Energieeffizienz, Design und Retrofitting, digitale grüne Lösungen sowie Häfen. Gefördert werden Vorhaben von der industriellen Forschung über die experimentelle Entwicklung und Demonstration bis zur Umsetzung. Am Aufruf 2026 beteiligen sich unter anderem Belgien, Deutschland, Norwegen, Rumänien und die Türkei.
Marie Sklodowska-Curie Actions (MSCA) Doctoral Networks
MSCA Doctoral Networks fördern internationale Promotionsprogramme, die von Konsortien aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen getragen werden. Die EU finanziert Lebenshaltungs- und Mobilitätszulagen der rekrutierten Promovierenden sowie Forschung, Schulung und Netzwerkaktivitäten. Programme können bis zu vier Jahre laufen, Joint Doctorates bis zu fünf Jahre.
Marie Sklodowska-Curie Actions (MSCA) Postdoctoral Fellowships
Die MSCA Postdoctoral Fellowships finanzieren Forschungsaufenthalte promovierter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Ausland. European Fellowships laufen ein bis zwei Jahre in der EU oder einem assoziierten Land, Global Fellowships zwei bis drei Jahre mit verpflichtender Rückkehrphase in Europa. Finanziert werden Lebenshaltungs- und Mobilitätszulage, optional Familien- und Betreuungszulagen sowie Forschungs-, Schulungs- und Verwaltungskosten.
Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen Doctoral Networks
Doctoral Networks fördern gemeinsame Promotionsprogramme von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen über Länder- und Sektorgrenzen hinweg. Die Projekte laufen bis zu vier Jahre, gemeinsame Promotionen bis zu fuenf Jahre, und decken Lebenshaltungs- und Mobilitätszulagen der Promovierenden sowie Forschungs-, Schulungs-, Netzwerk- und Verwaltungskosten ab. Antragsteller ist ein Konsortium aus mindestens drei unabhängigen Einrichtungen aus drei verschiedenen Ländern, davon mindestens eine aus einem EU-Mitgliedstaat. Alle Forschungsgebiete sind zugelassen.
Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen Postdoctoral Fellowships
Die MSCA Postdoctoral Fellowships fördern promovierte Forschende bei einem Auslandsaufenthalt an einer Gastorganisation. European Fellowships laufen ein bis zwei Jahre in der EU oder einem assoziierten Land, Global Fellowships zwei bis drei Jahre mit einer Rückkehrphase von einem Jahr in Europa. Finanziert werden Lebenshaltungs- und Mobilitätszulage, bei Bedarf Familien- und Sonderbedarfszulagen sowie Forschungs-, Schulungs- und Verwaltungskosten. Zentrale Bedingung ist die Mobilitätsregel: in den 36 Monaten vor dem Stichtag höchstens zwölf Monate im Gastland.
Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen Staff Exchanges
Staff Exchanges fördern den befristeten Austausch von Personal zwischen Forschungseinrichtungen, Unternehmen und anderen Organisationen über Länder- und Sektorgrenzen hinweg. Die Projekte laufen bis zu vier Jahre, die einzelnen Entsendungen dauern einen Monat bis ein Jahr. Gefördert werden Zuschüsse für Reise, Unterkunft und Aufenthalt sowie Forschungs-, Schulungs- und Verwaltungskosten. Teilnehmen können Forschende aller Karrierestufen sowie technisches und administratives Personal, die nach der Entsendung in ihre Heimatorganisation zurückkehren.
Maritimes Forschungsprogramm
Das Maritime Forschungsprogramm fördert Forschung und Entwicklung in Schiffstechnik, Schifffahrt, Meerestechnik und maritimer Produktion. Die fünf Schwerpunkte sind MARITIME.zeroGHG für klimaneutrale Schiffe, MARITIME.green für maritimen Umweltschutz, MARITIME.smart für Digitalisierung, MARITIME.safe für maritime Sicherheit und MARITIME.value für maritime Ressourcen. Projektskizzen können jederzeit ohne Frist eingereicht werden.
Markterschließungsprogramm für KMU
Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Internationalisierung durch Geschäftsanbahnungsreisen, digitale Geschäftsanbahnungen, Markterkundungsreisen, Leistungsschauen mit Symposium, Einkaeufer- und Informationsreisen nach Deutschland, Informationsveranstaltungen, Webinare, Sourcing Tours und einjährige Verbundprojekte. Die Unternehmen zahlen nur gestaffelte Eigenanteile, zum Beispiel 250 Euro für Kleinstunternehmen und 850 Euro für kleine und mittlere Unternehmen bei einer Geschäftsanbahnung.
Markterschließungsprogramm für KMU (MEP)
Das Markterschließungsprogramm oeffnet kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz in Deutschland den Zugang zu Auslandsmaerkten. Angeboten werden Geschäftsanbahnungsreisen, digitale Geschäftsanbahnungen, Markterkundungsreisen, Leistungsschauen, Informationsveranstaltungen, Webinare, Sourcing Tours sowie Einkaeufer- und Informationsreisen auslaendischer Entscheider nach Deutschland. Es gibt keine Geldzahlung an das Unternehmen, sondern eine organisierte Maßnahme gegen einen gestaffelten Eigenbeitrag. Die Staffelung richtet sich nach Umsatz und Mitarbeiterzahl, Webinare und UN-Einkaeuferreisen sind kostenfrei. Branchen mit eigener Exportinitiative sind ausgenommen.
Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 wurde im November 2025 vom Bundeskabinett beschlossen und loeste den Masterplan Ladeinfrastruktur II ab. Er ist selbst kein Förderprogramm, sondern der Rahmen, aus dem die einzelnen Bundesprogramme abgeleitet werden. Aus ihm stammen unter anderem Maßnahme 3 'Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern', umgesetzt seit April 2026, und das Programm für Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge mit einer Milliarde Euro. Wer nach konkretem Geld sucht, sollte direkt in diese Einzelprogramme schauen.
Mautbefreiung für emissionsfreie Nutzfahrzeuge
Emissionsfreie Nutzfahrzeuge sind von der Lkw-Maut befreit. Fahrzeuge mit mehr als 4,25 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse bleiben bis zum 30. Juni 2031 mautbefreit, Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen dauerhaft. Als emissionsfrei gilt ein schweres Nutzfahrzeug ohne Verbrennungsmotor sowie ein Fahrzeug, dessen Emissionen unter 1 Gramm CO2 je Kilowattstunde beziehungsweise je Kilometer liegen. Auch die CO2-Abgabe entfällt für diese Fahrzeuge. Der Einsatz CO2-neutraler Kraftstoffe aendert dagegen nichts an der CO2-Emissionsklasse und damit nichts an der Maut.
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAT und MAG)
Nach Paragraf 45 SGB III kann die Agentur für Arbeit Lehrgänge, Trainings und Coachings finanzieren, die den Weg in Arbeit ebnen. Bei einer Maßnahme bei einem Träger (MAT) findet das Angebot bei einem Bildungsträger statt und dauert nach Angaben der Bundesagentur bis zu acht Wochen, etwa für Bewerbungstraining, neue berufliche Kompetenzen oder die Vorbereitung auf eine Selbständigkeit. Bei einer Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) wird ein Betrieb erprobt, das dauert in der Regel wenige Tage, gesetzlich höchstens sechs Wochen und bei Langzeitarbeitslosen bis zu zwölf Wochen. Die Kosten trägt die Agentur, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Medizinische Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung
Die Rentenversicherung bezahlt eine medizinische Reha, wenn die Erwerbsfähigkeit gefaehrdet oder gemindert ist und durch die Maßnahme erhalten oder wiederhergestellt werden kann. Die Leistung umfasst Unterkunft, Verpflegung und Therapie und dauert in der Regel drei Wochen, bei Bedarf laenger. Versicherte haben ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Einrichtung. Versicherte ab 18 Jahren zahlen je Kalendertag zu, bei Anschlussrehabilitation laengstens 14 Tage; wer Übergangsgeld bezieht, zahlt nicht zu.
Medizinische Rehabilitation der Krankenkasse
Wenn eine ambulante Behandlung nicht ausreicht, übernimmt die Krankenkasse ambulante oder stationaere Rehabilitationsleistungen. Zuständig ist die Krankenkasse vor allem dann, wenn nicht die Rentenversicherung Kostenträger ist, etwa bei Rentnerinnen und Rentnern. Pflegende Angehoerige haben unabhängig von der Frage, ob ambulante Leistungen ausreichen, Anspruch auf eine stationaere Reha. Versicherte ab 18 Jahren leisten eine Zuzahlung je Kalendertag.
Medizinische Rehabilitation der Krankenkasse
Reicht die ambulante Krankenbehandlung nicht aus, erbringt die Krankenkasse nach Paragraf 40 SGB V ambulante Rehabilitationsleistungen für in der Regel bis zu 20 Behandlungstage oder eine stationaere Rehabilitation mit Unterkunft und Verpflegung für in der Regel bis zu drei Wochen. Versicherte ab 18 Jahren zahlen je Kalendertag den Betrag nach Paragraf 61 Satz 2 SGB V zu. Beantragt wird mit aerztlicher Verordnung bei der eigenen Krankenkasse, die Krankenkasse leistet nur, wenn kein anderer Träger wie die Rentenversicherung zuständig ist.
Medizinische Rehabilitation für Muetter und Vaeter
Reicht eine Vorsorgemaßnahme nicht aus, übernimmt die Krankenkasse eine medizinische Rehabilitation für Muetter und Vaeter in einer Einrichtung des Muettergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung. Auch hier ist eine Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Maßnahme möglich. Die Kasse darf den Antrag nicht mit dem Hinweis ablehnen, ambulante Leistungen seien vorrangig. Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 Euro je Kalendertag zu.
Medizinische Rehabilitation für Muetter und Vaeter
Reicht eine Vorsorgemaßnahme nicht aus, besteht nach Paragraf 41 SGB V ein Anspruch auf medizinisch erforderliche Rehabilitationsleistungen in einer Einrichtung des Muettergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung, ebenfalls als Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Maßnahme. Auch dies ist eine Pflichtleistung der Krankenkasse. Versicherte ab 18 Jahren zahlen je Kalendertag den Betrag nach Paragraf 61 SGB V zu, Kinder zahlen nicht.
Medizinische Vorsorge für Muetter und Vaeter (Mutter-Kind-Kur, Vater-Kind-Kur)
Muetter und Vaeter haben nach Paragraf 24 SGB V Anspruch auf medizinisch erforderliche Vorsorgeleistungen in einer Einrichtung des Muettergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung. Die Leistung kann als Mutter-Kind-Maßnahme oder Vater-Kind-Maßnahme erbracht werden. Es ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, kein Ermessen. Der Weg führt über eine Beratungsstelle, die aerztliche Verordnung und den Antrag bei der Krankenkasse.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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