Förderprogramme in Bayern auf Ebene Land
Was du in Bayern beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
177 Programme gefunden
ThemaAlle
- Alle Themen
- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
AUFWIND und Windkümmerer Bayern
AUFWIND ist die bayerische Windenergieoffensive mit drei Zielen: Akzeptanz für Windenergieanlagen erhöhen, Ausbauhemmnisse abbauen und die Rahmenbedingungen verbessern. Kernstück der operativen Unterstützung sind die Windkümmerer, externe Fachleute, die Kommunen und Landkreise beraten, geeignete Flächen identifizieren, die örtliche Akzeptanz erhöhen, bei Konflikten vermitteln und die Projekte fachlich begleiten. Interessierte Kommunen können sich über die Landesagentur für Energie und Klimaschutz LENK bewerben. Es handelt sich nicht um eine Investitionsförderung, sondern um eine vom Land finanzierte Beratungsleistung für Gemeinden und Landkreise.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP, Einzelbetriebliche Investitionsförderung Teil A)
Zuschuss für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgueter landwirtschaftlicher Betriebe, um Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Tierwohl zu verbessern. Die förderfähige Investition muss mindestens 20.000 Euro betragen, die Obergrenze liegt bei 1,2 Mio. Euro für Einzelbetriebe und 2,4 Mio. Euro für Kooperationen. Stallbauten mit Premium-Tierwohlstandard erhalten bis zu 25 Prozent, für Umstellung auf Laufstallhaltung bei Milchvieh und für Zuchtsauenhaltung gibt es je 15 Prozent Zuschlag.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm Bayern (Einzelbetriebliche Investitionsförderung Teil A)
Das bayerische Agrarinvestitionsförderungsprogramm bezuschusst langlebige Wirtschaftsgueter in landwirtschaftlichen Betrieben, vor allem Bauvorhaben, die Produktionsbedingungen und Tierwohl verbessern. Der Grundfördersatz für Investitionen in die Tierhaltung liegt bei bis zu 25 Prozent, beim Umbau von Anbinde- auf Laufstallhaltung bei Milchkuehen und bei Zuchtsauenstaellen kommen jeweils 15 Prozentpunkte hinzu, Beratungskosten werden mit bis zu 60 Prozent gefördert. Das förderfähige Investitionsvolumen liegt zwischen 20.000 Euro und 1,2 Millionen Euro bei Einzelunternehmen beziehungsweise 2,4 Millionen Euro bei Personengesellschaften. Nicht gefördert werden Mastschweinehaltung, Anlagen für erneuerbare Energien und Maschinen.
Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen (Paragraf 185 SGB IX)
Schwerbehinderte Menschen haben einen Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Eine Assistenzkraft unterstützt bei Handreichungen am Arbeitsplatz, ohne die eigentliche Arbeitsleistung zu erbringen. Der Anspruch umfasst die vollständige Kostenübernahme der festgestellten Assistenz und gilt auch für selbstständig taetige schwerbehinderte Menschen. Antrag beim zuständigen Integrationsamt.
Assistenzleistungen einschließlich Elternassistenz (Paragraf 78 SGB IX)
Assistenzleistungen ermöglichen eine selbstbestimmte Bewaeltigung des Alltags, etwa bei Haushaltsführung, Gestaltung sozialer Beziehungen, Freizeit und Kultur. Die qualifizierte Assistenz wird von Fachkräften erbracht und soll zur eigenständigen Alltagsbewaeltigung befähigen. Ausdrücklich umfasst sind auch Leistungen an Muetter und Vaeter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder sowie Unterstützung bei ehrenamtlichem Engagement. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.
Auftragsgarantien der LfA
Die LfA übernimmt bis zu 50 Prozent des Risikos für Avale und Vorfinanzierungen bei In- und Auslandsaufträgen, maximal 5 Mio. Euro je Garantie. Damit lassen sich Anzahlungs-, Gewährleistungs- und Vertragserfuellungsbürgschaften darstellen. Offen für Unternehmen bis 500 Mio. Euro Jahresumsatz.
Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AGZ)
Ausgleich für Betriebe in benachteiligten Gebieten mit unguenstigen natürlichen Bedingungen. Die Zahlung liegt je nach Erschwernis zwischen 25 und 200 Euro je Hektar, Almen und Flächen über 1.000 Meter erhalten pauschal 200 Euro je Hektar. Ergänzungsbeträge bis 50 Euro je Hektar sind möglich, die Obergrenze bleibt bei 200 Euro je Hektar. Finanziert wird die AGZ von EU, Bund und Freistaat.
Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten Bayern
Die bayerische Ausgleichszulage gleicht natürliche Standortnachteile aus und liegt je nach Benachteiligungsgrad und Bewirtschaftungssystem zwischen 25 und 200 Euro je Hektar. Für anerkannte Almen und Alpen sowie Flächen oberhalb von 1.000 Metern gilt ein pauschaler Satz von 200 Euro je Hektar. Struktur- und Hangzuschlaege von bis zu 50 Euro je Hektar sind möglich, die Gesamtförderung ist aber auf 200 Euro je Hektar begrenzt. Voraussetzung sind mindestens drei Hektar landwirtschaftliche Fläche im benachteiligten Gebiet und eine selbständige Betriebsführung.
BayBG Beteiligungen für kleine und junge Unternehmen sowie Nachfolge
Die BayBG beteiligt sich an mittelständischen Unternehmen in Bayern und hat eigene Programmlinien für kleine und junge Unternehmen, Venture Capital und Unternehmensnachfolge. Damit laesst sich Eigenkapital ohne Abgabe der unternehmerischen Führung stärken. Das jährliche Neuengagement liegt bei rund 50 Mio. Euro, das Gesamtbeteiligungsvolumen bei 364 Mio. Euro. Konkrete Mindest- und Höchstbeträge werden auf der Seite nicht genannt und sind im Einzelfall zu klaeren.
Bayerische Ehrenamtskarte
Die Bayerische Ehrenamtskarte belohnt ehrenamtliches Engagement mit Vergünstigungen bei staatlichen Einrichtungen wie Museen und Schloessern sowie bei Kultureinrichtungen, Schwimmbädern, Apotheken und Hotels. Die blaue Karte gilt drei Jahre und setzt ab 16 Jahren mindestens fuenf Wochenstunden oder 250 Jahresstunden Engagement über zwei Jahre voraus, alternativ eine gültige Juleica, einen laufenden Freiwilligendienst oder aktive Feuerwehrmitgliedschaft. Die goldene Karte gilt unbefristet bei 25 Jahren Engagement oder der Ehrenzeichen-Medaille des Ministerpraesidenten. Die Beantragung läuft über die App, die Antragsseite oder das Landratsamt.
Bayerische Hebammenniederlassungsprämie
Einmalige Prämie von 5.000 Euro für freiberufliche Hebammen und Entbindungspfleger, die sich in Bayern niederlassen. Voraussetzung ist die Niederlassung nach dem 30.08.2019, die Anzeige beim Gesundheitsamt und die Bereitschaft, mindestens drei Jahre freiberuflich tätig zu sein.
Bayerische Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Die Bayerische Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind unterstützt schwangere Frauen in Notlagen sowie kinderreiche Familien und Alleinerziehende in besonderen Notlagen. Schwangere erhalten Beihilfen zu den üblichen Ausgaben rund um die Geburt, Familien eine finanzielle Hilfe zur Selbsthilfe. Bei Mehrlingsgeburten ist Unterstützung ab Drillingen möglich. Der Antrag läuft über anerkannte Beratungsstellen, zuständig ist das ZBFS.
Bayerischer Beitragszuschuss für Kindergartenkinder
Der Freistaat Bayern bezuschusst den Elternbeitrag für Kindergartenkinder mit 100 Euro pro Kind und Monat. Der Zuschuss gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zur Einschulung. Eltern müssen keinen eigenen Antrag stellen, die Einrichtungen beantragen den Zuschuss und sind verpflichtet, die Elternbeiträge entsprechend zu senken. Der Zuschuss läuft in dieser Form bis zum 31. Dezember 2026 und wird ab 2027 in den Qualitätsbonus überführt.
Bayerischer Hebammenbonus
Jährliche Zahlung von bis zu 1.000 Euro an freiberuflich in der Geburtshilfe tätige Hebammen in Bayern, insgesamt stehen rund 1,5 Millionen Euro pro Jahr bereit. Voraussetzung ist die Betreuung von mindestens vier Geburten im Jahr oder einer Geburt pro Quartal im beantragten Kalenderjahr.
Bayerischer Meisterbonus
Der Bayerische Meisterbonus belohnt eine bestandene Meisterprüfung oder eine gleichwertige Fortbildungsprüfung mit 3.000 Euro. Der Betrag wurde zum 1. Januar 2023 von 2.000 auf 3.000 Euro erhöht und gilt für alle Prüfungen, deren Ergebnis ab diesem Datum festgestellt wurde. Berücksichtigt werden Meisterprüfungen, gleichwertige Fortbildungsprüfungen wie Fachwirt, Betriebswirt oder Industriemeister sowie staatliche Fortbildungsprüfungen an bayerischen Fachschulen und Fachakademien. In der Regel schreibt die zuständige Stelle die Absolventinnen und Absolventen nach der Prüfung an. Die Richtlinien laufen bis zum 31. Dezember 2027.
Bayerisches Blindengeld
Bayern zahlt blinden Menschen ein einkommensunabhängiges Blindengeld in Höhe von 85 Prozent der Blindenhilfe nach dem SGB XII. Ab dem 1. Juli 2026 sind das monatlich 809 Euro für blinde Menschen, 1.618 Euro für taubblinde Menschen, 242,70 Euro für hochgradig sehbehinderte Menschen und 485,40 Euro für taubsehbehinderte Menschen. Leistungen der Pflegeversicherung und ein Aufenthalt in einer Einrichtung führen zu Kuerzungen. Zuständig ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Bayerisches Blindengeld und Taubblindengeld
Monatliche Leistung nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz zum Ausgleich blindheitsbedingter Mehraufwendungen. Ab 1. Juli 2026 erhalten blinde Menschen 809 Euro und taubblinde Menschen 1.618 Euro im Monat. Hochgradig Sehbehinderte bekommen 242,70 Euro, taubsehbehinderte Menschen 485,40 Euro.
Bayerisches Blindengeld, Taubblindengeld und Sehbehindertengeld
Einkommens- und vermögensunabhängige Landesleistung nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz zum Ausgleich blindheits- und sehbehinderungsbedingter Mehraufwendungen. Stand 1. Juli 2026 betragen die Sätze 809 Euro monatlich für blinde Menschen, 1.618 Euro für taubblinde Menschen, 242,70 Euro für hochgradig sehbehinderte Menschen und 485,40 Euro für taubsehbehinderte Menschen. Das bayerische Blindengeld entspricht 85 Prozent der Blindenhilfe nach dem SGB XII. Antrag beim ZBFS.
Bayerisches Energieforschungsprogramm (BayEFP)
Fördert Forschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeinspartechnologien sowie begleitende Studien. Zielgruppe sind Forschungseinrichtungen und Unternehmen mit Bezug zu Bayern. Projektträger ist der Projektträger Juelich.
Bayerisches Ermäßigungsticket (ermäßigtes Deutschlandticket)
Vergünstigtes Deutschlandticket in Bayern für 43 Euro pro Monat statt 63 Euro. Berechtigt sind Auszubildende, die eine Berufsschule in Bayern besuchen oder ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, Studierende mit Studienort in Bayern, Freiwilligendienstleistende mit Dienstort oder Hauptwohnsitz in Bayern sowie Beamtenanwaerterinnen und Beamtenanwaerter mit Dienstort in Bayern. Es ist ein persönliches Abo, monatlich kuendbar, und nicht übertragbar. Gast- und Seniorenstudierende sind ausgeschlossen.
Bayerisches Familiengeld
Monatliche Leistung von 250 Euro je Kind, ab dem dritten Kind 300 Euro, im 13. bis 36. Lebensmonat. Gezahlt wird unabhängig von Einkommen und Erwerbstätigkeit. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind, wird kein Familiengeld mehr gewährt, das Programm läuft damit aus.
Bayerisches Familiengeld
Das Bayerische Familiengeld zahlt für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr, also vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, monatlich 250 Euro für das erste und zweite Kind und 300 Euro ab dem dritten Kind. Es ist einkommensunabhängig und wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Wer in Bayern Elterngeld beantragt hat, muss keinen gesonderten Antrag stellen. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind, ist keine Familiengeldleistung mehr vorgesehen, laufende Faelle werden weiter bedient.
Bayerisches Krippengeld
Zuschuss von bis zu 100 Euro im Monat zu den Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung, gezahlt ab dem ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt. Voraussetzung ist der Besuch einer nach dem BayKiBiG geförderten Einrichtung und die Einhaltung der Einkommensgrenze. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind, wird kein Krippengeld mehr gewährt.
Bayerisches Krippengeld
Das Krippengeld senkt den Elternbeitrag für die Betreuung von Kleinkindern um bis zu 100 Euro im Monat. Es wird ab dem ersten Geburtstag laengstens bis einschließlich August des Jahres gezahlt, in dem das Kind drei Jahre alt wird. Voraussetzung sind eine nach dem BayKiBiG geförderte Einrichtung, selbst gezahlte Betreuungsbeiträge und ein Haushaltseinkommen unterhalb der Einkommensgrenze. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren werden, ist keine Krippengeldleistung mehr vorgesehen.
Weiter im Verzeichnis
- ThemaFörderung für die neue HeizungWer eine alte Heizung ersetzt, kann dafür öffentliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite bekommen.
- ThemaFörderung für Photovoltaik und SpeicherSolarstrom vom eigenen Dach wird auf mehreren Wegen unterstützt: über die gesetzliche Vergütung für...
- ThemaFörderung für die energetische SanierungBei der Sanierung eines bestehenden Gebäudes gibt es zwei Wege: einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenster oder...
- ThemaFörderung für WohneigentumWer eine Immobilie kauft oder baut, kann auf mehreren Ebenen Unterstützung bekommen: zinsgünstige Kredite...
- ThemaFörderung für die GründungFür Gründungen gibt es vier Arten von Unterstützung: Zuschüsse zum Lebensunterhalt oder zu Beratungskosten...
- ThemaFörderung für MobilitätRund um Mobilität fördern Bund, Länder und vor allem Kommunen sehr unterschiedliche Dinge: Lastenräder...
- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.