Förderprogramme in Baden-Württemberg
Was du in Baden-Württemberg beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
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KfW 424 Baukindergeld
Das Baukindergeld war ein Zuschuss der KfW für Familien, die selbstgenutztes Wohneigentum kauften oder bauten. Neue Anträge sind seit dem Ende der Antragsfrist nicht mehr möglich, die KfW weist auf ihrer Produktseite ausdrücklich darauf hin, dass der Zuschuss nicht mehr beantragt werden kann. Bereits bewilligte Zuschüsse werden über die volle Auszahlungsdauer von zehn Jahresraten weitergezahlt. Voraussetzung war, dass die geförderten Kinder zum Antragszeitpunkt unter 18 Jahre alt waren und die Immobilie selbst genutzt wird.
KfW 262 Wohngebäude - Kredit (Vorgaengerprogramm)
Der Kredit 262 kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW verweist auf der Produktseite ausdrücklich auf den Nachfolger, den Wohngebäude-Kredit 261, sowie auf die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen. Die Seite dient nur noch als Archiv für Bestandskunden mit laufender Zusage. Beträge und Tilgungszuschüsse werden dort nicht mehr ausgewiesen. Ein genaues Datum der Einstellung nennt die KfW auf der Seite nicht.
KfW 455-B Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss
Der Investitionszuschuss für Barrierereduzierung wird von der KfW derzeit nicht angeboten. Auf den KfW-Seiten zu Barrierereduzierung und Einbruchschutz ist als Förderung nur noch der Kredit 159 Altersgerecht Umbauen gelistet, ein Zuschussprodukt 455-B taucht dort nicht mehr auf. Wer Barrieren abbauen will, ist aktuell auf den Kredit 159, auf Landes- und Kommunalprogramme sowie auf den Zuschuss der Pflegekasse nach Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI verwiesen. Zu Fördersatz und Höchstbetrag macht die KfW auf den abgerufenen Seiten keine Angaben mehr. Ein genaues Enddatum ist auf den öffentlichen KfW-Seiten nicht ausgewiesen.
Gründungsfinanzierung Baden-Württemberg
Früheres Gründungsdarlehen der L-Bank für Existenzgründungen und junge Unternehmen in Baden-Württemberg mit einem Finanzierungsvolumen bis 5 Mio. Euro. Das Programm wurde zum 28.02.2022 eingestellt. Gründer und junge Unternehmen werden seit dem 01.03.2022 in der Programmvariante GuW-BW junge KMU gefördert. Die Seite wird von der L-Bank nur noch als eingestelltes Produkt geführt.
First-of-a-kind-Kredite (FOAK, Deutschlandfonds)
Mit den First-of-a-kind-Krediten sollen erste kommerzielle Anlagen für neuartige industrielle Technologien, Produkte und Prozesse finanziert werden. Zielgruppe sind innovative Startups und Scale-ups, bei denen weder Eigen- noch klassisches Fremdkapital ausreicht. Für das Programm stehen bis zu 300 Millionen Euro staatliches Kapital bereit, umgesetzt wird es durch private Fondsmanager, die zusätzliches privates Kapital einwerben. Das Programm befindet sich noch in Vorbereitung, die Anbieter verhandeln mit KfW Capital, erste Mittel sollen im ersten Halbjahr 2026 bereitstehen. Individuelle Kreditlimits sind noch nicht veröffentlicht.
Überbrückungsgeld für Existenzgründer
Das Überbrückungsgeld war die früher im SGB III geregelte Leistung für Arbeitslose, die sich selbständig machten. Es existiert nicht mehr. Paragraf 57 SGB III regelt heute die förderungsfähige Berufsausbildung und hat mit Gründungsförderung nichts mehr zu tun. An die Stelle des Überbrückungsgeldes ist der Gründungszuschuss nach Paragraf 93 SGB III getreten, der ebenfalls einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld voraussetzt. Wer heute aus der Arbeitslosigkeit gründet, beantragt den Gründungszuschuss oder, im Grundsicherungsbezug, das Einstiegsgeld.
ERP-Gründerkredit Universell
Früherer KfW-Förderkredit für Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen mit größerem Finanzierungsbedarf. Das Produkt ist im aktuellen KfW-Produktkatalog für Gründung und Nachfolge nicht mehr enthalten. Angeboten werden dort heute der ERP-Gründerkredit StartGeld (067), der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077), der ERP-Förderkredit KMU (365, 366) sowie der KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375, 376). Wer heute einen größeren Gründungskredit sucht, wird auf 077 oder 365/366 verwiesen.
KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität
Der Förderschwerpunkt unterstützte FuE-Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen zu interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität. Mit der vierten Änderung der Richtlinie im Bundesanzeiger vom 20. Januar 2026 wurde festgehalten, dass letztmalig bis zum Stichtag 15. Oktober 2025 eine Skizze eingereicht werden konnte. Neue Skizzen sind damit nicht mehr möglich, laufende Vorhaben werden noch bis 30. Juni 2027 abgewickelt.
BW-e-Solar-Gutschein
Zuschuss von bis zu 500 Euro je Wallbox für Halter, die ein Elektrofahrzeug der Klassen M1, N1, L6e oder L7e in Baden-Württemberg zulassen und den Ladestrom aus einer eigenen Photovoltaikanlage beziehen. Die Wallbox wurde ausdrücklich nur zusammen mit dem Fahrzeug bezuschusst, nicht unabhängig davon. Stichtag für die Fahrzeugbestellung war der 01.12.2021. Das Verkehrsministerium hat die Förderung zum 31.12.2023 eingestellt, Anträge sind nicht mehr möglich. Für die Kombination aus Photovoltaik, Speicher und Wallbox gibt es derzeit kein Nachfolgeprogramm des Landes.
Förderaufruf Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur für Unternehmen, Verbände und Vereine
Förderung der Investitionsmehrkosten beim Kauf batterieelektrischer Pkw der Klasse M1 und von Leichtfahrzeugen sowie der für deren Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur als Serienprodukt. Antragsberechtigt waren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen. Der Aufruf lief vom 10. Maerz bis 08. Mai 2023, die Antragsfrist ist abgelaufen. Die übergeordnete Förderrichtlinie Elektromobilität lief zum 31.12.2025 aus. Ein Nachfolgeaufruf des Bundes besteht seitdem nicht; betriebliche Ladepunkte fördern weiterhin Landesprogramme wie progres.nrw für Beschäftigte und WELMO in Berlin.
Förderaufruf Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur für Kommunen
Förderung der Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dafuer noetigen Ladeinfrastruktur in Kommunen. Gefördert wurden Fahrzeuge der Klasse M1 und Leichtfahrzeuge sowie die zum Betrieb notwendige Ladeinfrastruktur. Die Förderquote lag bei bis zu 90 Prozent der Investitionsmehrkosten, Vorhaben zwischen 25.000 und 500.000 Euro brutto je Kommune waren förderfähig. Die Antragsfrist endete am 28.07.2022, die Förderrichtlinie Elektromobilität lief zum 31.12.2025 aus. Für kommunale Ladepunkte gibt es seitdem kein Bundesprogramm mehr; einschlaegig sind progres.nrw für Kommunen in Nordrhein-Westfalen und die bayerische Ladeinfrastrukturrichtlinie.
Öffentliche Ladeinfrastruktur, Förderaufruf 2019
Förderaufruf des Bundes aus dem August 2019 für den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur. Die Antragsfrist endete am 30.10.2019 und ist abgelaufen, neue Anträge sind nicht möglich. Der Aufruf ist ein Vorlaeufer der spaeteren Richtlinie 'Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland' von 2021. Zu Förderhöhe und Fördersatz macht die offizielle Übersicht keine Angaben mehr.
Nachruestung öffentlicher Ladeinfrastruktur
Zweiter Förderaufruf der Richtlinie für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, ausgestattet mit 90 Millionen Euro speziell für die Nachruestung bestehender öffentlicher Ladeinfrastruktur. Die Kontingentverteilung erfolgte bedarfsgerecht auf Basis des StandortTOOL, das den Ladeinfrastrukturbedarf bis 2030 berechnet. Die Antragsfrist endete am 27.01.2022, die übergeordnete Förderrichtlinie lief zum 31.12.2025 aus. Ein Nachfolgeaufruf für die Nachruestung besteht seitdem nicht; für neue öffentliche Ladepunkte bleiben die Landesprogramme wie Charge@BW und progres.nrw.
Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland
Erster Förderaufruf der Richtlinie für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit insgesamt 500 Millionen Euro bis Ende 2025. Gefördert wurden Normalladepunkte bis 22 kW und Gleichstrom-Schnellladepunkte über 22 kW, das Ziel waren mindestens 50.000 Ladepunkte davon 20.000 Schnellladepunkte. Antragsberechtigt waren Unternehmen, Städte und Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen. Die Antragsfrist dieses Aufrufs endete am 01.02.2022, die Förderrichtlinie lief zum 31.12.2025 aus. Ein Nachfolgeaufruf des Bundes für öffentliche Ladepunkte besteht seitdem nicht; der Aufbau läuft über das Deutschlandnetz sowie über Landesprogramme wie Charge@BW, progres.nrw und die bayerische Ladeinfrastrukturrichtlinie.
Ladeinfrastruktur vor Ort
Förderung des Aufbaus öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit bis zu 80 Prozent der Investitionskosten, ausgestattet mit 300 Millionen Euro. Antragsberechtigt waren natürliche Personen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Gebietskörperschaften. Das Programm richtete sich besonders an Einzelhandel, Hotel- und Gastgewerbe im ländlichen Raum und wurde im Windhundverfahren nach Antragseingang vergeben. Anträge waren vom 12. April bis 31. Dezember 2021 möglich, die Richtlinie lief zum 31.12.2023 aus. Ein Nachfolgeprogramm des Bundes für öffentlich zugängliche Ladepunkte im ländlichen Raum gibt es nicht mehr; heute fördern das Landesprogramme wie Charge@BW oder progres.nrw, außerdem baut der Bund über das Deutschlandnetz selbst Schnellladestandorte auf.
Nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen
Förderung von Kauf und Installation nicht öffentlich zugänglicher Schnellladepunkte ab 50 kW Nennladeleistung, samt stationaerem Stromspeicher und Netzanschluss. Der Fördersatz betrug 40 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen und 20 Prozent für Großunternehmen, die förderfähigen Ausgaben je Ladepunkt waren abhängig von der Ladeleistung gedeckelt. Zielgruppe waren Flottenbetreiber mit hoher Laufleistung wie Handwerks- und Gewerbebetriebe, Logistiker, Paketdienste, Taxi-, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter. Die Antragsfrist endete am 01.11.2024, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Für schwere Nutzfahrzeuge ist das Programm 'Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge' der Nachfolger.
KfW 442 – Solarstrom für Elektrofahrzeuge
Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für das Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Batteriespeicher am selbstgenutzten Wohngebäude. Für Photovoltaikanlage und Speicher gab es leistungsabhängige Pauschalen, für die Ladestation feste Pauschalbeträge, dazu einen Innovationsbonus für bidirektionales Laden. Voraussetzung war ein bereits vorhandenes oder verbindlich bestelltes eigenes Elektroauto. Das Programm startete im September 2023 und war innerhalb weniger Stunden ausgeschöpft, die Richtlinie lief am 30.06.2024 aus. Es stehen keine weiteren Fördermittel zur Verfuegung, bereits erteilte Zusagen werden ausfinanziert. Als Ersatz bleiben die Einspeisevergütung nach EEG und Landesprogramme für Photovoltaik und Speicher.
KfW 441 – Ladestationen für Elektroautos, Unternehmen
Zuschuss von bis zu 900 Euro je Ladepunkt für nicht öffentlich zugängliche Ladestationen bis 22 kW inklusive Netzanschluss, an Mitarbeiterparkplätzen und für betriebliche oder kommunale Flotten. Unternehmen erhielten maximal 45.000 Euro je Standort, für Kommunen galt ein Mindestzuschuss von 9.000 Euro bei mindestens 10 Ladepunkten. Die Förderung erfolgte als De-minimis-Beihilfe. Die Antragsfrist endete am 01.12.2022, die Richtlinie lief am 27.12.2022 aus, der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Ein Nachfolgeprogramm für Mitarbeiterparkplätze auf Bundesebene gibt es derzeit nicht, Landesprogramme wie progres.nrw in Nordrhein-Westfalen oder WELMO in Berlin fördern diesen Fall weiterhin.
KfW 440 – Ladestationen für Elektroautos, Wohngebäude
Pauschaler Zuschuss von 900 Euro je Ladepunkt für den Kauf und die Installation einer privat genutzten Ladestation an Wohngebäuden. Antragsberechtigt waren Haus- und Wohnungseigentümer, Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Das Fördervolumen wurde dreimal auf insgesamt 800 Millionen Euro erhöht. Die Förderrichtlinie lief zum 31.12.2023 aus, neue Anträge sind seitdem nicht mehr möglich. Für Ladepunkte an Mehrparteienhäusern gibt es seit April 2026 das Nachfolgeprogramm 'Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern' des Bundes.
Karlsruher Förderprogramm für Lastenräder
Zuletzt 2025 durchgeführt, aktuell kein Programm. Karlsruhe unterstützte 2025 mit einem Budget von 250.000 Euro die Anschaffung von Lastenrädern für die private Nutzung, mit besonderem Blick auf Haushalte mit Kindern. Nach Angaben der Stadt sind für die Jahre 2026 und 2027 keine Lastenradförderprogramme geplant, Anträge sind daher nicht möglich. Konkrete Förderbeträge für eine künftige Runde nennt die Stadt nicht. Das getrennt laufende Programm KlimaBonus Karlsruhe fördert Photovoltaik und energetische Sanierung, ausdrücklich aber keine Lastenräder, E-Fahrzeuge oder Ladeinfrastruktur. Gewerblichen Kaeufern bleibt die BAFA-Förderung des Bundes.
Städtischer Zuschuss für Lastenräder und Fahrradanhaenger Mannheim
Beendet zum Jahresende 2024. Mannheim bezuschusste von Juli 2020 bis Ende 2024 den Kauf von Lastenrädern, E-Lastenrädern und Fahrradanhaengern für Privatpersonen und steuerbegünstigte Körperschaften. Im Zuge der Etatberatungen für den Haushalt 2025/2026 hat der Gemeinderat entschieden, den städtischen Zuschuss zu beenden. Konkrete Förderbeträge nennt die Stadt auf ihrer Seite nicht mehr. Als Ersatz verweist Mannheim auf den Verein LaMa - Dein Lastenvelo Mannheim, der Lastenräder kostenlos verleiht, sowie für gewerbliche Nutzung auf die Landesförderung Baden-Württembergs.
Förderprogramm E-Lastenräder für Stuttgarter Familien
Ausgelaufen zum 31. Dezember 2025. Stuttgart förderte Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind beim Kauf oder Leasing eines E-Lastenrads mit 600 Euro Grundförderung. Drei Jahre nach Übernahme kamen 500 Euro Nachhaltigkeitsbonus hinzu, wenn im Haushalt kein Auto angemeldet war oder ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde, zusammen also bis zu 1.100 Euro. Die soziale Komponente erhöhte den Zuschuss um maximal 2.000 Euro mit Bonuscard plus Kultur und maximal 1.300 Euro mit FamilienCard, jeweils zuzueglich der 600 Euro Grundförderung. Neue Anträge sind nicht mehr möglich; die Auszahlung bereits bewilligter Förderungen und der Nachhaltigkeitsboni kann weiterhin beantragt werden. Für gewerblich genutzte E-Lastenräder verweist die Stadt auf die BAFA-Förderung des Bundes.
E-Trikes für mobilitätseingeschraenkte Stuttgarterinnen und Stuttgarter (ausgelaufen)
Stuttgart förderte mobilitätseingeschraenkte Personen beim Kauf oder Leasing eines Elektro-Dreirads mit 1.500 Euro, höchstens jedoch 50 Prozent der nachgewiesenen Anschaffungskosten. Zusätzlich gab es auf Antrag frühestens drei Jahre nach der Beschaffung 500 Euro Nachhaltigkeitsbonus, wenn im Haushalt in dieser Zeit kein Auto angemeldet war oder ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde. Das geförderte E-Trike musste mindestens drei Jahre im eigenen Stuttgarter Haushalt genutzt werden. Der Gemeinderat hatte die Richtlinie nur bis einschließlich 2025 beschlossen; das Programm ist am 31. Dezember 2025 ausgelaufen und nimmt keine neuen Anträge mehr an. Auszahlungen aus bereits bewilligten Anträgen laufen weiter.
E-Lastenräder für Stuttgarter Familien (ausgelaufen)
Stuttgart förderte Familien und Alleinerziehende mit Hauptwohnsitz in der Stadt und mindestens einem Kind unter 18 Jahren beim Kauf oder Leasing eines E-Lastenrads mit 600 Euro. Drei Jahre nach Übernahme kamen 500 Euro Nachhaltigkeitsbonus dazu, wenn im Haushalt in dieser Zeit kein Auto angemeldet war oder ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde und danach mindestens drei Jahre kein weiteres Auto angemeldet wurde. Familien mit Stuttgarter FamilienCard oder Bonuscard plus Kultur erhielten eine höhere Förderung. Je Haushalt wurde nur ein E-Lastenrad gefördert. Das Programm ist am 31. Dezember 2025 ausgelaufen, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Auszahlungen und Nachhaltigkeitsboni aus bereits bewilligten Anträgen können weiterhin beantragt werden.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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