Förderprogramme in Baden-Württemberg
Was du in Baden-Württemberg beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
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Digitalisierungsprämie Plus - Zuschussvariante
Ausgelaufener Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 3.000 Euro, für Digitalisierungsvorhaben mittelständischer Unternehmen. Förderfähig waren Projektkosten zwischen 5.000 und 15.000 Euro für die Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen sowie IKT-Sicherheit. Das Programm endete am 30. Juni 2025 und ging im neuen Darlehensprogramm Digitalisierungsfinanzierung auf.
Digitalisierungsprämie Plus - Zuschussvariante
Direkter Zuschuss von 30 Prozent, maximal 3.000 Euro, für Digitalisierungsvorhaben mittelständischer Unternehmen in Baden-Württemberg bei zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen 5.000 und 15.000 Euro. Gefördert wurden die Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen sowie die Erhöhung der IKT-Sicherheit. Das Programm ist zum 30.06.2025 ausgelaufen und wurde in das Darlehensprogramm Digitalisierungsfinanzierung überführt.
Digitalisierungsprämie Plus Baden-Württemberg
Die Digitalisierungsprämie Plus war die Digitalisierungsförderung des Landes Baden-Württemberg mit einer Zuschussvariante für kleinere Vorhaben bis 15.000 Euro und einer Darlehensvariante mit Tilgungszuschuss für Vorhaben von 15.000 bis 100.000 Euro. Das Programm ist zum 30.06.2025 ausgelaufen, die Landesförderung ist seit dem 01.07.2025 in das Darlehensprogramm Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank integriert. Bemerkenswert für Website-Suchende: Die Erstellung oder Optimierung einer Website ohne gleichzeitige Integration in weitere betriebliche Ablaeufe sowie übliche Onlinemarketing-Maßnahmen wie Bannerwerbung, Suchmaschinenoptimierung und Videos waren ausdrücklich ausgeschlossen.
Digitalisierungsprämie Plus Baden-Württemberg
Die Digitalisierungsprämie Plus förderte Digitalisierungsvorhaben von Freiberuflern und Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten in Baden-Württemberg. Das Darlehen lag zwischen 15.000 und 100.000 Euro, dazu kam zuletzt ein Tilgungszuschuss von 4 Prozent des Bruttodarlehensbetrags. Sowohl die Darlehens- als auch die Zuschussvariante liefen zum 30.06.2025 aus; Nachfolger ist die Digitalisierungsfinanzierung. Standard-Websites, Standard-Onlineshops und Onlinemarketing waren kein Förderzweck.
E-Lastenfahrrad-Richtlinie 2021 bis 2024 (Nationale Klimaschutzinitiative)
Vorgängerprogramm der heutigen E-Lastenfahrrad-Richtlinie: Von 1. März 2021 bis 29. Februar 2024 förderte der Bund im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern mit 25 Prozent der Ausgaben, höchstens 2.500 Euro je Fahrzeug. Anders als heute waren auch Kommunen sowie Vereine und Verbände antragsberechtigt. Nachfolger ist die seit 1. Oktober 2024 geltende E-Lastenfahrrad-Richtlinie mit maximal 3.500 Euro.
E-Lastenräder für Stuttgarter Familien (ausgelaufen)
Stuttgart förderte Familien und Alleinerziehende mit Hauptwohnsitz in der Stadt und mindestens einem Kind unter 18 Jahren beim Kauf oder Leasing eines E-Lastenrads mit 600 Euro. Drei Jahre nach Übernahme kamen 500 Euro Nachhaltigkeitsbonus dazu, wenn im Haushalt in dieser Zeit kein Auto angemeldet war oder ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde und danach mindestens drei Jahre kein weiteres Auto angemeldet wurde. Familien mit Stuttgarter FamilienCard oder Bonuscard plus Kultur erhielten eine höhere Förderung. Je Haushalt wurde nur ein E-Lastenrad gefördert. Das Programm ist am 31. Dezember 2025 ausgelaufen, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Auszahlungen und Nachhaltigkeitsboni aus bereits bewilligten Anträgen können weiterhin beantragt werden.
E-Trikes für mobilitätseingeschraenkte Stuttgarterinnen und Stuttgarter (ausgelaufen)
Stuttgart förderte mobilitätseingeschraenkte Personen beim Kauf oder Leasing eines Elektro-Dreirads mit 1.500 Euro, höchstens jedoch 50 Prozent der nachgewiesenen Anschaffungskosten. Zusätzlich gab es auf Antrag frühestens drei Jahre nach der Beschaffung 500 Euro Nachhaltigkeitsbonus, wenn im Haushalt in dieser Zeit kein Auto angemeldet war oder ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde. Das geförderte E-Trike musste mindestens drei Jahre im eigenen Stuttgarter Haushalt genutzt werden. Der Gemeinderat hatte die Richtlinie nur bis einschließlich 2025 beschlossen; das Programm ist am 31. Dezember 2025 ausgelaufen und nimmt keine neuen Anträge mehr an. Auszahlungen aus bereits bewilligten Anträgen laufen weiter.
EHRENAMT HILFT GEMEINSAM
Das Programm unterstützte gemeinnützige Organisationen, die Gefluechtete aus der Ukraine mit ehrenamtlichem Engagement begleiteten. Einzelinitiativen konnten bis zu 50.000 Euro erhalten, Organisationen mit Weiterleitungsfunktion bis zu 250.000 Euro. Das Gesamtvolumen lag bei 15 Millionen Euro. Gefördert wurden der Aufbau ehrenamtlicher Strukturen, soziale Innovationen sowie multilaterale Hilfsnetzwerke. Anträge waren bis zum 1. September 2022 möglich, seitdem ist das Programm abgeschlossen.
ERP-Kapital für Gründung (058)
Nachrangiges Förderdarlehen der KfW zur Stärkung des Eigenkapitals junger Unternehmen mit bis zu 500.000 Euro. Die ersten 7 Jahre waren tilgungsfrei, danach erfolgte die Rückzahlung in vierteljährlichen Raten. Das Programm kann nicht mehr beantragt werden, die KfW verweist auf den ERP-Förderkredit KMU (365, 366) und den KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375, 376) als Nachfolgeprodukte. Bestehende Darlehensnehmer finden auf der Programmseite weiterhin Informationen und Formulare.
ERP-Kapital für Gründung (KfW-Programm 058)
Nachrangdarlehen zur Eigenkapitalstärkung von bis zu 500.000 Euro mit sieben tilgungsfreien Jahren. Das Programm ist eingestellt, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Nachfolger sind der ERP-Förderkredit KMU (365/366) und der KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375/376), für Gründung und Nachfolge zusätzlich das Programm 077.
ERP-Regionalförderprogramm (062/072)
Zinsverbilligter Investitionskredit für Vorhaben in den deutschen Regionalfördergebieten. Gefördert wurden Investitionen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in strukturschwachen Regionen, um dort Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Das Programm kann nicht mehr beantragt werden, die KfW führt bestehende Darlehensverhältnisse weiter und stellt Merkblaetter und Formulare für Darlehensnehmer bereit. Als Nachfolgeprodukte nennt die KfW den ERP-Förderkredit KMU (365/366) und den KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375/376), die den Standortvorteil in Regionalfördergebieten über einen guenstigeren Zinssatz abbilden.
Eigenheimzulage (ausgelaufen)
Die Eigenheimzulage förderte den Bau oder Kauf selbst genutzten Wohneigentums über acht Jahre mit jährlich 1 Prozent der Bemessungsgrundlage, höchstens 1.250 Euro, zuzüglich 800 Euro Kinderzulage je Kind und Jahr. Die Förderung ist ausgelaufen: Sie gilt nur noch für Fälle, in denen vor dem 1. Januar 2006 mit der Herstellung begonnen oder der Kaufvertrag rechtswirksam abgeschlossen wurde. Für Kaufverträge und Bauanträge ab dem 1. Januar 2006 gibt es keine Eigenheimzulage mehr. Da der Förderzeitraum acht Jahre betrug, sind auch die letzten Auszahlungen längst abgeschlossen. Aktuelle Alternativen sind die KfW-Programme zum Wohneigentum und die Steuerermäßigungen nach §§ 35a und 35c EStG.
Elektrolastenrad Baden-Württemberg (ausgelaufen)
Baden-Württemberg förderte die Anschaffung von Elektrolastenrädern für gewerbliche, gemeinnützige, gemeinschaftliche oder kommunale Nutzung mit 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungskosten und höchstens 2.500 Euro je Fahrzeug; maximal 100 Fahrzeuge je Antragsteller waren möglich. Das Programm ist beendet: Die L-Bank weist ausdrücklich darauf hin, dass es zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen ist und keine Anträge mehr gestellt werden können. Geförderte Räder mussten mindestens drei Jahre genutzt werden, bei Leasing während der gesamten Leasingdauer von höchstens 36 Monaten. Unternehmen in Baden-Württemberg können stattdessen die bundesweite E-Lastenfahrrad-Richtlinie des BAFA nutzen.
Elektrolastenräder Baden-Württemberg
Das Land bezuschusste Kauf oder Leasing neuer Elektrolastenräder und Elektrolastenanhaenger für gewerbliche, gemeinnützige, gemeinschaftliche oder kommunale Nutzung mit 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungskosten, höchstens 2.500 Euro je Fahrzeug und höchstens 100 Fahrzeuge je Antragsteller. Achtung: Das Förderprogramm Elektrolastenrad ist zum 31.12.2024 ausgelaufen, Anträge sind nach Angabe der L-Bank nicht mehr möglich. Betriebe in Baden-Württemberg können für E-Lastenräder stattdessen die Bundesförderung des BAFA nutzen, die 25 Prozent und bis zu 3.500 Euro je Fahrzeug gewährt.
Energetische Stadtsanierung - Zuschuss (432)
Zuschuss von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent, für integrierte Quartierskonzepte (Teil A) und für das Sanierungsmanagement zur Umsetzung (Teil B). Anträge können mit sofortiger Wirkung nicht mehr gestellt werden, da die Bundesmittel ausgeschöpft sind. Bereits erteilte Zusagen bleiben bestehen.
Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle (433)
Früherer Zuschuss für den Einbau von Brennstoffzellenheizungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden, sowohl im Neubau als auch im Bestand. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Bestehende Zuschussempfänger können ihre Vorhaben über das Zuschussportal abschließen.
Energieeffizient Bauen und Sanieren Zuschuss Brennstoffzelle (KfW 433)
Der Zuschuss für den Einbau von Brennstoffzellenheizungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW weist auf der Produktseite ausdrücklich darauf hin, dass keine Antragstellung mehr möglich ist. Brennstoffzellenheizungen sind heute stattdessen über die Heizungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude förderfähig, bei Privatpersonen über das Produkt 458 mit einer Grundförderung von 30 Prozent.
Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167)
Früherer Ergänzungskredit zur Finanzierung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien, ergänzend zur BAFA-Förderung. Der Kredit kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW verweist auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude, insbesondere den Wohngebäude-Kredit 261 und den Ergänzungskredit 358/359.
Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)
Früherer Investitionszuschuss für die energetische Sanierung bestehender Wohngebäude, sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für Effizienzhaus-Sanierungen. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Bestehende Zuschussempfänger können ihre Vorhaben über das KfW-Zuschussportal weiter abwickeln.
Energieeffizient Sanieren - Kredit (151, 152)
Früherer Förderkredit mit Tilgungszuschuss für die energetische Sanierung von Wohngebäuden zum KfW-Effizienzhaus (151) und für Einzelmaßnahmen (152). Der Kredit kann seit dem 1. Juli 2021 nicht mehr beantragt werden. Nachfolger ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude mit dem Wohngebäude-Kredit 261.
Energieeffizienz-Programm für Unternehmen Stuttgart
Das Programm förderte Energieeffizienz in Stuttgarter Unternehmen in drei Modulen: Initialberatung für KMU mit bis zu 80 Prozent der Netto-Beratungskosten, Detailberatung als Ergänzung zur BAFA-Förderung mit weiteren 10 Prozent und maximal 750 Euro sowie Umsetzungsförderung für investive Maßnahmen mit mindestens 25 Prozent Energie- oder CO2-Einsparung. Das Programm lief zum 31. Dezember 2025 aus.
Energiekostendaempfungsprogramm (EKDP)
Das Programm entlastete energieintensive Unternehmen mit Zuschüssen zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen sowie zum Wärme- und Kältebezug. Gefördert wurde der Zeitraum Februar bis Dezember 2022, Wärme und Kälte nur für November und Dezember 2022. Der Zuschuss war auf 50 Millionen Euro je Unternehmen gedeckelt, ausgezahlt wurde zunächst ein Abschlag von 80 Prozent.
Ergänzungshilfen für stationaere Pflegeeinrichtungen bei Energiekosten
Zugelassene voll- und teilstationaere Pflegeeinrichtungen erhielten von Oktober 2022 bis April 2024 eine Erstattung der gestiegenen Kosten für leitungsgebundenes Erdgas, Fernwärme und Strom. Erstattet wurde die Differenz zwischen der Abschlagszahlung für Maerz 2022 und der jeweils laufenden monatlichen Abschlagszahlung. Andere öffentliche Zuschüsse mit gleicher Zielsetzung wurden abgezogen. Der Förderzeitraum ist seit April 2024 beendet.
Erhöhte Mehrfachanrechnung Faktor 4 für E-Busse (M3) und schwere E-Lkw (N3) ab 2027
Abweichend vom allgemeinen Faktor 3 wird die für reine Batterieelektrofahrzeuge der Klassen M3 und N3 genutzte Strommenge ab 2027 mit dem Faktor 4 multipliziert, ab 2035 mit 3,5, ab 2036 mit 3, ab 2037 mit 2,5, ab 2038 mit 2, ab 2039 mit 1,5 und ab 2040 mit 1. Eingeführt wurde die Regel durch das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote vom 1. Juni 2026.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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