Förderprogramme in Baden-Württemberg
Was du in Baden-Württemberg beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.242 Programme gefunden
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ERC Synergy Grant
Der ERC Synergy Grant fördert Gruppen von zwei bis vier Principal Investigators, die gemeinsam ein Forschungsproblem angehen, das eine einzelne Person nicht lösen kann. Die Förderung beträgt bis zu 10 Millionen Euro für sechs Jahre, zusätzlich sind bis zu 4 Millionen Euro für Startkosten, Geräte oder Feldarbeit möglich.
Auenrenaturierung an Fließgewässern im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK Auen)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse bis 10 Millionen Euro je Vorhaben für die Wiederanbindung ehemaliger Überschwemmungsgebiete, den Rückbau von Verwallungen und Uferdämmen, die Entfernung alter Entwässerungssysteme und die Wiederherstellung von Auwäldern. Förderquote bis 90 Prozent, für Länder 50 Prozent. Insgesamt stehen 59 Millionen Euro bereit.
Förderprogramm Elektrolyseure (ELY)
Zuschuss von bis zu 45 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal zehn Millionen Euro je Vorhaben (8,25 Millionen Euro für KMU), für den Bau neuer Elektrolyseure zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff. Förderfähig sind Elektrolyseanlagen ab einem Megawatt Leistung samt Balance-of-Plant-Komponenten, Speicher und Verdichter bis rund 30 Prozent der Gesamtkosten.
KWKG-Förderung für Wärme- und Kältespeicher
Wärme- und Kältespeicher werden nach dem KWKG mit 250 Euro pro Kubikmeter Wasseraequivalent des Speichervolumens gefördert. Bei Speichern über 50 Kubikmeter Wasseraequivalent beträgt der Zuschlag höchstens 30 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten und maximal 10 Millionen Euro pro Projekt.
KWKG-Zuschlag für den Neubau von Wärme- und Kältespeichern
Der Neubau von Wärmespeichern wird mit 250 Euro je Kubikmeter Wasseräquivalent des Speichervolumens bezuschlagt. Bei Speichern über 50 Kubikmeter Wasseräquivalent ist der Zuschlag auf höchstens 30 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten begrenzt, insgesamt auf 10 Millionen Euro je Projekt. Die Wärme muss überwiegend aus KWK-Anlagen oder innovativen KWK-Systemen stammen, die ins Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen können; unvermeidbare Abwärme und erneuerbare Wärme sind gleichgestellt, solange der KWK-Anteil zehn Prozent nicht unterschreitet.
Kommunen - Kredit (264)
BEG-Förderkredit für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude. Bei Nichtwohngebäuden bis zu 10 Millionen Euro je Vorhaben, bei Wohngebäuden bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Tilgungszuschuss von 5 bis 15 Prozent je nach Effizienzstandard, dazu 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings und 15 Prozent für serielle Sanierung bei Wohngebäuden.
Nichtwohngebäude - Kredit (263)
BEG-Förderkredit für die energetische Sanierung oder den Kauf frisch sanierter Nichtwohngebäude. Bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro je Vorhaben. Tilgungszuschuss 5 Prozent bei EG 55 EE, 10 Prozent bei EG 55 NH und EG 40 EE, 15 Prozent bei EG 40 NH, dazu 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings.
Klimafreundlicher Neubau - Kommunen (498, 499)
Zuschuss von bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten für den klimafreundlichen Neubau kommunaler Gebäude. Variante 498 für Wohngebäude mit 100.000 bis 150.000 Euro förderfähigen Kosten je Wohneinheit, Variante 499 für Nichtwohngebäude mit 1.000 bis 2.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche und maximal 5 bis 10 Millionen Euro je Vorhaben.
Bundesförderung für effiziente Gebäude: Kommunen Kredit (KfW 264)
Förderkredit für Kommunen zur Sanierung und zum Kauf frisch sanierter Effizienzgebäude. Der Kreditbetrag reicht bis 10 Millionen Euro für Nichtwohngebäude und bis 150.000 Euro je Wohneinheit bei Wohngebäuden. Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 40 Prozent, abhängig von der erreichten Effizienzgebäude-Stufe und den Zusatzboni. Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre bei bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Die Bedingungen wurden zum 21. Juli 2026 angepasst; bereits zugesagte Anträge bleiben unberuehrt.
DEG ImpactConnect (vormals AfricaConnect)
ImpactConnect finanziert Investitionsvorhaben von Tochtergesellschaften deutscher und europäischer Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Das Programm ist 2019 als AfricaConnect für Afrika gestartet und wurde 2024 und 2025 weltweit ausgeweitet. Darlehen liegen zwischen 0,5 und 10 Millionen Euro bei Laufzeiten von drei bis sieben Jahren, möglich in Euro, US-Dollar und Lokalwaehrung, in der Regel ohne dingliche Besicherung. Bei Greenfield-Vorhaben werden 30 bis 50 Prozent Eigenkapital eines erfahrenen Investors erwartet, bei bestehenden Tochtergesellschaften mindestens 20 Prozent nach Finanzierung. Startups ohne belastbares Geschäftsmodell, Umschuldungen und Dividendenausschuettungen sind ausgeschlossen.
InnoGrowth BW
Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Finanzierungen für innovative Start-ups und Mittelständler über akkreditierte Intermediäre wie Venture-Capital-Gesellschaften, Business Angels und Family Offices. Je Unternehmen sind 400.000 Euro bis rund zehn Millionen Euro möglich. Zulässig sind offene Beteiligungen, stille Beteiligungen, Nachrangdarlehen und Wandeldarlehen.
Investitionsfinanzierung
Zinsgünstiges Darlehen von 5.000 Euro bis zehn Millionen Euro für Betriebserweiterungen, Modernisierungen, Übernahmen, Verlagerungen sowie Investitionen in Immobilien, Gebäude, Maschinen, Einrichtungen, Fahrzeuge und IT im ländlichen Raum von Baden-Württemberg. Ein Nachhaltigkeitsbonus ist bei dokumentierter Klimaschutzstrategie möglich.
Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (299)
Zinsverbilligter Kredit für Neubau und Ersterwerb klimafreundlicher Nichtwohngebäude. Effizienzgebäude 55 bis 1.000 Euro je Quadratmeter und maximal 5 Millionen Euro, Klimafreundliches Nichtwohngebäude bis 1.500 Euro je Quadratmeter und maximal 7,5 Millionen Euro, mit QNG-Siegel bis 2.000 Euro je Quadratmeter und maximal 10 Millionen Euro je Vorhaben.
Leben auf dem Land
Zinsgünstiges Darlehen bis zehn Millionen Euro für Investitionen, die die Lebensbedingungen im ländlichen Raum verbessern. Gefördert werden technische und soziale Infrastruktur, Nahversorgung, öffentliche Sicherheit, Landtourismus, Dorferneuerung, die Umnutzung ehemals landwirtschaftlicher Gebäude und ausserlandwirtschaftliche Erwerbszweige von Landwirten.
Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen COFUND
COFUND kofinanziert bestehende oder neue Programme für Promotion und Postdoc-Förderung, die von Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Förderorganisationen oder Behörden getragen werden. Die EU beteiligt sich mit einer festen COFUND-Zulage je geförderter Person, den Rest trägt die Gastorganisation. Pro Antrag sind höchstens 10 Millionen Euro möglich, die Laufzeit beträgt bis zu fuenf Jahre bei mindestens drei geförderten Forschenden. Die geförderten Personen müssen mindestens drei Monate unterstützt werden und die Mobilitätsregel erfuellen.
Umweltinnovationsprogramm
Förderung großtechnischer Demonstrationsvorhaben, die erstmalig zeigen, wie fortschrittliche Verfahren nach Abschluss von Forschung und Entwicklung Umweltbelastungen vermeiden oder vermindern. Die geplante Technik muss in der Branche erstmalig durch das Unternehmen angewendet werden oder bekannte Techniken neuartig kombinieren. Kleine und mittlere Unternehmen sowie sonstige juristische Personen des privaten Rechts und kommunale Träger erhalten bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, Großunternehmen bis zu 20 Prozent. Der Investitionszuschuss ist auf 7,5 Millionen Euro begrenzt. Alternativ ist ein Zinszuschuss zur Verbilligung eines KfW-Darlehens über maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Für Messungen zur Erfolgskontrolle sind bis zu 50 Prozent Zuschuss möglich.
Umweltinnovationsprogramm (KfW 230)
Gefördert werden großtechnische Pilotvorhaben im Umweltschutz, die über den Stand der Technik hinausgehen oder eine neuartige Verfahrenskombination darstellen, etwa in Abwasserbehandlung, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Luftreinhaltung und Energieeffizienz. Möglich sind ein Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten mit höchstens 7,5 Millionen Euro oder alternativ ein Kredit mit Zinszuschuss über maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Für innovative Biogas-, Biomasse- oder Geothermieanlagen kommt das Programm in Betracht, wenn die Innovationshöhe nachgewiesen wird.
Umweltinnovationsprogramm (UIP)
Das Umweltinnovationsprogramm fördert großtechnische Demonstrationsanlagen in Deutschland, in denen eine innovative Technik erstmals in der Branche angewendet oder bekannte Techniken neuartig kombiniert werden, unter anderem in Abfallwirtschaft, Kreislaufwirtschaft, Abwasser, Luftreinhaltung und Energieeffizienz. Möglich ist ein Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, in der Praxis gedeckelt bei 7,5 Millionen Euro, alternativ ein Zinszuschuss zu einem KfW-Kredit über bis zu 70 Prozent der Kosten. Das Verfahren ist zweistufig mit einer jederzeit einreichbaren Projektskizze.
Förderaufruf Junge Generation Fahrrad, aktiv mobil
Der Förderaufruf stärkt die aktive Mobilität von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen bis 25 Jahre. Für beide Förderlinien stehen zusammen bis zu 145 Millionen Euro bereit. Förderlinie 1 sucht im Wettbewerb bis zu 30 Modellkommunen mit Projektlaufzeiten bis 2031 und fördert 1,5 bis 6 Millionen Euro je Projekt. Förderlinie 2 fördert schnell umsetzbare Maßnahmen zum Lueckenschluss rund um Bildungs- und Jugendeinrichtungen mit Laufzeiten bis 2027 und 250.000 bis 1,5 Millionen Euro je Projekt. Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Der Aufruf 2026 wurde am 30. April 2026 veröffentlicht; die Einreichungsfristen dieser Runde sind bereits abgelaufen. Eine Förderquote nennt der Aufruf auf der Übersichtsseite nicht.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Investitionszuschuss für landwirtschaftliche Unternehmen aus der GAK. Gefördert werden besonders tiergerechte Stallbauten, spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz und Maßnahmen zur Vorbeugung von Witterungsschäden. Genannt werden ein Fördersatz von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, ein Mindestinvestitionsvolumen von 20.000 Euro und ein förderfähiges Investitionsvolumen bis 5,0 Millionen Euro. Die 40 Prozent sind der Höchstsatz für besonders anspruchsvolle Vorhaben, der tatsaechliche Satz und die Antragsverfahren richten sich nach der Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes. Die Zahlen stammen aus dem GAK-Rahmenplan 2026-2029, dessen Volltext nur als PDF vorliegt und hier nicht Zeile für Zeile gegengeprüft werden konnte.
Deutscher Filmförderfonds DFFF I
Produktionskostenzuschuss für Kinofilme: 30 Prozent der anerkannten deutschen Herstellungskosten, höchstens 5 Mio. Euro pro Film. Mindestherstellungskosten 1 Mio. Euro bei Spielfilmen, 200.000 Euro bei Dokumentarfilmen, 2 Mio. Euro bei Animationsfilmen. Mindestens 25 Prozent der Gesamtherstellungskosten müssen in Deutschland ausgegeben werden, bei Kosten über 20 Mio. Euro mindestens 20 Prozent. Für Drehbeginn vor dem 1. Februar 2025 galten 20 bzw. 25 Prozent und maximal 4 Mio. Euro.
DATIpilot - Innovationscommunities (Modul 2)
Innovationscommunities entwickeln selbständig ihr Innovationsthema und ihre Partnerschaften und arbeiten selbstorganisiert an neuen Technologien, Verfahren, Dienstleistungen oder Geschäftsmodellen zur Lösung gesellschaftlich relevanter Probleme. Die Communities erhalten bis zu 5 Millionen Euro für maximal vier Jahre.
DEG UkraineConnect
UkraineConnect finanziert Investitionen deutscher und europäischer Mittelstaendler in der Ukraine. Die DEG vergibt Darlehen bis fuenf Millionen Euro zu attraktiven Konditionen, abgesichert durch Garantien des Bundes. Das Angebot richtet sich an Unternehmen, die trotz des Kriegsumfelds in der Ukraine investieren oder ihr Engagement dort ausbauen wollen.
Einzelmaßnahmen - Ergänzungskredit Nichtwohngebäude (523)
Zinsgünstiger Ergänzungskredit von bis zu 5 Millionen Euro je Vorhaben zur Finanzierung des Eigenanteils bei bereits zugesagten Zuschüssen für energetische Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden. Es gibt keinen Mindestbetrag.
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