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Förderprogramme in Baden-Württemberg

Was du in Baden-Württemberg beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

2.242 Programme gefunden

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BundZuschuss

Musikfonds Projektförderung bis 3.000 Euro

Die kleine Projektförderung des Musikfonds vergibt bis zu 3.000 Euro für Musikprojekte mit Schwerpunkt im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen. Das Verfahren ist bewusst schlank gehalten, es gibt mehrere Fristen pro Jahr. Eine Kofinanzierung von mindestens zehn Prozent ist erforderlich. Antragsfristen 2026 sind der 29. Mai, der 31. August und der 30. November, jeweils 18:00 Uhr.

bis 3.000 Euro
bundesweit
Musikfonds e.V.
BundZuschuss

Musikfonds Projektförderung bis 50.000 Euro

Der Musikfonds fördert Projekte der zeitgenoessischen Musik aller Genres mit bis zu 50.000 Euro. Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Musikschaffende sowie Ensembles und Veranstalter. Es wird eine Kofinanzierung von mindestens zehn Prozent verlangt. Die Antragsfrist für die nächste Runde läuft vom 1. bis 30. September 2026, 18:00 Uhr.

bis 50.000 Euro
bundesweit
Musikfonds e.V.
BundZuschuss

Cultural Bridge - deutsch-britische Kooperationen

Cultural Bridge fördert Kooperationen zwischen soziokulturellen Akteuren aus Deutschland und dem Vereinigten Koenigreich. Ziel ist der Austausch über gemeinschaftsbasierte Kulturarbeit zwischen beiden Ländern. Das Programm wird vom Fonds Soziokultur gemeinsam mit britischen Partnern getragen. Konkrete Förderbeträge sind auf der Programmuebersicht nicht ausgewiesen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Fonds Soziokultur e.V.
BundZuschuss

Projektförderung Soziokultur

Der Fonds Soziokultur fördert zeitlich befristete soziokulturelle Projekte, die Menschen vor Ort aktiv in Konzeption und Durchführung einbeziehen. Träger sind soziokulturelle Zentren, Vereine und Initiativen aus ganz Deutschland. Der Fonds wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert. Die nächste Antragsphase läuft vom 2. Oktober bis 2. November 2026.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Fonds Soziokultur e.V.
BundZuschuss

Zero - klimaneutrale Kunstprojekte

Zero ist ein Programm der Kulturstiftung des Bundes für klimaneutral produzierte Kunstprojekte. Kultureinrichtungen erproben darin, wie sich künstlerische Arbeit ohne zusätzliche Treibhausgasemissionen umsetzen laesst. Das Programm läuft aktuell weiter. Konkrete Förderbeträge sind auf der Programmuebersicht nicht ausgewiesen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Kulturstiftung des Bundes
BundZuschuss

Tanzland - Gastspielförderung der Kulturstiftung des Bundes

Tanzland fördert Kooperationen zwischen Tanzensembles und regionalen Spielstätten, damit zeitgenoessischer Tanz auch ausserhalb der Metropolen gezeigt wird. Gefördert werden mehrjährige Gastspielpartnerschaften samt begleitender Vermittlungsarbeit. Das Programm zählt zu den laufenden Förderprogrammen der Kulturstiftung des Bundes. Förderbeträge sind auf der Programmuebersicht nicht beziffert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Kulturstiftung des Bundes
BundZuschuss

LOKAL - Partnerschaftsprogramm der Kulturstiftung des Bundes

LOKAL ist ein Partnerschaftsprogramm der Kulturstiftung des Bundes für Kulturakteure in kleineren Städten und ländlich gepraegten Regionen. Gefördert werden langfristig angelegte Kooperationen zwischen Kultureinrichtungen und lokalen Partnern, die das kulturelle Angebot vor Ort dauerhaft stärken. Das Programm gehoert zu den laufenden Förderprogrammen der Stiftung. Konkrete Förderbeträge werden auf der Programmuebersicht nicht ausgewiesen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Kulturstiftung des Bundes
KommuneZuschuss

GebäudeGrün hoch3 Freiburg

Freiburg fördert die Begrünung von Daechern, Fassaden und Hoefen, die Entsiegelung sowie den dezentralen Regenwasserrückhalt mit 60 Prozent der förderfähigen Kosten und bis zu 25.000 Euro. Seit November 2025 gilt eine neue Förderrichtlinie, mit der auch Zisternen, Versickerungsmulden, Mulden-Rigolen-Systeme und Projekte in Eigenleistung förderfähig sind. Die Dachförderung ist modular aufgebaut: Auf die Grundförderung für eine extensive Begrünung können Module für Intensivbegrünung, Solar-, Biodiversitäts- und Retentionsgründaecher addiert werden. Auch Mieterinnen und Mieter oder Interessengruppen können mit Zustimmung der Eigentümer Anträge stellen.

bis 60 Prozent, maximal 25.000 Euro
Freiburg im Breisgau
Stadt Freiburg im Breisgau, Umweltschutzamt
KommuneZuschuss

Förderprogramm zur Begrünung von Hoefen, Daechern und Fassaden Karlsruhe

Karlsruhe fördert die Entsiegelung von Freiflächen mit anschließender Begrünung, den Rückbau von Schottergärten sowie Fassaden- und Dachbegrünungen. Die Förderung erfolgt über festgelegte Pauschalbeträge je Maßnahme, die im Bewilligungsbescheid einzeln aufgeführt sind; die Förderobergrenze liegt bei 5.000 Euro pro Anwesen. Im Zuschuss enthalten ist die Beratung durch das Gartenbauamt vor und während der Maßnahme. Wichtigste Bedingung ist, dass jede Begrünung mit einer Entsiegelung einhergeht; wasserdurchlässige Belaege werden seit der Novellierung 2022 nicht mehr gefördert.

bis 5.000 Euro
Karlsruhe
Stadt Karlsruhe, Gartenbauamt
KommuneZuschuss

Förderprogramm zur Begrünung von Dach-, Fassaden- und Entsiegelungsflächen Mannheim

Mannheim bezuschusst die Begrünung von Daechern und Fassaden sowie die Entsiegelung von Flächen. Dachbegrünungen werden ab 15 Quadratmeter zusammenhaengender Fläche mit bis zu 20 Euro je Quadratmeter bis 200 Quadratmeter und 15 Euro je weiterem Quadratmeter gefördert, höchstens 16.000 Euro je Maßnahme. Fassadenbegrünungen werden bis 6.000 Euro Kosten zu 100 Prozent und höchstens 3.000 Euro bezuschusst, darueber mit 50 Prozent und höchstens 25.000 Euro. Entsiegelungen ab 20 Quadratmeter erhalten bis zu 50 Euro je Quadratmeter bis 100 Quadratmeter und höchstens 11.000 Euro. Die Höhe haengt von der Lage in den stadtklimatisch belasteten Zonen ab.

bis 25.000 Euro
Mannheim
Stadt Mannheim, Fachbereich Klima, Natur und Umwelt
KommuneZuschuss

Energiesparprogramm-Wohnen Stuttgart

Stuttgart bezuschusst die energetische Sanierung von Wohngebäuden im gesamten Stadtgebiet. Einzelmaßnahmen an Fassade, Dach und Fenstern werden mit festen Beträgen von 35 bis 90 Euro je Quadratmeter Bauteilfläche gefördert, die Sanierung zum Effizienzhaus 70 oder besser mit 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Für ökologische Baustoffe gibt es einen Bonus. Voraussetzung ist ein Prüfprotokoll beziehungsweise Fördernachweis eines anerkannten Energie-Effizienz-Experten, dessen Kosten der Eigentümer trägt.

bis 20 Prozent der Kosten
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Stadtplanung und Wohnen
KommuneZuschuss

Regionalbudget LEADER-Aktionsgruppe Brenzregion

Die LEADER-Aktionsgruppe Brenzregion im Landkreis Heidenheim vergibt jährlich ein Regionalbudget an Kleinprojekte. Für 2026 standen 150.000 Euro Landesmittel plus kommunale Beiträge bereit, insgesamt rund 166.667 Euro. Die Projektkosten dürfen höchstens 20.000 Euro netto betragen. Aus 28 Bewerbungen wurden im Mai 2026 nach einem Punktesystem 18 Kleinprojekte ausgewählt, die bis Jahresende umgesetzt werden.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
LEADER-Aktionsgruppe Brenzregion, Landratsamt Heidenheim
KommuneZuschuss

Regionalbudget LEADER-Aktionsgruppe Heckengäu

Die LEADER-Aktionsgruppe Heckengäu stellt für das Regionalbudget 2026 rund 166.667 Euro bereit, davon 150.000 Euro Landesmittel und der Rest kommunale Beiträge. Gefördert werden Kleinprojekte mit Nettokosten von höchstens 20.000 Euro, etwa zur Dorfentwicklung, zu Infrastrukturmaßnahmen und zur Unterstützung örtlicher Einrichtungen. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen, Kommunen, Privatpersonen und Unternehmen, sofern das Projekt dem Gemeinwohl dient. Seit 2019 wurden über 130 Kleinprojekte umgesetzt.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
LEADER-Aktionsgruppe Heckengäu
KommuneZuschuss

Kleinprojekte-Förderung LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben

Die LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben fördert 2026 Kleinprojekte mit 80 Prozent der Nettokosten und höchstens 12.000 Euro Zuschuss. Die Projektkosten dürfen 20.000 Euro netto nicht überschreiten, förderfähig sind davon maximal 15.000 Euro. Insgesamt stehen 150.000 Euro Landesmittel plus kommunale Beiträge bereit, die Hälfte davon ist für ökologische und soziale Nachhaltigkeitsprojekte reserviert. Wer im Vorjahr bereits Kleinprojektförderung erhalten hat, ist ausgeschlossen.

bis 80 Prozent, maximal 12.000 Euro
Baden-Württemberg
LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben
KommuneZuschuss

Stuttgart - Energiesparprogramm-Wohnen

Das Energiesparprogramm-Wohnen bezuschusst die energetische Sanierung von Wohngebäuden in Stuttgart. Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Fassade, Dach und Fenstern, etwa mit 35 Euro je Quadratmeter Fassadendämmfläche, sowie die Sanierung zum Effizienzhaus 70 oder besser. Zusätzlich gibt es eine Bonusförderung für ökologisch zertifizierte Dämmstoffe nach DIN EN 13171. Voraussetzung ist, dass die Gebäude vor mindestens 15 Jahren bezugsfertig wurden und noch mindestens 30 Jahre Wohnzwecken dienen können. Erforderlich ist ein Prüfprotokoll oder Fördernachweis eines Energie-Effizienz-Experten.

Höhe je nach Vorhaben
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart
KommuneZuschuss

Stuttgart - Heizungsprogramm, Unterstützungsmaßnahmen Heizflächen und Zentralisierung

Stuttgart fördert die Maßnahmen, die eine Wärmepumpe oder einen Fernwärmeanschluss erst effizient machen. Für die Vergrößerung von Heizkörpern oder die Montage einer neuen Fußbodenheizung gibt es 500 Euro je abgeschlossenem Raum, maximal 20.000 Euro pro Antrag. Für die Umstellung von dezentralen Heizungen auf eine Zentralheizung werden 200 Euro je Kilowatt Gebäudeheizlast gezahlt, ebenfalls maximal 20.000 Euro. Damit adressiert die Stadt genau die Kostenpositionen, die beim Ausstieg aus Gas-Etagenheizungen anfallen.

bis 20.000 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart
KommuneZuschuss

Stuttgart - Heizungsprogramm, thermische Solaranlagen

Thermische Solaranlagen und der thermische Anteil photovoltaisch-thermischer Sonnenkollektoren werden in Stuttgart mit 0,30 Euro je Kilowattstunde Kollektorertrag der Anlage gefördert, maximal 10.000 Euro pro Antrag. Die eingesetzten Kollektoren müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung auf der Liste der förderfähigen Anlagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stehen. Die Förderung gilt ausschließlich für Bestandsgebäude im Stadtgebiet. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Eigentümergemeinschaften, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Energiedienstleistende.

bis 10.000 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart
KommuneZuschuss

Stuttgart - Heizungsprogramm, Übergabestationen für den Wärmenetzanschluss

Für Übergabestationen vom Wärmenetz ins Gebäude zahlt die Stadt Stuttgart 100 Euro je Kilowatt Anlagenleistung, maximal 30.000 Euro pro Antrag. Voraussetzung ist, dass der Anteil lokal erzeugter erneuerbarer Energien an der Wärmeerzeugung des Netzes mindestens 50 Prozent beträgt. Speist auch fossil erzeugte Wärme in das Netz ein, ist eine Bescheinigung des Energieversorgers nötig, dass das Netz spätestens 2035 klimaneutral betrieben wird. Für das Fernwärmenetz der EnBW gilt diese Anforderung als erfüllt.

bis 30.000 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart
KommuneZuschuss

Stuttgart - Heizungsprogramm, Förderung elektrischer Wärmepumpen

Die Stadt Stuttgart fördert den Einbau elektrischer Wärmepumpen in Bestandsgebäuden mit 300 Euro je Kilowatt Anlagenleistung, maximal 100.000 Euro pro Antrag. Die Wärmepumpe muss zum Zeitpunkt der Antragstellung auf der BAFA-Liste der förderfähigen Anlagen stehen. Verlangt werden Jahresarbeitszahlen von mindestens 3,0 in denkmalgeschützten Gebäuden, 3,5 bei Luft-Wasser-Wärmepumpen und 3,8 bei Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Luft-Luft-Wärmepumpen müssen einen SCOP von mindestens 4,0 erreichen. Die Mittel für 2026 sind ausgeschöpft.

bis 100.000 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart
BundZuschuss

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) Modul 1 - Dekarbonisierung der Industrie

Modul 1 der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz fördert Investitionsvorhaben, die die direkten Treibhausgasemissionen einer Anlage oder eines Prozessschritts um mindestens 40 Prozent senken. Die Förderintensität beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten, bei vollständiger Vermeidung der direkten Emissionen bis zu 50 Prozent. Die Förderhöhe ist auf 30 Millionen Euro pro Unternehmen begrenzt, Forschungsvorhaben auf 35 Millionen Euro. Für die industrielle Wärmeerzeugung ist das Programm der zentrale Weg zur Umstellung von Prozesswärme auf klimaneutrale Verfahren.

bis 40 Prozent, maximal 30 Mio. Euro
bundesweit
Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) im Auftrag des Bundes
BundZuschuss

Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) Modul 4 - Betriebskostenförderung

Modul 4 gewährt eine Betriebskostenförderung für die Erzeugung erneuerbarer Wärmemengen aus Solarthermie- und PVT-Anlagen sowie aus strombetriebenen Wärmepumpen, die in Wärmenetze einspeisen. Die Förderung gilt sowohl für neu errichtete als auch für zu transformierende Wärmenetze. Voraussetzung ist, dass die betreffende Anlage bereits über einen bewilligten Antrag in Modul 2 oder Modul 3 der BEW gefördert wurde. Damit wird der laufende Betrieb erneuerbarer Wärmeerzeuger im Netz über die Investitionsförderung hinaus abgesichert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) Modul 3 - Einzelmaßnahmen im Bestandsnetz

Modul 3 fördert einzelne Maßnahmen in bestehenden Wärmenetzen mit 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben und maximal 100 Millionen Euro pro Antrag. Förderfähig sind Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen für den Anschluss erneuerbarer Erzeuger und die Integration von Abwärme sowie Wärmeübergabestationen. Der Bewilligungszeitraum beträgt 24 Monate und kann einmalig um bis zu zwölf Monate verlängert werden. Ohne Transformationsplan für das Bestandsnetz ist eine Einzelmaßnahme nicht förderfähig.

bis 40 Prozent, maximal 100 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) Modul 2 - Systemische Förderung

Modul 2 fördert den Neubau von Wärmenetzen, die zu mindestens 75 Prozent mit erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden, sowie die Transformation von Bestandsnetzen zu treibhausgasneutralen Wärmenetzen. Gefördert werden 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 100 Millionen Euro pro Antrag. Der Bewilligungszeitraum beträgt 48 Monate und kann einmalig um bis zu 24 Monate verlängert werden. Erfasst sind Planungen der Leistungsphasen 5 bis 8, Wärmequellen, Infrastruktur, Effizienz- und Digitalisierungsmaßnahmen sowie Umfeldmaßnahmen.

bis 40 Prozent, maximal 100 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) Modul 1 - Machbarkeitsstudien

Modul 1 der BEW fördert Machbarkeitsstudien für neu zu errichtende Wärmenetzsysteme und Planungsleistungen angelehnt an die Leistungsphasen 2 bis 4 der HOAI mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 2 Millionen Euro pro Antrag. Die Vorhaben müssen auf die Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten ausgerichtet sein. Der Bewilligungszeitraum beträgt zwölf Monate und kann einmalig um bis zu zwölf Monate verlängert werden. Seit dem 01.04.2026 ist die Förderung von Transformationsplänen in Modul 1 nicht mehr möglich.

bis 50 Prozent, maximal 2 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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