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Förderprogramme in Baden-Württemberg auf Ebene Land

Was du in Baden-Württemberg beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

183 Programme gefunden

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LandBeratung

Forum Energiedialog Baden-Württemberg

Das Forum Energiedialog unterstützt baden-württembergische Kommunen bei der Konfliktbearbeitung rund um Windenergie- und andere Energiewendevorhaben. Es begleitet Gemeinden, in denen ein Windenergieprojekt auf Widerstand stößt, mit Moderation, Dialogformaten und neutraler Information. Das Angebot ergänzt die Beratungsangebote der KEA-BW und richtet sich an Gemeinden, die vor Ort in eine festgefahrene Debatte geraten sind. Es handelt sich um eine vom Land finanzierte Prozessbegleitung, nicht um eine Investitionsförderung.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Land Baden-Württemberg
LandBeratung

Servicestelle Windenergie Baden-Württemberg

Die Servicestelle Windenergie bei der landeseigenen KEA-BW begleitet Kommunen und Projektträger in Baden-Württemberg bei der Entwicklung von Windenergiestandorten. Ein konkretes Einzelangebot ist die Ersteinschätzung von Ausbaupotenzialen für Windenergie: Kommunen erhalten eine fachliche Vorabbewertung, welche Flächen auf ihrem Gebiet grundsätzlich für Windenergie in Frage kommen, bevor sie in kostenpflichtige Gutachten einsteigen. Die Angebote der Servicestelle sind für die Zielgruppen kostenfrei und werden vom Land finanziert.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH im Auftrag des Landes
LandBeratung

Servicestelle Akzeptanz und Bürgerenergie Baden-Württemberg

Die Servicestelle Akzeptanz und Bürgerenergie der landeseigenen KEA-BW bietet Bürgerenergiegenossenschaften, Kommunen und Projektinitiativen eine neutrale, kostenfreie und unabhängige Unterstützung. Dazu gehören eine individuelle Initialberatung rund um Akzeptanz und Bürgerenergie, Handreichungen und Leitfäden, Informationsveranstaltungen und Webinare, die Vernetzung mit landesweiten Verbänden sowie die Begleitung von Kommunen durch Workshops. Ein eigenes Landesförderprogramm für Bürgerenergie mit Zuschusszahlungen ist damit nicht verbunden; die Servicestelle verweist auf die Förderprogrammsuche und weitere Angebote der KEA-BW.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH im Auftrag des Landes
LandKredit

L-Bank Energiefinanzierung

Förderdarlehen im Hausbankverfahren für Anlagen zur Erzeugung, Verteilung oder Speicherung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien. Ausdrücklich förderfähig sind Netze und Speicher für erneuerbare Wärme oder Kälte sowie Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem, darunter Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Stromspeicherung, Flexibilisierung von Erzeugungsanlagen, überbetriebliches Lastmanagement und Messsysteme. Es gibt zwei Konditionenvarianten; PV-Aufdachanlagen und Batteriespeicher für PV-Aufdachanlagen erhalten einen Zinsbonus. Bereitstellungszinsen fallen erst nach zwölf Monaten an, danach 0,15 Prozent.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg
LandZuschuss

Förderprogramm Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement (B2MM) Baden-Württemberg

Das Programm richtet sich an Unternehmen, Behörden und Zusammenschlüsse ohne Erwerbscharakter in Baden-Württemberg und soll verkehrsbedingte Belastungen durch Feinstaub, Stickoxide und CO2 senken. Zuwendungsfähig sind Studien- und Beratungsleistungen, Kommunikationsmaßnahmen sowie Investitionen in Einrichtungen, Anlagen, Gebäude oder Fahrzeuge. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören überdachte Radabstellanlagen, E-Bike-Ladestationen und die Anschaffung von Dienst- oder Firmenrädern. Für Investitionen ist ein Gesamtkonzept vorzulegen.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
LandZuschuss

Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz, Personalstellenförderung Baden-Württemberg

Das Land finanziert neu geschaffene Stellen für nachhaltige Mobilität in Stadt- und Landkreisen mit jährlichen Pauschalen von 82.250 Euro im gehobenen Dienst und 85.500 Euro im höheren Dienst. Gezahlt wird in den ersten beiden Jahren eines mindestens vierjährigen Zeitraums, rechnerisch also 50 Prozent über vier Jahre. Abgedeckt sind acht Aufgabengebiete, darunter Fußverkehr und Ortsmitten, Parkraummanagement, Mobilstationen und Carsharing, Ladeinfrastruktur, Klimamobilitätsplan und Mobilitätspass.

bis 85.500 Euro je Jahr
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
LandZuschuss

Förderprogramm Rad- und Fußverkehr nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG-RuF)

Baden-Württemberg fördert Landkreise, Städte und Gemeinden beim Um- und Ausbau der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur nach dem LGVFG. Der Fördersatz beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen, mit dem Klimabonus für besonders klimawirksame Vorhaben bis zu 75 Prozent. Fahrradabstellanlagen sowie Sitzmöblierung und Sanitäranlagen des Fußverkehrs werden pauschaliert als Festbetrag gefördert. Grundlage ist die VwV-LGVFG in der Fassung vom 21. Februar 2025.

bis 50 Prozent der Kosten
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Antragsbearbeitung über die Regierungspräsidien
LandKredit

L-Bank Umweltfinanzierung

Zinsgünstiger Förderkredit von 10.000 Euro bis 5 Millionen Euro, in Kombinationsvarianten bis 25 Millionen Euro, für Investitionen in Baden-Württemberg. Ein eigener Förderschwerpunkt ist die Kreislaufwirtschaft mit Ressourceneffizienz, Materialeinsparung und kreislauforientierter Produktion sowie Abfallvermeidung und Wassereinsparung, der zweite Schwerpunkt ist der Umweltschutz mit Luftreinhaltung, Lärmminderung und Klimaanpassung. Finanziert werden Maschinen und Anlagen, gewerbliche Baumaßnahmen, immaterielle Investitionen und Beratungsleistungen bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Laufzeiten von 5, 10, 15 oder 20 Jahren mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren, Zinsverbilligung gestaffelt nach Unternehmensgröße.

10.000 Euro bis 5 Mio. Euro
Baden-Württemberg
L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg
LandZuschuss

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Baden-Württemberg (ELR)

Zentrales Strukturprogramm für den ländlichen Raum in Baden-Württemberg mit den Förderschwerpunkten Wohnen, Gemeinschaftseinrichtungen, Innenentwicklung, Grundversorgung und Arbeiten. Über die Linie Arbeiten werden ortsansässige Handwerks-, Dienstleistungs- und Versorgungsbetriebe gefördert, die Ausschreibung erfolgt jährlich über die Gemeinden.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Land Baden-Württemberg, Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, kofinanziert durch die EU
LandZuschuss

Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk (ERFA Baden-Württemberg)

Zuschuss für externe Moderation und Referenten bei Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk, je Gruppensitzung bis zu 3.000 Euro oder bis zu 4.500 Euro, in der Regel zwei Sitzungen pro Jahr. Themen sind unter anderem Digitalisierung, Innovation, Kooperation, Personal, Strategie, Transformation, Nachhaltigkeit und Energiewende.

bis 4.500 Euro je Jahr
Baden-Württemberg
Land Baden-Württemberg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
LandBürgschaft

Bürgschaftsprogramme für Gründung und Nachfolge Baden-Württemberg

Verbürgung von Krediten und Garantien für kleine und mittlere Unternehmen bei Existenzgründung und Unternehmensnachfolge, wenn bankübliche Sicherheiten fehlen. Für bestehende Betriebe sind auch volkswirtschaftlich förderwürdige Investitionen wie Rationalisierung, Modernisierung, Erweiterung, Umstellung oder Betriebserrichtung erfasst.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Land Baden-Württemberg, Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und L-Bank
LandZuschuss

Meistergründungsprämie Baden-Württemberg

Tilgungszuschuss von bis zu 10.000 Euro innerhalb der L-Bank-Gründungsfinanzierung für Jungmeisterinnen und Jungmeister, die sich in Baden-Württemberg selbständig machen. Gefördert werden Neugründung, Betriebsübernahme und Beteiligung an einem bestehenden Handwerksbetrieb, Antrag über die Hausbank.

bis 10.000 Euro
Baden-Württemberg
Land Baden-Württemberg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, Abwicklung über die L-Bank
LandPrämie

Meisterprämie Baden-Württemberg

Einmalprämie von 1.500 Euro für Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung im Handwerk nach Anlage A und B1 der Handwerksordnung. Die Prüfung muss nach dem 01.01.2020 abgelegt worden sein, Anträge sind laufend und rückwirkend möglich, zuständig ist die Handwerkskammer.

1.500 Euro bis 1.500 Euro
Baden-Württemberg
Land Baden-Württemberg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, Antrag über die Handwerkskammern
LandZuschuss

Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) Baden-Württemberg

Die Förderung Nachhaltige Waldwirtschaft buendelt sieben Teilbereiche: Erstaufforstung, naturnahe Waldbewirtschaftung mit Umbau von Nadelreinbeständen und Jungbestandspflege, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und Gemeinschaftswälder, forstwirtschaftliche Infrastruktur, Waldnaturschutz mit Habitatbaeumen und lichtem Wald, Bewaeltigung von Extremwetterereignissen sowie Schutz- und Erholungsfunktionen. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Die Mindestbewilligungsbeträge liegen je nach Betriebsgröße zwischen 250 Euro für Kleinbetriebe und 2.500 Euro für Betriebe über 500 Hektar. Seit 2025 können Anträge teildigitalisiert per E-Mail eingereicht werden, die geltende Verwaltungsvorschrift läuft bis Ende 2026.

ab 250 Euro
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Bewilligung durch die unteren Forstbehörden
LandZuschuss

Baumschnittförderung Streuobst Baden-Württemberg

Baden-Württemberg fördert den fachgerechten Schnitt von Streuobstbaeumen mit bis zu 18 Euro je Baum, Kommunen können freiwillig bis zu 10 Euro aufstocken. Antragsberechtigt sind Vereine, Aufpreisinitiativen, Landschaftserhaltungsverbände, Mostereien, Abfindungsbrennereien, Kommunen sowie Gruppen von mindestens drei Privatpersonen oder landwirtschaftlichen Betrieben, die Sammelanträge für 100 bis 1.000 Baeume stellen. Nach dem Schnitt gilt eine dreijährige Erhaltungspflicht mit Nachpflanzgebot. Für die Förderperiode 2026 bis 2028 endete die Antragsfrist am 15. Juni 2026, neue Anträge sind derzeit nicht möglich.

bis 18 Euro
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Bewilligung durch die Regierungspraesidien
LandZuschuss

Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL) Baden-Württemberg

Die Ausgleichszulage gleicht die schlechteren natürlichen Bedingungen in benachteiligten Gebieten aus, damit dort weiter Landwirtschaft betrieben wird. In Berggebieten liegen die Saetze je nach Ertragsmesszahl zwischen 100 und 140 Euro je Hektar. In anderen natürlich benachteiligten Gebieten erhalten Futterbaubetriebe 40 bis 80 Euro, Gemischtbetriebe 30 bis 70 Euro und Marktfruchtbetriebe 25 bis 45 Euro je Hektar, in spezifisch benachteiligten Gebieten bis zu 40 Euro. Die Flächen müssen mindestens 100 Quadratmeter groß sein und am 15. Mai des Antragsjahres zur Verfuegung stehen, der Mindestbewilligungsbetrag liegt bei 250 Euro.

25 Euro bis 140 Euro
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
LandZuschuss

Landschaftspflegerichtlinie Teil B - Arten- und Biotopschutz Baden-Württemberg

Teil B der Landschaftspflegerichtlinie fördert Artenschutz, die Gestaltung und Neuschaffung von Lebensräumen sowie die Biotop- und Landschaftspflege. Die Förderquote haengt vom Empfänger ab: Landwirtschaftliche Betriebe erhalten bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, Kommunen 50 Prozent und bei besonders wichtigen Naturschutzmaßnahmen 70 Prozent, sonstige Empfänger in der Regel 70 Prozent. Durchlaufende Posten und Entsorgungskosten werden zu 100 Prozent gefördert. Anträge sind bis zum 15. November des laufenden Jahres bei der Bewilligungsstelle einzureichen, entweder als Einzelantrag oder über einen Fördervertrag. Die aktuelle Fassung stammt aus Januar 2026.

bis 90 Prozent der Kosten
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Bewilligung durch die Regierungspraesidien und unteren Naturschutzbehörden
LandZuschuss

Förderung des ökologischen Landbaus in Baden-Württemberg (FAKT II Maßnahme D2)

Baden-Württemberg fördert sowohl die Umstellung auf den ökologischen Landbau als auch dessen Beibehaltung. Für die Umstellung gibt es 430 Euro je Hektar Acker- und Grünland, 950 Euro je Hektar Gartenbaufläche und 1.450 Euro je Hektar Dauerkultur, laengstens für zwei Jahre. Für die Beibehaltung werden 240 Euro je Hektar Acker- und Grünland, 680 Euro je Hektar Gartenbau und 1.000 Euro je Hektar Dauerkultur gezahlt. Zusätzlich gibt es 40 Euro je Hektar für Transaktionskosten, höchstens 600 Euro je Betrieb und Jahr. Der gesamte Betrieb muss nach der EU-Ökoverordnung 2018/848 wirtschaften und bis zum 1. Januar einen Kontrollvertrag abgeschlossen haben.

240 Euro bis 1.450 Euro
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
LandZuschuss

FAKT II - Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl

FAKT II ist das Agrarumweltprogramm Baden-Württembergs und funktioniert als Baukasten aus sieben Maßnahmenbereichen: umweltbewusstes Betriebsmanagement, Grünlandpflege und geschützte Lebensräume, gefaehrdete Nutzungen und Tierrassen, ökologischer Landbau, umweltschonende Pflanzenerzeugung, Gewässer- und Erosionsschutz sowie tiergerechte Haltungsverfahren. Die Prämien reichen von 70 Euro je Hektar für kleine Strukturen bis 1.000 Euro je Hektar für Weinbausteillagen. Ausser den Tierwohlmaßnahmen sind alle Maßnahmen mehrjährig, der Mindestbewilligungsbetrag liegt bei 250 Euro im Jahr. Ab 2026 entfallen die früher noetigen vorgelagerten Anträge.

ab 250 Euro je Jahr
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
LandZuschuss

Denkmalförderung des Landes Baden-Württemberg

Landesprogramm für Eigentümer und Unterhaltspflichtige eingetragener Kulturdenkmale in Baden-Württemberg. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent für private Antragsteller und bis zu 33,3 Prozent für Kommunen, Landkreise und Kirchen. Die Bagatellgrenze liegt bei 3.000 Euro förderfähiger Kosten für Private und bei 30.000 Euro für öffentliche und kirchliche Träger. Im Jahr 2024 wurden rund 15,42 Millionen Euro auf 249 Vorhaben verteilt, davon 58 Prozent auf private, 29 Prozent auf kirchliche und 13 Prozent auf kommunale Maßnahmen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

bis 50 Prozent der Kosten
Baden-Württemberg
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspraesidium Stuttgart
LandPrämie

Förderpreise der WLSB-Sportstiftung

Die WLSB-Sportstiftung lobt Preise in einer Gesamthöhe von 28.000 Euro für vorbildhafte und kreative Projekte von Sportvereinen in Baden-Württemberg aus. Es gibt vier Kategorien: soziale Kompetenz, ehrenamtliches Engagement, Praeventionskonzepte sowie Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Je Kategorie stehen 7.000 Euro bereit, davon ein Hauptpreis von 4.000 Euro und zwei Anerkennungspreise von je 1.500 Euro. Bewerben können sich gemeinnützige Sportvereine mit Sitz in Baden-Württemberg.

1.500 Euro bis 4.000 Euro
Baden-Württemberg
WLSB-Sportstiftung
LandZuschuss

Landesjugendplan-Zuschüsse des WLSB

Der Württembergische Landessportbund fördert über den Landesjugendplan eine Vielzahl von Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit und finanziert bestimmte Anschaffungen für die Jugendarbeit mit. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des WLSB mit gültiger Jugendordnung oder Jugendvereinbarung. Der WLSB führt diesen Status über das Feld JO oder JV in der jährlichen Bestandserhebung. Anträge und Verwendungsnachweise werden über die Online-Plattform oaseBW eingereicht, ein Postversand entfällt.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Württembergischer Landessportbund
LandZuschuss

Fördermöglichkeiten Integration durch Sport Baden-Württemberg

Der Landessportverband Baden-Württemberg setzt das Bundesprogramm Integration durch Sport im Land um und stellt Sportvereinen dafür eigene Fördermöglichkeiten bereit. Gefördert werden Stützpunktvereine und integrative Maßnahmen, die Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte den Zugang zum Vereinssport eröffnen. Die Antragstellung läuft über den LSVBW, die Mittel stammen aus dem Bundeshaushalt und werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bewilligt. Investitionen in Sportstätten sind nicht förderfähig.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Landessportverband Baden-Württemberg im Bundesprogramm Integration durch Sport
LandZuschuss

Vereinssportstättenbau Baden-Württemberg

Zusätzlich zum Solidarpakt Sport stellt das Land Baden-Württemberg ab 2027 jährlich 16 Millionen Euro für den Vereinssportstättenbau bereit. Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen des Bundes. Gefördert werden Bau, Sanierung und Modernisierung vereinseigener Sportstätten sowie die Beschaffung von Sportgeräten. Ergänzend investiert das Land in den kommunalen Sportstättenbau und die Sanierung von Schwimmbädern. Zusammen mit dem Solidarpakt planen Vereine und Verbände künftig mit rund 137 Millionen Euro jährlich.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Land Baden-Württemberg, Abwicklung über den Landessportverband Baden-Württemberg und die Sportbünde

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