Förderprogramme in Baden-Württemberg auf Ebene Land
Was du in Baden-Württemberg beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
183 Programme gefunden
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Digitalisierungsprämie Plus - Zuschussvariante
Direkter Zuschuss von 30 Prozent, maximal 3.000 Euro, für Digitalisierungsvorhaben mittelständischer Unternehmen in Baden-Württemberg bei zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen 5.000 und 15.000 Euro. Gefördert wurden die Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen sowie die Erhöhung der IKT-Sicherheit. Das Programm ist zum 30.06.2025 ausgelaufen und wurde in das Darlehensprogramm Digitalisierungsfinanzierung überführt.
Digitalisierungsprämie Plus Baden-Württemberg
Die Digitalisierungsprämie Plus war die Digitalisierungsförderung des Landes Baden-Württemberg mit einer Zuschussvariante für kleinere Vorhaben bis 15.000 Euro und einer Darlehensvariante mit Tilgungszuschuss für Vorhaben von 15.000 bis 100.000 Euro. Das Programm ist zum 30.06.2025 ausgelaufen, die Landesförderung ist seit dem 01.07.2025 in das Darlehensprogramm Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank integriert. Bemerkenswert für Website-Suchende: Die Erstellung oder Optimierung einer Website ohne gleichzeitige Integration in weitere betriebliche Ablaeufe sowie übliche Onlinemarketing-Maßnahmen wie Bannerwerbung, Suchmaschinenoptimierung und Videos waren ausdrücklich ausgeschlossen.
Digitalisierungsprämie Plus Baden-Württemberg
Die Digitalisierungsprämie Plus förderte Digitalisierungsvorhaben von Freiberuflern und Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten in Baden-Württemberg. Das Darlehen lag zwischen 15.000 und 100.000 Euro, dazu kam zuletzt ein Tilgungszuschuss von 4 Prozent des Bruttodarlehensbetrags. Sowohl die Darlehens- als auch die Zuschussvariante liefen zum 30.06.2025 aus; Nachfolger ist die Digitalisierungsfinanzierung. Standard-Websites, Standard-Onlineshops und Onlinemarketing waren kein Förderzweck.
Elektrolastenrad Baden-Württemberg (ausgelaufen)
Baden-Württemberg förderte die Anschaffung von Elektrolastenrädern für gewerbliche, gemeinnützige, gemeinschaftliche oder kommunale Nutzung mit 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungskosten und höchstens 2.500 Euro je Fahrzeug; maximal 100 Fahrzeuge je Antragsteller waren möglich. Das Programm ist beendet: Die L-Bank weist ausdrücklich darauf hin, dass es zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen ist und keine Anträge mehr gestellt werden können. Geförderte Räder mussten mindestens drei Jahre genutzt werden, bei Leasing während der gesamten Leasingdauer von höchstens 36 Monaten. Unternehmen in Baden-Württemberg können stattdessen die bundesweite E-Lastenfahrrad-Richtlinie des BAFA nutzen.
Elektrolastenräder Baden-Württemberg
Das Land bezuschusste Kauf oder Leasing neuer Elektrolastenräder und Elektrolastenanhaenger für gewerbliche, gemeinnützige, gemeinschaftliche oder kommunale Nutzung mit 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungskosten, höchstens 2.500 Euro je Fahrzeug und höchstens 100 Fahrzeuge je Antragsteller. Achtung: Das Förderprogramm Elektrolastenrad ist zum 31.12.2024 ausgelaufen, Anträge sind nach Angabe der L-Bank nicht mehr möglich. Betriebe in Baden-Württemberg können für E-Lastenräder stattdessen die Bundesförderung des BAFA nutzen, die 25 Prozent und bis zu 3.500 Euro je Fahrzeug gewährt.
Förderprogramm Elektrolastenräder Baden-Württemberg
Ausgelaufener Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungskosten, maximal 2.500 Euro, für neue Elektrolastenräder und elektrische Lastenanhänger inklusive notwendigem Zubehör. Das Programm ist zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen.
Förderprogramm Elektrolastenräder Baden-Württemberg
Baden-Württemberg bezuschusste Kauf oder Leasing neuer Elektrolastenräder der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e beziehungsweise mit höchstens 25 km/h sowie neuer Elektrolastenanhänger mit 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungskosten, höchstens 2.500 Euro je Fahrzeug. Gefördert wurde nur gewerbliche, gemeinnützige, gemeinschaftliche oder kommunale Nutzung, maximal 100 Fahrzeuge in der Programmlaufzeit. Das Programm ist zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen, Anträge sind nicht mehr möglich.
Gründungsfinanzierung Baden-Württemberg
Früheres Gründungsdarlehen der L-Bank für Existenzgründungen und junge Unternehmen in Baden-Württemberg mit einem Finanzierungsvolumen bis 5 Mio. Euro. Das Programm wurde zum 28.02.2022 eingestellt. Gründer und junge Unternehmen werden seit dem 01.03.2022 in der Programmvariante GuW-BW junge KMU gefördert. Die Seite wird von der L-Bank nur noch als eingestelltes Produkt geführt.
Opferentschaedigungsgesetz (OEG)
Das Opferentschaedigungsgesetz regelte bis Ende 2023 die Entschaedigung von Gewaltopfern und stützte sich dabei auf das Bundesversorgungsgesetz. Seit dem 1. Januar 2024 gilt stattdessen das SGB XIV mit dem neuen Sozialen Entschaedigungsrecht. Für Schaedigungen aus der Zeit davor bestehen Übergangs- und Bestandsschutzregelungen, bereits anerkannte Ansprueche laufen weiter. Neue Anträge richten sich nach dem SGB XIV.
TruckCharge@BW - Förderung von Ladeinfrastruktur für E-Lkw
Zuschuss für Neubeschaffung und Installation nicht öffentlicher und öffentlich zugänglicher Schnellladepunkte für E-Lkw der Klassen N2 und N3 in Baden-Württemberg, inklusive Netzanschluss. Kleine Unternehmen erhielten bis zu 50 Prozent, mittlere 40 Prozent und große Unternehmen 20 Prozent, maximal 50.000 Euro je Ladepunkt und 150.000 Euro für den Netzanschluss. Das Land hat das Programm zum 05.05.2026 eingestellt und verweist auf die vergleichbare Bundesförderung für Lkw-Ladeinfrastruktur.
TruckCharge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge
TruckCharge@BW förderte Ladestationen für Elektro-Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 auf Betriebsgelaenden, an Umschlagpunkten und in Lade-Hubs in Baden-Württemberg, mit bis zu 50.000 Euro je Ladepunkt und bis zu 150.000 Euro für den Netzanschluss. Achtung: Das Programm ist zum 5. Mai 2026 eingestellt worden. Die L-Bank verweist ausdrücklich auf das vergleichbare Bundesprogramm, die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw vom 27. April 2026. Wer heute Depot- oder Hub-Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg plant, beantragt dort.
TruckCharge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektronutzfahrzeuge
Baden-Württemberg förderte mit TruckCharge@BW ab dem 1. November 2024 den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw der Klassen N2 und N3 an öffentlichen und nicht öffentlichen Standorten. Der Fördersatz lag bei 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 20 Prozent für große Unternehmen, mit maximal 50.000 Euro je Ladepunkt und maximal 150.000 Euro für den Netzanschluss. Die Mindestprojektgröße betrug 25.000 Euro, die Inbetriebnahme musste innerhalb von 18 Monaten nach Bewilligung erfolgen und die Anlage mindestens drei Jahre am angegebenen Standort betrieben werden. Das Programm wurde zum 5. Mai 2026 eingestellt, Antragsteller werden auf das vergleichbare Bundesprogramm verwiesen.
Wohnraum für Geflüchtete
Ausgelaufener Zuschuss für Kommunen, die Wohnraum für Geflüchtete schaffen, durch Neubau, Aus- und Umbau oder Erwerb von Gebäuden unter vier Jahren. Der Regelfördersatz betrug 1.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, bei Systembauten 825 Euro und bei kommunalem Grundstück 900 beziehungsweise 745 Euro. Das Programm ist zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen.
Klimaschutz-Plus - nachhaltige energieeffiziente Sanierung von Schulen
Vorgängerprogramm mit Zuschuss für die energetische Sanierung von Schulgebäuden auf KfW-Effizienzhausstandard. Beim Standard 70 gab es 50 Euro je Quadratmeter sanierter Schulfläche, höchstens 500.000 Euro, beim Standard 55 waren es 150 Euro je Quadratmeter, höchstens 1,2 Millionen Euro. Die Antragsfrist endete am 30. April 2025, das Nachfolgeprogramm ist Klimaschutz-Plus 2025 Teil I.
Verpflichtende Umsetzung des Paragrafen 6 EEG in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat bislang kein eigenes Beteiligungsgesetz für Windenergie. Der Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2026 bis 2031 kündigt an, Kommunen verbindlich an den Erträgen von Erneuerbare-Energien-Anlagen wie Windkraftanlagen und Freiflächen-Photovoltaik zu beteiligen und dazu Paragraf 6 EEG im Land verpflichtend umzusetzen. Bis zur Verabschiedung eines Landesgesetzes gilt in Baden-Württemberg weiterhin nur die freiwillige Bundesregelung mit 0,2 Cent je Kilowattstunde. Wer heute plant, sollte die Beteiligung vertraglich regeln und die kommende Landesregelung im Blick behalten.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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