Antragio

Förderprogramme in Berlin

Was du in Berlin beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

2.178 Programme gefunden

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BundSonstiges

Zuzahlungsbefreiung über die Belastungsgrenze

Versicherte müssen im Kalenderjahr höchstens zwei Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt an Zuzahlungen leisten. Für chronisch Kranke in Dauerbehandlung wegen derselben schwerwiegenden Krankheit liegt die Grenze bei einem Prozent. Wird die Grenze erreicht, stellt die Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung für den Rest des Jahres aus. Berücksichtigt werden die Einnahmen und Zuzahlungen aller im Haushalt lebenden Angehoerigen, mit Freibeträgen für Ehegatten und Kinder.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen
BundSonstiges

Zuzahlungsfreiheit für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren

Zuzahlungen treffen nach dem SGB V nur Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Für die Krankenhausbehandlung steht das ausdrücklich in Paragraf 39 Absatz 4 SGB V, für Arzneimittel in Paragraf 31 Absatz 3, für Heilmittel in Paragraf 32 Absatz 2, für Hilfsmittel in Paragraf 33 Absatz 8 und für die haeusliche Krankenpflege in Paragraf 37 Absatz 5 SGB V. Es gibt also keine zentrale Befreiungsnorm, sondern die Altersgrenze wiederholt sich in den einzelnen Vorschriften. Kinder und Jugendliche sind damit von diesen Zuzahlungen ausgenommen. Ein gesonderter Antrag ist nicht noetig, die Befreiung wird direkt beim Leistungserbringer berücksichtigt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
BundSonstiges

Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (RED-III-Umsetzung)

Mit dem Gesetz vom 1. Juni 2026 hat der Bund die Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) umgesetzt. Es ändert das BImSchG, die 37. BImSchV, die 38. BImSchV, die Biokraftstoffquotenverordnung und die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung. Neu sind unter anderem der verlängerte Quotenpfad bis 65 Prozent im Jahr 2040, der Faktor 4 für E-Busse und schwere E-Lkw ab 2027, die Pflichten für Flugkraftstoffanbieter und die Eintragung in die Unionsdatenbank.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesgesetzgeber
BundZuschuss

chance.natur - Bundesförderung Naturschutzgroßprojekte

chance.natur fördert großflaechige Naturschutzvorhaben von gesamtstaatlich repraesentativer Bedeutung. Ausgewählt werden Gebiete nach fuenf Kriterien: Repraesentanz, Großflaechigkeit, Naturnaehe, Gefaehrdung und Beispielhaftigkeit. Träger sind typischerweise Naturschutzverbände, Stiftungen, Landkreise oder Zweckverbände, die ein Gebiet über viele Jahre entwickeln und dauerhaft sichern. Über dieses Programm wurden unter anderem acht Projekte am Grünen Band gefördert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Naturschutz im Auftrag des Bundesumweltministeriums
BundSonstiges

exist Modellprojekte (früher EXIST-Potentiale)

Die exist Modellprojekte fördern wissenschaftsbasierte Gründungen über spezialisierte Programme, die neue Zielgruppen und Themenfelder erschließen. Adressiert werden unter anderem KI-Startups in Schwerpunktregionen, internationale und zugewanderte Gründerinnen und Gründer, Gründungstalente aus Afrika, Wissenschaftlerinnen und Studentinnen sowie Startups mit Nachhaltigkeitstechnologien. Zu den aktuellen Modellprojekten zählen The Migrant Accelerator, Startup Labor Schwedt, Chemstars, StArfrica, WES+ sowie die KI-Modellprojekte K.I.E.Z., AI Startup Rising und AI + Munich. Förderhöhen und Fristen werden nicht zentral, sondern über die einzelnen Modellprojekte veröffentlicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
BundSonstiges

exist Startup Factories

Initiative zum Aufbau starker regionaler Innovationszentren für wissenschaftsbasierte Startups und DeepTech-Gründungen. Die Startup Factories arbeiten als Public-Private-Partnership und verbinden unternehmerische Ausbildung, Gründungsunterstützung, Finanzierung, Industriepartnerschaften und internationale Vernetzung. Gefördert werden nicht einzelne Gründer, sondern Konsortien aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Wirtschaftspartnern. Nach der Jury-Entscheidung im Juni 2025 und der Auszeichnung am 10. Juli 2025 starteten zehn Startup Factories zum 1. Oktober 2025 in die Projektphase, unterlegt mit rund 110 Millionen Euro privater Finanzierung von Partnern. Gründungsteams profitieren indirekt über die Angebote der Factories.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
BundZuschuss

exist Women

Programm zur Stärkung von Gründerinnen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit einer ersten Gründungsidee. Jede geförderte Gründerin erhält Sachmittel in Höhe von 2.000 Euro sowie zusätzliches Coaching und Netzwerkformate. Ein Teil der Teilnehmerinnen kann zusätzlich ein bis zu dreimonatiges Stipendium erhalten: 1.000 Euro für Studentinnen, 2.000 Euro mit abgeschlossener Berufsausbildung, 2.500 Euro für Absolventinnen und 3.000 Euro für Promovierte, jeweils plus 150 Euro Kinderzuschlag je Kind und Stipendienmonat.

ab 2.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, kofinanziert aus ESF Plus
BundBeratung

iMOVE Bildungsexport (Training Made in Germany)

iMOVE ist die Exportinitiative für die deutsche Aus- und Weiterbildungswirtschaft und ein Arbeitsbereich des Bundesinstituts für Berufsbildung. Deutsche Bildungsanbieter, vor allem KMU, erhalten Unterstützung bei der Erschließung internationaler Maerkte unter der Marke Training Made in Germany. Dazu gehoeren internationales Bildungsmarketing, Marktinformationen, Kontaktanbahnung zu Kunden und Partnern sowie der Zugang zu Regierungs- und Wirtschaftskontakten weltweit. Anbieter können sich in die iMOVE-Anbieterdatenbank aufnehmen lassen. Eine Geldförderung wird nicht ausgezahlt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Arbeitsbereich iMOVE
BundSonstiges

nexxt-change Unternehmensboerse

Bundesweite Unternehmensboerse für die Unternehmensnachfolge, getragen vom Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam mit KfW, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie Wirtschaftsverbänden. Übergabewillige Unternehmerinnen und Unternehmer können kostenfrei ein Verkaufsangebot einstellen, Übernahmeinteressierte ein Gesuch. Alle Inserate werden von regionalen Ansprechpartnern der Kammern und Verbände geprüft und begleitet. Die Boerse ist kein Förderprogramm mit Geldleistung, sondern die zentrale öffentliche Matching-Plattform für Betriebsübernahmen im Handwerk und Mittelstand.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gemeinsam mit KfW, Kammern und Verbänden
BundBeratung

nexxt-change Unternehmensnachfolgebörse

Kostenlose und anonyme Nachfolgebörse des Bundes für Betriebsinhaber, die einen Nachfolger suchen, und für Übernahmeinteressierte. Seit 2006 wurden nach Angaben der Plattform 22.300 Vermittlungen erreicht, 431 regionale Partner wie Kammern und Banken begleiten die Inserate kostenfrei.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam mit ZDH, DIHK, Volksbanken und Sparkassen
SonstigePrämie

smartificate THG-Quote (EnBW)

smartificate ist einer der größeren THG-Quoten-Vermarkter und wickelt die Registrierung, die Meldung an das Umweltbundesamt und den Verkauf der Quote für den Halter ab. Der Anbieter nimmt Fahrzeuge der Klassen M1 (Pkw), N1, N2 und N3 (Nutzfahrzeuge), M3 (Busse) sowie sonstige Fahrzeuge wie Motorräder an. Nach eigenen Angaben wurden bereits über 50.000 Kunden abgewickelt. Der Halter muss lediglich das Fahrzeug registrieren und die Zulassungsbescheinigung hochladen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
smartificate (EnBW-Gruppe)
BundBeratung

startsocial Beratungsstipendien

startsocial vergibt Beratungsstipendien an soziale Initiativen und Vereine. Statt Geld gibt es vier Monate individuelle Beratung durch erfahrene Fach- und Führungskräfte aus der Wirtschaft. Der Wettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Bundeskanzleramts und läuft seit über 25 Jahren. Die Bewerbungsfrist der Runde 2026 war der 15. Juli 2026.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
startsocial e.V.
BundSonstiges

Ökokonto und Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen nach Paragraf 16 BNatSchG

Wer freiwillig und ohne öffentliche Fördermittel Naturschutzmaßnahmen auf eigenen Flächen umsetzt, kann diese vorab als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen anerkennen lassen und in einem Ökokonto bevorraten. Die entstehenden Ökopunkte lassen sich später für eigene Eingriffe verrechnen oder an Vorhabenträger verkaufen. Erfassung, Bewertung, Buchung, Genehmigungsbedürftigkeit und Handelbarkeit richten sich nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund (Rechtsrahmen), Anerkennung durch die zuständigen Naturschutzbehörden der Länder
BundSonstiges

Ökokonto und Ökopunkte nach der Eingriffsregelung

Die Eingriffsregelung nach den Paragrafen 13 und folgende des Bundesnaturschutzgesetzes verpflichtet Vorhabenträger, Eingriffe in Natur und Landschaft zuerst zu vermeiden und danach auszugleichen oder zu ersetzen. Paragraf 16 erlaubt es, Ausgleichsflächen und -maßnahmen vorab durchzuführen und anerkennen zu lassen, das ist das sogenannte Ökokonto. Die anerkannten Wertpunkte, oft Ökopunkte genannt, können später bei eigenen Vorhaben eingesetzt oder an Dritte veraeussert werden. Bundeseinheitliche Standards für Bewertung und Kompensation regelt seit 2020 die Bundeskompensationsverordnung, die für Bundesinfrastrukturvorhaben gilt, im Übrigen gelten die Ökokontoverordnungen der Länder.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Naturschutz, Vollzug durch die Naturschutzbehörden der Länder
BundZuschuss

Überbetriebliche berufliche Bildung im Handwerk (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung, ÜLU)

Zuschuss für Träger überbetrieblicher Lehrgänge im Handwerk, also Handwerkskammern, Fachverbände, Kreishandwerkerschaften und Innungen. Der Bund trägt bis zu einem Drittel der Lehrgangskosten und bis zu 50 Prozent der Unterbringungskosten für Lehrlinge im zweiten bis vierten Ausbildungsjahr.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Übergangsgeld bei beruflicher Rehabilitation

Übergangsgeld nach Paragraf 119 SGB III sichert während einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben den Lebensunterhalt. Es wird gezahlt, wenn eine vorherige Beschäftigungszeit erfüllt ist und die Person an einer Berufsausbildung, berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen der unterstützten Beschäftigung, an Maßnahmen in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder an beruflicher Weiterbildung teilnimmt. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Kapitels 11 des Ersten Teils des SGB IX. Beantragt wird die Leistung über die Reha-Beratung der Agentur für Arbeit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Übernahme der Bestattungskosten (Sozialbestattung, Paragraph 74 SGB XII)

Das Sozialamt übernimmt die erforderlichen Kosten einer Bestattung, soweit den dazu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten selbst zu tragen. Verpflichtet sind in der Regel die Erben oder die nach Landesrecht bestattungspflichtigen Angehörigen. Übernommen wird nur eine einfache, ortsübliche Bestattung; aufwändige Grabmale oder Trauerfeiern werden nicht finanziert. Der Antrag ist beim Sozialamt zu stellen, möglichst bevor die Rechnung beglichen wird.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises am letzten Wohnort der verstorbenen Person
KommuneZuschuss

Übernahme der Bestattungskosten nach dem SGB XII

Das Sozialamt übernimmt die erforderlichen Kosten einer Bestattung, wenn den bestattungspflichtigen Angehoerigen nicht zugemutet werden kann, sie selbst zu tragen. Massgeblich ist die wirtschaftliche Lage der Verpflichteten, nicht die der verstorbenen Person. Übernommen werden nur die erforderlichen Kosten einer einfachen, ortsüblichen Bestattung. Der Antrag sollte möglichst vor Beauftragung des Bestattungsunternehmens gestellt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Oertliche Sozialaemter
BundZuschuss

Übernahme der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der Sozialhilfe (Paragraph 32 SGB XII)

Angemessene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden als Bedarf anerkannt, soweit Leistungsberechtigte sie nicht aus eigenem Einkommen tragen können. Bei gesetzlich Versicherten gelten die monatlichen Beiträge einschließlich Zusatzbeitrag und Beitragszuschlag als angemessen. Bei privat Versicherten sind Beiträge bis zur Hälfte des Basistarifs angemessen; höhere Beiträge werden nur für bis zu drei Monate, auf Antrag in begründeten Ausnahmefällen bis zu sechs Monate übernommen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises
BundZuschuss

Übernahme von Fahrkosten durch die Krankenkasse

Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten, wenn sie aus zwingenden medizinischen Gründen im Zusammenhang mit einer Kassenleistung notwendig sind, etwa bei stationaerer Behandlung, Rettungsfahrten und Krankentransporten. Fahrten zur ambulanten Behandlung werden nur in Ausnahmefaellen und nur nach vorheriger Genehmigung übernommen. Als genehmigt gelten sie bei den Merkzeichen aG, Bl oder H sowie ab Pflegegrad 4 und 5, bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeintraechtigung. Je Fahrt fällt eine Zuzahlung von zehn Prozent an, mindestens 5 und höchstens 10 Euro.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen
BundKredit

Übernahme von Miet- und Energieschulden im Grundsicherungsgeld

Drohen Wohnungsverlust oder Energiesperre, können nach Paragraf 22 Absatz 8 SGB II Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Die Übernahme soll als Darlehen erfolgen. Es handelt sich um eine Ermessensleistung, nicht um einen festen Rechtsanspruch. Erhebt der Vermieter Raeumungsklage wegen Mietrückstand, muss das Gericht nach Paragraf 22 Absatz 9 SGB II den zuständigen Träger unverzueglich informieren, damit dieser einschreiten kann. Anlaufstelle ist das Jobcenter, bei Nichtleistungsbeziehern das Sozialamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter (kommunaler Träger)
BundSonstiges

Übernahme von Miet- und Energieschulden zur Sicherung der Unterkunft (Paragraph 36 SGB XII)

Das Sozialamt kann Miet- oder Energieschulden übernehmen, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist, etwa bei drohender Räumungsklage oder Stromsperre. Die Geldleistung kann als Zuschuss oder als Darlehen erbracht werden. Gerichte müssen dem Sozialhilfeträger Räumungsklagen wegen Mietrückständen unverzüglich mitteilen, damit dieser präventiv tätig werden kann.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises
BundSonstiges

Übertragung der Quotenerfüllung auf Dritte (Quotenhandel nach Paragraf 37a Absatz 6 und 7 BImSchG)

Die Quotenerfüllung kann durch schriftlichen Vertrag auf Dritte übertragen werden, entweder auf Nichtverpflichtete nach Absatz 6 oder auf andere Verpflichtete nach Absatz 7. Der Vertrag braucht Mengenangaben, die betroffenen Erfüllungsoptionen und die Treibhausgasemissionen in Kilogramm CO2-Äquivalent. Dieselbe Menge darf nur einmal verwendet werden. Das ist die rechtliche Grundlage des gesamten gewerblichen Quotenhandels.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
BundSteuervorteil

Übertragung stiller Reserven bei Verkauf von Grund und Boden oder Gebäuden (§ 6b EStG)

Verkauft ein Betrieb Grund und Boden oder Gebäude mit hohem Buchgewinn, kann der Gewinn auf neue Investitionen übertragen werden, statt ihn sofort zu versteuern. Bis zur Reinvestition darf eine gewinnmindernde Rücklage gebildet werden. Voraussetzung ist, dass das verkaufte Wirtschaftsgut mindestens sechs Jahre ununterbrochen zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte gehört hat. Die Reinvestition muss grundsätzlich innerhalb von vier Jahren erfolgen, bei neu hergestellten Gebäuden innerhalb von sechs Jahren, wenn der Bau in den ersten vier Jahren begonnen wurde. Der Haken: Wird nicht rechtzeitig reinvestiert, wird die Rücklage gewinnerhöhend aufgelöst und zusätzlich mit einem Zuschlag belastet. Für private Vermieter ohne Betriebsvermögen gilt die Regelung nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt

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