Förderprogramme in Berlin
Was du in Berlin beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.178 Programme gefunden
ThemaAlle
- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Pflegezeit: Freistellung von der Arbeit für bis zu sechs Monate
Beschäftigte können sich vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen, um einen pflegebedürftigen nahen Angehoerigen zu Hause zu pflegen. Der Anspruch besteht nicht gegenueber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten. Die Freistellung ist spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn in Textform anzukuendigen. Während der Freistellung wird kein Lohn gezahlt, es kann aber ein zinsloses Darlehen des Bundes beantragt werden.
PlugIn - Technikförderung für Musikclubs
PlugIn hilft kleineren Musikclubs mit maximal 2.000 Plätzen bei der Anschaffung und Reparatur technischer Ausstattung. Die Förderung beträgt bis zu 15.000 Euro mit degressivem Eigenanteil. Die Mittel werden nach dem Windhundprinzip vergeben, das Budget ist zu 60 Prozent auf städtische und zu 40 Prozent auf nicht städtische Regionen aufgeteilt. Das Antragsfenster der dritten Runde lief vom 18. Mai bis 5. Juni 2026.
Pooling der THG-Quote über einen bestimmten Dritten (Paragraf 5 Absatz 2 der 38. BImSchV)
Weil Mineralölkonzerne keine Einzelverträge über 2.000 kWh schließen, erlaubt die Verordnung das Pooling: Der Ladepunktbetreiber oder Fahrzeughalter bestimmt in Textform eine andere Person, meist einen Dienstleister, der die Mengen bündelt, beim UBA bescheinigen lässt und weiterverkauft. Je Betreiber und Verpflichtungsjahr ist nur ein einziger Dritter zulässig, nach der Meldung ist ein Wechsel ausgeschlossen.
Portofreie Blindensendung
Schriftstuecke in Blindenschrift können bei der Deutschen Post portofrei versendet werden. Der Inhalt muss laut Deutschem Blinden- und Sehbehindertenverband ausschließlich in Blindenschrift abgefasst sein, die Sendung muss die Aufschrift Blindensendung tragen, darf höchstens 7 Kilogramm wiegen und muss in einem offenen Umschlag verschickt werden. Sendungen über 1000 Gramm laufen im Frachtdienst. Die Regelung gilt auch für anerkannte Blindenorganisationen. Ein gesonderter Antrag ist nicht noetig, die Sendung wird direkt so aufgegeben.
Potenzialberatung Berlin
Berlin fördert die Potenzialberatung für kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe aus dem verarbeitenden Gewerbe, den produktionsnahen Dienstleistungen und der digitalen Wirtschaft. Gefördert werden maximal 8.000 Euro für eine Grundberatung und weitere 8.000 Euro für eine anschließende Aufbauberatung. Besonderheit ist der gemeinsame Antrag von Beschäftigtenvertretung und Geschäftsführung. Die Kofinanzierung erfolgt zu 50 Prozent aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur.
Praeventionskurse der Krankenkassen
Krankenkassen bezuschussen zertifizierte Kurse zu Bewegung, Ernaehrung, Stressbewaeltigung und Suchtmittelkonsum. Die Handlungsfelder und die Zertifizierung legt der GKV-Spitzenverband einheitlich fest, die konkrete Zuschusshöhe und die Zahl der geförderten Kurse pro Jahr regelt die Satzung der jeweiligen Kasse. Neben Kursen für Einzelne fördern die Kassen auch Praevention in Lebenswelten und betriebliche Gesundheitsförderung. Die genauen Konditionen sind bei der eigenen Kasse zu erfragen.
Praeventionskurse und Primaerpraevention der Krankenkassen
Krankenkassen erbringen nach Paragraf 20 SGB V Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns, in der Praxis vor allem Praeventionskurse zu Bewegung, Ernaehrung, Stressbewaeltigung und Suchtmittelkonsum. Die Kurse müssen nach einheitlichen Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zertifiziert sein. Insgesamt sollen die Kassen ab 2019 je Versichertem 7,52 Euro für Praevention aufwenden. Erstattungshöhe und Anzahl der Kurse je Jahr regelt jede Kasse in ihrer Satzung, der Antrag läuft über die eigene Krankenkasse.
Praeventionsleistungen der Rentenversicherung (RV Fit)
Die Rentenversicherung erbringt medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit für Versicherte, die erste gesundheitliche Beeintraechtigungen haben und deren Beschäftigung dadurch gefaehrdet ist. Das Programm setzt früher an als eine klassische Reha und läuft berufsbegleitend über mehrere Monate. Wird ein Reha-Antrag abgelehnt, muss der Träger über Praeventionsleistungen beraten. Näheres regeln gemeinsame Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Pro FIT - Projektfinanzierung
Zuschüsse und zinsverbilligte Darlehen für technologische Innovationsvorhaben in Berlin. Förderfähig sind Einzel- und Verbundprojekte in den Phasen industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung sowie Produktionsaufbau, Marktvorbereitung und Markteinführung. Zuschüsse bis 500.000 Euro und Darlehen bis 1 Mio. Euro bei einem Finanzierungsanteil von bis zu 80 Prozent. Seit 01.01.2026 gelten neue Richtlinien mit höherer Zuschussförderung, vereinfachter Abrechnung und längeren Darlehenslaufzeiten.
Pro FIT - Projektfinanzierung Berlin
Pro FIT fördert technologische Innovationsvorhaben Berliner Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit Zuschüssen und zinsverbilligten Darlehen. Förderfähig sind Einzel- und Verbundprojekte in den Phasen industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung sowie Produktionsaufbau, Marktvorbereitung und Markteinführung. Es gibt Darlehen bis zu 1 Mio. Euro und Zuschüsse bis zu 500.000 Euro, der Finanzierungsanteil liegt bei bis zu 80 Prozent inklusive KMU- und Verbundbonus. Restkosten werden pauschal mit 40 Prozent der Personalausgaben abgegolten, ein Belegnachweis entfällt dafuer. Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Richtlinien mit höherer Zuschussförderung, vereinfachter Abrechnung und laengeren Darlehenslaufzeiten.
Pro FIT Frühphasenfinanzierung
Frühphasenfinanzierung für neu gegründete technologieorientierte Kleinunternehmen mit Sitz in Berlin. Insgesamt sind bis zu 500.000 Euro möglich, davon höchstens 200.000 Euro in der Frühphase 1. In der Frühphase 1 besteht die Förderung zur Haelfte aus einem Zuschuss und zur Haelfte aus einem zinslosen Darlehen, in der Frühphase 2 vollständig aus einem Darlehen unter Marktkonditionen. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben können gedeckt werden, Sicherheiten sind nicht erforderlich.
Probe BahnCard
BahnCard mit drei Monaten Laufzeit zum Ausprobieren. Die Probe BahnCard 25 kostet 19,90 Euro in der 2. Klasse und 39,90 Euro in der 1. Klasse, die Probe BahnCard 50 kostet 76,90 beziehungsweise 152 Euro, die Probe BahnCard 100 kostet 1.459 beziehungsweise 2.599 Euro. Die Rabatte entsprechen denen der regulaeren Karten.
Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen
Arbeitgeber können sich die Personalkosten erstatten lassen, wenn sie einen Menschen mit Behinderung zur Probe beschäftigen. Erstattet werden Lohn- beziehungsweise Gehaltskosten einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, und zwar für bis zu drei Monate. Voraussetzung ist ein Probearbeitsvertrag und dass die Probebeschäftigung die Chancen auf eine dauerhafte Eingliederung verbessert. Der Antrag muss vor Beginn der Beschäftigung gestellt werden.
Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 46 SGB III)
Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erstattet Arbeitgebern die Personalkosten einer Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen für bis zu drei Monate. Erstattet werden Lohn- und Gehaltskosten einschließlich Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung, sonstige gesetzliche oder tarifvertragliche Leistungen sowie Umlagen und Beiträge zur Berufsgenossenschaft.
Produktionsförderung Freie Darstellende Kuenste
Die Produktionsförderung des Fonds Darstellende Kuenste unterstützt neue Produktionen professioneller freischaffender Künstlerinnen und Künstler mit 15.000 bis 50.000 Euro. Vorausgesetzt wird eine Kofinanzierung von 50 Prozent aus öffentlichen Mitteln. Der Fonds wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien getragen. Die Antragsfrist ist der 15. September 2026.
Produktionsförderung des Fonds Darstellende Künste
Förderung für professionell frei produzierende Künstlerinnen und Gruppen der Darstellenden Kuenste, also Performance, Theater, Tanz, Musiktheater, Figurentheater und zeitgenoessischer Zirkus. Gefördert werden projektbezogene, auch digitale Arbeitsprozesse von Recherche und Konzeptentwicklung über Probe und Premiere bis zu Folgevorstellungen. Die Förderung beträgt 15.000 bis 50.000 Euro. Vor Antragstellung müssen mindestens 50 Prozent Kofinanzierung aus öffentlichen Landes- oder Kommunalmitteln gesichert sein.
Programm Digitales Europa (DIGITAL)
Das Programm Digitales Europa stellt für 2021 bis 2027 mehr als 8,1 Milliarden Euro bereit und fördert Hochleistungsrechnen, Kuenstliche Intelligenz, Cybersicherheit, fortgeschrittene digitale Kompetenzen, die breite Nutzung digitaler Technologien, Halbleiter sowie die Europäischen Digitalen Innovationszentren. Zielgruppen sind Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und KMU, in der Regel im Konsortium. 2026 sind mehrere Aufrufe offen. Einzelne Websites, Onlineshops oder Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
Programm Digitales Europa (DIGITAL)
Das Programm Digitales Europa ist mit über 8,1 Milliarden Euro für 2021 bis 2027 ausgestattet und finanziert nicht Forschung, sondern den Aufbau und die Verbreitung digitaler Kapazitäten. Schwerpunkte sind Hochleistungsrechnen, Kuenstliche Intelligenz, Cybersicherheit, fortgeschrittene digitale Kompetenzen und die breite Einführung digitaler Technologien, seit 2023 ergänzt um Halbleiter im Rahmen des Chips Act. Gefördert werden Industrie, KMU, öffentliche Verwaltung und die European Digital Innovation Hubs. Aktuelle Aufrufe zu KI und Daten sowie zu digitalen Kompetenzen schließen am 01.10.2026.
Programm für Internationalisierung (PfI) - Förderung von KMU-Projekten
Zuschuss von 3.000 bis 12.000 Euro je Maßnahme für die Internationalisierung Berliner KMU. Gefördert wird die Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Kongressen, Boersen, Modenschauen und Showrooms mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Mindestprojektkosten betragen 6.000 Euro.
Programmprämie „Liebling Kino“ – Kinoprogrammprämie des Bundes
Punktebasierte Prämie für Kinos mit anspruchsvollem Jahresprogramm. Die Prämie beträgt bis zu 1,50 Euro je Besucher der berücksichtigten Filme und ist auf 150.000 Euro pro Kino gedeckelt. Voraussetzung sind mindestens 2.500 Prämienpunkte, im Zweijahresschnitt mindestens 275 Vorstellungen pro Jahr und ein Zuschaueranteil deutscher, europäischer und künstlerisch anspruchsvoller Filme von 40 Prozent in Orten bis 50.000 Einwohnern, 50 Prozent bis 500.000 und 60 Prozent darueber. Rund 7 Mio. Euro stehen jährlich bereit.
Projekt URA - Rückkehr und Reintegration im Kosovo
Das von Bund und Ländern finanzierte Projekt URA unterstützt kosovarische Rückkehrerinnen und Rückkehrer bei der Wiedereingliederung im Herkunftsland. Zum Angebot gehören Empfangnahme und Erstbetreuung am Flughafen, Sozialberatung, psychologische Betreuung sowie Arbeitsberatung und Arbeitsvermittlung. Finanziell wird unter anderem ein einmaliges Überbrückungsgeld in bar gezahlt, dazu kommen Teilerstattung der Fahrtkosten zum Rückkehrzentrum in Pristina, ein Medizinkostenzuschuss, ein einmaliger Einrichtungszuschuss, ein monatlicher Mietkostenzuschuss und die Übernahme von Sprachkurskosten. Die konkreten Leistungen werden im persönlichen Beratungsgespräch festgelegt.
Projekte im Rahmen der Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft
Fördert Maßnahmen, die kleinen und mittleren Unternehmen und dem Handwerk helfen, ihre IT-Sicherheit zu verbessern. Gefördert werden die bundesweite Transferstelle Cybersicherheit, Einzel- und Verbundprojekte zur Sensibilisierung und Unterstützung von KMU sowie das Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren und Fokusprojekte zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz. Zuschüsse bis zu 90 Prozent, auf Ausgabenbasis bis zu 100 Prozent.
Projekte zur Integration jüdischer Zugewanderter
Seit 1993 sind über 200.000 jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland gekommen. Das Bundesamt fördert Integrationsprojekte, die sich speziell an diese Gruppe richten. Die Projekte unterstützen beim Ankommen und Einleben und ermöglichen es den Teilnehmenden, sich mit dem jüdischen Leben vor Ort vertraut zu machen. Gefördert wird außerdem der Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Glaubensrichtungen, um Verständnis zu entwickeln und Vorurteile abzubauen. Grundlage sind die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration; die Antragstellung läuft über das Förderportal easy-Online.
Projektfonds Zeitgeschichte und Erinnerungskultur
Projektförderung von 5.000 bis 40.000 Euro für Vorhaben zur Berliner Zeitgeschichte und Erinnerungskultur. Der Höchstbetrag wird nur in Ausnahmefaellen gewährt. Die Projekte müssen im Förderjahr in Berlin öffentlich sichtbar sein.
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