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Förderprogramme in Berlin

Was du in Berlin beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

2.164 Programme gefunden

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BundZuschuss

Studienstipendium der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit

Die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung fördert Studierende in Deutschland mit bis zu 992 Euro monatlich, dazu kommen Familienzuschlaege und Zuschüsse zur Krankenversicherung. Eine Mitgliedschaft in der FDP ist ausdrücklich nicht erforderlich. Erwartet werden überdurchschnittliche Leistungen, Weltoffenheit sowie gesellschaftliches oder liberales Engagement. Eine Doppelförderung für denselben Zweck durch eine andere öffentliche Institution ist ausgeschlossen.

bis 992 Euro
bundesweit
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
BundZuschuss

Ausbildungsstipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung

Die Friedrich-Ebert-Stiftung fördert auch Auszubildende mit einer Bildungspauschale von 300 Euro monatlich. Dazu kommt ein bedürftigkeitsabhängiger Zuschlag von bis zu 666 Euro im Monat sowie Zuschüsse zur Krankenversicherung und zur Kinderbetreuung. Damit sollen berufliche und akademische Bildung gleichgestellt werden. Wie bei der Studienförderung zählen Leistung, Engagement und Wertebezug.

300 Euro bis 966 Euro
bundesweit
Friedrich-Ebert-Stiftung e. V.
BundZuschuss

Promotionsförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung

Promovierende erhalten von der Friedrich-Ebert-Stiftung 1.650 Euro monatlich plus 100 Euro Forschungskostenpauschale. Familien- und Kinderbetreuungszuschlaege sind möglich. Die Stiftung bietet ein ideelles Programm mit Seminaren, Fachgruppen und einem Alumninetzwerk. Ein Solidaritätsfonds unterstützt zusätzlich internationale Promovierende, die wegen ihres Eintretens für demokratische Werte verfolgt werden.

1.650 Euro bis 1.750 Euro
bundesweit
Friedrich-Ebert-Stiftung e. V.
BundZuschuss

Studienförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung

Die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung fördert Studierende mit 300 Euro Studienkostenpauschale im Monat und einem einkommensabhängigen Zuschlag von bis zu 812 Euro nach BAföG-Systematik, dazu Zuschüsse zur Krankenversicherung. Rückzahlen muss man nichts. Erwartet werden überdurchschnittliche Leistungen, gesellschaftliches Engagement und eine Naehe zu den Grundwerten Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Die Stiftung wirbt ausdrücklich um Bewerbungen von Erstakademikerinnen und Erstakademikern sowie Menschen mit Migrationsgeschichte.

300 Euro bis 1.112 Euro
bundesweit
Friedrich-Ebert-Stiftung e. V.
BundZuschuss

Ausbildungsstipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung

Als Pilotprojekt fördert die Konrad-Adenauer-Stiftung auch Auszubildende mit 300 Euro im Monat während der Ausbildungszeit. Damit soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung sichtbar werden. Neben dem Geld gibt es Seminare, Vernetzung und persönliche Begleitung. Das Programm ergänzt die klassische Studien- und Promotionsförderung.

300 Euro bis 300 Euro
bundesweit
Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.
BundZuschuss

Journalistisches Nachwuchsförderprogramm JONA der Konrad-Adenauer-Stiftung

JONA ist das journalistische Nachwuchsförderprogramm der Konrad-Adenauer-Stiftung. Es richtet sich an angehende Journalistinnen und Journalisten und verbindet die Studienförderung mit einer praxisnahen publizistischen Ausbildung. Teilnehmende bekommen Seminare, Werkstattgespraeche und Kontakte in Redaktionen. Die Auswahl erfolgt über dasselbe mehrstufige Verfahren wie die Studienförderung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.
BundZuschuss

Promotionsförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung

Promovierende erhalten von der Konrad-Adenauer-Stiftung ein monatliches Stipendium von 1.650 Euro plus 100 Euro Forschungskostenpauschale. Familien- und Kinderbetreuungszuschlaege sind möglich. Die Stiftung begleitet Promovierende zusätzlich in Promotionskollegs und einem ideellen Programm. Voraussetzung sind eine überzeugende wissenschaftliche Arbeit, gesellschaftliches Engagement und die Bereitschaft, sich in das Netzwerk der Stiftung einzubringen.

1.650 Euro bis 1.750 Euro
bundesweit
Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.
BundZuschuss

Studienförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung

Die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung fördert Studierende mit einer Studienkostenpauschale von 300 Euro im Monat sowie einem einkommensabhängigen Grundbedarf von bis zu 812 Euro monatlich nach BAföG-Systematik. Dazu kommen Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung. Anders als BAföG muss das Geld nicht zurückgezahlt werden. Erwartet werden überdurchschnittliche Studienleistungen, regelmäßiges ehrenamtliches Engagement und Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung. Neben dem Geld gibt es ein umfangreiches Seminarprogramm.

300 Euro bis 1.112 Euro
bundesweit
Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.
BundZuschuss

Bundesmittel für bauliche Maßnahmen politischer Stiftungen

Politische Stiftungen können Bundesmittel für bauliche Maßnahmen erhalten, etwa für Bildungszentren, Tagungshäuser und Verwaltungsgebäude. Anders als bei den Globalzuschüssen darf hier vom Verteilungsschlüssel nach den Bundestagswahlergebnissen abgewichen werden, soweit sachliche Gründe das erfordern. Die verfügbaren Mittel ergeben sich aus dem jeweiligen Haushaltsgesetz. Es gelten die Regelungen der Bundeshaushaltsordnung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, zuständige oberste Bundesbehörde
BundZuschuss

Bundesmittel für die Begabtenförderung der politischen Stiftungen

Aus diesem Topf finanzieren die politischen Stiftungen ihre Stipendien für Studierende und Promovierende im Inland. Verteilt wird grundsaetzlich nach dem Durchschnitt der letzten vier Bundestagswahlergebnisse der nahestehenden Partei. Zur Berücksichtigung besonderer Umstände darf bei der Begabtenförderung um bis zu drei Prozentpunkte je Stiftung von diesem Schlüssel abgewichen werden. Das Geld fliesst nicht an Einzelpersonen, sondern an die Studienwerke der Stiftungen, die daraus die Stipendien vergeben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, zuständige oberste Bundesbehörde
BundZuschuss

Globalzuschüsse für gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit politischer Stiftungen

Die anerkannten politischen Stiftungen erhalten Globalzuschüsse für ihre gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit. Die Höhe der jährlich verfügbaren Mittel ergibt sich aus dem Haushaltsgesetz. Verteilt wird nach dem Durchschnitt der Ergebnisse der jeweils nahestehenden Partei bei den letzten vier Bundestagswahlen. Jede förderberechtigte Stiftung erhält zusätzlich ein Prozent des Gesamtbetrags als Sockelförderung, damit auch kleinere Stiftungen arbeitsfähig bleiben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium des Innern
BundSonstiges

Anerkennung als förderfähige politische Stiftung

Das Stiftungsfinanzierungsgesetz regelt seit 2024, welche politischen Stiftungen überhaupt Geld aus dem Bundeshaushalt bekommen können. Voraussetzung ist unter anderem, dass die nahestehende Partei in mindestens drei aufeinanderfolgenden Legislaturperioden in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten war. Die Stiftung muss in einer Gesamtschau die Gewähr bieten, aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung und die Voelkerverständigung einzutreten. Als anerkannt gelten kraft Gesetzes die Friedrich-Ebert-, Konrad-Adenauer-, Hanns-Seidel-, Friedrich-Naumann-, Heinrich-Boell- und Rosa-Luxemburg-Stiftung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium des Innern, zuständige oberste Bundesbehörden
BundZuschuss

Geld- und Sachleistungen an die Fraktionen des Deutschen Bundestages

Fraktionen des Bundestages haben nach Paragraf 58 Abgeordnetengesetz Anspruch auf Geld- und Sachleistungen aus dem Bundeshaushalt. Die Geldleistungen bestehen aus einem Grundbetrag je Fraktion, einem Betrag je Mitglied und einem Oppositionszuschlag für Fraktionen, die die Bundesregierung nicht tragen. Die Höhe legt der Bundestag jährlich fest, der Praesident berichtet dazu bis zum 30. September. Die Mittel dürfen ausschließlich für parlamentarische Aufgaben verwendet werden, eine Verwendung für Parteiaufgaben ist unzulässig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutscher Bundestag
BundSteuervorteil

Sonderausgabenabzug für Parteispenden (Paragraf 10b Absatz 2 EStG)

Zuwendungen an politische Parteien können bis 3.300 Euro im Kalenderjahr als Sonderausgaben abgezogen werden, bei Zusammenveranlagung von Ehegatten bis 6.600 Euro. Der Abzug greift erst für den Teil der Spende, für den keine Steuerermäßigung nach Paragraf 34g EStG gewährt wurde. Eine doppelte Berücksichtigung desselben Betrags ist damit ausgeschlossen. Praktisch bedeutet das: die ersten 3.300 Euro laufen über Paragraf 34g, der Rest über den Sonderausgabenabzug.

bis 3.300 Euro
bundesweit
Finanzaemter der Länder, Bundesministerium der Finanzen
BundSteuervorteil

Steuerermäßigung für Spenden an kommunale Wählervereinigungen (Paragraf 34g EStG)

Auch Beiträge und Spenden an Wählervereinigungen ohne Parteicharakter werden mit 50 Prozent von der Einkommensteuer abgezogen, höchstens 1.650 Euro bei Einzelveranlagung und 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung. Der Verein muss ausschließlich darauf gerichtet sein, mit eigenen Wahlvorschlaegen an Wahlen auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene teilzunehmen. Er muss bei der letzten Wahl mindestens ein Mandat errungen oder der Wahlbehörde die Teilnahme an der nächsten Wahl angezeigt haben. Nimmt der Verein an der nächsten Wahl nicht teil, gilt die Ermäßigung nur für Zahlungen bis zum Wahltag.

bis 50 Prozent, maximal 1.650 Euro
bundesweit
Finanzaemter der Länder, Bundesministerium der Finanzen
BundSteuervorteil

Steuerermäßigung für Mitgliedsbeiträge und Spenden an Parteien (Paragraf 34g EStG)

Wer Mitgliedsbeiträge oder Spenden an eine politische Partei zahlt, bekommt die Haelfte davon direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Die Ermäßigung beträgt 50 Prozent der Ausgaben, höchstens 1.650 Euro bei Einzelveranlagung und höchstens 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung von Ehegatten. Der Abzug erfolgt von der tariflichen Steuer und wirkt damit unabhängig vom persönlichen Steuersatz. Ausgeschlossen sind Parteien, die nach Paragraf 18 Absatz 7 Parteiengesetz von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen sind.

bis 50 Prozent, maximal 1.650 Euro
bundesweit
Finanzaemter der Länder, Bundesministerium der Finanzen
BundZuschuss

Abschlagszahlungen auf die staatliche Parteienfinanzierung

Damit Parteien nicht bis zur endgültigen Festsetzung im Februar des Folgejahres auf Geld warten müssen, zahlt der Bundestagspraesident nach Paragraf 20 Parteiengesetz vier Abschlaege im Jahr aus. Die Termine sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Jeder Abschlag beträgt höchstens 25 Prozent der für das Vorjahr festgesetzten Summe. Überzahlte Beträge sind unverzueglich zurückzuerstatten, notfalls wird eine Sicherheitsleistung verlangt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Praesident des Deutschen Bundestages
BundZuschuss

Staatliche Teilfinanzierung der Parteien - Zuwendungsanteil

Zusätzlich zum Wählerstimmenanteil erhalten Parteien 0,45 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung eingenommen haben. Als Zuwendung zählen eingezahlte Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge sowie rechtmäßig erlangte Spenden. Berücksichtigt werden nur Zuwendungen bis 3.300 Euro je natürlicher Person und Jahr. Damit belohnt der Staat die Verankerung einer Partei in der Gesellschaft und nicht Großspenden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Praesident des Deutschen Bundestages
BundZuschuss

Staatliche Teilfinanzierung der Parteien - Wählerstimmenanteil

Parteien erhalten jährlich Mittel aus dem Bundeshaushalt als Teilfinanzierung ihrer Tätigkeit. Nach Paragraf 18 Absatz 3 Parteiengesetz werden 0,83 Euro für jede gültige Listenstimme bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen gezahlt, für die ersten vier Millionen Stimmen einer Partei 1 Euro je Stimme. Die Beträge werden seit 2017 jährlich an den Preisindex der parteitypischen Ausgaben angepasst. Anspruch besteht ab 0,5 Prozent der Listenstimmen bei Europa- oder Bundestagswahl beziehungsweise ab 1,0 Prozent bei einer Landtagswahl.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Praesident des Deutschen Bundestages
LandZuschuss

Deutschlandticket Zuschuss Ausbildung Berlin und Brandenburg

Auszubildende in Berlin können ab Juni 2026 das Deutschlandticket zum ermäßigten Preis mit Gültigkeit ab 1. Juli 2026 bestellen. In Brandenburg ist die Bestellung voraussichtlich ab Juli 2026 mit Gültigkeit ab 1. August 2026 möglich. Das Deutschlandticket Zuschuss Ausbildung kostet berechtigte Auszubildende 37,80 Euro im Monat und gilt deutschlandweit im Nahverkehr. Bezuschusst wird es durch das Land Berlin beziehungsweise das Land Brandenburg.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin, Brandenburg
Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB), Land Berlin und Land Brandenburg
LandSonstiges

Schülerticket Berlin

Das Schülerticket Berlin gilt im Tarifbereich Berlin AB und wird an Berliner Schülerinnen und Schüler mit Schülerausweis I ausgegeben. Seit 2019 ist es kostenlos. Die Ausgabe erfolgt bei den Verkehrsunternehmen als VBB-fahrCard, der Antrag läuft online über BVG, S-Bahn Berlin oder DB Regio. Die Mitnahme eines Fahrrades ist enthalten; das Ticket ist persönlich und nicht übertragbar.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) / Land Berlin
LandSonstiges

Fahrradparken Berlin - Abstellanlagen und Fahrradbügelprogramm der Bezirke

Das Berliner Mobilitätsgesetz sieht einen Ausbau von Fahrradabstellanlagen vor, den die landeseigene infraVelo umsetzt. Der Schwerpunkt liegt auf dem Aus- und Neubau freier und gesicherter Abstellanlagen sowie Fahrradparkhäuser an ÖPNV-Stationen im gesamten Stadtgebiet. Für fast alle der 275 Bahnhöfe liegen Standort- und Potenzialanalysen vor. Zu den Projekten gehören das gesicherte Parksystem ParkYourBike und das Fahrradbügelprogramm der Bezirke.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
GB infraVelo GmbH im Auftrag des Landes Berlin
LandZuschuss

Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)

WELMO fördert emissionsarme Antriebssysteme im gewerblichen Verkehr in Berlin. Selbständige sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Berlin erhalten bis zu 15.000 Euro Zuschuss je gewerblich genutztem Elektrofahrzeug. Für E-Inklusionstaxis und deren Um- und Einbauten gibt es jeweils bis zu 15.000 Euro pro Fahrzeug. Für den Aufbau von Ladeinfrastruktur sind bis zu 55.000 Euro je Maßnahme möglich, hinzu kommt eine Beratungsunterstützung bei der Elektrifizierung des betrieblichen Fuhrparks.

bis 15.000 Euro
Berlin
Investitionsbank Berlin (IBB)
BundZuschuss

Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)

Das BAFA fördert den Kauf von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Antragsberechtigt sind private Unternehmen jeder Rechtsform einschließlich Freiberuflern sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Gebietskörperschaften, kommunale Eigenbetriebe und Vereine sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Fahrzeuge müssen serienmäßig und fabrikneu sein und ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 Kilogramm aufweisen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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