Förderprogramme in Brandenburg
Was du in Brandenburg beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.154 Programme gefunden
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- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Bildungskredit des Bundes (KfW-Programm 173)
Zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit für Schülerinnen, Schüler und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus in Raten von 100, 200 oder 300 Euro, insgesamt bis zu 7.200 Euro, davon bis zu 3.600 Euro als Einmalzahlung. Der Kredit ist unabhängig von Einkommen und Vermögen der Auszubildenden und ihrer Eltern, eine Bonitätsprüfung erfolgt nicht.
KfW-Studienkredit (Programm 174)
Kredit zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten während Studium oder Promotion mit flexibler monatlicher Auszahlung zwischen 100 und 650 Euro. Die maximale Auszahlungsdauer hängt vom Alter bei Studienbeginn ab: bis 24 Jahre bis zu 14 Semester, bis 34 Jahre bis zu 10 Semester, bis 44 Jahre bis zu 6 Semester. Der Höchstbetrag von 54.600 Euro wird deshalb nur bei 14 Semestern und voller Rate erreicht, bei postgradualem Studium oder Promotion sind es bis zu 6 Semester und 23.400 Euro. Der Kredit ist unabhängig von Einkommen und Sicherheiten, der Zins ist variabel und wird jeweils zum 1. April und 1. Oktober angepasst.
KfW Aufstiegs-BAföG Darlehen (Programm 172)
Zinsgünstiges Bankdarlehen der KfW für den Teil des Aufstiegs-BAföG, der nicht als Zuschuss gewährt wird. Finanziert werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Kosten für das Meisterstück und der Lebensunterhalt in der Prüfungs- und Vorbereitungsphase, insgesamt bis zu 15.000 Euro sowie bis zu 3 Monate Lebensunterhalt. Das Darlehen ist unabhängig von Alter, Einkommen und Sicherheiten, bis zu 50 Prozent der Förderung sind Zuschuss.
Aufstiegs-BAföG Darlehenserlass bei bestandener Fortbildungsprüfung
Wer die Fortbildungsprüfung besteht, bekommt auf Antrag 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Zusammen mit dem Zuschussanteil sinkt die tatsächliche Eigenbelastung dadurch deutlich. Der Erlass wird über das KfW-Kreditportal beantragt.
Aufstiegs-BAföG Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag
Bei Vollzeitfortbildungen gibt es zusätzlich zu den Maßnahmekosten einen Beitrag zum Lebensunterhalt von maximal 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende, der vollständig als Zuschuss gewährt wird und nicht zurückgezahlt werden muss. Für Ehe- oder Lebenspartner und je kindergeldberechtigtem Kind erhöht sich der Betrag um jeweils 235 Euro. Alleinerziehende mit Kindern unter 14 Jahren oder Kindern mit Behinderung erhalten zusätzlich 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag je Kind, auch bei Teilzeitmaßnahmen.
BAföG-Studienstarthilfe
Einmalige Starthilfe von 1.000 Euro für Studienanfängerinnen und Studienanfänger aus Haushalten mit Sozialleistungsbezug. Die Zahlung ist unabhängig von einem BAföG-Anspruch, wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet und steht damit in jedem Fall zusätzlich zur Verfügung. Beantragt wird sie ausschließlich elektronisch über BAföG Digital mit BundID.
LEADER Förderung der lokalen Entwicklung
Regionaler Förderansatz, über den auch Vereine Projekte im ländlichen Raum finanzieren können. Über die Mittel entscheidet eine Lokale Aktionsgruppe aus Kommunen, Vereinen und Interessengruppen auf Basis der regionalen Entwicklungsstrategie. In Deutschland gibt es rund 372 LEADER-Regionen, die Förderperiode läuft von 2023 bis 2027.
Projektförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
Offene Projektförderung für innovative, modellhafte Vorhaben, die die Umwelt entlasten. Neben der Projektförderung gibt es das Programm Green Start-up für umweltorientierte Gründungen, Promotionsstipendien im Natur- und Klimaschutz sowie das MOE-Fellowship für Hochschulabsolventen aus Mittel- und Osteuropa. Vereine und gemeinnützige Träger sind antragsberechtigt.
Zuschüsse der Stiftung Deutsche Jugendmarke
Aus den Erlösen der Sonderpostwertzeichen Für die Jugend gespeiste Förderung der Kinder- und Jugendhilfe. Seit 1965 wurden mehr als 200 Millionen Euro vergeben, drei Säulen sind Innovation, Infrastruktur sowie Forschung. Gefördert werden modellhafte Projekte, der Bau und Ausbau außerschulischer Bildungsstätten sowie Studien und Fachtagungen.
Förderfonds der Stiftung Bildung
Förderfonds für Projekte von Kita- und Schulfördervereinen, von denen es bundesweit über 40.000 gibt. Themenfonds decken Nachhaltigkeit und Umwelt, Kunst, Musik und Theater, Inklusion und digitales Lernen, Demokratie und Antirassismus, Entrepreneurship Education sowie Ernährung und Gesundheit ab. Typische Fördersummen liegen zwischen 500 und 2.000 Euro, größere Beträge sind möglich.
Projektförderung des Deutschen Kinderhilfswerks
Förderung kinderrechtlicher Projekte über drei Fondsarten: dauerhafte Themenfonds zu Kinderpolitik, Spielraum, Medienkompetenz und Kinderkultur, Länderfonds in Kooperation mit einzelnen Bundesländern sowie Sonderfonds zu wechselnden Themen wie gesunde Ernährung oder Flucht und Migration. Kleinere Vereine ohne Dachverband werden bevorzugt berücksichtigt.
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Sport nach dem Kinder- und Jugendplan des Bundes
Bundesförderung der Kinder- und Jugendarbeit im Sport aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans. Gefördert werden Infrastruktur und Personalentwicklung der Jugendorganisationen. Wichtig: Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitgliedsorganisationen der Deutschen Sportjugend, einzelne Sportvereine müssen den Weg über ihren Spitzenverband gehen.
Landmusikort des Jahres
Auszeichnung für Gemeinden mit besonders lebendigem Musikleben im ländlichen Raum. Vergeben werden ein erster Bundespreis von 18.000 Euro, ein zweiter von 10.000 Euro, ein dritter von 6.000 Euro sowie zehn Förderpreise zu je 2.000 Euro. Bewerben können sich nur Bürgermeisterinnen und Bürgermeister beziehungsweise Gemeindeleitungen, nicht die Vereine selbst.
Amateurmusikfonds AMF4
Zentraler Bundesfonds für Amateurmusik mit drei Förderlinien: bis 3.000 Euro für Coachings und Zukunftswerkstätten, bis 7.000 Euro für lokale Ensembleprojekte und bis 40.000 Euro für überregionale Projekte. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, also insbesondere Musikvereine, Chöre und Orchester. Mindestens 5 Prozent Eigenanteil sind erforderlich.
Allgemeine Projektförderung Soziokultur
Förderung zeitlich befristeter, partizipativer Kulturprojekte, bei denen Menschen aktiv an Konzeption und Umsetzung beteiligt sind. Die Projekte greifen gesellschaftspolitische oder soziale Themen mit kulturellen Mitteln auf. Freie Träger wie Initiativen und Vereine werden gegenüber öffentlichen Antragstellern bevorzugt.
Bundesprogramm Zusammenhalt durch Teilhabe
Bundesprogramm zur Stärkung demokratischer Vereins- und Verbandsarbeit in ländlichen und strukturschwachen Räumen. Die Förderperiode 2025 bis 2029 ist in drei Säulen gegliedert: demokratische Vereins- und Verbandsarbeit, Lernen aus Transformationsgeschichten sowie eine dritte Säule, deren Ausschreibung noch aussteht. Geförderte Projekte erhalten zusätzlich Qualifizierung, Methodensammlungen und Vernetzungstreffen.
Bundesprogramm Demokratie leben!
Zentrales Bundesprogramm zur Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie und gegen Radikalisierung. Die dritte Förderperiode läuft von 2025 bis 2032 und umfasst fünf Bereiche: Landes-Demokratiezentren, Partnerschaften für Demokratie in Städten, Gemeinden und Landkreisen, Innovationsprojekte, Extremismusprävention in Strafvollzug und Bewährungshilfe sowie bundeszentrale Infrastruktur. Förderaufrufe für Projekte ab 2027 sind veröffentlicht.
Katastrophenhilfe der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
Sonderweg der DSD für Denkmale, die durch Hochwasser, Sturm oder Brand geschädigt wurden. Anträge sind ganzjährig möglich und werden im beschleunigten Verfahren geprüft. Damit können Notsicherungen und Reparaturen ohne Wartezeit auf die jährliche Antragsfrist angegangen werden.
Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
Die größte private Denkmalförderung Deutschlands unterstützt jährlich rund 600 Restaurierungsvorhaben. Gefördert werden Arbeiten zur dauerhaften Erhaltung eingetragener Kulturdenkmale in ihrer denkmalwerten Originalsubstanz, außerdem Voruntersuchungen, Dokumentation, Bergung wichtiger Artefakte und Planungskosten. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Verfügungsberechtigte, ausdrücklich auch gemeinnützige Trägervereine und Stiftungen.
Förderung von Bauprojekten durch die Stiftung Deutsches Hilfswerk
Investive Förderung von Neubau, Umbau und Erwerb sozialer Einrichtungen. Förderfähig sind unter anderem Begegnungsstätten, ambulant betreute Wohngemeinschaften, Mehrgenerationenhäuser und neue Formen organisierten Wohnens. Die Auszahlung richtet sich nach dem Baufortschritt. Hinweis: Fördersatz und Höchstbetrag konnten auf der Stiftungsseite nicht verifiziert werden und sind vor einer Bewerbung direkt bei der Stiftung zu erfragen.
Förderung von Erstausstattung durch die Stiftung Deutsches Hilfswerk
Förderung der Erstausstattung sozialer Einrichtungen. Gefördert wird Ausstattung, die für den Betrieb sachlich und langfristig erforderlich ist, etwa Einrichtungsgegenstände wie Tische und Sitzgelegenheiten. Typische Einrichtungen sind Begegnungsstätten, ambulant betreute Wohngemeinschaften und Mehrgenerationenhäuser. Hinweis: Fördersatz und Höchstbetrag konnten auf der Stiftungsseite nicht verifiziert werden und sind vor einer Bewerbung direkt bei der Stiftung zu erfragen.
Pauschalförderung Ferien und Bildung
Unbürokratische Pauschalförderung für Bildungsveranstaltungen und Ferienfreizeiten. Bildungsveranstaltungen werden mit 50 Euro pro Präsenztag, 30 Euro pro digitalem Tag und 70 Euro je Übernachtung gefördert, Barrierefreiheitskosten zu bis zu 70 Prozent. Ferienreisen werden je Begleitperson mit 50 bis 80 Euro pro Tag gefördert, hier sind keine Eigenmittel nötig.
Förderangebote Wohnen für 2 bis 8 Personen
Zwei kombinierbare Bausteine für inklusive Wohnangebote für zwei bis acht Personen. Die Projektförderung deckt bis zu 200.000 Euro Personal- und Honorarkosten über drei Jahre mit bis zu 90 Prozent, die Investivförderung bis zu 380.000 Euro für Kauf, Umbau und Ausstattung mit bis zu 50 Prozent. Pro rollstuhlgerechter Wohneinheit gibt es bis zu 20.000 Euro zusätzlich für maximal vier Einheiten.
Anschubförderung Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe
Anschubfinanzierung für gemeinnützige Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe, die Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen oder Menschen mit einer Leistungsfähigkeit unter drei Stunden täglich schaffen. Bis zu 300.000 Euro über vier Jahre bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind Personal, Honorare, Sachkosten, Investitionen bis 10 Prozent und Barrierefreiheit.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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