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Förderprogramme in Brandenburg

Was du in Brandenburg beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

2.154 Programme gefunden

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BundPrämie

Teilnahme von Behörden und Kommunen am THG-Quotenhandel

Das Umweltbundesamt stellt in seinem FAQ ausdrücklich klar, dass auch Behörden mit ihren Elektrofahrzeugen am THG-Quotenhandel teilnehmen und dafür Pooling-Dienstleister beauftragen dürfen. Ob das Fahrzeug auf eine natürliche oder eine juristische Person zugelassen ist, spielt keine Rolle. Für kommunale Fuhrparks mit E-Bussen der Klasse M3 sind das schnell fünfstellige Beträge je Fahrzeug und Jahr.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt
LandZuschuss

Tierheimförderrichtlinie Brandenburg

Zuschuss für gemeinnützige Tierschutzorganisationen, die Tierheime oder aehnliche Einrichtungen im Land Brandenburg betreiben. Gefördert werden Errichtung und Erweiterung, Neu-, Aus- und Umbau von Gebäuden, der Erwerb von Gebäuden zur Unterbringung von Fund- und Abgabetieren sowie Ausruestung und Ausstattung wie Zwinger, Kaefige oder Geraete. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben, höchstens 50.000 Euro pro Jahr.

bis 75 Prozent, maximal 50.000 Euro je Jahr
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MLEUV
BundZuschuss

Transferkurzarbeitergeld

Bei Betriebsänderungen mit dauerhaftem Arbeitsausfall können Beschäftigte nach Paragraf 111 SGB III für höchstens zwölf Monate Transferkurzarbeitergeld erhalten, in der Regel in einer Transfergesellschaft. Die Leistung beträgt 60 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettöntgelts, mit mindestens einem Kind im Haushalt 67 Prozent. Ziel ist es, Entlassungen zu vermeiden und die Vermittlungschancen zu verbessern, deshalb sollen während des Bezugs Qualifizierungen angeboten werden. Arbeitgeber oder die beauftragte Transfergesellschaft zeigen den Arbeitsausfall an und stellen den Antrag bei der Agentur für Arbeit.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Transferkurzarbeitergeld

Bei betrieblichen Restrukturierungen mit dauerhaftem Arbeitsausfall gibt es Transferkurzarbeitergeld, um Entlassungen zu vermeiden und die Vermittlungsaussichten zu verbessern. Die Beschäftigten wechseln in der Regel in eine Transfergesellschaft und werden dort qualifiziert und vermittelt. Die Agentur für Arbeit leistet laengstens zwölf Monate. Voraussetzung ist unter anderem, dass sich die Betriebsparteien vorher von der Agentur für Arbeit beraten lassen und der dauerhafte Arbeitsausfall angezeigt wird.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundBeratung

Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand

Die Transferstelle buendelt bundesweit kostenfreie Angebote zur IT-Sicherheit für kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups und Handwerksbetriebe. Dazu gehoeren der CYBERsicher Check zur Selbsteinschaetzung, CYBERDialoge mit Fachleuten, die CYBERsicher Notfallhilfe im Angriffsfall sowie eine ISMS-Werkstatt. Alle Leistungen sind kostenfrei und anbieterneutral. Es handelt sich um Beratung und Qualifizierung, nicht um Investitionszuschüsse; Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
BundSonstiges

Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) nach Paragraf 37a BImSchG

Wer Otto- oder Dieselkraftstoff in Verkehr bringt, muss die Treibhausgasemissionen gegenüber einem Referenzwert mindern. Der Pfad: 10,6 Prozent ab 2025, 12 Prozent ab 2026, 17,5 Prozent ab 2027, 19,5 Prozent 2028, 22,5 Prozent 2029, 26,5 Prozent 2030, 30 Prozent 2031 und weiter bis 65 Prozent ab 2040. Basiswert ist 94,1 kg CO2-Äquivalent je Gigajoule bis 2025 und 94 kg ab 2026. Aus dieser Pflicht entsteht der gesamte Markt für THG-Prämien.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesrepublik Deutschland, Vollzug: Hauptzollamt Frankfurt (Oder) (Biokraftstoffquotenstelle)
BundPrämie

Treibhausgasminderungsquote für reine Batterieelektrofahrzeuge (THG-Quote nach 38. BImSchV)

Wer ein reines Batterieelektrofahrzeug hält, kann die eingesparten Treibhausgasemissionen über die THG-Quote verkaufen. Der in Elektrofahrzeugen genutzte Strom wird mit dem dreifachen Energiegehalt angerechnet. Für nicht-öffentliches Laden gilt pro zugelassenem Batterieelektrofahrzeug ein pauschaler Schätzwert, den das Bundesumweltministerium jährlich im Bundesanzeiger bekanntgibt. Das Umweltbundesamt stellt die Bescheinigung aus, den Erlös erzielt man über einen Vertrag mit einem quotenverpflichteten Unternehmen oder einen Vermarkter.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt als Bescheinigungsstelle, Quotenstelle ist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
BundZuschuss

U25 - Junge Kulturinitiativen

U25 richtet sich an junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die erste eigene Kulturprojekte auf die Beine stellen wollen. Gefördert werden experimentelle Vorhaben, die Menschen vor Ort einbinden und gesellschaftliche Themen mit kulturellen Mitteln bearbeiten. Das Programm senkt bewusst die Huerden gegenueber der regulaeren Projektförderung. Die nächste Antragsphase läuft vom 2. Oktober bis 2. November 2026.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Fonds Soziokultur e.V.
BundBürgschaft

UFK-Garantien (Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite)

UFK-Garantien sichern Kredite deutscher Banken an auslaendische Projekte gegen wirtschaftliche und politische Risiken ab. Sie sind Teil der Rohstoffstrategie des Bundes und sollen die Versorgung Deutschlands mit Rohstoffen und Energie sichern, klassisch bei Projekten für Eisenerz, Kupfer, Nickel oder Erdoel. Der Deckungsnehmer trägt einen Selbstbehalt von in der Regel zehn Prozent, gedeckt sind also rund 90 Prozent des Schadens. Antragsberechtigt sind deutsche Kreditinstitute, Niederlassungen auslaendischer Banken in Deutschland sowie unter Bedingungen auslaendische Banken. Entschieden wird im Interministeriellen Ausschuss.

bis 90 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesrepublik Deutschland, Mandatar Euler Hermes Aktiengesellschaft
BundSteuervorteil

Uebungsleiterpauschale nach Paragraf 3 Nummer 26 EStG

Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit als Uebungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbarer Tätigkeit bleiben bis 3.300 Euro im Jahr steuerfrei. Das gilt auch für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten und die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Voraussetzung ist ein Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen, mildtaetigen oder kirchlichen Einrichtung in der EU, dem EWR oder der Schweiz. Übersteigen die Einnahmen den Freibetrag, dürfen Betriebsausgaben nur abgezogen werden, soweit sie den steuerfreien Betrag übersteigen.

bis 3.300 Euro je Jahr
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen / Finanzaemter
BundSteuervorteil

Umsatzsteuer-Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen (Paragraf 12 Absatz 3 UStG)

Auf die Lieferung und Installation von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und Stromspeichern fällt keine Umsatzsteuer an. Der Steuersatz beträgt null Prozent, wenn die Anlage auf oder in der Naehe von Privatwohnungen, Wohnungen oder gemeinwohlorientierten Gebäuden installiert wird. Die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister darf 30 Kilowatt peak nicht übersteigen. Die Regelung gilt ebenso für innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhren.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen / Finanzaemter
BundSteuervorteil

Umsatzsteuer-Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen (§ 12 Absatz 3 UStG)

Auf die Lieferung von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und Speichern sowie auf deren Installation fällt keine Umsatzsteuer an, der Steuersatz beträgt null Prozent. Das senkt den Anschaffungspreis unmittelbar, ohne dass der Betreiber Vorsteuer geltend machen oder zur Regelbesteuerung optieren müsste. Voraussetzung ist, dass die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen, öffentlichen Gebäuden oder Gebäuden für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten installiert wird und die installierte Bruttoleistung 30 Kilowatt peak nicht übersteigt. Der Haken: Bei größeren Anlagen greift der Nullsteuersatz nicht, und der Nachweis der Voraussetzungen liegt beim liefernden Unternehmen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Umsetzung über den Lieferanten beziehungsweise Installateur
BundSteuervorteil

Umsatzsteuerbefreiung für Jugendhilfeleistungen nach Paragraf 4 Nummer 25 UStG

Leistungen der Jugendhilfe sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe oder von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe erbracht werden. Für Vereine ist das relevant bei Jugendfreizeiten, Betreuungsangeboten und Ferienmaßnahmen. Erfasst sind auch eng verbundene Lieferungen und sonstige Leistungen wie Verpflegung und Unterkunft der betreuten Jugendlichen. Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erfolgt durch die zuständige Landesbehörde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen / Finanzaemter
BundSteuervorteil

Umsatzsteuerbefreiung für Vorträge, Kurse und sportliche Veranstaltungen nach Paragraf 4 Nummer 22 UStG

Nach Paragraf 4 Nummer 22 UStG sind Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie von gemeinnützigen Einrichtungen durchgeführt werden und die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. Ebenfalls befreit sind kulturelle und sportliche Veranstaltungen dieser Träger, soweit das Entgelt in Teilnehmergebühren besteht. Für Sportvereine sind damit etwa Startgelder bei eigenen Wettkaempfen umsatzsteuerfrei.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen / Finanzaemter
BundZuschuss

Umwandlungsanspruch: Pflegesachleistung in Alltagsunterstützung umwandeln

Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 können bis zu 40 Prozent ihres monatlichen Pflegesachleistungsbetrags in Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln. Damit lassen sich Haushaltshilfen, Betreuungsgruppen oder Alltagsbegleitung finanzieren, die sonst nicht abrechenbar waeren. Der umgewandelte Betrag mindert den Sachleistungsanspruch und wird gegen Belege erstattet. Ein vorheriger Antrag ist nicht erforderlich.

bis 40 Prozent der Kosten
bundesweit
Pflegekassen bei den gesetzlichen Krankenkassen, private Pflege-Pflichtversicherung
BundZuschuss

Umweltinnovationsprogramm

Förderung großtechnischer Demonstrationsvorhaben, die erstmalig zeigen, wie fortschrittliche Verfahren nach Abschluss von Forschung und Entwicklung Umweltbelastungen vermeiden oder vermindern. Die geplante Technik muss in der Branche erstmalig durch das Unternehmen angewendet werden oder bekannte Techniken neuartig kombinieren. Kleine und mittlere Unternehmen sowie sonstige juristische Personen des privaten Rechts und kommunale Träger erhalten bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, Großunternehmen bis zu 20 Prozent. Der Investitionszuschuss ist auf 7,5 Millionen Euro begrenzt. Alternativ ist ein Zinszuschuss zur Verbilligung eines KfW-Darlehens über maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Für Messungen zur Erfolgskontrolle sind bis zu 50 Prozent Zuschuss möglich.

bis 30 Prozent, maximal 7,5 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, durchgeführt von der KfW
BundZuschuss

Umweltinnovationsprogramm (230)

Förderung innovativer großtechnischer Pilotvorhaben, die die Umwelt nachhaltig entlasten. Themen sind Abwasserbehandlung, Abfallvermeidung, Kreislaufwirtschaft, Luftreinhaltung, Klimaschutz, Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie Ressourcen- und Materialeffizienz. Wahlweise Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten oder zinsverbilligter Kredit über maximal 70 Prozent der Kosten.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesumweltministeriums
BundZuschuss

Umweltinnovationsprogramm (KfW 230)

Gefördert werden großtechnische Pilotvorhaben im Umweltschutz, die über den Stand der Technik hinausgehen oder eine neuartige Verfahrenskombination darstellen, etwa in Abwasserbehandlung, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Luftreinhaltung und Energieeffizienz. Möglich sind ein Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten mit höchstens 7,5 Millionen Euro oder alternativ ein Kredit mit Zinszuschuss über maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Für innovative Biogas-, Biomasse- oder Geothermieanlagen kommt das Programm in Betracht, wenn die Innovationshöhe nachgewiesen wird.

bis 30 Prozent, maximal 7,5 Mio. Euro
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt
BundZuschuss

Umweltinnovationsprogramm (UIP)

Das Umweltinnovationsprogramm fördert großtechnische Demonstrationsanlagen in Deutschland, in denen eine innovative Technik erstmals in der Branche angewendet oder bekannte Techniken neuartig kombiniert werden, unter anderem in Abfallwirtschaft, Kreislaufwirtschaft, Abwasser, Luftreinhaltung und Energieeffizienz. Möglich ist ein Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, in der Praxis gedeckelt bei 7,5 Millionen Euro, alternativ ein Zinszuschuss zu einem KfW-Kredit über bis zu 70 Prozent der Kosten. Das Verfahren ist zweistufig mit einer jederzeit einreichbaren Projektskizze.

bis 30 Prozent, maximal 7,5 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, fachlich begleitet vom Umweltbundesamt, umgesetzt über die KfW (Programm 230)
BundSonstiges

Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Wertmarke

Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl werden im öffentlichen Nahverkehr unentgeltlich befördert, wenn ihr Ausweis mit einer gültigen Wertmarke versehen ist. Die Wertmarke ist gegen einen jährlichen oder halbjährlichen Eigenanteil erhältlich, der im Gesetz mit 80 Euro je Jahr und 40 Euro je halbes Jahr angelegt ist und regelmäßig zusammen mit der Ausgleichsabgabe angepasst wird. Blinde Menschen, hilflose Menschen sowie Beziehende bestimmter Sozialleistungen erhalten die Wertmarke kostenfrei. Der aktuelle Eigenanteil ist bei der zuständigen Behörde zu erfragen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Versorgungsaemter beziehungsweise nach Landesrecht zuständige Behörden
BundSonstiges

Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen nach Paragraf 228 SGB IX

Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeintraechtigt oder hilflos oder gehoerlos sind, werden im öffentlichen Nahverkehr unentgeltlich befördert. Das betrifft die Merkzeichen G, aG, H, Bl und Gl. Notwendig sind ein Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke, das beim Versorgungsamt des Wohnsitzlandes beantragt wird. Die Wertmarke kostet nach Paragraf 228 Absatz 3 SGB IX 80 Euro für ein Jahr oder 40 Euro für ein halbes Jahr. Kostenlos ist sie unter anderem für blinde und hilflose Menschen (Merkzeichen Bl oder H), für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld, Sozialhilfe oder vergleichbaren Leistungen sowie für bestimmte Kriegsbeschaedigte. Die Freifahrt gilt bundesweit im Nahverkehr, nicht im Fernverkehr.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Ausgabe von Ausweis und Wertmarke durch die Versorgungsaemter der Länder
BundSonstiges

Unentgeltliche Mitnahme einer Begleitperson (Merkzeichen B, Paragraf 228 Absatz 6 und Paragraf 229 Absatz 2 SGB IX)

Ist im Schwerbehindertenausweis die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson eingetragen (Merkzeichen B), wird die Begleitperson unentgeltlich befördert. Die Unentgeltlichkeit selbst regelt Paragraf 228 Absatz 6 Nummer 1 SGB IX und gilt ausdrücklich im Nah- und im Fernverkehr; eine eigene Wertmarke der schwerbehinderten Person ist dafuer nicht erforderlich. Wer zur Mitnahme berechtigt ist, bestimmt Paragraf 229 Absatz 2 SGB IX: schwerbehinderte Menschen, die bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind. Unentgeltlich mitgenommen werden nach Paragraf 228 Absatz 6 Nummer 2 SGB IX außerdem Handgepaeck, ein Krankenfahrstuhl, orthopaedische Hilfsmittel sowie Führ- und gekennzeichnete Assistenzhunde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Feststellung durch die Versorgungsaemter der Länder
BundZuschuss

Unterhaltsvorschuss

Staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen, unregelmäßigen oder zu geringen Unterhalt zahlt. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Vorschuss 227 Euro monatlich für Kinder bis 5 Jahre, 299 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 394 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er leistungsfähig ist.

227 Euro bis 394 Euro je Monat
bundesweit
Unterhaltsvorschussstellen der Kommunen, finanziert von Bund und Ländern
BundZuschuss

Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Er beträgt monatlich 227 Euro für Kinder bis 5 Jahre, 299 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 394 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025 und bleiben 2026 unverändert, weil sich der Unterhaltsvorschuss aus dem Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes ergibt und beide zum 1. Januar 2026 gleichmäßig gestiegen sind (Mindestunterhalt 486, 558 und 653 Euro abzüglich 259 Euro Kindergeld, Stand 01.01.2026). Beantragt wird er bei der Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamts am Wohnort.

227 Euro bis 394 Euro je Monat
bundesweit
Unterhaltsvorschussstelle beim Jugendamt der Kommune

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