Förderung als Zuschuss auf Ebene Land
Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.
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FTI-Thüringen INVEST
Zuschuss für den Auf- und Ausbau von Innovationszentren, für Investitionen in Forschungsgeraete an wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen und für digitale Infrastruktur. Innovationszentren werden bei Geraeten mit bis zu 90 Prozent und bei Personalkosten mit bis zu 100 Prozent gefördert, WINAFO Invest mit maximal 90 Prozent, WINAFO Digital mit maximal 50 Prozent.
FTI-Thüringen PERSONEN
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Einstellung innovativen Personals, für Stipendien an Studierende und Promovierende sowie für den Aufbau von Nachwuchsforschergruppen. Innovatives Personal wird mit 2.000 Euro monatlich für bis zu 24 Monate gefördert, Studierendenstipendien mit 600 Euro für bis zu 24 Monate, Promotionsstipendien mit 1.200 Euro für bis zu 36 Monate.
FTI-Thüringen TECHNOLOGIE
Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Spezialisierungsfeldern der Thüringer Innovationsstrategie: industrielle Produktion, nachhaltige Mobilität, Gesundheit, nachhaltige Energie sowie IKT und Dienstleistungen. Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte sowie die Innovationsgutscheine InnoPrepare, InnoSecure und InnoCreate. Der Fördersatz reicht bis 80 Prozent bei kleinen Unternehmen in der industriellen Forschung.
Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz, Personalstellenförderung Baden-Württemberg
Das Land finanziert neu geschaffene Stellen für nachhaltige Mobilität in Stadt- und Landkreisen mit jährlichen Pauschalen von 82.250 Euro im gehobenen Dienst und 85.500 Euro im höheren Dienst. Gezahlt wird in den ersten beiden Jahren eines mindestens vierjährigen Zeitraums, rechnerisch also 50 Prozent über vier Jahre. Abgedeckt sind acht Aufgabengebiete, darunter Fußverkehr und Ortsmitten, Parkraummanagement, Mobilstationen und Carsharing, Ladeinfrastruktur, Klimamobilitätsplan und Mobilitätspass.
Familienzeit NRW - Zuschuss zur Familienerholung
Familien mit geringem Einkommen aus Nordrhein-Westfalen können einen geförderten Aufenthalt in einer Familienferienstätte machen. Der Aufenthalt umfasst drei bis sechs Übernachtungen mit Vollpension und familiengerechter, paedagogisch begleiteter Freizeitgestaltung. Der Eigenanteil beträgt 50 Euro je Erwachsenem und 25 Euro je Kind und entfällt unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen. Massgeblich ist die Bedürftigkeit nach Paragraf 53 Absatz 2 der Abgabenordnung, der Antrag läuft ausschließlich online.
Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung NRW
Darlehen oder Zuschuss von bis zu 80 Prozent der nachgewiesenen Kosten für Filmprojekte. Gefördert werden produktionsvorbereitende Maßnahmen, Herstellung von Kinofilmen und Fernsehproduktionen, Post-Produktion, Festivalpraesentation, Verleih und Vertrieb, Filmabspiel, Hoerspiel sowie innovative audiovisuelle Inhalte.
Fischereiabgabe M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für Maßnahmen zur Förderung der Fischerei. Dazu zählen fischereiliche Forschungsvorhaben, ökologische und fischereiliche Gewässerverbesserungen, innovative Projekte, Maßnahmen der Fischereiordnung und -sicherheit, Erhaltung und Hege heimischer Fischbestände sowie Öffentlichkeitsarbeit und Absatzförderung.
Förderinitiative Quantencomputing
Zuschüsse und Beteiligungskapital für Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Startups im Bereich Quantencomputing. Gefördert werden Vorhaben, die das Potenzial von Quantenalgorithmen für wirtschaftliche Anwendungen etwa in Logistik, Biotechnologie oder Energiewirtschaft heben. Die Initiative wurde 2026 um 12 Millionen Euro zusätzliche Fördermittel für die nächsten vier Jahre erweitert.
Fördermittel Brandschutz Sachsen-Anhalt
Zuschuss zur Förderung des abwehrenden Brandschutzes für Feuerwehrhäuser und Feuerwehrfahrzeuge. Zuwendungsempfänger sind ausschließlich kommunale Gebietskörperschaften oder deren Zusammenschlüsse als juristische Person des öffentlichen Rechts. Feuerwehrvereine sind nicht antragsberechtigt.
Fördermöglichkeiten Integration durch Sport Baden-Württemberg
Der Landessportverband Baden-Württemberg setzt das Bundesprogramm Integration durch Sport im Land um und stellt Sportvereinen dafür eigene Fördermöglichkeiten bereit. Gefördert werden Stützpunktvereine und integrative Maßnahmen, die Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte den Zugang zum Vereinssport eröffnen. Die Antragstellung läuft über den LSVBW, die Mittel stammen aus dem Bundeshaushalt und werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bewilligt. Investitionen in Sportstätten sind nicht förderfähig.
Förderprogramm 1000x1000 - Anerkennung für den Sport
Mit 1000x1000 fördert die Staatskanzlei NRW über den Landessportbund Projekte von Sportvereinen in neun Schwerpunkten, darunter ausserunterrichtlicher Schulsport, Inklusion, Sport der Aelteren, Gesundheits- und Rehasport, Integration durch Sport und olympische und paralympische Themen. Für 2026 stehen 1,25 Millionen Euro bereit, die Maßnahmen müssen zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 stattfinden. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportvereine, die Mitglied in einem LSB-Fachverband und im Stadt- oder Kreissportbund sind. Das Budget für 2026 ist ausgeschöpft, neue Anträge sind derzeit nicht möglich.
Förderprogramm Ab aufs Rad
Mit der Richtlinie Ab aufs Rad unterstützt das Land Schleswig-Holstein investive und nicht-investive Vorhaben in verschiedenen Bereichen des Radverkehrs. Die Mittel sollen im Sinne der Radstrategie 2030 des Landes eingesetzt werden. Im Fokus stehen Verkehrssicherheit, Radtourismus und schnelle Radverbindungen. Die Richtlinie richtet sich an einen breiten Empfängerkreis, Anträge gehen elektronisch oder postalisch an das Wirtschaftsministerium.
Förderprogramm Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement (B2MM)
Mit dem Programm B2MM fördert das Verkehrsministerium Maßnahmen des Mobilitätsmanagements in Behörden und Unternehmen. Ziel ist es, verkehrsbedingte Belastungen durch CO2-Emissionen, Feinstaub und Stickoxide zu verringern. Förderfähig sind unter anderem Untersuchungen, Programme und Maßnahmen zur Vermeidung, Verlagerung und Effizienzsteigerung des mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Verkehrs. Für Fragen steht das zuständige Fachreferat des Ministeriums zur Verfügung.
Förderprogramm Elektrolyseure (ELY)
Zuschuss von bis zu 45 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal zehn Millionen Euro je Vorhaben (8,25 Millionen Euro für KMU), für den Bau neuer Elektrolyseure zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff. Förderfähig sind Elektrolyseanlagen ab einem Megawatt Leistung samt Balance-of-Plant-Komponenten, Speicher und Verdichter bis rund 30 Prozent der Gesamtkosten.
Förderprogramm Gemeinschaftsverkehre
Das Programm unterstützt Betreiber lokal organisierter und ehrenamtlich betriebener Verkehrsangebote wie Bürgerbusse und Nachbarschaftsfahrdienste. Ziel ist die Ergänzung des bestehenden ÖPNV-Angebots und die Ausweitung des Verkehrsangebots in der Fläche. Förderfähig sind Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltungs- und Sachkosten, ärztliche Untersuchungen und Schulungen der ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer, Anmietung oder Leasing eines Fahrzeugs, Versicherungen sowie Wartungs- und Reparaturkosten. Antragstellung und Prüfverfahren sind bewusst niederschwellig gehalten.
Förderprogramm Kommunales Sturzflut-Risikomanagement (Bayern)
Zuschuss von 75 Prozent der förderfähigen Kosten für Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement, mit denen bayerische Kommunen die Gefahren durch Starkregen und wild abfließendes Wasser analysieren und Vorsorgemaßnahmen planen. Das Programm besteht seit 2017. Die kostenlose Hinweiskarte Oberflächenabfluss und Sturzflut unterstützt die Analyse.
Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026 bis 2029
Der Freistaat Bayern führt seine seit 2017 laufende Ladeinfrastrukturförderung mit einer neuen Förderrichtlinie fort, die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist und bis 2029 läuft. Gefördert werden Neubau und Modernisierung von Ladepunkten in saemtlichen Anwendungsbereichen, einschließlich Beschaffung, Installation, Netzanschluss und Inbetriebnahme. Die konkreten Förderziele, Fördersaetze und technischen Anforderungen werden über einzelne Förderaufrufe festgelegt und regelmäßig angepasst. Für öffentlich zugängliche Ladepunkte gilt eine Mindestbetriebsdauer von fuenf Jahren. Die Richtlinie wurde im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBl. 2025 Nr. 496) vom 12. November 2025 bekanntgemacht.
Förderprogramm Landesweites Jugendticket Baden-Württemberg
Das Land finanziert über dieses Programm das landesweite JugendticketBW mit, das jungen Menschen in Baden-Württemberg einheitliche Mobilität zu einem sehr günstigen Preis ermöglicht. Zuwendungsempfänger sind die kommunalen Aufgabenträger und Verkehrsverbünde, die das Ticket vertrieblich und tariflich umsetzen. Das Programm wurde in Abstimmung mit Aufgabenträgern, Verbünden und Verbänden entwickelt und lässt regionale Flexibilität zu. Anträge können als Einzelantrag oder gebündelter Antrag gestellt werden.
Förderprogramm On-Demand-Verkehre
Mit dem Programm werden kommunale Aufgabenträger bei Einrichtung und Betrieb flexibler, bedarfsorientierter On-Demand-Angebote unterstützt, etwa Linienbedarfsverkehre nach Paragraf 44 PBefG. Damit sollen Räume mit schwacher Verkehrsnachfrage erschlossen werden. Die geförderten Verkehre müssen auf ein Ober- oder Mittelzentrum ausgerichtet und eng mit dem Schienenpersonennahverkehr, der Stadt- oder Straßenbahn oder einer Regiobuslinie verzahnt sein. Die Förderung läuft als abschmelzende Anteilsfinanzierung über maximal fünf Jahre, die Höchstsumme beträgt zwei Millionen Euro.
Förderprogramm Pilotprojekte Anergienetze
Vollfinanzierung vorbereitender Untersuchungen für Pilotprojekte gemeinschaftlich getragener Anergienetze im Bremer Gebäudebestand. Förderfähig sind die Lokalisierung bestehender Versorgungsleitungen, Probebohrungen und geothermische Tests sowie technische und wirtschaftliche Machbarkeitsstudien. Bis zu drei Pilotprojekte werden unterstützt und die Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht.
Förderprogramm Rad- und Fußverkehr nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG-RuF)
Baden-Württemberg fördert Landkreise, Städte und Gemeinden beim Um- und Ausbau der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur nach dem LGVFG. Der Fördersatz beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen, mit dem Klimabonus für besonders klimawirksame Vorhaben bis zu 75 Prozent. Fahrradabstellanlagen sowie Sitzmöblierung und Sanitäranlagen des Fußverkehrs werden pauschaliert als Festbetrag gefördert. Grundlage ist die VwV-LGVFG in der Fassung vom 21. Februar 2025.
Förderprogramm Schnell umsetzbare Radinfrastruktur
Das Verkehrsministerium unterstützt kurzfristig umsetzbare Arbeiten an Rad-Pendelstrecken. Förderfähig sind Markierungsarbeiten, Radpiktogramme, Ausbesserungen des Asphalts, Verkehrszeichen zur besseren Radwegeführung, die Sicherung von Kreuzungen und Qürungen, die Verbesserung von Sicht- und Beleuchtungsverhältnissen, das Entfernen von Hindernissen, kurzfristige Maßnahmen zum Radparken sowie Radzählsysteme zur Evaluation. Der Fördersatz beträgt 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Förderprogramm Wasserkraftanlagen Bayern
Zuschuss für die umweltverträgliche Modernisierung, den Ausbau, die Sanierung und die Reaktivierung von Wasserkraftanlagen in Bayern. Das Programm läuft seit 1. Oktober 2021 und richtet sich an Anlagenbetreiber. Ziel ist mehr regenerative Stromerzeugung bei verbesserter Gewässerökologie.
Förderprogramm Zukunftsfähige Energieinfrastruktur (ZEIS)
Landesprogramm für Investitionen in eine nachhaltige Energieinfrastruktur mit vier Bausteinen. ZEIS-Wärme fördert Wärmenetze, Biomasse, Geothermie, Solarthermie, Abwärme und Wärmespeicher mit bis zu 20 Prozent und maximal 5 Millionen Euro. ZEIS-Beleuchtung unterstützt LED-Straßenbeleuchtung, ZEIS-Sektorenkopplung kommunale Modellprojekte mit bis zu 30 Prozent, ZEIS-Durchführbarkeitsstudie Vorstudien mit bis zu 50 Prozent und maximal 50.000 Euro.
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