Förderung als Zuschuss auf Ebene Land
Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.
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Hamburger Luftfahrtforschungsprogramm
Hamburg fördert seit 2001 Vorhaben der zivilen Luftfahrtforschung und Technologieentwicklung. Der Regelfördersatz liegt bei 40 Prozent, für kleine und mittlere Unternehmen bei bis zu 50 Prozent und für Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei bis zu 100 Prozent. In der Phase 2006 bis 2010 wurden 50 Projekte mit insgesamt 26,9 Millionen Euro bewilligt. Derzeit ist kein Förderaufruf offen.
Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS bezuschusst berufliche Weiter- und Fortbildungen. Der Regelsatz beträgt 40 Prozent der Lehrgangskosten, bei Kurskosten bis 2.499 Euro höchstens 750 Euro, ab 2.500 Euro Lehrgangsgebühr bis zu 1.000 Euro. Im Handwerk sind bis zu 75 Prozent und maximal 1.000 Euro möglich, für angestellt Beschäftigte mit ergänzendem SGB-II-Bezug bis zu 100 Prozent und maximal 1.500 Euro, für Solo-Selbstständige im SGB-II-Bezug bis zu 75 Prozent und maximal 1.000 Euro. Gefördert werden Kurse ab acht Stunden Dauer bei qualifizierten Anbietern. Nicht gefördert werden Prüfungsgebühren, Reise- und Übernachtungskosten, Studiengaenge, Coaching und allgemeine Sprachkurse.
Hauptstadtkulturfonds
Der Hauptstadtkulturfonds fördert herausragende Kulturprojekte mit überregionaler Ausstrahlung in Berlin. Er wird aus Bundesmitteln gespeist und über die Berliner Kulturverwaltung abgewickelt. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger und Kunstschaffende mit Projekten in Berlin. Beträge und Einreichfristen legt die jeweilige Ausschreibung fest.
Heimat-Förderprogramm Nordrhein-Westfalen
Mit dem Heimat-Förderprogramm unterstützt Nordrhein-Westfalen ehrenamtliches Engagement für die Identität vor Ort. Das Programm besteht aus mehreren Bausteinen für kleine Projekte, Preise, Bauvorhaben und größere Vorhaben. Antragsberechtigt sind je nach Baustein Vereine, Initiativen und Kommunen im Land. Die konkreten Beträge und Fristen stehen in den Förderrichtlinien der einzelnen Bausteine.
Hessen - Förderung kommunaler Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte
Hessen fördert investive kommunale Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung. Für die Wärmewende sind vor allem die investiven Klimaschutzmaßnahmen relevant, etwa der Heizungstausch in kommunalen Liegenschaften und der Aufbau kommunaler Wärmeinfrastruktur. Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Städte und Landkreise, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen. Die Zuschusshöhe unterscheidet sich je nach Programmteil der Richtlinie. Es gilt die Richtlinie Klimaschutz in der Fassung ab dem 01.07.2025.
Hessen schmecken - mehr Heimat auf dem Teller
Zuschuss für die Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel in Hessen. Investive Vorhaben wie Produktionsstätten, Verkaufsstellen und Logistiklösungen werden mit bis zu 45 Prozent und maximal 300.000 Euro gefördert, bei besonderem Landesinteresse etwa für Start-ups und innovative Gründungen bis zu 70 Prozent bei ebenfalls maximal 300.000 Euro. Nicht-investive Kommunikations- und Absatzförderungsmaßnahmen erhalten bis zu 80 Prozent, hier liegt der Höchstbetrag jedoch bei 100.000 Euro.
Hessische Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen
Landesförderung im Rahmen des Klimaplans Hessen mit drei Antragsspuren: Klimaschutzmaßnahmen, Klimaanpassungsmaßnahmen sowie Demonstrations- und Pilotprojekte im Klimaschutz. Über die Spur Demonstrations- und Pilotprojekte lassen sich unter anderem Speicher-, Abwärme- und Sektorkopplungsvorhaben adressieren, die noch keinen Regelförderweg haben. Die WIBank stellt Richtlinie, Antragsformulare, FAQ und Mittelabrufunterlagen bereit; die Förderung wird teilweise als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Initiative Ich bin dabei - Engagierte Kommune
Förderung von bis zu 5.000 Euro je Kommune für den systematischen Aufbau und die Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements vor Ort. Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz.
InnoPrämie Sachsen (EFRE/JTF 2021-2027)
Die InnoPrämie bietet einen Zuschuss für die Inanspruchnahme externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen. Gefördert wird damit die Entwicklung neuer oder die Weiterentwicklung bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Das Instrument richtet sich an sächsische Unternehmen ohne eigene ausreichende FuE-Kapazitäten und läuft im Rahmen der EFRE- und JTF-Förderperiode 2021 bis 2027.
InnoTop - Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderprogramm Rheinland-Pfalz
InnoTop ist technologieoffen und richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, in Einzelfaellen auch an Großunternehmen. Bezuschusst werden Durchführbarkeitsstudien und FuE-Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung. Ziel müssen neue, wesentlich geaenderte oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sein. Entsprechende Massgaben gelten auch für Vorhaben zur Entwicklung, Änderung und Anpassung von Software. Anträge laufen über die ISB.
Innovationsfonds Kunst Baden-Württemberg
Mit dem Innovationsfonds Kunst fördert Baden-Württemberg neue künstlerische Formate und Vorhaben, die über das Übliche hinausgehen. Der Fonds wird jährlich mit wechselnden Schwerpunkten ausgeschrieben, zuletzt für das Jahr 2026. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, Vereine und Kunstschaffende im Land. Die Ausschreibungsunterlagen nennen die jeweils geltenden Beträge und Fristen.
Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP) Niedersachsen
Das IFP fördert Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, bei denen durch eigenes Personal ein hoher Entwicklungsanteil geleistet wird. Ziel ist die Entwicklung neuer oder erheblich verbesserter, vermarktbarer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen. Darueber hinaus wird die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen unterstützt. Anträge werden bei der NBank gestellt.
Innovationsförderung und AKIS-Beratung in der Thüringer Agrarwirtschaft
Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum wickelt neben der Imkerei- und Tierzuchtförderung auch die Innovationsförderung und das landwirtschaftliche Wissens- und Innovationssystem AKIS ab. Gefördert werden Kooperationsvorhaben zwischen Praxis, Beratung und Forschung sowie der Wissenstransfer in die Betriebe. Anträge laufen über das Antragsportal PORTIA der Thüringer Agrarverwaltung. Weitere Förderbereiche des Amtes sind Agrarorganisationen, Erzeugerorganisationen für Obst und Gemuese, das EU-Schulprogramm und die Absatzförderung.
Innovationsgutschein Rheinland-Pfalz (FuE-Auftrag)
Mit dem Innovationsgutschein Rheinland-Pfalz wird die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen kleiner und mittelständischer Unternehmen an externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen gefördert. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten und ist auf 20.000 Euro begrenzt. Damit sollen KMU ohne eigene Forschungsabteilung Zugang zu externem Know-how erhalten.
Innovationsgutscheine Baden-Württemberg
Baden-Württemberg bietet mehrere Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen. Der Innovationsgutschein BW unterstützt wissenschaftliche Tätigkeiten, die vor der eigentlichen Entwicklung eines innovativen Vorhabens stattfinden. Der Innovationsgutschein Start-up BW richtet sich an junge Unternehmen, die wissenschaftliche Arbeiten durchführen und besonders fortschrittliche Ideen in zukunftsweisenden Bereichen entwickeln. Der Innovationsgutschein Hightech BW unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei wissenschaftlichen Arbeiten und der Umsetzung entsprechender Projekte.
Innovationsgutscheine Niedersachsen
Ziel der niedersächsischen Innovationsgutscheine ist es, kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft den Zugang zu Forschungsinfrastruktur zu ermöglichen. Damit soll die Entwicklung verbesserter oder neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen vorangetrieben werden. Ergänzend gibt es das niedrigschwellige Innovationsförderprogramm nIFP für kleinere Vorhaben in KMU und Handwerk. Anträge laufen über die NBank.
Innovationspersonal in KMU im Saarland
Das Programm unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen im Saarland bei der Neueinstellung von qualifiziertem Innovationspersonal. Dieses soll wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden in das Unternehmen einbringen und den Innovationsprozess in technologischer Hinsicht voranbringen. Die Bekanntmachung stammt vom 19. Maerz 2025, das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2029.
Integrationsrichtlinie Thüringen
ESF-Plus-Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit. Gefördert werden Projekte, die Menschen mit Vermittlungshemmnissen an den Arbeitsmarkt heranführen und ihre Integration in Beschäftigung unterstützen. Die genauen Fördersaetze und Beträge sind der Richtlinie zu entnehmen.
Junges Wohnen Sachsen-Anhalt
Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende in Sachsen-Anhalt. Gefördert werden Neubau, Ersterwerb und Modernisierung entsprechender Wohnheime, antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Die Nettokaltmiete darf bis 2028 höchstens 6,50 Euro je Quadratmeter in Magdeburg und Halle sowie 6,00 Euro in den übrigen Orten betragen, die Wohnungen müssen nach Fertigstellung mindestens 25 Jahre Studierenden und Auszubildenden zur Verfuegung stehen. Vorgeschaltet ist ein Auswahlverfahren über eine Projektanmeldung mit festem Zeitfenster, zuletzt vom 02.06. bis 14.07.2026; dieses Fenster ist abgelaufen, ein neuer Aufruf ist abzuwarten. Die genauen Fördersaetze und Höchstbeträge stehen in der Richtlinie, die auf der Programmseite verlinkt ist.
Kinder- und Jugendförderung Sachsen-Anhalt
Zuschüsse des Landesjugendamts für Jugendarbeit und Jugendbildung, internationale Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendbildungsreferenten und Jugendbildungsstätten, erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, Verwaltungsausgaben der Jugendverbände sowie Kinder- und Jugendfreizeiten. Ergänzend bestehen Landesmodellprogramme wie die Fachkräfteoffensive PiA und das Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit.
Klimaschutz im Alltag
Zuschuss für gemeinnützige Projekte zum alltäglichen Klimaschutz in Stadtteilen und Quartieren, etwa Reparaturcafés, Gemeinschaftsgärten, Energiesparberatungen und Klimabildungsveranstaltungen. Maximal 204.000 Euro für dreijährige Projekte bei einer Förderquote von bis zu 95 Prozent der förderfähigen Kosten.
Kommunales Investitionsprogramm Kultur
Investitionsförderung für Kultureinrichtungen in Bremen, laut Kulturressort ausgeschrieben als Kommunales Investitionsprogramm Kultur 2026 für Sanierung, Klimaschutz und Bauinstandsetzung. Gefördert werden bauliche und technische Investitionen, die den Betrieb von Kultureinrichtungen sichern und energetisch verbessern. Fördersätze und Höchstbeträge werden auf der Programmseite nicht genannt.
Kulturelle Projektförderung Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern fördert Kulturprojekte nach einem Drei-Säulen-Modell mit dem Ziel verlaesslicher Förderung und weniger Buerokratie. Vorgesehen sind vereinfachte Antragsverfahren und die Möglichkeit laengerer Förderzeiträume. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, Vereine und Kunstschaffende im Land. Konkrete Beträge und Fristen stehen in den Programmseiten des Ministeriums.
Kulturfonds Bayern
Der Kulturfonds Bayern ist das zentrale Instrument der allgemeinen Kulturförderung des Freistaats. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Kunst, Musik, Theater, Literatur und Denkmalpflege sowie nichtstaatliche Theater und Museen. Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine und Kultureinrichtungen in Bayern. Konkrete Förderbeträge und Fristen sind auf der Übersichtsseite des Ministeriums nicht ausgewiesen.
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