Antragio

Förderung als Zuschuss auf Ebene Land

Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.

1.177 Programme gefunden

Seite 2 von 50

LandZuschuss

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete im Saarland

Flächenbezogene Ausgleichszahlung für landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten mit erheblichen naturbedingten oder spezifischen Nachteilen. Rund 97 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche im Saarland ist als benachteiligt anerkannt. Die Förderung soll die Bewirtschaftung dieser Flächen und damit das Landschaftsbild und extensive Bewirtschaftungsformen erhalten.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes
LandZuschuss

Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AGZ)

Ausgleich für Betriebe in benachteiligten Gebieten mit unguenstigen natürlichen Bedingungen. Die Zahlung liegt je nach Erschwernis zwischen 25 und 200 Euro je Hektar, Almen und Flächen über 1.000 Meter erhalten pauschal 200 Euro je Hektar. Ergänzungsbeträge bis 50 Euro je Hektar sind möglich, die Obergrenze bleibt bei 200 Euro je Hektar. Finanziert wird die AGZ von EU, Bund und Freistaat.

25 Euro bis 200 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
LandZuschuss

Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten Bayern

Die bayerische Ausgleichszulage gleicht natürliche Standortnachteile aus und liegt je nach Benachteiligungsgrad und Bewirtschaftungssystem zwischen 25 und 200 Euro je Hektar. Für anerkannte Almen und Alpen sowie Flächen oberhalb von 1.000 Metern gilt ein pauschaler Satz von 200 Euro je Hektar. Struktur- und Hangzuschlaege von bis zu 50 Euro je Hektar sind möglich, die Gesamtförderung ist aber auf 200 Euro je Hektar begrenzt. Voraussetzung sind mindestens drei Hektar landwirtschaftliche Fläche im benachteiligten Gebiet und eine selbständige Betriebsführung.

25 Euro bis 200 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
LandZuschuss

Außenwirtschaftsförderung Thüringen - Messeförderung und Kontaktanbahnung

Zuschuss für die Beteiligung an Messen und für die Kontaktanbahnung zu auslaendischen Geschäftspartnern. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Ausgaben für Standmiete und Standbau, maximal 10.000 Euro. Für die Kontaktanbahnung gibt es einen Festbetrag von 1.600 Euro.

bis 50 Prozent, maximal 10.000 Euro
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB) / TMWLLR
LandZuschuss

BRE-Up Startup-Förderung Bremen

Equity-freier Zuschuss von bis zu 150.000 Euro bei 80 Prozent Förderquote für hochinnovative High-Tech- und Deeptech-Startups im Land Bremen. Förderfähig sind Personalkosten, Investitionskosten, Marketing sowie Coaching- und Beratungsleistungen über eine Laufzeit von maximal 24 Monaten.

bis 80 Prozent, maximal 150.000 Euro
Bremen
Starthaus Bremen und Bremerhaven / BAB Bremer Aufbau-Bank
LandZuschuss

Barkassenumbau Speicherstadt

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 Prozent für Umbauten zur Höhenreduzierung von Barkassen im Hamburger Speicherstadtverkehr. Förderfähig sind hydraulisch absenkbare oder elektrisch klappbare Ruderhäuser, Ballasttankeinbauten zur Tiefgangserhöhung sowie Anpassungen an Masten, Antennen, Relings und Sicherheitsausrüstung.

bis 80 Prozent der Kosten
Hamburg
IFB Hamburg
LandZuschuss

Barrierefreier Umbau von Mietwohnungen

Pauschalzuschüsse für die erstmalige barrierefreie Anpassung von Mietwohnungen. Förderfähige Module sind Rampen, Treppenlifte, Türverbreiterungen sowie Dreh- und Schiebetüren, schwellenlose Zugänge, barrierefreie Bäder und Küchen, Grundrissänderungen und Rollstuhlgaragen. Wahlweise gibt es den vollen Zuschuss mit Miet- und Belegungsbindung oder den halben Zuschuss mit reiner Mietpreisbindung, jeweils für 10 Jahre.

ab 3.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg
LandZuschuss

Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen

Zuschüsse für barrierefreie Umbauten im selbstgenutzten Eigenheim, zum Beispiel Treppenlift, barrierefreies Badezimmer, ausreichend breite Türen, geeignete Bodenbeläge und stufenfreie Zuwegung. Je nach Einzelmaßnahme werden zwischen 3.000 und 20.000 Euro gewährt.

3.000 Euro bis 20.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg
LandZuschuss

Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen (Hamburg)

Zuschuss der IFB Hamburg zwischen 3.000 und 20.000 Euro für den barrierefreien Umbau selbstgenutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen in Hamburg. Gefördert werden zum Beispiel Treppenlifte, barrierefreie Bäder, breitere Tuerdurchgaenge, geeignete Bodenbelaege und stufenlose Zugangswege. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Erbbauberechtigte, deren Einkommen die Hamburger Einkommensgrenzen der Wohnraumförderung um höchstens 100 Prozent überschreitet. Vor Beginn der Arbeiten muss Kontakt zur Eigenheimförderung aufgenommen werden, begonnen werden darf erst nach der Bewilligung. Das Programm ist mit anderen IFB-Programmen und mit KfW-Krediten kombinierbar.

3.000 Euro bis 20.000 Euro
Hamburg
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
LandZuschuss

Baulandfonds Schleswig-Holstein (Aktive Baulandentwicklung)

Zweistufiges Programm für Ämter und Gemeinden, die Flächen für überwiegende Wohnnutzung entwickeln wollen. Programmteil 1 fördert Potenzialanalysen mit 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, Programmteil 2 stellt Darlehen für Flächenankauf, Erschließung und Infrastruktur bereit. Der jährliche Verwaltungskostenbeitrag für das Darlehen beträgt 0,22 Prozent.

bis 70 Prozent der Kosten
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH
LandZuschuss

Baumschnittförderung Streuobst Baden-Württemberg

Baden-Württemberg fördert den fachgerechten Schnitt von Streuobstbaeumen mit bis zu 18 Euro je Baum, Kommunen können freiwillig bis zu 10 Euro aufstocken. Antragsberechtigt sind Vereine, Aufpreisinitiativen, Landschaftserhaltungsverbände, Mostereien, Abfindungsbrennereien, Kommunen sowie Gruppen von mindestens drei Privatpersonen oder landwirtschaftlichen Betrieben, die Sammelanträge für 100 bis 1.000 Baeume stellen. Nach dem Schnitt gilt eine dreijährige Erhaltungspflicht mit Nachpflanzgebot. Für die Förderperiode 2026 bis 2028 endete die Antragsfrist am 15. Juni 2026, neue Anträge sind derzeit nicht möglich.

bis 18 Euro
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Bewilligung durch die Regierungspraesidien
LandZuschuss

Bayerische Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind

Die Bayerische Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind unterstützt schwangere Frauen in Notlagen sowie kinderreiche Familien und Alleinerziehende in besonderen Notlagen. Schwangere erhalten Beihilfen zu den üblichen Ausgaben rund um die Geburt, Familien eine finanzielle Hilfe zur Selbsthilfe. Bei Mehrlingsgeburten ist Unterstützung ab Drillingen möglich. Der Antrag läuft über anerkannte Beratungsstellen, zuständig ist das ZBFS.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), Antrag über anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen
LandZuschuss

Bayerischer Beitragszuschuss für Kindergartenkinder

Der Freistaat Bayern bezuschusst den Elternbeitrag für Kindergartenkinder mit 100 Euro pro Kind und Monat. Der Zuschuss gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zur Einschulung. Eltern müssen keinen eigenen Antrag stellen, die Einrichtungen beantragen den Zuschuss und sind verpflichtet, die Elternbeiträge entsprechend zu senken. Der Zuschuss läuft in dieser Form bis zum 31. Dezember 2026 und wird ab 2027 in den Qualitätsbonus überführt.

100 Euro bis 100 Euro
Bayern
Freistaat Bayern, Abwicklung über die Kindertageseinrichtung
LandZuschuss

Bayerisches Blindengeld

Bayern zahlt blinden Menschen ein einkommensunabhängiges Blindengeld in Höhe von 85 Prozent der Blindenhilfe nach dem SGB XII. Ab dem 1. Juli 2026 sind das monatlich 809 Euro für blinde Menschen, 1.618 Euro für taubblinde Menschen, 242,70 Euro für hochgradig sehbehinderte Menschen und 485,40 Euro für taubsehbehinderte Menschen. Leistungen der Pflegeversicherung und ein Aufenthalt in einer Einrichtung führen zu Kuerzungen. Zuständig ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales.

243 Euro bis 1.618 Euro je Monat
Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
LandZuschuss

Bayerisches Blindengeld und Taubblindengeld

Monatliche Leistung nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz zum Ausgleich blindheitsbedingter Mehraufwendungen. Ab 1. Juli 2026 erhalten blinde Menschen 809 Euro und taubblinde Menschen 1.618 Euro im Monat. Hochgradig Sehbehinderte bekommen 242,70 Euro, taubsehbehinderte Menschen 485,40 Euro.

bis 1.618 Euro je Monat
Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
LandZuschuss

Bayerisches Blindengeld, Taubblindengeld und Sehbehindertengeld

Einkommens- und vermögensunabhängige Landesleistung nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz zum Ausgleich blindheits- und sehbehinderungsbedingter Mehraufwendungen. Stand 1. Juli 2026 betragen die Sätze 809 Euro monatlich für blinde Menschen, 1.618 Euro für taubblinde Menschen, 242,70 Euro für hochgradig sehbehinderte Menschen und 485,40 Euro für taubsehbehinderte Menschen. Das bayerische Blindengeld entspricht 85 Prozent der Blindenhilfe nach dem SGB XII. Antrag beim ZBFS.

243 Euro bis 1.618 Euro je Monat
Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
LandZuschuss

Bayerisches Energieforschungsprogramm (BayEFP)

Fördert Forschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeinspartechnologien sowie begleitende Studien. Zielgruppe sind Forschungseinrichtungen und Unternehmen mit Bezug zu Bayern. Projektträger ist der Projektträger Juelich.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / Projektträger Juelich
LandZuschuss

Bayerisches Ermäßigungsticket (ermäßigtes Deutschlandticket)

Vergünstigtes Deutschlandticket in Bayern für 43 Euro pro Monat statt 63 Euro. Berechtigt sind Auszubildende, die eine Berufsschule in Bayern besuchen oder ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, Studierende mit Studienort in Bayern, Freiwilligendienstleistende mit Dienstort oder Hauptwohnsitz in Bayern sowie Beamtenanwaerterinnen und Beamtenanwaerter mit Dienstort in Bayern. Es ist ein persönliches Abo, monatlich kuendbar, und nicht übertragbar. Gast- und Seniorenstudierende sind ausgeschlossen.

20 Euro bis 20 Euro je Monat
Bayern
Freistaat Bayern, Ausgabe über die Verkehrsunternehmen
LandZuschuss

Bayerisches Familiengeld

Monatliche Leistung von 250 Euro je Kind, ab dem dritten Kind 300 Euro, im 13. bis 36. Lebensmonat. Gezahlt wird unabhängig von Einkommen und Erwerbstätigkeit. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind, wird kein Familiengeld mehr gewährt, das Programm läuft damit aus.

250 Euro bis 300 Euro je Monat
Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
LandZuschuss

Bayerisches Familiengeld

Das Bayerische Familiengeld zahlt für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr, also vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, monatlich 250 Euro für das erste und zweite Kind und 300 Euro ab dem dritten Kind. Es ist einkommensunabhängig und wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Wer in Bayern Elterngeld beantragt hat, muss keinen gesonderten Antrag stellen. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind, ist keine Familiengeldleistung mehr vorgesehen, laufende Faelle werden weiter bedient.

250 Euro bis 300 Euro je Monat
Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales
LandZuschuss

Bayerisches Krippengeld

Zuschuss von bis zu 100 Euro im Monat zu den Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung, gezahlt ab dem ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt. Voraussetzung ist der Besuch einer nach dem BayKiBiG geförderten Einrichtung und die Einhaltung der Einkommensgrenze. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind, wird kein Krippengeld mehr gewährt.

bis 100 Euro je Monat
Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
LandZuschuss

Bayerisches Krippengeld

Das Krippengeld senkt den Elternbeitrag für die Betreuung von Kleinkindern um bis zu 100 Euro im Monat. Es wird ab dem ersten Geburtstag laengstens bis einschließlich August des Jahres gezahlt, in dem das Kind drei Jahre alt wird. Voraussetzung sind eine nach dem BayKiBiG geförderte Einrichtung, selbst gezahlte Betreuungsbeiträge und ein Haushaltseinkommen unterhalb der Einkommensgrenze. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren werden, ist keine Krippengeldleistung mehr vorgesehen.

bis 100 Euro je Monat
Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales
LandZuschuss

Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)

Ausgleichszahlungen für freiwillige Agrarumweltmaßnahmen auf Grünland, Ackerland, in Sonderkulturen und bei Kleinstrukturen. Beispielsaetze sind 125 bis 450 Euro je Hektar für extensive Grünlandnutzung, 800 Euro je Hektar für Bluehstreifen im Acker, 423 Euro je Hektar für die Umstellung auf ökologischen Landbau im Grünland und 1.000 bis 4.000 Euro je Hektar im Steillagenweinbau. Das Programm läuft seit 1988 und wird von EU und Freistaat finanziert.

125 Euro bis 4.000 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
LandZuschuss

Bayerisches Landespflegegeld

Jährliche Leistung für pflegebedürftige Menschen in Bayern, die frei verwendet werden kann. Ab dem Pflegegeldjahr 2026 beträgt sie 500 Euro, zuvor waren es 1.000 Euro. Rund 400.000 Menschen erhalten die Leistung, die Auszahlung erfolgt seit 1. Januar 2026 bis zum 31. Januar des Folgejahres.

500 Euro bis 500 Euro
Bayern
Landesamt für Pflege (LfP), Amberg

Weiter im Verzeichnis

Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.