Förderung als Zuschuss auf Ebene Land
Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.
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GründungsBONUS Plus Berlin
Zuschuss von 50 Prozent der Gründungskosten bis maximal 50.000 Euro für junge Berliner Unternehmen. Gefördert werden vor allem innovative Start-ups mit technologischem, digitalem, kreativem oder sozialem Geschäftsmodell sowie wirtschaftlich taetige Sozialunternehmen. Anträge können wieder eingereicht werden.
Gründungsrichtlinie - Existenzgründungspass
Zuschuss für Beratungen, Qualifizierungen und Vernetzung im Rahmen einer Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge. Gefördert werden zum Beispiel Steuer- und Rechtsberatung, Marketingberatung, Seminare und Coworking-Nutzung. Bei Neugründung bis 1.580 Euro, bei Unternehmensübernahme bis 2.210 Euro.
Gründungsrichtlinie - Gründungsprämie
Nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts während der Vorbereitung einer innovationsbasierten Unternehmensgründung in Thüringen. Der monatliche Betrag liegt je nach Qualifikation zwischen 2.500 und 3.500 Euro und wird für maximal 12 Monate gezahlt, davon bis zu 6 Monate nach der Gründung.
Gründungsstipendium M-V
Beihilfe zum Lebensunterhalt für Geschäftsideen mit hohem Innovationsgehalt während und nach der Gründungsphase, kofinanziert aus dem ESF Plus. Frauen und diverse Personen erhalten 2.400 Euro monatlich in den ersten neun Monaten und danach 1.900 Euro, Männer 1.900 Euro und danach 1.400 Euro. Die Förderdauer beträgt maximal 18 Monate.
Gründungsstipendium Mecklenburg-Vorpommern
Aus dem ESF Plus finanzierter Zuschuss zum Lebensunterhalt für innovative Gründungsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern, vorrangig für Hochschul- und Universitätsabsolventen. Frauen erhalten 2.400 Euro monatlich in den Monaten 1 bis 9 und 1.900 Euro in den Monaten 10 bis 18, Maenner 1.900 Euro beziehungsweise 1.400 Euro. Personen diversen Geschlechts werden Frauen gleichgestellt. Die Förderdauer beträgt höchstens 18 Monate. Vor dem Antrag ist ein Votum einer Fachjury zum Innovationsgehalt einzuholen.
Gründungsstipendium Niedersachsen
Niedersachsen zahlt Gründenden mit innovativem, digitalem oder wissensbasiertem Vorhaben ein Stipendium von 2.200 Euro monatlich bei abgeschlossenem Studium oder abgeschlossener Berufsausbildung, sonst 1.100 Euro monatlich. Die Förderung läuft höchstens zehn Monate. Gefördert werden Einzelpersonen und Teams von bis zu drei Personen ab 18 Jahren. Das Unternehmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht gegründet sein, und eine akkreditierte Mentoring-Einrichtung muss mindestens 100 Stunden Coaching zusagen.
Gründungsstipendium Schleswig-Holstein
Monatlicher Zuschuss zum Lebensunterhalt für Gründerinnen und Gründer mit technologie- oder wissensbasierter Geschäftsidee in der Pre-Seed-Phase. Begleitet wird die Erstellung des Businessplans und die eigentliche Unternehmensgründung. Für das Programm stehen bis Ende 2027 rund 4,6 Millionen Euro bereit.
Gründungsstipendium Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein unterstützt Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen mit technologie- oder wissensbasierten Gründungsideen in der Pre-Seed-Phase durch monatliche Zahlungen, kostenfreie Arbeitsplätze und Mentoring. Teams können insgesamt bis zu 87.700 Euro erhalten. Der letzte Hochschulabschluss darf höchstens zehn Jahre zurückliegen, mindestens ein Bachelor ist erforderlich, Teams umfassen höchstens drei Personen. Bis zum Ende der Förderung müssen ein Unternehmen gegründet und ein Businessplan fertiggestellt sein. Das Land stellt bis 2027 insgesamt 4,6 Millionen Euro bereit.
Gründungsstipendium.NRW
Stipendium von 1.200 Euro monatlich je Gründerin oder Gründer für bis zu zwölf Monate, maximal 14.400 Euro je Person und 43.200 Euro je Team. Gefördert werden innovative Gründungsvorhaben mit neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen. Für diverse Gründungsteams ist eine Einmalzahlung von 3.600 Euro pro Person möglich.
Gründungsstipendium.NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen zahlt Gründerinnen und Gründern mit innovativer Geschäftsidee ein Stipendium von 1.200 Euro monatlich über ein Jahr. Geschlechterdiverse Teams, die ab dem 01.04.2025 gründen, erhalten 1.500 Euro monatlich und zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 3.600 Euro je Person. Voraussetzung ist ein erfolgreicher Pitch vor der Jury eines regionalen Gründungsnetzwerks. Die Jurysitzungen sind seit dem 01.04.2026 ausgesetzt, sollen im Jahresverlauf aber wieder aufgenommen werden. Bereits eingegangene Anträge werden weiter bearbeitet und Stipendien vergeben.
Grüne-Infrastruktur-Richtlinien Nordrhein-Westfalen (GI-RL)
Zuschuss von 80 Prozent, in Ausnahmefällen bis 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Sicherung, Wiederherstellung, Schaffung, Entwicklung und Vernetzung von Elementen der grünen Infrastruktur sowie für konzeptionelle Grundlagen. Bagatellgrenze 50.000 Euro für Gemeinden und Gemeindeverbände, 10.000 Euro für übrige Antragstellende.
Gutes tun in MV
Die Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern fördert ehrenamtlich getragene Vorhaben, die Gemeinschaft und Zusammenhalt im Land stärken, mit bis zu 1.000 Euro, in besonderen Faellen bis zu 3.000 Euro. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine mit Sitz in MV sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, ehrenamtliche Initiativen ohne Rechtsform können über Kooperationspartner gefördert werden. Jeder Antragsteller kann pro Jahr und Programm ein Projekt beantragen. Die Antragstellung läuft über das EAS MV Portal, die Bearbeitung dauert in der Regel zwölf Wochen.
H2N - Förderprogramm für den Erwerb von emissionsfreien und sauberen Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb in Bayern
Zuschuss von bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrkosten gegenüber einem vergleichbaren Dieselfahrzeug für Erwerb oder Leasing von Nutzfahrzeugen der Klassen N1, N2 und N3 mit Brennstoffzellen- oder Wasserstoffverbrennerantrieb. Die maximale Zuwendungssumme variiert je Fahrzeugklasse und wird in den Förderaufrufen festgesetzt.
HALM - Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen
HALM ist das Agrarumweltprogramm Hessens und gliedert sich in mehrere Maßnahmenbereiche. Dazu gehoeren die Förderung des ökologischen Landbaus, ackerbauliche Verfahren wie vielfaeltige Kulturen, Bluehstreifen, Erosionsschutz und Gewässerschutzstreifen, die Grünlandextensivierung, Dauerkulturen wie Weinbau und Streuobst, die Erhaltung gefaehrdeter Nutztierrassen sowie Arten- und Biotopschutzmaßnahmen im Offenland. Grundlage ist die Richtlinie HALM 2 in der Fassung von 2025. Anträge werden über die zuständigen landwirtschaftlichen Fachdienste der Landkreise gestellt.
HALM2 - Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen
Jährliche Zuschüsse für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen hessischer Landwirtschafts- und Weinbaubetriebe. Gefördert werden ökologischer Landbau, Grünlandextensivierung, Blühstreifen, Erosionsschutz, Arten- und Biotopschutz sowie die Pflege von Streuobstbeständen. Die Förderhöhe ist je Maßnahme unterschiedlich.
HEG - Innovative Energietechnologien
Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Pilot- und Demonstrationsprojekte zu innovativen Energietechnologien in Hessen. Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben von Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Kommunen. Der Fördersatz reicht von 65 Prozent für Unternehmen bis 100 Prozent für Hochschulen.
HEG - Modernisierung zum Passivhaus im Bestand
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für energetische Modernisierungen mit passivhaustauglichen Komponenten im Gebäudebestand. Voraussetzung ist, dass der jährliche Heizwärmebedarf auf höchstens 25 kWh je Quadratmeter Energiebezugsfläche gesenkt wird. Der Fördersatz beträgt bis zu 30 Prozent, bei paralleler BEG-Nutzung bis zu 20 Prozent.
HEG - Steigerung der Energieeffizienz
Nicht rückzahlbarer Zuschuss nach dem Hessischen Energiegesetz für investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung. Der Fördersatz beträgt bis zu 65 Prozent bei beihilfefreien Vorhaben und bis zu 40 beziehungsweise 30 Prozent bei Beihilfen nach AGVO. Kommunen im Bündnis Hessen aktiv erhalten 10 Prozentpunkte mehr.
Hafeninfrastruktur M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen der öffentlichen Hafeninfrastruktur wie Kaianlagen, Verladebrücken, Liegeplätze und Gleisanlagen. Gefördert werden auch Umweltmaßnahmen wie emissionsarme Schiffsantriebe oder Landstromanlagen sowie die Beseitigung von Altlasten. Der Regelfördersatz beträgt 60 Prozent, in Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent.
Hamburg Digital Check
Zuschuss für Beratungsleistungen in den Bereichen Informationssicherheit und digitaler Wandel mit dem Ziel eines konkreten Realisierungskonzepts. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Beratungsausgaben, maximal 7.500 Euro. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das eAntragsportal.
Hamburger Aktionsplan Inklusion und Sport
Im Rahmen des Hamburger Aktionsplans Inklusion und Sport werden Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen gefördert. Ziel ist eine Erhöhung der Sportaktivitäten und der Abbau von Hindernissen bei Sportangeboten, damit eine gleichberechtigte Teilhabe im Sport möglich wird. Antragsberechtigt sind die Mitgliedsorganisationen des Hamburger Sportbundes. Ergänzend fördert der HSB inklusive Sportgruppen, Seniorinnen- und Seniorengruppen sowie Projekte im Bereich Integration.
Hamburger Gründachförderung
Zuschuss für freiwillige Dachbegrünungen ab 20 Quadratmeter Nettovegetationsfläche und für Fassadenbegrünungen ab 1.000 Euro förderfähiger Kosten. Private und Eigentümergemeinschaften erhalten 60 Prozent, andere Antragsteller 40 Prozent, jeweils bis 100.000 Euro je Gebäude. Die Sonderkategorie Gebäudebegrünung PLUS fördert mit 75 bis 100 Prozent bis 200.000 Euro.
Hamburger Gründachförderung
Hamburg bezuschusst Dach- und Fassadenbegrünung an Wohn- und Nichtwohngebäuden mit bis zu 100.000 Euro je Gebäude. Private Selbstnutzer und Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben, gewerbliche Antragstellende, Vermietende ab drei Wohneinheiten und Organisationen 40 Prozent. Im Modul Gebäudebegrünung PLUS sind 75 bis 100 Prozent und bis zu 200.000 Euro je Gebäude möglich.
Hamburger Gründachförderung
Zuschuss für Dach- und Fassadenbegrünung in Hamburg: 60 Prozent der förderfähigen Kosten für private Selbstnutzer und Wohnungseigentümergemeinschaften, 40 Prozent für Vermieter, Unternehmen und gemeinnützige Träger, maximal 100.000 Euro je Gebäude. Die Variante Gebäudebegrünung PLUS fördert mit 75 bis 100 Prozent und bis zu 200.000 Euro je Gebäude.
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