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Förderung als Zuschuss in Thüringen

Was du in Thüringen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

1.297 Programme gefunden

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BundZuschuss

Arbeitsstipendien des Deutschen Literaturfonds

Arbeitsstipendien für professionelle deutschsprachige Autorinnen und Autoren mit nachweislich herausragendem literarischem Niveau. Die Stipendienhöhe beträgt 3.000 Euro pro Monat, die maximale Laufzeit ein Jahr. Verlaengerungsstipendien sind nur in begründeten Ausnahmefaellen möglich. Parallel vergibt der Fonds Arbeitsstipendien für Comics, ein Initiativstipendium, die Kranichsteiner Kinder- und Jugendliteratur-Stipendien sowie Auslandsstipendien in New York, London und Nancy.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutscher Literaturfonds e.V., gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

Arbeitsstipendien des Deutschen Übersetzerfonds

Arbeitsstipendien von 3.000 bis 10.000 Euro für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer ins Deutsche, damit sie laenger und intensiver an einem Text arbeiten können. Voraussetzung sind deutsche Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Deutschland und ein Verlagsvertrag beziehungsweise ein belegtes Übersetzungsprojekt. Die regulaeren Bewerbungsfristen sind der 15. Januar, der 15. Mai und der 15. September jedes Jahres.

3.000 Euro bis 10.000 Euro
bundesweit
Deutscher Übersetzerfonds e.V., gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
LandZuschuss

Assistenzleistungen einschließlich Elternassistenz (Paragraf 78 SGB IX)

Assistenzleistungen ermöglichen eine selbstbestimmte Bewaeltigung des Alltags, etwa bei Haushaltsführung, Gestaltung sozialer Beziehungen, Freizeit und Kultur. Die qualifizierte Assistenz wird von Fachkräften erbracht und soll zur eigenständigen Alltagsbewaeltigung befähigen. Ausdrücklich umfasst sind auch Leistungen an Muetter und Vaeter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder sowie Unterstützung bei ehrenamtlichem Engagement. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe
EUZuschuss

Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)

Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds ist für 2021 bis 2027 mit 10,94 Milliarden Euro ausgestattet. Er stärkt das gemeinsame europäische Asylsystem, unterstützt legale Migration und Integration, wirkt irregulaerer Migration entgegen und fördert die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten. Der größte Teil läuft in geteilter Mittelverwaltung über nationale Programme, daneben gibt es Unionsmaßnahmen in direkter Verwaltung und eine thematische Fazilität für unvorhergesehene Bedarfe. Antragsberechtigt sind Behörden, Nichtregierungsorganisationen, humanitaere Organisationen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen, Daenemark nimmt nicht teil.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission und nationale Behörden
BundZuschuss

Auenrenaturierung an Fließgewässern im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK Auen)

Nicht rückzahlbare Zuschüsse bis 10 Millionen Euro je Vorhaben für die Wiederanbindung ehemaliger Überschwemmungsgebiete, den Rückbau von Verwallungen und Uferdämmen, die Entfernung alter Entwässerungssysteme und die Wiederherstellung von Auwäldern. Förderquote bis 90 Prozent, für Länder 50 Prozent. Insgesamt stehen 59 Millionen Euro bereit.

bis 90 Prozent, maximal 10 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Projektträger ZUG gGmbH
BundZuschuss

Aufstiegs-BAFoeG mit Gründungserlass (AFBG)

Das Aufstiegs-BAFoeG fördert berufliche Fortbildungen wie den Meister mit bis zu 15.000 Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, davon 50 Prozent als Zuschuss und der Rest als zinsguenstiges KfW-Darlehen. Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt werden bis zur Haelfte der notwendigen Kosten und höchstens 2.000 Euro gefördert. Bei Vollzeitmaßnahmen gibt es zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag von bis zu 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende, plus 235 Euro für Ehe- oder Lebenspartner und je Kind sowie 150 Euro monatlich Kinderbetreuungszuschlag, jeweils vollständig als Zuschuss. Für Gründer besonders relevant ist Paragraf 13b AFBG: Wer innerhalb von drei Jahren nach Maßnahmenende ein Unternehmen gründet oder übernimmt, die Fortbildungsprüfung bestanden hat und den Betrieb mindestens drei Jahre im Haupterwerb führt, dem wird das Restdarlehen vollständig erlassen.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro je Monat
bundesweit
Aemter für Ausbildungsförderung der Länder, Darlehen über die KfW
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG (AFBG, früher Meister-BAföG)

Das Aufstiegs-BAföG fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meisterin, Fachwirt, Technikerin, Erzieher oder Betriebswirtin. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden einkommens- und vermögensunabhängig bis 15.000 Euro übernommen, davon 50 Prozent als Zuschuss, der Rest als zinsguenstiges KfW-Darlehen. Bei bestandener Prüfung werden auf Antrag weitere 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens erlassen. Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt sind bis 2.000 Euro förderfähig. Bei Vollzeitmaßnahmen kommt ein Unterhaltsbeitrag von bis zu 1.019 Euro monatlich hinzu, der vollständig Zuschuss ist.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro je Monat
bundesweit
Bund und Länder, Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, zuständige Aemter für Aufstiegsfortbildungsförderung
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung, AFBG)

Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildungen aus Zuschuss und zinsgünstigem KfW-Darlehen. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis 15.000 Euro gefördert, davon 50 Prozent als Zuschuss, das Meisterprüfungsprojekt bis 2.000 Euro. Bei Vollzeitmaßnahmen kommt ein monatlicher Unterhaltsbeitrag zwischen 1.019 und 1.724 Euro sowie 150 Euro Kinderbetreuungszuschuss je Kind hinzu.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro je Monat
bundesweit, Schleswig-Holstein
Bund und Länder, in Schleswig-Holstein umgesetzt durch die IB.SH
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)

Das Aufstiegs-BAföG fördert Fortbildungen zum Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt, Erzieher und vergleichbare Abschlüsse. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gibt es einkommens- und vermögensunabhängig bis zu 15.000 Euro, davon 50 Prozent als Zuschuss, der Rest als zinsguenstiges KfW-Darlehen. Bei bestandener Prüfung werden weitere 50 Prozent des Restdarlehens erlassen. Teilnehmende in Vollzeit erhalten zusätzlich einen einkommensabhängigen Unterhaltsbeitrag von bis zu 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende, plus jeweils 235 Euro für Ehe- oder Lebenspartner und je Kind. Der Kinderbetreuungszuschlag beträgt 150 Euro monatlich je Kind unter 14 Jahren und ist einkommensunabhängig. Unterhaltsbeiträge werden vollständig als Zuschuss gewährt.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro je Monat
bundesweit
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Aemter für Ausbildungsförderung der Länder
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG)

Förderung von Meister- und Aufstiegsfortbildungen mit Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro, davon 50 Prozent als Zuschuss und der Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Materialkosten des Meisterstücks werden bis 2.000 Euro gefördert, in Vollzeit gibt es einen Unterhaltsbeitrag von 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende plus 235 Euro je Kind sowie 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro je Monat
bundesweit
Bund und Länder, Bundesministerium für Bildung, Antrag bei den Ämtern für Ausbildungsförderung
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG) Maßnahmebeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

Das Aufstiegs-BAföG fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meisterin, Fachwirt, Technikerin, Erzieher oder Betriebswirtin. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden einkommens- und vermögensunabhängig in Höhe der tatsächlichen Kosten bis maximal 15.000 Euro gefördert, davon 50 Prozent als Zuschuss und der Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Zu den Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt gibt es bis zur Hälfte der Kosten und maximal 2.000 Euro.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro
bundesweit
Bund und Länder, zuständige Stellen der Länder, Darlehensteil über die KfW
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG Darlehenserlass bei bestandener Fortbildungsprüfung

Wer die Fortbildungsprüfung besteht, bekommt auf Antrag 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Zusammen mit dem Zuschussanteil sinkt die tatsächliche Eigenbelastung dadurch deutlich. Der Erlass wird über das KfW-Kreditportal beantragt.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW und zuständige Stellen der Länder
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG Maßnahmebeitrag (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren)

Das Aufstiegs-BAföG nach dem AFBG fördert Fortbildungen zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher. Nach Paragraf 12 AFBG werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einem Gesamtbetrag von 15.000 Euro berücksichtigt, bei Materialkosten für fachpraktische Arbeiten wie das Meisterstück höchstens die Hälfte der notwendigen Kosten und höchstens 2.000 Euro. Der Maßnahmebeitrag wird zu 50 Prozent als Zuschuss geleistet. Für den Rest besteht ein Anspruch auf ein zinsgünstiges KfW-Darlehen, das innerhalb von drei Monaten nach Bescheid verlangt werden kann. Antrag beim zuständigen Amt für Aufstiegsförderung oder digital über AFBG Digital.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro
bundesweit
Zuständiges Amt für Aufstiegsförderung des Landes bzw. der Kommune, Darlehen über die KfW
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag

Bei Vollzeitfortbildungen gibt es zusätzlich zu den Maßnahmekosten einen Beitrag zum Lebensunterhalt von maximal 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende, der vollständig als Zuschuss gewährt wird und nicht zurückgezahlt werden muss. Für Ehe- oder Lebenspartner und je kindergeldberechtigtem Kind erhöht sich der Betrag um jeweils 235 Euro. Alleinerziehende mit Kindern unter 14 Jahren oder Kindern mit Behinderung erhalten zusätzlich 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag je Kind, auch bei Teilzeitmaßnahmen.

bis 100 Prozent, maximal 1.019 Euro je Monat
bundesweit
Bund und Länder, zuständige Stellen der Länder
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag

Wer eine Fortbildung in Vollzeit macht, erhält zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt. Nach Paragraf 10 AFBG richtet er sich nach den BAföG-Bedarfssätzen und erhöht sich um 60 Euro für die teilnehmende Person, um 235 Euro für Ehegatten oder Lebenspartner und um 235 Euro je Kind. Alleinerziehende bekommen zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro je Kind und Monat. Nach Paragraf 12 AFBG werden Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag in voller Höhe als Zuschuss geleistet und müssen nicht zurückgezahlt werden.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Zuständiges Amt für Aufstiegsförderung des Landes bzw. der Kommune
BundZuschuss

Aufstiegsstipendium

Stipendium für berufserfahrene Fachkräfte, die ein Erststudium aufnehmen. Im Vollzeitstudium beträgt die Förderung 992 Euro Grundbetrag plus 80 Euro Büchergeld, also 1.072 Euro monatlich, im berufsbegleitenden Studium 3.045 Euro jährlich. Für Kinder unter 14 Jahren kommen 160 Euro Betreuungspauschale je Kind hinzu, die Förderung erfolgt pauschal und damit einkommensunabhängig und muss nicht zurückgezahlt werden.

3.045 Euro bis 12.864 Euro je Monat
bundesweit
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) im Auftrag des BMFTR
BundZuschuss

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium unterstützt berufserfahrene Fachkräfte bei ihrem ersten akademischen Hochschulstudium, unabhängig vom Schulabschluss. Laut SBB beträgt die Förderung im Vollzeitstudium 1.072 Euro monatlich, bestehend aus 992 Euro Grundbetrag und 80 Euro Bücherpauschale, dazu 160 Euro Kinderbetreuungszuschuss je Kind unter 14 Jahren. Berufsbegleitend Studierende erhalten eine Pauschale von 3.045 Euro im Jahr. Es gibt keine Altersgrenze, die Bewerbung läuft in drei Schritten über Online-Bewerbung, Kompetenz-Check und Auswahlgespräch.

3.045 Euro bis 12.864 Euro je Monat
bundesweit
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) im Auftrag des Bundes
BundZuschuss

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium fördert ein erstes Hochschulstudium für Menschen mit Berufsausbildung und Berufserfahrung. Im Vollzeitstudium beträgt die Förderung 1.072 Euro monatlich, davon 992 Euro Grundbetrag und 80 Euro Buecherpauschale, plus 160 Euro Betreuungspauschale je Kind unter 14 Jahren. Berufsbegleitende Studiengaenge werden mit 3.045 Euro pro Jahr gefördert. Es gibt keine Altersgrenze. Das Auswahlverfahren läuft zweimal jährlich in drei Stufen: Online-Bewerbung, Kompetenzfragebogen und persönliches Auswahlgespraech.

bis 1.072 Euro je Monat
bundesweit
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)
BundZuschuss

Aufstiegsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung

Stipendium für berufserfahrene Fachkräfte, die ein erstes Hochschulstudium aufnehmen. Im Vollzeitstudium 1.072 Euro monatlich inklusive 80 Euro Büchergeld, im berufsbegleitenden Studium 3.045 Euro jährlich. Für Kinder unter 14 Jahren kommen 160 Euro monatlich Betreuungszuschlag hinzu.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Bildung und Forschung, Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)
BundZuschuss

Aufstiegsstipendium für beruflich Qualifizierte

Das Aufstiegsstipendium ermöglicht Menschen mit Berufsausbildung und Berufserfahrung ein erstes Hochschulstudium. Im Vollzeitstudium beträgt die Förderung monatlich 992 Euro plus 80 Euro Buechergeld, insgesamt 1.072 Euro. Wer berufsbegleitend studiert, erhält 3.045 Euro im Kalenderjahr. Für Kinder unter 14 Jahren kommt eine Betreuungspauschale von 160 Euro je Kind hinzu. Die Förderung ist eine Pauschale und damit einkommensunabhängig. Die Bewerbung erfolgt direkt bei der SBB.

bis 1.072 Euro je Monat
bundesweit
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BundZuschuss

Ausbildungsgeld für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen erhalten nach Paragraf 122 SGB III Ausbildungsgeld während einer Berufsausbildung, einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, einer Grundausbildung, einer individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung oder einer Maßnahme in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Es wird nur gezahlt, wenn kein Übergangsgeld gezahlt werden kann, Übergangsgeld hat also Vorrang. Die Höhe richtet sich nach Paragraf 123 SGB III je nach Wohnsituation nach den BAföG-Bedarfssätzen, bei Unterbringung in Wohnheim oder Internat mit voller Kostenübernahme beträgt sie 133 Euro monatlich. Beantragt wird beim Reha-Team der Agentur für Arbeit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Agentur für Arbeit (Reha-Team)
BundZuschuss

Ausbildungsgeld für Menschen mit Behinderungen

Wer eine speziell auf Menschen mit Behinderungen ausgerichtete Ausbildung oder berufsvorbereitende Maßnahme absolviert, kann von der Agentur für Arbeit Ausbildungsgeld erhalten. Die Höhe richtet sich unter anderem nach Einkommen, Alter, Familienstand und danach, ob die Person in einer eigenen Wohnung lebt. Die Zahlung erfolgt jeweils am Monatsende. Das Ausbildungsgeld ist Teil der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und tritt an die Stelle der Berufsausbildungsbeihilfe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Ausbildungsgeld im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen

Wer am Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach Paragraf 60 SGB IX teilnimmt, erhält nach Paragraf 125 SGB III ein Ausbildungsgeld in Höhe von 133 Euro monatlich. Der Betrag steht direkt im Gesetz. Zuständig ist das Reha-Team der Agentur für Arbeit, das auch die Maßnahme selbst bewilligt.

133 Euro bis 133 Euro je Monat
bundesweit
Agentur für Arbeit (Reha-Team)
BundZuschuss

Ausbildungsstipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung

Die Friedrich-Ebert-Stiftung fördert auch Auszubildende mit einer Bildungspauschale von 300 Euro monatlich. Dazu kommt ein bedürftigkeitsabhängiger Zuschlag von bis zu 666 Euro im Monat sowie Zuschüsse zur Krankenversicherung und zur Kinderbetreuung. Damit sollen berufliche und akademische Bildung gleichgestellt werden. Wie bei der Studienförderung zählen Leistung, Engagement und Wertebezug.

300 Euro bis 966 Euro je Monat
bundesweit
Friedrich-Ebert-Stiftung e. V.

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